Ausschließlich Rapsöl (wegen Umweltzone)
Moin allerseits,
hab mir gerade mal die Ausnahmenliste für die Hannoversche Umweltzone vorgenommen. Da gibt es einen Punkt der mich doch sehr beschäftigt.
Unter der Rubrik "Generelle Ausnahmen, sprich "Freie Fahrt":
Zitat "Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung ausschließlich mit Biodiesel und Rapsöl betrieben werden können"
So, mich interessiert natürlich die Auslegung der Worte "ausshließlich" und das Wort "können".
Wie ist das beim 190D 2.5? Lässt sich wohl darstellen, dass dieses Motörchen ausschließlich mit Biodiesel und Rapsöl betrieben werden kann? Wenn das so wäre, waäre es ja prima. Zumal es mir reicht wenn er das "könnte", solange ich es nicht "muss".
Hier findet ihr die Hannover-Ausnahmenliste:
http://www.hannover.de/data/meldungen/meld_lhh/okt/UmweltzoneAusn.html
Grüße an alle "Benachteiligten", der Bergziegenhirte
190D 2.5 Bj. 87, 172.000 KM
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14 Antworten
Hätte ja mal was
Wobei das "ausschliesslich" ein Problem werden dürfte. Wie sollte man darlegen dass der Motor nicht mehr mit Diesel funktioniert? Rapsöl in den alten Dieseln ist ja kein Thema.
Andererseits leuchtet mir in Punkto Feinstaub nicht ein warum Rapsöl eine Sonderregelung bekommen soll.
Egal, wäre einfach klasse mit unseren Frittenbenzen weiterfahren zu dürfen
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Hätte ja mal was
Wobei das "ausschliesslich" ein Problem werden dürfte. Wie sollte man darlegen dass der Motor nicht mehr mit Diesel funktioniert? Rapsöl in den alten Dieseln ist ja kein Thema.
Andererseits leuchtet mir in Punkto Feinstaub nicht ein warum Rapsöl eine Sonderregelung bekommen soll.
Egal, wäre einfach klasse mit unseren Frittenbenzen weiterfahren zu dürfen
Gruß Meik
Na ja, da steht ja können und nicht müssen. Das heißt ja, dass ich mitm Benz weiterfahren darf, das wäre ja Klasse!!!!!
Gruß Paul
die worte ausschließlich und können wiedersprechen sich eigentlich wenn man es genau nimmt.
können tut er er auf jeden fall, aber nicht ausschließlich.
und welches auto kann das schon ausschließlich?
Warum rumrätseln, ich hab jetzt mal eine konkrete Anfrage an die hannoversche Stadtverwaltung gestellt. Bin gespannt und halte euch auf dem Laufenden.
Vielleicht kann ich mit bei Frittenöl ne Brötchenhälfte als Rußfilter vor den Topf klemmen.
Zitat:
Original geschrieben von bergziegenhirte
Vielleicht kann ich bei Frittenöl ne Brötchenhälfte als Rußfilter vor den Topf klemmen.
Und was los?????
Gruß Paul
Das sieht guuuut aus!!!
Habe heute von der Landeshauptstadt Hannover Antwort auf meine Anfrage erhalten. Und es ist tatsächlich so wie es angekündigt war. Fahrzeuge, die mit Biodiesel oder Rapsöl betrieben werden können, dürfen ohne Plakette uneingeschränkt in der Umweltzone von Hannover herumfahren. Lest am besten selbst, ich hab euch das Schreiben als PDF hinterlegt.
Ich werde mich, bzw. unsere Bergziege, dann gleich mal beim Meister unseres Vertrauens anmelden damit er ihr die Bestätigung ausstellt, dass sie Hannover zukünftig mit Frittenduft einnebeln kann. (Ich hasse diesen Mief ;-)
Also, lest euch die Ausnahmekataloge in euren Umweltzonen genau durch. Die Begründung der Stadt Hannover dürfte ja auch in anderen Städten zutreffen. Vielleicht muss man da ggf. mal in der Stadtverwaltung drauf hinweisen.
Habt alle ein schönes Fest
Gruß, der Bergziegenhirte
Super.....echt klasse. Danke für deine Infos...
Moin,
Ich bin mir sehr sicher ... das deine Idee nicht funktionieren wird. Vorraussetzung für eine entsprechende erfolgreiche Begutachtung (nichts anderes wird dort in entsprechend geblümten Worten verlangt) welche bestätigt, dass das Fahrzeug im wesentlichen mit Biogenen Kraftstoffen gefahren wird. Dies wird jedoch nur dann zutreffend sein, wenn dein Fahrzeug eine 2 Tank Lösung aufweist und Mineraldiesel nur in Form eines Nottanks von <15L im Fahrzeug ist.
Da wird die gleiche Regelung hinterstehen, das monovalente Gasfahrzeuge steuerlich zu bevorzugen seien. Dumm nur ... das umgerüstete Fahrzeuge NIEMALS monovalent sind.
Aber viel Glück beim eintreiben genauerer Informationen.
MFG Kester
- nach einer Weile Gesetzestext lesen (den ich mitführen würde !) ist dies der Sachverhalt:
- das Fahrzeug darf nicht plakettenfähig sein (laut Schlüssel)
- es muß in der Umweltzone mit "nachwachsendem" Kraftstoff betrieben werden
- es muß in der Lage sein, dauerhaft damit zu fahren (Bescheinigung !)
dann darf dieses bis 31.12.2009 ohne Plakette in die Hannoversche Umweltzone hinein.
Gruß Reinhard
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Ich bin mir sehr sicher ... das deine Idee nicht funktionieren wird. Vorraussetzung für eine entsprechende erfolgreiche Begutachtung (nichts anderes wird dort in entsprechend geblümten Worten verlangt) welche bestätigt, dass das Fahrzeug im wesentlichen mit Biogenen Kraftstoffen gefahren wird. Dies wird jedoch nur dann zutreffend sein, wenn dein Fahrzeug eine 2 Tank Lösung aufweist und Mineraldiesel nur in Form eines Nottanks von <15L im Fahrzeug ist.
Da wird die gleiche Regelung hinterstehen, das monovalente Gasfahrzeuge steuerlich zu bevorzugen seien. Dumm nur ... das umgerüstete Fahrzeuge NIEMALS monovalent sind.
Aber viel Glück beim eintreiben genauerer Informationen.
MFG Kester
Bei mir steht "monovalent mit Pflanzenoel nach DIN V-51605" im Schein.
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[Bei mir steht "monovalent mit Pflanzenoel nach DIN V-51605" im Schein. ]
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Leider ist VW vermutlich der einzige Hersteller der seine Fahrzeuge zeitweise explizit für den Betrieb mit Pflanzenöl freigegeben hat. Bei Mercedes hat es das nie gegeben. MB wird auch mit Sicherheit niemals eine offizielle Freigabe, auch nicht im Einzelfall erteilen. So hat man es mir dort zumindest mitgeteilt.
Der einzige Weg für MB-Besitzer dürfte über eine vertraute freie Werkstatt führen. Dabei muss sich der Meister über die Aussagen des Herstellers hinwegsetzen und seinen eigenen Kopf hinhalten. Das Schreiben darf praktisch niemals eine allgemeingültige Aussage enthalten, dass man einen MB Motor Typ xyz ausschließlich ohne Gefahr eines Langzeitschadens mit Pflanzenöl betreiben kann. Es muss aber dennoch belegen, dass dieses (exakt "dieses") Fahrzeug es kann - warum auch immer.
Also, eine sehr präzise Formulierung ist gefragt. Das muss jeder mit dem Meister seines Vertrauens bequatschen.
Wir haben uns erstmal für die Bagatellregelung entschieden. Das sind 500 legale Kilometer durch Hannover, falls ich mich nicht dabei verzähle ;-)
Der Bergziegenhirte
Ausschließlich ist natürlich Unsinn! Habe gerade mit der Stadt Hannover telefoniert. Es darf halt in der Umweltzone nur ausschließlich mit Bio- Diesel gefahren werden. Neueste Regelung: Bescheinigung der Werkstatt und Fahrzeugschein in Kopie zur Stadt Hannover ( Umweltdezernat ) schicken. Dann erhält man einen Parkausweis zurück!! Die Politessen dürfen ab ca. Februar nämlich auch im stehenden Verkehr Knöllchen verteilen!!!
Zitat:
Original geschrieben von bergziegenhirte
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[Bei mir steht "monovalent mit Pflanzenoel nach DIN V-51605" im Schein. ]
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Leider ist VW vermutlich der einzige Hersteller der seine Fahrzeuge zeitweise explizit für den Betrieb mit Pflanzenöl freigegeben hat. Bei Mercedes hat es das nie gegeben. MB wird auch mit Sicherheit niemals eine offizielle Freigabe, auch nicht im Einzelfall erteilen. So hat man es mir dort zumindest mitgeteilt.
Bei VW gab es auch nie eine offizielle Freigabe für Pflanzenöl (Pflanzenöl ist kein Biodiesel/RME!!!!!) sondern nur ein paar Freigaben für Biodiesel und dies obwohl Bosch nein gesagt hat!