- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- ausländisches Auto anmelden
ausländisches Auto anmelden
Hallo,
Ich bin vor 4 Monaten mit meinem französischen Auto nach Deutschland gezogen.
Ich hatte mich erkundigt und gelesen, dass ich mein Auto in Deutschland erst nach einem Jahr anmelden muss. Da ich aber in etwa 4-5 Monaten wieder nach Frankreich ziehen werde, dachte ich, ich würde das Auto nicht ummelden, um es dann einen Monat später in Frankreich wieder umzumelden.
Aber heute Morgen wurde ich von der Polizei kontrolliert und mir wurde erklärt, dass ich nur 6 Monate Zeit habe, um mein Auto in Deutschland anzumelden.
Muss ich mein Kennzeichen jetzt ändern lassen und es dann in ein paar Monaten in Frankreich wieder umtauschen lassen?
Danke
Diane
Ähnliche Themen
32 Antworten
Dein Hauptwohnsitz ist zur Zeit in Deutschland?
Ja, aber ich werde sehr bald nach Frankreich zurückkehren
In 46 fzv steht das für Dich zutreffende drin.
Da Du Deine Abreise schon geplant hast, würde ich die vorübergehende Teilnahme als gegeben ansehen.
Der springende Punkt ist der Wohnsitz in Deutschland, denn die Vorschrift lautet:
"Ein in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat zugelassenes Fahrzeug darf vorübergehend am Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, wenn für das Fahrzeug von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist und in der Bundesrepublik Deutschland kein regelmäßiger Standort begründet wurde
In diesem Fall wurde ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet, und damit ist das Fahrzeug in Deutschland zulassungspflichtig.
Wie lange es dauert bis das jemand merkt bzw. jemand daran Anstoß nimmt ist natürlich ein anderes Thema...
Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten.
Als Antwort auf hk_do war meine Frage einfach: Die Frist zu kennen, innerhalb derer wir unser Kennzeichen ändern müssen. Bitte unterstellen Sie mir keine anderen Absichten.
Da in der Vorschrift keine Frist genannt wird würde ich sagen "unverzüglich".
Für die Praxis wird man ggf. die von dem Polizisten genannten 6 Monate akzeptieren, aber eine Rechtsgrundlag dafür könnte ich jetzt nicht nennen.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Die Frage, die man sich stellen kann, ist die, wie die Beamten feststellen wollen, wie lange das Fahrzeug in der BRD ist, um das feststellen zu können sind die auf die wahrheitsgetreue Auskunft des Fahrzeugführers angewiesen und das gibt viel Spielraum, den man nutzen kann, aber wir sollen keine Absichten unterstellen bzw. dazu anstiften.
Die Polizisten setzen die Umschreibung nicht durch.
Würde mich mal interessieren, wo sie die 6 Monate her haben und was sie in ihrem Bericht an die zuständige Behörde eintragen.
Und nur der feste Wohnsitz muss nicht den regelmäßigen Standort des Kfz begründen.
In den letzten Jahren wurde diese Vorschrift immer wieder mit einer Ausnahme umgangen, seit 1.10 nicht mehr, da haben die beiden Polizisten jetzt gut zu tun, jedes Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Umschreibung in D zu bewegen.
@windelexpress da du vom Fach bist kannst du doch bestimmt die Frist und die zugehörige Grundlage benennen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2024 um 15:35:24 Uhr:
Und nur der feste Wohnsitz muss nicht den regelmäßigen Standort des Kfz begründen.
Genau das meine ich. Bei der Kontrolle kann der Fahrer angeben, dass er das Fahrzeug vor einer Woche aus z.B.: Frankreich abgeholt hat.
Erkundige dich auf der nächst gelegenen Kfz Zulassungsstelle.
Ich an deiner Stelle würde nichts unternehmen. Sonst musst du ja auch eine neue Versicherung und TÜV Abnahme usw.Da hast du Rennerei ohne Ende .Wenn du sowieso bald gehst.Die Polizei machen manchmal auch ein bisschen "Mr Wichtig".Würdest du hier bleiben sähe die Sache anders aus.
Die 6 Monate gibt es nicht.
Lediglich die in 46 erwähnten bis zu 12 Monate, die noch eine vorübergehende Teilnahme begründen,
Bis Post vom Amt kommt ist der TE wieder in Frankreich
Hier im Wohngebiet steht/fährt seit Jahren ein BMW mit Bulgarischen Kennzeichen rum, das interessiert keinen. In Stuttgart stehen/fahren dutzende Fahrzeuge mit Osteuropäischen Kennzeichen von Handwerkern rum, da prüft keiner, ob und wann die umgemeldet werden.
Ich würde das Fahrzeug für die paar Monate sicher nicht ummelden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2024 um 15:53:52 Uhr:
Lediglich die in 46 erwähnten bis zu 12 Monate, die noch eine vorübergehende Teilnahme begründen,
Unter Umständen sogar bis zu 3 Jahre (Absatz 7).
Aber sobald der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland ist, ist unverzüglich umzumelden.