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Auslieferung in Wolfsburg
Hallo nochmal mit einer weiteren Frage:
weiß jemand, mit welcher Bereifung ein Fahrzeug bei der Abholung in Wolfsburg im Dezember ausgeliefert wird (ob mit Sommerbereifung oder mit Winterbereifung oder mit Ganzjahresbereifung)?
Theoretisch können sie doch keinen mit Sommerreifen losfahren lassen.
Also. wer hat schon einmal im Winter dort abgeholt ?
Gruß
Adhoma
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39 Antworten
ich hab einen bekannten, der sein auto in den wintermonaten abgeholt hat und der hat sommerreifen gehabt.
die winterreifen musst du extra dazu bestellen und auch sagen, ob du sie gleich montiert haben möchtest.
sonst werfen die dir die dinger einfach in den kofferraum, bzw. auf die rücksitzbank.
Eigentlich unglaublich, oder ?
es sind sommerreifen!
war bei uns (2002) auch so! die winterreifen aus dem winterpacket kamen zum händler! allerdings habe ich auch schon leute gehört, bei denen die winterreifen im kofferraum lagen!
wie ist das eigentlich mit der Versicherungstechnischen Seite wenn du auf Sommerrädern im Winter rumfährst und das neue Auto in einen Unfall verwickelst.
Würde mich da vorher absichern.
Da fällt mir ein, sind Winterreifen nicht neuerdings Pflicht ?
Da würden die ja einen mit einem Fahrzeug fahren lassen, das nicht der StVo entspricht.
Zitat:
Original geschrieben von adhoma
Da fällt mir ein, sind Winterreifen nicht neuerdings Pflicht ?
Da würden die ja einen mit einem Fahrzeug fahren lassen, das nicht der StVo entspricht.
Doch Winterreifen sind dieses Jahr Pflicht !
Und was Versicherungstechnisch passiert wenn du in nem Unfall verwickelt bist und Sommerreifen drauf hast.
Auf gut deutsch ob Du Schuld bist oder nicht Schuld Versicherung wird evtl vorstrecken aber die holen sich das Geld wieder von Dir. Denn die Versicherung haftet normalerweise nicht. Es sei denn Du kommst mit dem Versicherungsfutzi aus und der drückt beide Hühneraugen zu und schreibt Winterbereifung vorhanden in den Bericht. Sofern der Grün-Weiße Partybus nicht da war ^^ um den Unfall aufzunehmen.
Hast du Winterbereifung drauf ist es kein Problem da zahlt die Versicherung zwar ungern aber sie zahlt.
laut neuestem Bußgeldkatalog steht dort
Sie passten als Führer des KFZ nicht die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse an.
20 Euro
und wenn man jemanden behindert hierdurch
40 Euro
Zur Winterreifenpflicht, gibt es soweit ich weiß keine Angaben ab wann man sie drauf haben muss.
Entweder ab:
1. Schneefall
1. Bodenfrost
Ich hab des Bezüglich mal den Freundlich gefragt er meinte Ratsam sei es die Winterreifen ab einer Temperatur von 6°C erst aufziehen. Also wenn die Temperatur schon seit einigen Tagen halt ansteht.
Da die Winterreifen ab ca 6°C besseren Grip hat.
Zitat:
Original geschrieben von Kiebitz03
laut neuestem Bußgeldkatalog steht dort
Sie passten als Führer des KFZ nicht die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse an.
20 Euro
und wenn man jemanden behindert hierdurch
40 Euro
Naja hinzu kommt noch wer in dem moment fährt.
Weil bei abgefahrenen Reifen ist es so, wenn nicht der Fahrzeughalter fährt also eine 2. Person und bei einer Kontrolle werden abgefahrene Reifen festgestellt.
Muss somit der Fahrer und der KfZ-Halter ein Bußgeld bezahlen und beide bekommen nen schönen Punkt in Flensburg.
Denn der Fahrer muss vor Fahrantritt sicher gehn ob alles in Ordnung ist Bereifung, Beleuchtung und der KfZ-Halter ist auch dafür Verantwortlich auch wenn er nicht mit dem Fahrzeug unterwegs ist aber er muss versicher das die Sicherheit des Fzg. (=Fahrzeug) gegeben ist.
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, ob VW es sich erlauben kann, ein nicht der StVo entsprechendes Fahrzeug aus der Halle fahren zu lassen ?
Ich habe übrigens gerade eine Anfrage an Volkswagen gestellt und um Lösungsvorschläge (außerhalb der Zubehörwinterreifen) gebeten. Mal abwarten, was geantwortet wird
Zitat:
Original geschrieben von adhoma
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, ob VW es sich erlauben kann, ein nicht der StVo entsprechendes Fahrzeug aus der Halle fahren zu lassen ?
Sorry bin etwas auf Kiebitz03´s frage eingegangen.
Wegen deiner frage, hmm liegt wahrscheinlich im auge des betrachters wenn es nicht ausgemacht war, wird es dann wohl dein problem gewesen sein.
Schicken wir unsere Fahrzeuge ins AW (Ausbesserungswerk) dann wird nur noch das gemacht das im Auftrag steht obgleich sie nen Defekt feststellen die die Sicherheit nicht mehr gibt wird dieser defekt nicht behoben da er nicht im Auftrag enthalten ist.
Eine Lösung wäre z.B., dass ich Winterreifen vor Ort kaufe und man sie mir dann aufzieht und ich nehme die Sommerreifen mit.
Zitat:
Original geschrieben von adhoma
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, ob VW es sich erlauben kann, ein nicht der StVo entsprechendes Fahrzeug aus der Halle fahren zu lassen ?
Es steht niergends des es ausdrücklich verboten ist mit Sommerreifen im Winter zufahren, also braucht sich da VW auch nicht kümmern. Außerdem fährst du das Fahrzeug auf die Straße und nicht VW und deshalb liegt es auch in deinem Verantwortungsbreich ob du da mit Sommerreifen oder Winterreifen fährst. Du kannst die ja auch Privat mitbringen und dann den ersten Reifenwechsel in/vor der Halle machen, des steht dir frei. VW zwingt dich nciht mit Sommerreifen in den öffentlichen Straßenverkehr zumüssen