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Ausschlachten verboten?

VW
Themenstarteram 3. August 2011 um 16:53

Moin,

bin ganz zufällig auf der Seite der ehemals größten kriminellen Vereinigung in D auf ein paar Gerichtsurteile gestoßen.

Wenn ich das so lese, halte ich Themen wie "schlachte Doka" oder "Schlachte LLE" für etwas riskant.

Oder habe ich das falsch verstanden?

Grüße, Ulfert

Zitat:

Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeuges an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle den objektiven Tatbestand des § 326 I Nr.4 a StGB. Gemäß § 4 Alfahrzeugeverordnung ist jeder, der sich eines Fahrzeuges entledigen will, verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

Im vorliegenden Fall ist die Beklagte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, da es keine Hinweise dafür gab, dass der unbekannt gebliebene Abnehmer einen für die Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung autorisierten Betrieb führte. Durch die Übergabe ihres Fahrzeuges zum Ausschlachten an diesen Abnehmer hat die Beklagte somit das nicht mehr fahrbereite Altfahrzeug der vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen und es "sonst beseitigt". Dadurch entstand die konkrete Gefahr eines unkontrollierten Freisetzens der umweltgefährdenden Stoffe, die sich noch in dem Fahrzeug befanden.

Das Gericht hätte hier wahrscheinlich anders geurteilt, wenn zwischen den Beteiligten klar und verbindlich, am besten schriftlich, vereinbart worden wäre, dass das Altfahrzeug nicht ausgeschlachtet sondern aufgebaut bzw. einer anerkannten Annahmestelle zugeführt wird. Jede andere, leichtfertige Abgabe eines "Schrottfahrzeugs" an Dritte birgt die Gefahr einer Haftung in sich.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. August 2011 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Günter T3

Es stimmt das man ein Fahrzeug auf seinen Grundstück nicht zerlegen darf, aber so lange sich die Nachbarn nicht beschweren oder dicke Ölflecken da sind sagt die Rennleitung wohl nichts

Zeig mir einen Ort wo Bullis stehen und an dem es keine dicken Ölflcken gibt

:D:D

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Warum,

es werden nur die teile ausgebaut, die noch gebraucht werden und anschließend kommt das fahrzeug zu einem Offiziellen Verwerter der auch den Verwertungsnachweis ausfüllt und übergibt. So habe ich meine Fahrzeuge ganz offiziell und ordnungsgemäß entsorgt. Dem Verwerter interessiert im Enddefekt nur die Karosse mit der Fahrgestellnr. Wenn der Verwerter natürlich sagt ich möchte nur ein Komplettes Fahrzeug haben, dann treten natürlich Probleme auf. Aber gute Verwerter sagen nix, wenn auch mal nur ne Karosserie auf dem Anhänger ankommt. Heutzutage bekommt man manchmal geld für ein Auto und in dem Falle muss man eben mal eine zuzahlung machen.

Wo ist das Problem?

Wichtig ist als letzter Halter,oder Eigentümer der erhalt des Verwertungsnachweises!

Camper-Balu

Hallo Paragraphenreiter, der Amtsschimmel wiehert. Natürlich darf mann sein Altauto nicht einfach wegwerfen, aber Ausschlachten soll schon gehen, wenn es richtig gemacht ist. Im zweifelsfall ein kleines Dokument aufsetzten worin der Schlachter sich zur ordungsgemäsen Entsorgung(Verwetungsbetrieb ) verpflichted.

Es stimmt das man ein Fahrzeug auf seinen Grundstück nicht zerlegen darf, aber so lange sich die Nachbarn nicht beschweren oder dicke Ölflecken da sind sagt die Rennleitung wohl nichts

Themenstarteram 3. August 2011 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Günter T3

Es stimmt das man ein Fahrzeug auf seinen Grundstück nicht zerlegen darf, aber so lange sich die Nachbarn nicht beschweren oder dicke Ölflecken da sind sagt die Rennleitung wohl nichts

Zeig mir einen Ort wo Bullis stehen und an dem es keine dicken Ölflcken gibt

:D:D

am 3. August 2011 um 18:51

Unter meinem ist nie ein Ölfleck, alles dicht :P

Außer ich schütt beim Einfüllen mal was daneben :D

am 3. August 2011 um 19:21

Also bei uns stehen 10 bullis draußen die alle geschlachtet werden sollen weil die karossen dermaßen runter gerockt ist( komplette schweller durchgefault, dach teilweise durchgefault etc.) und bei uns ist bis jetzt noch NIE ein ölfleck aufgetaucht;)

am 3. August 2011 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von Ulfert

Zitat:

Original geschrieben von Günter T3

Es stimmt das man ein Fahrzeug auf seinen Grundstück nicht zerlegen darf, aber so lange sich die Nachbarn nicht beschweren oder dicke Ölflecken da sind sagt die Rennleitung wohl nichts

Zeig mir einen Ort wo Bullis stehen und an dem es keine dicken Ölflcken gibt

:D:D

Dann müsste auch verboten werden, meinen Bulli angemeldet und fahrbereit bei mir unter´s Carport zu stellen:D

am 3. August 2011 um 20:13

Genau,,,was spricht dagegen wenn man sich ein paar Teile ausbaut und den Rest zum Verwerter bringt,,ne Annahmebescheinigung mit FIN bekommt man immer,schon ist man aus dem schneider.Wenn nach Jahren ne Anfrage kommt kräht bestimmt kein Hahn mehr nach was da alles noch drin und dran war.Hauptsache Nachweis!Aber haste 3 Halbgeschlachtete Bullis auf dem Hof und es klingelt einer vom Ordnungsamt einer an der Tür weil dich der Nachbar angeschissen hat, haste defenitiv ein Problem!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

 

Gruss,Matze

Na ja, ich denke, ein richtiges Problem wird das, wenn das Auto nacher irgendwo wieder auftaucht (z.B. aus einem Baggersee).

...oder in einen Mordfall verwickelt ist.. Herrgott..nu malt doch nicht den Teufel an die Wand....

Wenn einer fragt, restauriert man die halt gerade...

Ich denke, selbst wenn das Ordnungsamt vor der Tür steht, kommt es immer darauf an, wie man die Geschichte erzählt.....

Sorry, aber es ist in der Tat nicht ganz unproblematisch.

Verkauf zum Schlachten usw. ist, wie dargelegt, tatsächlich verboten. Der sinnvolle Weg ist die Abgabe zum Wiederaufbau ;-)

Selbst ausschlachten ist offiziell ebenfalls untersagt und eine Ordnungswidrigkeit mit hohem Geldeinsatz siehe hier

http://www.stralsund.de/.../Merkblatt_Altfahrzeuge.pdf?OpenElement

Fazit, die genannten Ankündigungen sind in der Tat nicht unproblematisch. Und das steht leider ausserhalb jeder Diskussion.

Gefahr erkannt = Gefahr gebannt. Man kann es ja auch auf andere Art formulieren. Eigene Ersatzteillager sind ja in Ordnung, solange man nicht den Eindruck eines gewerbsmäßigen Handelns hinterlässt.

Gruss

fakt ist aber auch, das wenn ich ne kiste länger als 6 jahre lager und mir dann einfällt ich baue sie doch nicht wieder auf, es beim amt keine unterlagen mehr zu dem fahrzeug gibt ;) denn die werden grundsätzlich nach 6 jahren gelöscht aus dem bundeszentralregister... und wozu brauch ich einen verwertungsnachweis für ein fahrzeug das es "gar nicht mehr gibt" ?

der clou an dem ganzen ist ja das man für die autos aus der abwrackprämie dann nach 6 jahren wieder regulär neue papiere beantragen kann :D

das mit den gefährlichen betriebsstoffen steht ausser frage, das sollte man im griff haben...

achja und dein PDF ist von 2003 :D es gibt ne altautoverordnung in der steht das ALLE Hersteller ihre altautos kostenlos zurück nehmen müssen...das gehört auch in so ein "Merkblatt" rein...

am 5. August 2011 um 21:53

Zitat:

Original geschrieben von xaver54645

Unter meinem ist nie ein Ölfleck, alles dicht :P

Außer ich schütt beim Einfüllen mal was daneben :D

Klar sind keine Ölflecken da wen kein Öl drin ist kann ja a nix raus tropfen. duckundwech

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