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Auslieferung G31 530e xDrive & Winterreifen

BMW 5er G31
Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 9:54

Hallo zusammen,

hat jemand schon einen 530e xDrive G31 ausgeliefert bekommen und dafür auch schon Winterreifen. Laut unserem BMW Händler hier vor Ort gibt es von BMW für den 530e G31 nur die Felge 619 Vielspeiche in Silber. Ist nicht wirklich meine erste Wahl. Da ja sowieso nur 18 Zoll Reifen zugelassen sind ist die Auswahl sehr limitiert.

Danke für Eure Hilfe

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44 Antworten

Hallo Zusammen,

ich habe auf meinem G30 530e xdrive Original 17'' Winterräder. (wurden gemeinsam mit dem Fahrzeug neu gekauft und so ausgeliefert). Die LM618 NLE.

Gruß

Edit: Nein, es ist ein G30 nicht G31 ;) Sorry.

Zitat:

@PATJ75 schrieb am 4. Dezember 2020 um 10:54:39 Uhr:

Hallo zusammen,

hat jemand schon einen 530e xDrive G31 ausgeliefert bekommen und dafür auch schon Winterreifen. Laut unserem BMW Händler hier vor Ort gibt es von BMW für den 530e G31 nur die Felge 619 Vielspeiche in Silber. Ist nicht wirklich meine erste Wahl. Da ja sowieso nur 18 Zoll Reifen zugelassen sind ist die Auswahl sehr limitiert.

Danke für Eure Hilfe

Interessantes Thema! Sind tatsächlich nur 18“-Zoll „zugelassen“?

 

Es sind wegen Zulassung (E-Kennzeichen) & WLTP Berechnung meiner Meinung nach nur 18-Zoll möglich. Auf der Limousine sind schließlich auch 19-Zoll möglich.

 

Mein Händler sagte im After-Sales sei auch mehr möglich (technisch) ;-)

 

Gruß

Welche Reifengrößen stehen im COC?

Zitat:

@PATJ75 schrieb am 4. Dezember 2020 um 10:54:39 Uhr:

Hallo zusammen,

hat jemand schon einen 530e xDrive G31 ausgeliefert bekommen und dafür auch schon Winterreifen. Laut unserem BMW Händler hier vor Ort gibt es von BMW für den 530e G31 nur die Felge 619 Vielspeiche in Silber. Ist nicht wirklich meine erste Wahl. Da ja sowieso nur 18 Zoll Reifen zugelassen sind ist die Auswahl sehr limitiert.

Danke für Eure Hilfe

Die identische Aussage hat mir mein Freundlicher auch gegeben. Garniert wird das noch dadurch, dass nur H-Reifen zugelassen sind.

Das versucht mein :) aber derzeit noch näher zu klären.

Die identische Felge ist (ohne M-Paket) für SR bei der identischen Fahrzeug-/Motorkombination mit V freigegeben.

 

Ich hatte das auch hier bereits gepostet. https://www.motor-talk.de/.../winterreifen-felgen-t5922457.html?...

Zitat:

@paniniwm schrieb am 15. Dezember 2020 um 23:38:56 Uhr:

@PATJ75 schrieb am 4. Dezember 2020 um 10:54:39 Uhr:

Garniert wird das noch dadurch, dass nur H-Reifen zugelassen sind.

Das ist doch Unsinn.

Der zulässige Geschwindigkeitsindex bemisst sich einzig und allein an der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (ggf. i.V.m. mit dem zGg/Lastindex).

Davon kann mit M+S-Reifen (und nur mit diesen) nach unten abgewichen werden.

Eine Abweichung nach oben ist immer möglich.

Eine Beschränkung auf einen bestimmten, niedrigen Geschw.index gibt es nicht.

Nochmal: was steht zu Größen im COC?

Alles, was dort an Größe eingetragen ist, ist mit jeder Art von Reifen zugelassen (Sommer/Winter/Allwetter), der Gesetzgeber unterscheidet da nicht.

Was BMW als Komplettsatz verkauft, steht auf einem ganz anderen Blatt und hat nicht notwendigerweise zulassungsrechtliche Relevanz.

EDIT:

Um konkret zu sein:

Angenommen auf dem 530e G31 sind gem. COC nur die 245/45R18 auf 8×18" ET30 zugelassen (und nur diese), dann kann man rein StVZO-rechtlich dennoch als Winterreifen jeden beliebigen 245/45R18 M+S Reifen mit ausreichendem LI (vermutlich 100, da 96 nicht reicht) montieren, egal welcher Geschw.index.

Und zwar auf jedem für das Modell ab Werk verfügbaren BMW-LM-Rad in 8×18" ET30.

Also z B. auch die 844, 674, 662 oder 632.

Ob BMW das so als Satz verkauft ist dabei erstmal egal. Es wird halt teurer, wenn einzeln beschafft.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 15. Dezember 2020 um 23:47:07 Uhr:

Zitat:

@paniniwm schrieb am 15. Dezember 2020 um 23:38:56 Uhr:

@PATJ75 schrieb am 4. Dezember 2020 um 10:54:39 Uhr:

Garniert wird das noch dadurch, dass nur H-Reifen zugelassen sind.

Das ist doch Unsinn.

Der zulässige Geschwindigkeitsindex bemisst sich einzig und allein an der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (ggf. i.V.m. mit dem zGg/Lastindex).

Davon kann mit M+S-Reifen (und nur mit diesen) nach unten abgewichen werden.

Eine Abweichung nach oben ist immer möglich.

Eine Beschränkung auf einen bestimmten, niedrigen Geschw.index gibt es nicht.

Nochmal: was steht zu Größen im COC?

Alles, was dort an Größe eingetragen ist, ist mit jeder Art von Reifen zugelassen (Sommer/Winter/Allwetter), der Gesetzgeber unterscheidet da nicht.

Was BMW als Komplettsatz verkauft, steht auf einem ganz anderen Blatt und hat nicht notwendigerweise zulassungsrechtliche Relevanz.

EDIT:

Um konkret zu sein:

Angenommen auf dem 530e G31 sind gem. COC nur die 245/45R18 auf 8×18" ET30 zugelassen (und nur diese), dann kann man rein StVZO-rechtlich dennoch als Winterreifen jeden beliebigen 245/45R18 M+S Reifen mit ausreichendem LI (vermutlich 100, da 96 nicht reicht) montieren, egal welcher Geschw.index.

Und zwar auf jedem für das Modell ab Werk verfügbaren BMW-LM-Rad in 8×18" ET30.

Also z B. auch die 844, 674, 662 oder 632.

Ob BMW das so als Satz verkauft ist dabei erstmal egal. Es wird halt teurer, wenn einzeln beschafft.

Absolut richtig!

Ich hab leider noch keine CoC Papiere, eventuell hat jemand mit einem bereits zugelassenen 530e die entsprechenden Informationen!

 

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 6:52

Gibt es denn überhaupt schon einen ausgelieferten G31 530e xDrive?

Vorab: COC liegt mir nicht vor.

 

Ich habe heute jedoch von zwei unterschiedlichen BMW-Händlern die gleichlautende Nennung bzw. Bestätigung folgender Infos bekommen:

 

1) BMW hat für Winterräder für den G31 530e ausschließlich 4 Felgen freigegeben:

- 619

- 622 M

- 844

- 684

 

2) BMW gibt tatsächlich für WR die Reifenkombination 245/45R 18H (!) mit einem Tragindex 100 vor.

 

Es wurde extra mit dem Fachbereich bei BMW dazu Rücksprache gehalten, ehe diese Information an mich herausgegeben wurde.

Eine technische Begründung zur Begrenzung des Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen für diese Fahrzeugkombination von BMW liegt (mir) bisher nicht vor.

 

 

Es gibt keine rechtliche Grundlage den Geschwindigkeitsindex zu begrenzen.

Dieser wird von der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit bestimmt.

Selbst wenn BMW das so schreibt, kann das nicht mehr als eine 'Empfehlung' sein.

Gleiches gilt für die Räder. Wenn die 632 für das Auto zugelassen sind (egal mit welchen Reifen, auch Sommerreifen) dann sind sie zugelassen (egal mit welchen Reifen, auch Winterreifen).

Und bevor da was kommt:

Diese Empfehlungen können maximal Auswirkung auf privatrechtliche Vereinbarungen (Garantie, Kulanz) haben, jedoch niemals auf gesetzliche Pflichten (z.B. "Gewährleistung"/ Sachmängelhaftung).

Und selbst Ersteres halt ich für sehr unwarscheinlich und kann mir auch keinen Fall ausdenken, in dem das relevant wäre.

Unterm Strich: BMW kann nicht einfach eigenmächtig den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen ändern.

Ergo: wenn man auf der Felgenauswahl Winterreifen, auch mit V Index, fahren will. Nur zu.

Habe 17" auf dem G30 im Winter auf dem After Sales mit 240km/h.

Ich auch, G30 und G31 scheinen unterschiedlich zu sein...

Es geht hier um den Hybrid beim G31. Da gibts es Unterschiede zum G30.

Hallo,

ich habe da eine Idee, was der Grund sein dürfte, aber leider wird es jetzt etwas kompliziert:

Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex von mehr als "H" haben einen sogenannten Tragfähigkeitsabschlag in Abhängigkeit von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.

Somit wäre es bei eine bbH von 225 nicht mehr die volle Tragfähigkeit des Reifens nutzbar, sondern nur noch ca. 95 % davon.

Die Reifengröße 245/45/18 mit einem 100er Li ist bei einer Achslast von 1550 kg soweit auf Kante genäht, dass die Tragfähigkeit der 100er V-Reifen unter Berücksichtigung des Tragfähigkeitsabschlages für eine bbH von 225 km/h ganz knapp nicht mehr ausreicht. Für Sommerreifen müßte folglich der Geschwindigkeitsindex "W" gefordert sein, der bei einer bbH von 225 km/h keinen Tragfähigkeitsabschlag vorsieht. Ob man das bei M+S-Reifen durch einen entsprechenden Aufkleber kompensieren darf, ist mit nicht bekannt. Wenn zulässig, müsste der dann wohl auf 220 km/h lauten.

Die 225/55/17er Reifen haben dieses Problem nicht, da hier mit einem Li von 101 etwas mehr Reserven bestehen.

Ich hoffe, ich habe das Thema verständlich rüber gebracht.

Gruß Rainer

Das ist absolut denkbar.

Thematik hatte ich oben mit u.a. Hinweis mal ganz kurz angerissen:

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 15. Dezember 2020 um 23:47:07 Uhr:

Der zulässige Geschwindigkeitsindex bemisst sich einzig und allein an der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (ggf. i.V.m. mit dem zGg/Lastindex).

Die Achslast hinten ist tatsächlich 1550kg?

Uff.

Hatte ich nicht erwartet/bedacht.

Es würden dann bei V-Reifen mit LI 100 und Vmax 225 tatsächlich ganze 12kg fehlen.

(95,5% von 1600kg= 1528kg).

Aufkleberoption sehe ich nicht, weil dass tatsächlich explizit nur als Ausnahme für niedrigeren Geschwindigkeitsindex vorgesehen ist, nicht für Einschränkungen durch den Tragfähigkeitsindex.

"Analoge" Anwendung ist da etwas kritisch.

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