Aussagekraft von Inspektion und Abgasuntersuchungen
Hi,
ich habe ein großes Problem, unszwar habe ich vor einen Jahr einen A4 TDI 1.9 b5 Bj99 gekauft. Vor den Kauf war der Wagen zwar in der Inspektion und hat eine Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden, ging aber 3 Tage danach kaputt. Ergebnis Totaler Motorschaden. Jetzt läuft ein Verfahren gegen den Händler, das Problem ist er beruft sich auf die Inspektion und die Abgasuntersuchung. Dadurch scheint es mir unmöglich irgendwie das gegenteil zu beweisen. Ich habe sehr große finazielle Probleme wegen den Wagen ich hab schon über 8000€ an Reperaturkosten mit meiner CarGarantie versicherung übernommen. Der Wagen hat damals 10000€ gekostet. Ich hab soviel Geld in den Wagen inverstiert, da darf man doch wohl erwarten das er zumindestens 1 Jahr ohne Probleme fährt.
Meine frage nun an euch ist: Wie aussagekräftig sind solche Inspektionen in der Audi Vertragswerkstatt bzw Abgasuntersuchungen. Beides wurde erfolgreich bestanden, aber nach ca 1000km hatte der Wagen Motortotalschaden!!! Wie kann sowas sein?
Der gerichtliche Gutachter ist aufgrund dieser Fakten nun gegen uns. Er behauptet das der Schaden NACH der Kauf, also 3 Tage nach erhalt des Wagen aufgetreten sein soll.
1.Theorie: Turbolader defekt dadruch wurde Öl in der Dieselverbrennungsraum gezogen und es entstand der Motorschaden.(Der Fall wird leider durch die Abgasuntersuchung ausgeschlossen, den dieser hätte den Mängel vorher enttarnt:-( )
2.Theorie: Ventil im Motorraum gerissen und so soll der Motorschaden entstanden sein. Da dieser Schaden jederzeit entstehen kann bleib ich somit auf meine Kosten sitzen. Aber ich kann nicht glauben das sowas nach 3 Tagen passieren kann.
Kann man dagegen etwas machen? Sind solche Inspektionen und Abgasuntersuchungen wirklich so aussagekräfitg?
Ich hoffe wirklich das ihr mir weiterhelfen könnt ich wäre sehr dankbar.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Lankan
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8 Antworten
du kannst ja nochmal ein Gegengutachten erstellen lassen. Vielleicht findet der heraus das der Motorschaden nicht plötzlich entanden sein kann sondern schon davor etwas nicht in Ordnung gewesen sein muß. Denke nicht das eine Inspektion und ASU so aussagekräftig sein können.
Hatte mal einen ähnlichen Fall das Verfahren hat aber 2,5 Jahrte gedauert, sehr langwierig das ganze. Gut wär es ja schon mal wenn der Händler wenigstens mit einem Teil übenimmt bzw. man sich beidseitig entgegenkommt um das gerichtliche Verfahren frühzeitig zu beenden.
Halli Hallo…
du hast das Auto bei einem offiziellen Audi-Händler gekauft oder? Da die
Händler nach dem HGB handeln müssen gibt es da so ein paar kleine
Feinheiten:
Also ich hab gelernt, dass es innerhalb der ersten 6 Monate eine sogenannte
Beweislastumkehr gibt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das Auto bereits
mit dem Defekt verkauft wurde / bzw. der Defekt beim Kauf bereits bestanden hat.
Die Beweislastumkehr beinhaltet auch noch den „Keim-Bestand“ damit ist gemeint,
dass der Mangel bereits im Keim bestandne hat, also evtl. ein defektes Ventil oder so.
Du hast geschrieben, dass sich ein gerichtlicher Gutachter dein Auto angeschaut hat. Ist
dieser tatsächlich vom Gericht bestellt worden, oder wurde er von Audi geschickt?
Sollte er vom Gericht bestellt worden sein, ist sein Gutachten gültig. Denn ein solcher
Gutachter wird ja erst dann bestellt, wenn sich die Gutachter der beteiligten Parteien
nicht einig werden.
Sonst könnte man ja immer und immer wieder Einspruch einlegen, bis man mal einen
gefunden hat, der das „Richtige“ sagt.
Hast du denn einen Anwalt der sich speziell mit solchen Themen auskennt, wenn nicht
kannst du mal beim ADAC nachfrage, ob die dir einen in deiner Nähe empfehlen können.
Die können dir auch per Tel. evtl. ein paar Fragen beantworten.
Zu deiner Frage, also ich denke auch nicht das eine Inspektion alle potentiellen Fehler
Ausschießen kann. Somit denke ich dass die oben genannten Möglichkeiten begutachtet
werden sollten.
Konnte der Gutachter denn einen Grund nennen, warum der Motor kaputt gegangen ist?
Evtl. ist es ja auch möglich, dass bei der Inspektion etwas falsch gemacht worden ist…
Der Gutachter behauptet das ein Ventil im Motorraum gerissen sei und dadurch der Motorschaden entstand. Ich habe den Wagen reparieren lassen für ca 7500€ (Rumpmotor, turbolader, kupplung) sollen kaputt gewesen sein. Ichbin voll am ende mein anwalt weiß auch nicht mehr weiter. Das urteil soll am 29.01 kommen. Es sieht leider schlecht für mich aus weil der Gutachter behauptet das der Schaden unmittelbar nach den Kauf entstanden ist. Also 3 tage nach wagenübergabe soll ein Motortotalschaden entstaden sein.
Es gibts zwar noch die möglichkeit das der wagen schon vor den kauf mängel aufwies, unszwar könnte der Turbolader defekt gewesen sein. Der hätte dann auch den ganzen schaden anrichten können. Aber der Gutachter schließ diese möglichkeit aufgrund der abgasuntersuchung und Inspektion leider aus. Den der wagen hat diese einen tag vor wagenübergabe erfolgreich durchstanden.
Nun spricht das gutachten dagegen das der wagen den schaden schon vor den kauf gehabt haben kann. ich weiß nicht mehr weiter.... :-(
EVTL ist es sinnvoller, nur einen Beitrag zu nutzen, da man dann alee Informationen beisammen hat.
Servus
also wenn der Turbo defekt gewesen wäre hätte man das bei der AU aufjeden Fall gemerkt denn dann hätte er ÖL mitverbrannt und das merkt man dann bei der AU...(Will nix behaupten aber ob überhaput ne richtige AU gemacht worden ist,ist ja auch mal die Frage oder)
Wenn der Gutachter (vom Gericht) sagt das es wegen dem Ventil ist dann kann das halt leider immer passiern!Wie es aber mit der Händlergewährleistung aussieht weiss ich auch nicht genau!Ob es da was geben müsste bzw wenigstens ein Teil
Zitat:
Original geschrieben von Hedgehog_X
Halli Hallo…
du hast das Auto bei einem offiziellen Audi-Händler gekauft oder? Da die
Händler nach dem HGB handeln müssen gibt es da so ein paar kleine
Feinheiten:
HGB nur zwischen Händler und Händler. Niemals zwischen Händler und Privat, da ist das BGB zuständig. HGB ist nämlich nicht so Kundenfreundlich wie das BGB.
Der Händler hat mit einem Gutachten übrigens seine Pflicht getan und nachgewiesen das es keinen Mangel beim Kauf gab. Das zur Beweislast in den ersten 6Monaten.
Ich hätte mir jedenfalls mal einen anständigen Anwalt genommen und nicht so eine Blase die jetzt nicht mehr weiter weis... Das Gutachten hätte angezweifelt werden müssen, es hätte mindestens ein Gegengutachten geben müssen usw. Was du jetzt machen kannst? Wenn es noch geht einen Fachkundigen Anwalt suchen und hoffen, sonst hast du schlicht Pech gehabt. Weiter ist es nicht möglich das ein Ventil von 0 auf jetzt einen Defekt hat der zum Motorschaden führt, es sei du hast den Motor vergewaltigt. Es muss zuvor einen schleichenden Schaden gegeben haben, und somit einen verdeckten Mangel beim Kauf.
@Auto hat AU bestanden.....
Ich weiß wenn mein alter 3er Golf keine asu bekommen hat,haben sie nen andren 3er an die Maschine gehongen und gemessen......
Könnte dies bei Dir evtl. auch so gewesen sein??????
LG
zum thema ventile, kenne mich zwar damit nicht speziell aus, aber hab viel mit metallen zu tun ect.
meiner meinung nach können scho lange vor dem kauf feine haarrisse am ventil bestanden haben (welche vom auge kaum erkennbar sind), die sich jederzeit schlagartig vergrößern können, und zum bruch führen.
und AU und inspektion haben damit mit sicherheit NULL zu tun, um zu beweise das es nicht so gewesen sein könnte, hätte der händler vor dem verkauf die ventile ausbauen, und mit spezialgeräten überprüfen müssen.
das mal nebenbei erwähnt. solltest du evtl. mal anspechen..... kannst dich ja auch mal über google ect. über haarrisse informieren, wird dir sicher weiterhelfen.