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Ausschlachten nach Totalschaden?

Audi RS4 B5/8D

Hallo Leute!
Mein Freund hat gestern seinen B5 Avant, BJ 1998, Schwarzmettalic zerlegt, weil es ihm auf der AB den Hänger aufgeschaukelt hat. Ist mit 80 frontal gegen einen Betonsockel – zum Glück ist ihm gar nichts passiert. Guter Crashtest. Das Auto sieht aber übel aus: Vorne ist nichts mehr zu holen: Motor, Lenkung, Getriebe, alles im Arsch. Die Beifahrerseite ist auch fertig. Fahrerseite und Heck sind aber unbeschädigt, ebenso die neuwertigen original Audi-Sportsitze.
Lohnt es sich, den selber auszuschlachten? Wie lang braucht man für sowas und was ist dann ungefähr noch zu erwarten? Das Auto war echt top in Schuss, hatte erst 145 Tkm. Und was meint ihr, dass man sonst noch dafür kriegt? Der Abschleppdienst hat ihm 350 angeboten, find ich ein bisschen wenig.
Also was meint Ihr? Fotos kann ich leider keine reinstellen, das kann ich meinem Freund derzeit nicht zumuten.
Danke schonmal für eure Hilfe!
Ulrich
EDIT: Hab noch vergessen: Vollkasko hat er keine!

Beste Antwort im Thema

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

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Naja... 350,- Euronen nur vom Schrotti? Der weiß schon, warum :cool:. Der schlachtet den B5 selber aus und verkauft die brauchbaren Einzelteile gewinnbringend weiter (Ludolf-Prinzip ;)). Ich weiß zwar nicht, was das für Sportsitze sind/waren, aber für fast neuwertige Sportsitze sollten alleine dafür schon 350,- Ocken rausspringen. Wenn Kat und Tüte (Endrohr) noch OK sind, kommen noch paar Euronen dazu. Dann noch die Schluffen, Felgen (wenn noch in Ordnung) etc. Schau´ einfach mal in der Bucht nach, was die brauchbaren Teile bringen können. Und was sich nicht mehr verwerten lässt einfach vom Schrotti abholen lassen. Der kann die Karosserie noch als Altmetall (sorry für den Ausdruck... geht mir auch nahe :() verwerten. Mit Glück gibbet da auch noch ´n büsch´n Kohle.

Wenn man die vordern Sitze ausbaut, muß da nicht ein Adapter auf den Stecker für die Airbags, weil die sonst durch eine statische Aufladung oder so, ausgelöst werden können?!
Im Übrigen sind Türen, Zierleisten, Klima-Automatik-Einheit, Mittelarmstütze, Fensterheber-Motoren (falls davon was vorhanden ist versteht sich) immer für ein paar Mücken gut.
Für die Mittelarmstütze hättest Du in mir schon einen Abnemer :D

Zitat:

Original geschrieben von Verteilerfinger


Wenn man die vordern Sitze ausbaut, muß da nicht ein Adapter auf den Stecker für die Airbags, weil die sonst durch eine statische Aufladung oder so, ausgelöst werden können?!
Im Übrigen sind Türen, Zierleisten, Klima-Automatik-Einheit, Mittelarmstütze, Fensterheber-Motoren (falls davon was vorhanden ist versteht sich) immer für ein paar Mücken gut.
Für die Mittelarmstütze hättest Du in mir schon einen Abnemer :D

Ich wollte mich auch grade für die MAL melden :P.

Die Mittelarmstütze nehm ich auch gerne. Sag was du haben willst und schick mir mal ein paar Fotos davon.
MFG

Tjo, meine Schwester verkauft ihren Passat 35i auch in Einzelteilen. Solange man genug Platz und nicht gerade in einem Trinkwasserschutzgebiet wohnt sollte das finanziell tatsächlich die bessere alternative sein. Selbst den Schrott wird man an die entsprechenden Händer los. Es gibt auch genug Privatleute die das einsammeln und dann zum Schrotti fahren. Von denen kriegt man zwar normalerweise kein Geld, ist das Zeuch aber los.
Gruß
Daniel
PS: Mal zum vergleich: Als ich vor 3 Jahren meinen Audi 80 (Bj. 89) zerlegt habe (RIP!) habe ich 300 Euro dafür bekommen. Wie auch immer der A4 aussieht, jetzt kannste dir mal denken das der Preis unter aller Sau ist.

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Hi,
das verwerten von Fahrzeugen ist streng genommen auch verboten. Wenn ihr das z.B. einen Nachbarn habt dem das net gefällt und er es dem Ordnungsamt meldet könnte das ärger bedeuten.
Ein normaler Schotthandel darf auch keine Karosserien annehmen (offiziell ;)) und andere KFZ Teile dürfen auch net auf einen Recycling Hof (ebenfalls offiziell ;))
Ein teilweise ausgeschlachtetes Fahrzeug bekommt man auch bei den meisten Schrottplätzen net kostenlos angenommen und transportiert werden muß die ausgeschlachtete Kiste ja auch noch.
Ich würde mir das mit dem schlachten also gut überlegen,klar kann man da vielleicht den ein oder anderen € mehr russchlagen aber es bedeutet auch viel arbeit.
In diesem Beispiel kann man vielleicht etwas mehr rausschlagen als 350€ aber es ist halt arbeit. Die 350€ sind halt schnell "verdientes" Geld.
Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


das verwerten von Fahrzeugen ist streng genommen auch verboten. Wenn ihr das z.B. einen Nachbarn habt dem das net gefällt und er es dem Ordnungsamt meldet könnte das ärger bedeuten.

Ups, das wußte ich nicht

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Zitat:

(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Ich bin kein Jurist! Aber steht da nicht ziemlich eindeutig das man damit Airbags und Gutstraffer lagern, verwenden (muss man hoffentlich nicht

:eek:

) , kaufen, transportieren und verkaufen darf? Von gewerblich steht da erstmal nix.

Auch wenn das jetzt nen bischen Off ist, mich interessiert das einfach.

Zitat:

Original geschrieben von tuxic



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Zitat:

Original geschrieben von tuxic



Zitat:

(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Ich bin kein Jurist! Aber steht da nicht ziemlich eindeutig das man damit Airbags und Gutstraffer lagern, verwenden (muss man hoffentlich nicht :eek: ) , kaufen, transportieren und verkaufen darf? Von gewerblich steht da erstmal nix.
Auch wenn das jetzt nen bischen Off ist, mich interessiert das einfach.
Hier mal lesen.Das hier ist dann auch noch ganz interessant.Weiterhin ist hier die Altfahrzeugverordnung zu beachten.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von tuxic

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von tuxic



Ich bin kein Jurist! Aber steht da nicht ziemlich eindeutig das man damit Airbags und Gutstraffer lagern, verwenden (muss man hoffentlich nicht :eek: ) , kaufen, transportieren und verkaufen darf? Von gewerblich steht da erstmal nix.
Auch wenn das jetzt nen bischen Off ist, mich interessiert das einfach.
Hier mal lesen.
Das hier ist dann auch noch ganz interessant.
Weiterhin ist hier die Altfahrzeugverordnung zu beachten.

1. Hersteller müssen Fahrzeuge zurücknehmen? Auch Totalschäden? Kostenfrei?

2. Die Lobbyarbeit hat in Deutschland schon immer funktioniert

:(

Ist der Themenersteller überhaupt noch da ? Hat nix mehr geschrieben außer die Erstellung.
MFG

Vielleicht ist ihm die Sache zu heiß geworden...:D

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