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Auspuff zu laut?

BMW 3er E92
Themenstarteram 9. Februar 2019 um 22:41

Hab da ma ne frage...

Und zwar fahr ich einen 335i mit der Performance Abgasanlage und ich hab mal letztens so aus Spaß gemessen wie laut die is und mal verglichen was so in den Papieren steht wie laut die seinen darf. Im Endeffekt hab ich mit nem dB Messgerät bei 4200 Umdrehungen ca. an die 100 dB gemessen und in den Papieren steht 93 dB darf er laut sein. Also meine Frage wenn die Rennleitungen mich mal messen sollte und da auch 100 dB raus kommen sollte wo mit muss ich im schlimmsten Fall rechnen ?

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20 Antworten

Hast du im richtigen Winkel mit richtigem Abstand mit einem vernünftigen Gerät gemessen?

Im übrigen waren die ersten Performance Anlagen wohl in der Tat zu laut bzw sind es im Laufe der Zeit geworden. Es wurde nachgebessert und die späteren Anlagen wurden leise.

Falls du also diese Unverschämt laute Anlage los werden willst dann würde ich sie selbstverständlich geschenkt nehmen :D

Zitat:

@3D3S5 schrieb am 9. Februar 2019 um 23:41:35 Uhr:

 

wenn die Rennleitungen mich mal messen sollte und da auch 100 dB raus kommen sollte wo mit muss ich im schlimmsten Fall rechnen ?

Im schlimmsten Fall mit dem Abschleppen des Fahrzeugs zur Prüfstelle.

Gruß M

An deiner Stelle würde ich mir da keine Sorgen machen.

Zitat:

@3D3S5 schrieb am 9. Februar 2019 um 23:41:35 Uhr:

Also meine Frage wenn die Rennleitungen mich mal messen sollte und da auch 100 dB raus kommen sollte wo mit muss ich im schlimmsten Fall rechnen ?

In der Folge droht Dir u. U. die Stilllegung.

Ich persönlich fände es gut, wenn Dich die "Rennleitung" samt Deines Krawallmachers möglichst bald aus dem Verkehr ziehen würde. :)

PS:

Nach meiner Kenntnis sind max. 90 dB erlaubt.

am 10. Februar 2019 um 9:22

Letztendlich hast du für die Performance-Anlage eine ABE und diese entsprechende Typgenehmigung wird man auch bei einer Prüfung auf der Anlage vorfinden. Wenn dort keine Veränderungen daran vorgenommen wurden, besteht m. E. überhaupt kein Grund zur Sorge. Ich bin auch immer wieder beeindruckt von den Performance-Anlagen und habe mich manchmal gefragt, wie die die Genehmigung erhalten haben, wo sich die Herren "Prüfer" manchmal wegen anderer Dinge sehr pingelig anstellen...

Zitat:

@DARK969 schrieb am 10. Februar 2019 um 10:02:30 Uhr:

An deiner Stelle würde ich mir da keine Sorgen machen.

Und warum? Finde deine Aussage ziemlich fahrlässig.

Wenn er zu laut ist, ist er zu laut. Schlimmstenfalls wird er abgeschleppt und darf beim TÜV vorstellig werden, was alles in allem richtig viel Geld kostet.

Allein die Ausage "ist ein Originalteil" hilft genauso wenig eine TÜV Eintragung, sollte das Auto tatsächlich zu laut sein.

Die maßgebliche Frage ist: War die Messung korrekt, oder nicht.

PS: Ein ähnliches Problem hatte ich mal mit meinem alten TT. Eingetragene 91 DB. Gemessene 98,8 DB mit Sport-ESD und ABE. Zum Glück bin ich nie in eine Kontrolle gekommen. Falls doch, hätte das auch Ärger geben können.

Nur weil man VIELLEICHT Glück haben kann, ist es trotzdem kein guter Rat, die möglichen Probleme unter den Tisch zu kehren.

Zitat:

@blair_witch schrieb am 10. Februar 2019 um 10:22:25 Uhr:

Letztendlich hast du für die Performance-Anlage eine ABE und diese entsprechende Typgenehmigung wird man auch bei einer Prüfung auf der Anlage vorfinden. Wenn dort keine Veränderungen daran vorgenommen wurden, besteht m. E. überhaupt kein Grund zur Sorge.

Falsch. Das Auto darf auch mit eingetragenem Sportauspuff nicht lauter sein wie der Wert im Fahrzeugwert zzgl. Messtolaranz. Ist er das doch, kann man sich mit der ABE die Nase putzen.

am 10. Februar 2019 um 15:14

Das erachte ich als Unsinn: Was eingetragen ist, ist original. Die ABE gilt für den Perfmance ESD, dann dürfte den BMW ja selbst gar nicht verbauen. Soll heißen: Der dBA-Wert im Fahrzeugschein bezieht sich auf das Standgeräusch des original verbauten "Werks-"ESD. Der Performance-ESD ist logischwerweise lauter und dies wird in der ABE für die freigegebenen Fahrzeugtypen berücksichtigt und ist somit in Ordnung.

Über 8 dBA würde ich mir keine Sorgen machen, sonst besser gleich einfach den originalen dran lassen.

Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass die Frage "wie wird überhaupt mit welchem Messgerät gemessen" zutrifft.

Auch ein Zubehör Auspuff darf theoretisch nicht lauter sein als das Original. Praktisch gesehen gibt es aber noch eine Toleranz. Es gibt natürlich auch gesetzliche Grenzwerte für die Lautstärke die ein Auto nicht überschreiten darf.

Wenn es doch lauter ist dann ist es es im besten Fall nur eine Ordnungswidrigkeit, und im Schlimmsten Fall wird ein Fass aufgemacht und es wird teuer und es gibt Punkte.

Aber ganz erlich? 99,9% der Autos haben einen Originalen Auspuff drauf der Flüsterleise ist.

Wenn dann mal ein Auto mit einem schönen etwas deutlicheren Klang vorbei fährt dann finde ich da nichts schlimmes dabei.

..wenn sie wohlwissend dann aber in Poser-Manier noch kräftig Gas geben oder runterschalten, dann schadet so eine Stilllegung nicht :p :D

am 10. Februar 2019 um 18:28

Alles halb so schlimm. Ich habe bei meinem N54/335i Touring mit der Originalabgasanlage ab Werk im KFZ-Schein nach Geräuschemission ECE R51.02 (galt bis 2016) ab 2016 ECE R51.03 Geräuschpegel Standgeräusch bei 4350 U/min 88db(A)

und Fahrgeräusch 4350 U/min 74 db(A)

In der ABE des BMW-Performance Auspuffs steht bei Drehzahl 4350 U/min 93 db(A) wahrscheinlich Standgeräusch da es sonst anderst nicht messbar ist, und die jeweilge Typnummer auf dem rechten und linken Auspufftopf.

Die Messverfahren sind bei der neuen Norm aber nicht zu vergleichen, damit auch die maximal zulässigen dB(A). Die alte Norm berücksichtigt lautester Fall bei Beschleunigung aus 50 km/h im 2. und 3. Gang auf einer vorgegebenen Messstrecke. Die neue Norm bildet Mittelwert und soll die Geräuschemission im Alltagsbetrieb, auch Stadtverkehr, besser wiederspiegeln. Auch das Reifengeräusch, das durchaus mal 20% Anteil haben kann an der gesamten Geräuschemission, wird jetzt erfasst. Die Serieauspuffanlagen dürften jedoch ab 2016 etwas leiser werden, um die Normgrenze von 69dB für Fahrzeuge unter 150KW einzuhalten (stärkere Fahrzeuge dürfen noch 2dB lauter sein bis zu einer Übergangsfrist). Klappenanlagen sind weiterhin erlaubt, messen dürfen die Hersteller grundsätzlich mit "Klappe zu" , auch nach der neuen Norm.

 

Für die Sportauspuffanlagenhersteller - auch für Neufahrzeuge nach 2016 - ist aber in der Praxis das Standgeräusch entscheidend. Hier gibt es glücklicherweise keine Obergrenze durch die EU. Das Standgeräusch im KFZ- Schein wurde eingeführt, um Polizei/TÜV eine Möglichkeit zu geben, einen Hinweis auf Verstoß gegen die zulässige Geräuschemission zu geben. Hat die Polizei einen Verdacht auf zu lauten Auspuff, unternimmt sie Schalldruckmessung nach vorgeschriebenem Verfahren: Messgerät 0.5m vom Auspuffende entfernt, mindestens 0.2m vom Boden entfernt , 45 Grad Winkel, Umgebungslautstärke maximal 80 dB, sonst darf der Polizeibeamte den Fahrer auffordern, maximal 3km zu einer ruhigeren Gegend zu fahren, um die Messung zu ermöglichen. Der Beamte schaut in den Schein und findet z.B. beim 997.1.tt dann 98 dB (A) Standgeräusch, zusätzlich schaut sich der Beamte die Nenndrehzahl an (6000 U/min) bei E9x/335i (5800 U/min), dann wird der Fahrer aufgefordert bis zur halben Nenndrehzahl im Stand den Motor hochzudrehen und macht dann die Messung (auch nach Gaswegnahme wird gemessen bis wieder Leerlaufdrehzahl erreicht ist, das kann durchaus lauter sein als beim Hochdrehen). Die 98 dB (A) im Schein dürfen um maximal 5 dB (A) überschritten werden, also max. 103 dB (A), 5dB sind fast doppelte Lautstärke, sodass die Auspufftuner da etwas "Luft nach oben" haben. Misst der Beamte etwas grosszügiger im Abstand von einem Meter, dann ist das Auto schon 6dB leiser.

 

(Bei Fahrzeugen mit zwei getrennten Endrohren muss theoretisch das lautere genommen werden als Messergebnis)

 

Das Standgeräusch geben die Hersteller sicherlich mit einer Toleranz nach oben an, um Alterung von Auspuffanlagen etc. zu berücksichtigen. Das Fahrgeräusch im Schein ist immer niedriger, hier beim Turbo 74 dB(A). Solange die EU für das Standgeräusch keine Obergrenze vorsieht, haben die Tuner auch nach 2016 noch Spielraum, um möglichst die +5dB Toleranz für das Standgeräusch auszunutzen.:)

am 11. Februar 2019 um 9:21

Nach der neuesten Geräuschemission ECE R51.03 jedenfalls wird die halbe Nenndrehzahl im Falle beim N54/335i, also 2900 U/min hergenommen. Wenn lt. alter Geräuschemission ECE R51.02 schon 93 db(A) bei 4350 U/min erlaubt waren, kann der Performance-Auspuff egal ob mit oder ohne MSD-Ersatzrohr bei 2900 U/min(halbe Nenndrehzahl)nicht über diesem Wert liegen. Die Klappe ist dann im linken Auspuffrohr bei der Drehzahl eh noch zu. Wenn man bedenkt das dann noch 5 db(A) Toleranz nach oben zwecks Alterung der Auspuffanlage auch noch miteinkalkuliert werden sollte es da keine Probleme geben. Also ich sehe das entspannt.:)

beim E90 N54 ist die Klappe im linken Topf im Leerlauf und im 1. Gang immer auf (wenn die Kaltstartphase abgeschlossen ist). Ab dem 2. Gang und gefahrenen ca. 10 kmh geht sie dann zu. Ab ca. 4000 upm geht sie wieder auf.

Kaltstartphase: https://m.youtube.com/watch?v=NtiIyzYNGv4

am 12. Februar 2019 um 18:03

Die Klappe ist offen wenn der Motor aus ist.

Die Klappe ist beim Start für 3-4 Sekunden auf, dann schließt sie wieder. Raucht dann nur aus dem rechten Auspuffrohr.

Ab 3000 U/min öffnet die Klappe, bei Volllast sowieso.

Sind jedenfalls meine Erfahrungen beim Performance-Auspuff für den N54/335i mit MSD-Ersatzrohr.

Hier nochmal ein Video:https://www.youtube.com/watch?v=G3lmKsjAanA

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