ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Auspuff zu laut - möglicher Hausbesuch?

Auspuff zu laut - möglicher Hausbesuch?

Themenstarteram 6. August 2009 um 17:49

Hallo,

ich wurde vor einigen Tagen von der Polizei angehalten, weil mein Auspuff zu laut ist. Das stimmt leider auch, aber nicht wegen irgendwelcher Manipulationen. Der Roller ist einfach nur alt und ich vermute, dass der Auspuff ein Loch hat.

Hier zu meinem Problem: die Polizisten waren auch sehr nett und ich habe nur eine mündliche Verwarnung bekommen (statt einer Mängelkarte), wobei sie sich meine Adresse aufgeschrieben haben. Die Frage jetzt: können die Polizisten in einer Woche vorbeikommen und nachschauen, ob ich den Mängel behoben habe?

Denn eigentlich wollte ich den Roller sowieso verkaufen und den daher nicht mehr benutzen. Deshalb würde ich lieber den Mängel nicht mehr beheben, weil es zusätzliche Kosten wären. Nur ich würde den Roller frühestens in 2-3 Wochen los werden.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nostros

hast du ja kein schriftliche pflicht das zu beheben.

worin liegt der unterschied zwischen einer "schriftlichen" und "mündlichen" pflicht?

wenn die polizei ihn nochmal anhält, und das ding ist immernoch zu laut, und die polizisten schreiben in die anzeige das er bereits deswegen verwarnt wurde, helfen auch keine krokodilstränen mehr wenns dann vor gericht/beim staatsanwalt um die strafbemessung geht!

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten
am 6. August 2009 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von vogel34

Hallo,

ich wurde vor einigen Tagen von der Polizei angehalten, weil mein Auspuff zu laut ist. Das stimmt leider auch, aber nicht wegen irgendwelcher Manipulationen. Der Roller ist einfach nur alt und ich vermute, dass der Auspuff ein Loch hat.

Hier zu meinem Problem: die Polizisten waren auch sehr nett und ich habe nur eine mündliche Verwarnung bekommen (statt einer Mängelkarte), wobei sie sich meine Adresse aufgeschrieben haben. Die Frage jetzt: können die Polizisten in einer Woche vorbeikommen und nachschauen, ob ich den Mängel behoben habe?

Denn eigentlich wollte ich den Roller sowieso verkaufen und den daher nicht mehr benutzen. Deshalb würde ich lieber den Mängel nicht mehr beheben, weil es zusätzliche Kosten wären. Nur ich würde den Roller frühestens in 2-3 Wochen los werden.

Viele Grüße

da sie dir keine mängelkarte gegeben haben hast du ja kein schriftliche pflicht das zu beheben.

vermutlich haben sie deine adresse nur zur abschreckung und um sich an dich zu erinnern wenn du nochmal zu laut an denen vorbeiknatterst.

außerdem wär das ein bissl zuviel aufwand polizisten + streifenwagen loszuschicken, nur um bei dir vorbei zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Nostros

hast du ja kein schriftliche pflicht das zu beheben.

worin liegt der unterschied zwischen einer "schriftlichen" und "mündlichen" pflicht?

wenn die polizei ihn nochmal anhält, und das ding ist immernoch zu laut, und die polizisten schreiben in die anzeige das er bereits deswegen verwarnt wurde, helfen auch keine krokodilstränen mehr wenns dann vor gericht/beim staatsanwalt um die strafbemessung geht!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Nostros

hast du ja kein schriftliche pflicht das zu beheben.

worin liegt der unterschied zwischen einer "schriftlichen" und "mündlichen" pflicht?

wenn die polizei ihn nochmal anhält, und das ding ist immernoch zu laut, und die polizisten schreiben in die anzeige das er bereits deswegen verwarnt wurde, helfen auch keine krokodilstränen mehr wenns dann vor gericht/beim staatsanwalt um die strafbemessung geht!

Mit einer "schriftlichen Pflicht", so dumm es sich auch anhört :D, also mit einer Mängelkarte... muss er ja dann den Mangel abstellen und beim TÜV vorstellig werden. Mündlich ja nicht.. wie auch. :)

Fahrzeughalter und -führer sind grundsätzlich verpflichtet, ihr Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand zu halten, wenn sie damit am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von jedweden mündlichen oder schriftlichen Verwarnungen.

ich würde versuchen, den auspuff wieder leise zu bekommen mit wenig aufwand, was zb mit festziehen der schrauben am auslass oder bei ner tanke (falls loch) für nen 10 schweißen lassen!

das gute an der sache ist das du beim verkaufen nen höheren preis erziehlen kannst

Themenstarteram 6. August 2009 um 23:28

Ich danke für eure Antworten.

Ich werde mal schauen, ob es vielleicht nur ein Loch ist. Dann kann ich hoffentlich den Auspuff reparieren. Ansonsten wird sich wohl der Nachbesitzer damit beschäftigen müssen.

am 7. August 2009 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Nostros

hast du ja kein schriftliche pflicht das zu beheben.

worin liegt der unterschied zwischen einer "schriftlichen" und "mündlichen" pflicht?

wenn die polizei ihn nochmal anhält, und das ding ist immernoch zu laut, und die polizisten schreiben in die anzeige das er bereits deswegen verwarnt wurde, helfen auch keine krokodilstränen mehr wenns dann vor gericht/beim staatsanwalt um die strafbemessung geht!

wenn sie ihn nochmal anhalten sicherlich.

nur sie haben ihm ja keine pflicht aufgelegt den manel abzustellen auferlegt.

wenn man eine mängelkarte hat ist es ja auch egal on man fährt oder nicht, man hat den mangel abzustellen.

durch die verwarnung müsste er das jetzt nur machen, wenn er vor hat den roller wieder im bereich der stvo zu benutzen.

da er ihn ja verkaufen will und nichtmehr fährt erübrigt sich dies ja.

es ist doch egal ob er damit fahren will oder ihn verkauft, wenn er in fahren will sollte er schauen das er ihn wieder leise macht, evtl genügt schon eine neue dichtung am auslass, oder fals er doch ein kleines löchlein haben sollte kann er es entweder mit gungum zu machen oder in ner tanke fragen ob die mal eben nen schweißpunkt drübr machen!

sicherlich möchte der käufer eine probefahrt machen, wenn dann die lautstärke die netten herren in grün auf den plan rufen ist es am schlimmsten!

also einfach machen lassen weil sich die kosten maximal auf 10euro beschränken und evtl 10min arbeit, aber dafür beim verkauf 50euro oder sogar mehr rausholen lassen!

am 9. August 2009 um 14:07

kure frage is es verboten auf n 25er nen yasuni etc. drauf zu machen auch wenn er abe hat ?

 

danke

wenn er ein gültiges abe hat und nicht entdrosselt ist ist das klar erlaubt!

abe steht für algemeine betriebselaubnis!

die erlischt erst wenn du die drossel rausmachst

am 9. August 2009 um 14:11

spielt das keine rolle ob es ein 25er is ?

Zitat:

Original geschrieben von sr50 freak

spielt das keine rolle ob es ein 25er is ?

dies ergibt sich aus der dem auspuff beiliegeneden abe...

am 9. August 2009 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von sr50 freak

spielt das keine rolle ob es ein 25er is ?

dies ergibt sich aus der dem auspuff beiliegeneden abe...

kannst du mir da einer empfehlen für nen aprilia sr 50 piaggioMotor

Hey zu Lochzuschweissen kann`st du auch zu jeder Schlosserei fahren.Am besten mir ausgebauten Auspuff. Hast du das Loch schon gefunden?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Auspuff zu laut - möglicher Hausbesuch?