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Erneuerung unleserliches Kennzeichen nur beim zulassenden Strassenverkehrsamt moeglich ?
Hallo in die Runde,
nach bald 19 Jahren ist das Kennzeichen am Heck des geerbten Golf 4 sehr unleserlich und unansehnlich geworden, sodass es den Gesamteindruck des Wagens doch sehr runterzieht :-)
Nun gut, rasch ein neues Kennzeichen besorgt inkl. Neuer Halterung. Aber: der Wagen ist in einer anderen Stadt (BN) zugelassen als ich aktuell wohne. Weiss jemand, ob ich wirklich auf das Straßenverkehrsamt in Bonn muss, um neue Siegel auf das neue Kennzeichen zu bekommen, oder könnte ich das auch beim heimischen Straßenverkehrsamt machen ? (Gleiches Bundesland).
Danke und schönen Abend noch !
Beste Antwort im Thema
Genau, aber man darf das alte Kennzeichen behalten. Aber ummelden muss man.
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29 Antworten
Da kann dir sicherlich @Tecci6N genaues zu sagen
Moorteufelchen
Das was die Waschstraße runtergewaschen hat, habe ich jedes Jahr einmal mit dem schwarzen Filsstift wieder aufgemalt............
MfG kheinz
Der weisse Hintergrund ist rund um die Buchstaben aufgeplatzt und sehr braun geworden. Sieht wirklich furchtbar aus, da sind die 10€ für neues Blech inkl. Halterung wirklich gut angelegt.
Ist das Fahrzeug denn auf dich zugelassen? Dann müsste es eh umgemeldet werden und in diesem Zuge könnte man die Siegel auch erneuern. Wenn es nicht auf dich zugelassen ist, dann geht es nur in der für das Kennzeichen zuständigen Zulassungsstelle.
Zuständig ist immer die Zulassungsstelle deines Wohnortes.
Allerdings ist mir nicht ganz klar wie du dein Anliegen vortragen willst ohne zu offenbaren, dass du der Pflicht zur Ummeldung des Fahrzeugs nicht nachgekommen bist...
Das Fahrzeug muss man heutzutage nicht mehr ummelden wenn man in eine andere Stadt zieht und sich dort anmeldet.
Nur wenn man ein Fahrzeug neu zulässt, geht das nur in der Stadt, wo man auch gemeldet ist.
Zitat:
@aspergius schrieb am 22. März 2019 um 00:38:08 Uhr:
Das Fahrzeug muss man heutzutage nicht mehr ummelden wenn man in eine andere Stadt zieht und sich dort anmeldet.
Blödsinn. Natürlich muss ein Fahrzeug immer umgemeldet werden nach Umzug.
Genau, aber man darf das alte Kennzeichen behalten. Aber ummelden muss man.
Zunächst solltest Du mal das Fahrzeug an Deinen derzeiten Wohnort ummelden. Die Mitnahme der Kennzeichen ist möglich, wenn dass Fahrzeug auch auf Deinen Namen angemeldet ist. Eine Erneuerung der Kennzeichen ist dann auch möglich.
Es gibt Zulassungsstellen, die möchten dann auch gleich beide Kennzeichen erneuern. Was drauf steht bleibt Dir erhalten. Hierzu solltest Du Dich mit Deiner Zulassungsstelle in Verbindung setzen.
Wo steht denn dass das Fzg nicht ungemeldet ist??
Das geht m.
E. aus dem ersten Beitrag hervor
???
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 22. März 2019 um 11:24:45 Uhr:
Das geht m.
E. aus dem ersten Beitrag hervor
Richtig, das Fahrzeug läuft nicht auf mich selbst. Eine Ummeldung ist auch nicht geplant, da ich das Fzg. nur sporadisch nutze und mich um die anfallende Wartung kümmere.
Ja dann musst Du wohl oder übel nach Bonn