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Auslandsschutz ja oder nein?

Hey Leute,
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich wollte eben mal nachschauen wies bei meiner Versicherung mit dem Auslandsschutz aussieht.
Werde aus dem Niedergeschriebenen nicht richtig schlau (siehe Foto). Was genau heißt das denn nun? Bei unverschuldetem Unfall hat doch meine Versicherung eh nichts mit dem Unfall zu tun, sondern die Versicherung des Unfall-Verursachers reguliert meinen Schaden... Das "anstelle" verwirrt mich. Was ist denn nun versichert und was nicht?

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Beste Antwort im Thema

Da im Ausland die Schadenersatzregelungen meistens schlechter sind als hier in Deutschland (kein Mietwagen, kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.) würde Dein Versicherer bei einer 100%-Schuld des ausländischen Unfallgegners Dich so stellen, als wenn der Unfall in Deutschland eingetreten wäre. Also eine Regulierung nach deutschem Recht.

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Da im Ausland die Schadenersatzregelungen meistens schlechter sind als hier in Deutschland (kein Mietwagen, kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.) würde Dein Versicherer bei einer 100%-Schuld des ausländischen Unfallgegners Dich so stellen, als wenn der Unfall in Deutschland eingetreten wäre. Also eine Regulierung nach deutschem Recht.

Es ist leider so, dass du bei einem Unfall im Ausland mitunter ewig warten musst, bis der Schaden reguliert wird. Dazu kommen Themen wie Unterversicherung und Garnichtversichert.
Du wirst so gestellt, als wenn der Unfallgegner bei deinem Versicherer versichert wäre. Ob der sich sein Geld irgendwann wiederholen kann, muss dich nicht kümmern.
Hast du einen Versicherungsschein, hast du auch die Versicherungsbedingungen. Bei mir steht das auf S. 12 unter para F. Einfach lesen.
Noch vor einigen Jahren galt die Ausland-Schadenschutz-Versicherung in vielen Ländern auch der EU nicht. Inzwischen ist der Geltungsbereich befriedigend.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 6. August 2016 um 19:03:05 Uhr:


Da im Ausland die Schadenersatzregelungen meistens schlechter sind als hier in Deutschland (kein Mietwagen, kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.) würde Dein Versicherer bei einer 100%-Schuld des ausländischen Unfallgegners Dich so stellen, als wenn der Unfall in Deutschland eingetreten wäre. Also eine Regulierung nach deutschem Recht.

Und von hier aus vollständig regulieren und sich anteilig bei der ausländischen Versicherung wiederholen.

Also summasummarum brauch ich mir aber keine Platte machen - versichert bin ich so oder so...

Wenn ich Unfallverursacher bin, was dann?

Was, wenn das Auto so stark beschädigt ist dass es nicht mehr bewegt werden kann und sofort in die Werkstatt muss?

Zitat:

Und von hier aus vollständig regulieren und sich anteilig bei der ausländischen Versicherung wiederholen.

Genau so!

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 6. August 2016 um 19:03:05 Uhr:


Da im Ausland die Schadenersatzregelungen meistens schlechter sind als hier in Deutschland (kein Mietwagen, kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.) würde Dein Versicherer bei einer 100%-Schuld des ausländischen Unfallgegners Dich so stellen, als wenn der Unfall in Deutschland eingetreten wäre. Also eine Regulierung nach deutschem Recht.

Was genau heißt dann "Regulierung nach deutschem Recht"? Beispiel oder so? :)

Der Versicherer ersetzt Schäden (es geht ums Geld, sonst nichts).
Für das Verbringen und Reparatur- sowie Transportmanagement bist du selbst zuständig. Oder ein Schutzbrief deines Versicherers oder eines Automobilklubs.
Deutsches Recht heißt zum Beispiel "neu" für "alt". Selbstverständlich gilt aber das Verkehrsrecht des Unfallortes (hinsichtlich Schuldfrage).
Meine Divise: Ins Ausland nicht ohne Ausland-Schadenschutz-Versicherung, Schutzbrief und Auslandskrankenversicherung. Auf die paar EUR soll es nicht ankommen.

Schutzbrief habe ich mit drin. Keine Ahnung ob der im Ausland nun auch gilt...

Zitat:

@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 19:10:43 Uhr:


Schutzbrief habe ich mit drin. Keine Ahnung ob der im Ausland nun auch gilt...

Vielleicht kannst du ja lesen - sonst lass dir vorlesen. Steht alles in

den für dich gültige

n Versicherungsbedingungen (

nicht in unseren

).

Zitat:

@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 19:09:34 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 6. August 2016 um 19:03:05 Uhr:


Da im Ausland die Schadenersatzregelungen meistens schlechter sind als hier in Deutschland (kein Mietwagen, kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.) würde Dein Versicherer bei einer 100%-Schuld des ausländischen Unfallgegners Dich so stellen, als wenn der Unfall in Deutschland eingetreten wäre. Also eine Regulierung nach deutschem Recht.

Was genau heißt dann "Regulierung nach deutschem Recht"? Beispiel oder so? :)

Zum Beispiel: Wenn Dir in Belgien ein Belgier ins Auto fährt, hättest Du keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Dein Versicherer reguliert den Schaden nach Erhalt der Unterlagen komplett und ersetzt Mietwagenkosten oder zahlt Dir den Nutzungsausfall. Den nach belgischem Recht zu erstattenden Schaden holt er sich anschließend bei dem belgischen Versicherer zurück.

Ah okay... Also sowohl selbst verschuldet als auch nicht selbst verschuldet wird von meiner Versicherung erstmal übernommen. Also kann ich beruhigt sein...

Zitat:

@situ schrieb am 6. August 2016 um 19:12:50 Uhr:



Zitat:

@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 19:10:43 Uhr:


Schutzbrief habe ich mit drin. Keine Ahnung ob der im Ausland nun auch gilt...

Vielleicht kannst du ja lesen - sonst lass dir vorlesen. Steht alles in den für dich gültigen Versicherungsbedingungen (nicht in unseren).

Ist deine schnippigkeit denn notwendig?
Habe lediglich festgestellt dass ich einen Schutzbrief habe

Zitat:

Ah okay... Also sowohl selbst verschuldet als auch nicht selbst verschuldet wird von meiner Versicherung erstmal übernommen. Also kann ich beruhigt sein...

Der Auslandsschadenschutz hat aber nichts mit einem selbst verschuldetem Unfall zu tun! Auch wenn der im Ausland passiert....

:)

Zitat:

@situ schrieb am 6. August 2016 um 19:09:34 Uhr:



Meine Divise: Ins Ausland nicht ohne Ausland-Schadenschutz-Versicherung, Schutzbrief und Auslandskrankenversicherung. Auf die paar EUR soll es nicht ankommen.

Meinst du mit der ausland-schadenschutz VS nun das was wir eben besprochen haben? Wenn ja bin ich ja dahingehend geschützt wie ich erklärt habt. Und Schutzbrief ist vorhanden. Muss nur nochmal in den bedingen nachlesen ob der auch fürs Ausland gilt.

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