- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 5
- auslieferung noch in 2006, zulassung erst anfang 2007?
auslieferung noch in 2006, zulassung erst anfang 2007?
Moin,
welche Möglichkeiten gibt es einen noch in diesem Jahr produzierten und ausgelieferten Golf erst Anfang Januar 2007 zuzulassen?
Der Händler besteht darauf, dass die Zulassung noch dieses Jahr stattfindet, da er wohl durch das Rundum-Sorglos-Paket von VW aus verpflichtet ist, dass die Zulassung noch in diesem Jahr in die Zulassungszahlen einfliesst.
Man könnte natürlich die Abholung in den Januar schieben, damit würde jedoch die erhöhte Mehrwertsteuer anfallen, was keinen Sinn macht.
Any hints welcome...
Ciao, Stefan.
Ähnliche Themen
14 Antworten
warum möchtest du denn unbedingt das auto erst im nöchsten jahr zulassen? ich glaub, dann bekommst du das sorglospaket auch nicht mehr...
Re: auslieferung noch in 2006, zulassung erst anfang 2007?
Zitat:
Original geschrieben von arctis
welche Möglichkeiten gibt es einen noch in diesem Jahr produzierten und ausgelieferten Golf erst Anfang Januar 2007 zuzulassen?
Spontan würde ich sagen: Überführungskennzeichen (EDIT: heissen jetzt ja Kurzzeitkennzeichen) besorgen, Wagen damit abholen und dann erst am 02.01.2007 zulassen.
Solltest Du aber gut dokumentieren, damit es wegen der Mehrwertsteuererhöhung keine Probleme gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Dominikus
warum möchtest du denn unbedingt das auto erst im nöchsten jahr zulassen? ich glaub, dann bekommst du das sorglospaket auch nicht mehr...
Nö, in meinen Unterlagen gibt es diese Einschränkung zumindest nicht. Es ist wenn überhaupt ein mehrwertsteuertechnisches Problem. Aber bei Abholung noch in 2006 gelten die 16%, egal wann man zulässt.
Nur wenn man das Auto noch nicht abholt, aber den Wagen bereits in 2006 anmeldet, kann gilt für die Mehrwertsteuer das Zulassungsdaten, weil früher als das Abholdatum.
Aber es hat doch null mit der Abholung zu tun, welchen Satz der Mwst. du zahlst, sondern wann VW die Rechnung an den Händler / Kunden schickt...
Zitat:
Original geschrieben von Chef 555
Aber es hat doch null mit der Abholung zu tun, welchen Satz der Mwst. du zahlst, sondern wann VW die Rechnung an den Händler / Kunden schickt...
Die Mehrwertsteuer richtet sich nicht nach der Rechnungsstellung sondern nach der Leistungserbringung, d.h. dem Tag der Abholung/Übergabe des Fahrzeugs. Diese bindet der Händler jedoch verpflichtend an eine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeugs noch in 2006 - dort liegt das Problem.
Ciao, Stefan.
Zitat:
Original geschrieben von Dominikus
warum möchtest du denn unbedingt das auto erst im nöchsten jahr zulassen? ich glaub, dann bekommst du das sorglospaket auch nicht mehr...
Ein am Ende des Jahres zugelassenes Fahrzeug (12/2006) sieht beim Wiederverkauf ein Jahr älter aus als das gleiche Fahrzeug, das ein paar Tage später (01/2007) zugelassen wird. Wir haben keine Eile mit der Zulassung und würden uns daher einfach bis Anfang Januar Zeit lassen.
Ciao, Stefan.
Zitat:
Original geschrieben von arctis
Ein am Ende des Jahres zugelassenes Fahrzeug (12/2006) sieht beim Wiederverkauf ein Jahr älter aus als das gleiche Fahrzeug, das ein paar Tage später (01/2007) zugelassen wird. Wir haben keine Eile mit der Zulassung und würden uns daher einfach bis Anfang Januar Zeit lassen.
Ciao, Stefan.
Aber ich glaube nicht, das ein Bj. 01/2007 mehr beim Wiederverkauf bringen wird, als wenn man 750€ mehr Mwst.-Steuern zahlen MÜSSTE (~Durchschnitts-Golf für 25t €)
Zitat:
Original geschrieben von arctis
Die Mehrwertsteuer richtet sich nicht nach der Rechnungsstellung sondern nach der Leistungserbringung, d.h. dem Tag der Abholung/Übergabe des Fahrzeugs. Diese bindet der Händler jedoch verpflichtend an eine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeugs noch in 2006 - dort liegt das Problem.
Vertraglich darf er das aber nicht. Oder hast Du das als extra Text im Vertrag stehen? Ich nicht.
Du kannst auch Deinen Wagen gar nicht zulassen, sondern ihn auf Deinem Grundstück parken oder Deine 1.000 Hektar große Ranch damit bereisen.
Nein, gegen Abholung in 2006 und Zulassung in 2007 dürfte vertraglich nichts sprechen und die Mehrwertsteuer sieht dafür ganz klar 16% vor. Mehr Auslieferung als Abholung geht nicht!
Mal was zur Steuererhöhung.
"Bei Verträgen, die vor dem 01.09.2006 abgeschlossen wurden, kann der Unternehmer jedoch einen angemessenen Ausgleich in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung von dem Kunden nach § 29 UStG verlangen. Abweichende Vereinbarungen (z.B. Ausschluss dieser Vorschrift) sind allerdings zulässig. Bei Verträgen, die nach dem 31.08.2006 abgeschlossen wurden, muss der Unternehmer die Umsatzsteuersatzerhöhung tragen, soweit er keine andere vertragliche Regelung mit dem Kunden getroffen hat."
Zudem sind laut §309 BGB kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss bei Nichtkaufleuten unzulässig. Erschwerend kommt noch dazu, das s dies extra vereinbart sein muss (wenn es also z.B. einfach in den AGB`s steht, ist es trotzdem ungültig)
Steht also nix davon in Eurem Vertrag, so müßt Ihr auch nicht die Erhöhung tragen!
In meinem Vertrag habe ich solche Angaben nicht gefunden. Von daher sehe ich dem gelassen entgegen... wobei ich mein Auti natürlich schon gerne dieses Jahr hätte
MfG
Marcel
Auf die Zulassung Deines Autos kann der Händler gar keinen Einfluß nehmen, wie auch. Du bezahlst das Auto und holst es ab, was Du danach mit dem Fahrzeug machst bleibt Dir überlassen.
Die Mehrwertsteuer richtet sich einzig und allein an das Datum der Rechnung und nicht an das der Leistungserbringung! Also wenn ich dieses Jahr noch ein Auto beim Händler kaufe, bezahle und es bis Januar auf dem Hof stehen lasse, macht das bei der MwSt keinen Unterschied, denn der Wagen gehört mir ja bereits, er ist BEZAHLT!!! Sollte der Händler allerdings "Parkgebühren" verlangen, dann wären das sicherlich 19 Prozent.
Ich glaube übrigens nicht, dass sich im Wert des Fahrzeugs etwas ändert, wenn Du diesen erst 2007 zuläßt gegenüber 2006. Der eine Monat macht keinen großen Unterschied. Im Übrigen ist das Fahrzeug ja produziert und "altert" vor sich hin, sprich wenn Du erst einen Monat später zuläßt ist das Auto ja dann auch schon einen Monat alt. Ferner wird die Übergabe ja auch im Serviceheft mit Stempel vermerkt. Das wäre dann aus meiner Sicht auch der einzige Punkt, an dem sich Dein Händler streuben wird, sprich er will den Stempel mit der Auslieferung noch in diesem Jahr ins Heftchen machen, aber das ändert nichts daran, dass Du das Fahrzeug zulassen kannst wann Du willst. Ach ja, mit Datum des Übergabestempels beginnt auch die Garantielaufzeit.
Tip Kurzzeitzulassung anbieten
Hallo,
hatte das gleiche Problem letztes Jahr, da ich auch erst im Folgejahr Anfang 2006 anmelden wollte.
Bin dann dem Händler entgegengekommen und habe im "alten" Jahr abgeholt mit Kurzzeitkennzeichen. Diese gelten bis zu 5 Tage. Dabei mußt Du in die beigefügte Karte zum Kennzeichen die Fahrgestellnummer eintragen. somit ist die Kurzzeitzulassung dokumentiert.
Mach dem Händler von dieser roten Karte ne Kopie und gut iss. Das muß er anerkennen. Die Kosten für die Kurzzeitzulassung und Schilder liegen bei rund 25-30 Euro.
Die Rechnung wird dann im alten Jahr zu 16% gestellt.
Auch die Autostadt sofern Du da abholst hat damit keinerlei Probleme.
By Markus
Zitat:
Original geschrieben von 525itouring
Die Mehrwertsteuer richtet sich einzig und allein an das Datum der Rechnung und nicht an das der Leistungserbringung!
Bei Waren gilt das Datum der Lieferung. Bei Neuwagen ist das entweder der Zeitpunkt der Zulassung oder der Zeitpunkt der Auslieferung, je nach dem, was früher eintritt. Bei Diensstleistungen gilt das Datum der Leistungserbringung.
Wenn Du einen Lagerwagen kaufst, aber auf dem Hof stehen lässt, dann ist trotzdem die Auslieferung erfolgt. Der Wagen befindet sich in Deinem Gefahrenbereich. Der Händler hat geliefert. Du hättest ihn ja mitnehmen können.
Kurzzeitkennzeichen
Mal ne blöde Frage: wenn er den Wagen mit "Kurzzeitkennzeichen" abholt, ist das doch auch eine art Zulassung, oder? Dann darf er später eigentlich nicht EZ 2007 sagen, oder?
Ganz ohne "Zulassung" geht wohl nur, wenn er ihn per Hänger vom Hof des Händlers auf sein Grundstück bringt. Und ob der Aufwand im Verhältnis zum (fragwürdigen) Vorteil steht...
Re: Kurzzeitkennzeichen
Zitat:
Original geschrieben von Netsmurf
Mal ne blöde Frage: wenn er den Wagen mit "Kurzzeitkennzeichen" abholt, ist das doch auch eine art Zulassung, oder? Dann darf er später eigentlich nicht EZ 2007 sagen, oder?
Ganz ohne "Zulassung" geht wohl nur, wenn er ihn per Hänger vom Hof des Händlers auf sein Grundstück bringt. Und ob der Aufwand im Verhältnis zum (fragwürdigen) Vorteil steht...
Als Datum der Erstzulassung gilt aber nicht die Abholung der Kurzzeitkennzeichen, sondern die ordentliche Zulassung des Wagens.
Ob der Aufwand sich lohnt, dass muss jeder selbst für sich überlegen.