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Auslieferung

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 18:26

Hallo Ihr Lieben,

 

Also ich habe da mal ein Anliegen !!!

 

Ich habe im Jan.08 einen Golf Variant mir bestellt, eine auslieferung wurde zu Mai 08 festgehalten !

der hat sich shcon verschoben aber habe das nicht schriftlich bekommen, nach meinen eigen nachhacken bei WOB hatte man mir gesagt so anfang Juli 08 hätte ich das auto!!!!

Nun aber als ich anrief hies es mitte August 08 .....fühle mich verarscht !!!

 

Kann ich nun stress machen bei denn oder soll ich lieber weiter warten, doof oder !?

Was ich wüsste gern wäre gibt es da gesetze oder tipps wie ich weiter gehen soll da gegen !!!

 

mfg

Beste Antwort im Thema

Grüß Dich!

 

Erstmal herzlich willkommen!

 

Du hast ein Problem! Bei der Beauftragung hast Du unterschrieben, dass Du Dich mit der unverbindlichen Lieferfrist zufrieden gibst.

 

Ein Rücktrittsrecht steht Dir bei Lieferzeitverzögerungen also im Moment nicht zu. Und zur Zeit gibt es halt bei der Fahrzeug- und Motorenkombination längere Lieferzeiten.

 

Da hättest Du etwas anderes im Kaufvertrag vereinbaren müssen. Lies Dir mal bitte die entsprechenden AGB´s durch.

 

Drum prüfe wer sich ewig bindet..... :D

 

Leider können wir Dir da nicht helfen. Sofern Dir das nicht reicht, bleibt leider nur der Gang zum Anwalt.

 

Grüße

 

Björn

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Zitat:

Original geschrieben von Streich_zart

Hallo Ihr Lieben,

 

 

Also ich habe da mal ein Anliegen !!!

 

 

Ich habe im Jan.08 einen Golf Variant mir bestellt, eine auslieferung wurde zu Mai 08 festgehalten !

 

der hat sich shcon verschoben aber habe das nicht schriftlich bekommen, nach meinen eigen nachhacken bei WOB hatte man mir gesagt so anfang Juli 08 hätte ich das auto!!!!

 

Nun aber als ich anrief hies es mitte August 08 .....fühle mich verarscht !!!

 

 

Kann ich nun stress machen bei denn oder soll ich lieber weiter warten, doof oder !?

 

Was ich wüsste gern wäre gibt es da gesetze oder tipps wie ich weiter gehen soll da gegen !!!

 

 

mfg

Nutz mal die Suche hier. dann siehst du wie lange wir alle warten müssen.

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 18:38

Bin neu hier ...

wie wo was muss ich suchen !?

 

Also ich habe meinen 1.9 TDI Sportline 7 DSG DPF ,mit fast voll ausstattung nach der bestellung nicht mehr umgestellt! preis war ~ 34.000€ und ich bezahle nach allem Rabatt 28.000€ und meinen alten golf 4 variant haben Sie mit 3.900€ auch noch genommen!

 

Zahle also 24.100€ bei einem VW Händler im Harz/ Niedersachsen habe den ganz neu bestellt!

 

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 18:55

Ach Ihr seid echt süsss, aber meine Lieben!!!

 

Ich wollte nicht wissen wie lange andere auf ihren warten oder bestellt haben !

 

Ich wollte wissen ob man was machen kann , wenn der nun über reif ist zur abholung !?

Kennt sich da einer mit aus??????

 

Man muss doch nicht alles hin nehmen oder doch !!!????

 

Ich habe mal was von 6 wochen gelesen nach liefer frist! aber was sit dann???

 

Meine will jetzt auch nicht mit der rechtsschutz da gegen angehen, will nur mein auto :-))))

Grüß Dich!

 

Erstmal herzlich willkommen!

 

Du hast ein Problem! Bei der Beauftragung hast Du unterschrieben, dass Du Dich mit der unverbindlichen Lieferfrist zufrieden gibst.

 

Ein Rücktrittsrecht steht Dir bei Lieferzeitverzögerungen also im Moment nicht zu. Und zur Zeit gibt es halt bei der Fahrzeug- und Motorenkombination längere Lieferzeiten.

 

Da hättest Du etwas anderes im Kaufvertrag vereinbaren müssen. Lies Dir mal bitte die entsprechenden AGB´s durch.

 

Drum prüfe wer sich ewig bindet..... :D

 

Leider können wir Dir da nicht helfen. Sofern Dir das nicht reicht, bleibt leider nur der Gang zum Anwalt.

 

Grüße

 

Björn

Themenstarteram 13. Juni 2008 um 7:39

Moin, ja das ist wohl das leit der Meisten!!!

 

nicht alles lesen und unterschreiben, doch dann gleich meckern wenn was ist !

 

Ich habe mir das mal zu Herzen genommen und doch gelesen! ( heute Morgen!! )

 

Hier der Auszug von meiner Verbindlichen Volkswagen Bestellung !!!!

 

Allgemeine Daten von mir und Verkäufer....

 

Auflistung des Autos + extras!!!

Steht sogar unverbindlich Liefertermin 04.2008

 

So nächste Seite dann

Themenstarteram 13. Juni 2008 um 8:08

Verkaufsbedingungen für VW Automobile

 

§ IV Lieferungen und Lieferverzug

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindliches Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz satt der Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach Ablauf der 6 Wochenfrist gemäß Satz 1 eine angemesse Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadens statt Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentliches rechts....selbständig usw.Wird den Verküfer , während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall ( schiff singt ) unmöglich, so hafetet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer Haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

 

Oder was meint Ihr!?

am 13. Juni 2008 um 8:19

Keine angst, der wird schon kommen!! und wenn es dir zu lange dauert, dann rede mal mit ein paar Trabant Bestellern, die warteten auch jahrel:p

Themenstarteram 13. Juni 2008 um 8:22

Lach , na da haste auch recht!!!

Dann freue ich mich auch um so mehr drauf ......

am 13. Juni 2008 um 8:24

siehste und schon is die Welt i.o;)

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