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Auskunft von Straßenverkehrsamt
Hallo,
hat hier jemand schon mal eine Auskunft von einem Straßenverkehrsamt (bzw. einer ähnlichen Behörde) verlangt? (Zum Beispiel die Begründung für ein Tempolimit o. ä.)
Kam eine (zufriedenstellende) Antwort? Wie lange hat es gedauert? Habt ihr das Amt vielleicht sogar zu einer "guten Tat" bewegen können?
Ich habe mir letztens den Spaß erlaubt, aber bis jetzt kam (leider erwartbar) nicht mal eine Eingangsbestätigung.
Soweit ich weiß, gibt es ja einen Rechtsanspruch auf Auskünfte?
Beste Antwort im Thema
Meine Güte! Wie kann man das nur so missverstehen. Die Mail selbst war kein Spaß. Er hatte eine ernst gemeinte Frage an das Amt. Den "Spaß" hat er nur als Umschreibung des Prozesses benutzt, da das zu erwartende Ergebniss eine fehlende Antwort des Amtes war. Und bisher hatte er ja damit recht.
Boar ey...
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40 Antworten
Und du glaubs, das niemand deinen "Spaß" bemerkt hat?
Was hast du denn im Kopf, wenn du solche Einfälle hast?
Ich habe ja wohl das Recht, mich bei den zuständigen staatlichen Stellen über Verwaltungsakte zu informieren. Ist das so abgehoben, wenn ich das in Anspruch nehmen möchte?
Der "Spaß" bezog sich lediglich darauf, dass ich schon damit gerechnet habe, dass sich das Amt hier wegduckt. Ich habe es sozusagen wider besseren Wissens probiert.
Und wozu soll das gut sein? Was willst du damit bezwecken?
Einen Rechtsanspruch kann man haben, aber die überlegen lange bis denen das passende einfällt, und was dann kommt ist natürlich interessant.
Ich hab mal im Rahmen eines Owi-Verfahrens ein 70iger Schild bemängelt, welches unmittelbar hinter einem Vorfahrtsstraße-Schild angebracht war und daher erst sehr spät zu erkennen war.
Antwort der Behörde: Alles ok, Schild ist bestens in ausreichender Entfernung zu erkennen.
Und kurz danach hing das Schild am gleichen Pfosten, wie das Vorfahrtsstraßen-Schild.
Merke: Behörden machen keine Fehler, sie ändern nur manchmal ihre gute und richtige Ansicht in eine bessere und noch richtigere.
Informationsansprüche regeln die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Mehrzahl der Länder.
@Lagebernd
Deine Frage nach dem Zweck ist unerheblich. Die Auskunftsansprüche gelten voraussetzungslos.
Meine bürgerlichen Freiheiten wahrnehmen.
Auf einer Straße besteht ein Tempolimit von 70 km/h, welches mal wegen Straßenschäden eingerichtet worden ist (hierbei berufe ich mich auf einen Zeitungsartikel). Mitte diesen Jahres wurde die Straße komplett saniert und ist jetzt wieder in einem sehr guten Zustand. Das Tempolimit bleibt jedoch bis heute.
Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Grund, warum das Tempolimit bis heute besteht. Den würde ich gerne wissen. Wenn nicht, erwarte ich aber, dass das Tempolimit auch aufgehoben wird. Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Und: Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Ja, schon mehrmals. Z.B. einmal wegen einer mir eigenartig vorkommenden Ampelschaltung. Angeschrieben und meine Beobachtung geschildert. Ein Tag später kam eine Antwort dass die Email intern an die Zuständige Stelle weitergeleitet wurde. Wieder ein Tag später Antwort von den zuständigen Stelle dass der Sachverhalt geprüft wird. Ca. 2 Wochen später erneut Antwort dass geprüft wurde und festgestellt dass eine Kontaktschleife tatsächlich defekt ist und eine Reparatur veranlasst werden würde. Wiederum ca. 4-5 Wochen später die Meldung dass die Schleife repariert wurde und alles nun wieder funktionieren sollte. Hab selbst schon fast gar nicht mehr daran gedacht und alles lief auch ohne weitere Nachfragen meinerseits. Fand ich vorbildlich ! Andere Fälle bezogen sich z.B. auf Anmerkungen dass ein Schild meiner Meinung nach so unglücklich angebracht war dass es die Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge (als Linksabbieger) versperrt/erschwert. Auch hier Rückmeldung dass geprüft würde. Nach einigen Wochen auch hier dann die Rückmeldung dass das Schild am Pfosten, soweit möglich, etwas nach rechts versetzt/montiert wurde.
Kurzum: Auf alle meine Anfragen wurde reagiert und sich der Sache angenommen. Die "Fehler" behoben oder auch begründet weshalb dies so ist und man leider nichts machen könne.
Und das soll begründen, dass einer irgendeinen Mist an Behörden scchickt und "Spaß" mit denen macht?
Ja. Wichtigste Grenze ist idR Rechsmissbrauch durch übermäßige Inanspruchnahme, das schließt auch Anfragen nicht aus, für es keinen besonderen Hintergrund zu geben scheint.
@Lagebernd: Ich habe aber keinen "Spaß" mit denen gemacht! Mir ist das Thema schon ernst, wenn das vom Gesetz vorgesehene Tempolimit scheinbar willkürlich um 30 % reduziert wird.
Nun ja, es ist die Frage, ob das Tempo 70 - Schild überhaupt wegen TATSÄCHLICHER Gegebenheiten dort steht, oder aus Gründen der Versicherung.
Zudem sind diese öfters nicht wegen Straßenschäden und PKW da, sondern wegen Ladungssicherung und LKW und möglicher folgender Unfälle.
Woher kennst du das "vom Gesetz vorgesehene Tempolimit" ?
Und woher weisst du, das dies um "30% scheinbar willkürlich reduziert werden soll"?
Hältst du mich für blöd?
Welche Geschwindigkeit gilt für mich: § 3 StVO, Absatz 3, Nummer 3, Buchstabe c StVO. (100 km/h)
Wann darf ein Tempolimit angeordnet werden: § 45 StVO, hier speziell Absatz 9.
Den § 45 sehe ich nicht erfüllt, deswegen möchte ich wissen, was die Begründung für die Verkehrseinschränkung ist. (Vielleicht habe ich ja was übersehen)