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Außerhalb der Linie geparkt - 25% Schuld - trotz Rabattschutz bei Wechsel SF gesunken

Themenstarteram 23. Februar 2018 um 16:53

2017 war ich bei der LVM versichert. Haftpflicht betrug jährlich 600€ mit Rabattschutz.

Eingestuft war die Versicherung bei SF9.

Im Juni 2017 wird mein parkendes Auto beschädigt. Mein Auto war über der Linie geparkt. Doch es gab kein Schild, dass ich das nicht darf. Und Verkehrsteilnehmer wurden auch nicht von mir gefährdet. Siehe Bild.

Dann Gutachten und Anwalt hinzugezogen. Laut polizeilicher Akte habe ich gar keine Schuld.

Da ich nun dachte, dass ich selber keinen Schaden angerichtet habe, stiege beim Wechsel der Versicherung meine Einstufung auf SF10.

LVM schickt November eine Rechnung mit SF10 - Besserstufung trotz Schaden wegen Rabattschutz. Jährlicher Beitrag beträge ca. 576,82€.

Ich wechsle dann zu Axa um zu sparen. Laut Rechnung jährlich 360€.

LVM gibt wegen Schaden, für die ich haftbar bin, nur SF2 an Axa weiter.

Neue Rechnung laut Axa beträgt Jährlich 496€.

(Axa: Wegen der Abweichungräumen wir Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens ein.)

-----------------

Jetzt zu den Fragen die ich an euch habe:

Habe ich nun rechtswidrig geparkt? Siehe Bild.

War es schlecht zu wechseln und dabei meine vorherige SF zu verlieren?

Soll ich weiterhin bei Axa bleiben? Oder zurück zu LVM wegen SF10?

Bei nur 25% Teilhaft kann das SF so weit sinken?

----------------

Letzter Schreiben von meinem Anwalt (16.2.18):

Dem Bild kann man deutlich entnehmen, dass Sie außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Fläche stehen.

Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen ziemlich einheitlich und geht generell von einer Mithaftung von 25-33 % aus, wenn ein Unfallbeteiligter sein Fahrzeug rechtswidrig parkt und es dann zu einem Unfall kommt. Insofern ist die Entscheidung der gegnerischen Versicherung rechtlich nicht zu beanstanden und es würde wenig Sinn machen dagegen weiter vorzugehen.

20170601-135335
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Februar 2018 um 20:05:12 Uhr:

Wurde denn die Teilschuld gerichtlich festgestellt, oder hast du da die Versicherung machen lassen?

Wurde da was an den Unfallgegner gezahlt?

Wie sich aus dem Threadtitel ergibt hat die Versicherung 25 Prozent gezahlt.

Halte ich auch für vertretbar.

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Nach einem beglichenen Unfallschaden wird man hochgestuft. Das ist so. Die Sonderaktion (Rabattschutz) ist für den Verbraucher schwer zu verstehen. Geschützt ist da nichts. Lediglich als Bonus gewährt der Versicherer, dass, bleibt man bei ihm, nach einem beglichenen Unfallschaden weiter den Bonus gewährt. Wechselt der Versicherungsnehmer und will seinen Bonus nicht beanspruchen, verfällt dieser. Es wird die SF-Klasse übertragen, die ohne dem internen Rabattschutz errechnet wird.

Möglicherweise wäre eine andere Taktik finanziell besser gewesen. Indem man den Schaden von der Versicherung abkauft oder diese überhaupt nicht beansprucht, d.h. eine Regulierung nicht erfolgt. Den hier im Bild ersichtlichen Schaden hätte man auch anders beheben können, als die Versicherung zu beanspruchen. Wie hoch war denn der Schaden beim Gegner? u.U. kann man das heute noch regeln...

Im weiteren wird der Rechtsanwalt schon Recht behalten. Schuld am Unfall hat der, der angefahren ist, weil Dein Auto stand. Das hat die Polizei so bestätigt. Aber versicherungsrechtlich war das Verhalten, das Fahrzeug dort im Einmündungsbereich abzustellen eine Tat, die den Unfall begünstigt hat. Darum die geringe Teilschuld.

Du solltest demnächst besser parken - das spart Geld...;)

Ist ärgerlich, aber nicht zu ändern, lebe damit und mach nächstes mal so, wie der Vor-redner(-schreiber) schreibt.

Wurde denn die Teilschuld gerichtlich festgestellt, oder hast du da die Versicherung machen lassen?

Wurde da was an den Unfallgegner gezahlt?

Tja, Rabattschutz ist nur eine Kundenbindungsmaßname, darüber muß man sich vorher im klaren sein.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Februar 2018 um 20:05:12 Uhr:

Wurde denn die Teilschuld gerichtlich festgestellt, oder hast du da die Versicherung machen lassen?

Wurde da was an den Unfallgegner gezahlt?

Wie sich aus dem Threadtitel ergibt hat die Versicherung 25 Prozent gezahlt.

Halte ich auch für vertretbar.

Zitat:

@germania47 schrieb am 23. Februar 2018 um 20:50:53 Uhr:

Halte ich auch für vertretbar.

Halte ich hier für nicht gerechtfertigt, daher würde mich interessieren wer die Schadensaufteilung definiert hat.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Februar 2018 um 22:46:58 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 23. Februar 2018 um 20:50:53 Uhr:

Halte ich auch für vertretbar.

Halte ich hier für nicht gerechtfertigt, daher würde mich interessieren wer die Schadensaufteilung definiert hat.

Gruß Metalhead

Entsprechend ausgebildete Mitarbeiter der jeweiligen Schadenabteilung.

Die aufgezeichnete Parkplatzbegrenzung dient doch dem Schutz des ein - und ausfahrenden Verkehrs.

Genauso haftet der Parkende wenn er verbotswidrig und sichtbehindert im Kreuzungsbereich parkt und es in dem Bereich zu einer Kollision mit einem Wartepflichtigen und einem Vorfahrtberechtigten kommt.

Ebenfalls ergibt sich in derartigen Fällen eine Mithaftung des "Falschparker" im Bereich von 25% bis 1/3.

Eine Schilderung des Schadenhergangs würde es evtl. etwas plausibler werden lassen.

Themenstarteram 24. Februar 2018 um 13:42

Ich bedanke mich sehr für all die Meinungen und Informationen. Ein Vito der Firma Sixt wollte wohl die Einfahrt zum Wenden nutzen. Beim Fahren nach rechts berührt es mein Auto hinten rechts.

Ich werde etwas warten. Da die Schadensregulierung an die Gegner noch nicht fertig abgeschlossen ist. Hoffe das ich den Schaden von 25% abkaufen kann und somit beim alten SF bleibe.

Was hast Du denn für einen Anwald beauftragt? Klar hast Du bestimmt mal in der Fahrschule gelernt, dass man - wenn Parkflächen markiert sind - nicht daneben parken darf. Irgendwie haben sich die Straßenmaler ja was dabei gedacht, wenn Sie vor der Einfahrt keine Parkflächen markiert haben. Aber:

So wie Du es dargestellt hast, wollte der Sixt-Mieter die Einfahrt zum Wenden benutzen. Ob da ein Kind steht oder ein Auto dürfte dann ziemlich egal sein. Er darf da nicht gegen fahren! Von daher kann er sich nicht darauf berufen, dass das Auto dort falsch geparkt war. Das stand doch wohl schon da, als er zum Wenden angesetzt hat.

Die Autovermieter sind aber ihre eigenen Kaskoversicherer - von daher haben die Interesse zumindest einen Teil des Schadens von einem Dritten bezahlt zu bekommen. Der Schaden bei einem Transporter, bei dem z.B. die Schiebetür beschädigt worden ist, dürfte ziemlich teuer werden; da haut auch ein Viertel ein ordentliches Loch in die Haushaltskasse.

Anders wäre es gewesen, wenn ein Fahrzeug aus der Einfahrt kommt und durch Dein Auto behindert wird.

Wenn Du rechtschutzversichert bist, würde ich das fehlende Viertel einklagen...

Zitat:

@savo55 schrieb am 24. Februar 2018 um 14:42:16 Uhr:

Ich bedanke mich sehr für all die Meinungen und Informationen. Ein Vito der Firma Sixt wollte wohl die Einfahrt zum Wenden nutzen. Beim Fahren nach rechts berührt es mein Auto hinten rechts.

Ich werde etwas warten. Da die Schadensregulierung an die Gegner noch nicht fertig abgeschlossen ist. Hoffe das ich den Schaden von 25% abkaufen kann und somit beim alten SF bleibe.

Falschparken führt nicht automatisch zu Teilschuld, es ist wichtig, ob das falsch geparkte Fahrzeug für den Unfall mitursächlich war.

Wenn ein Mietwagen vor einer Einfahrt wendet, dabei ein stehendes Fahrzeug auch, wenn es falsch geparkt war, beschädigt, sollte meiner Meinung nach für dich deine keine Teilschuld bestehen.

Versicherer können nach Aktenlage selber entscheiden, steht in deren Kleingedrucktem, da interessiert es noch nicht ein Mal, was in einem Gerichtsurteil gesprochen wird. Ich meine nicht, wenn man gegen die Versicherung klagt, sondern es z.B. mit dem Unfallgegener vor Gericht geht. Vor Gericht kann man "schuldfrei gesprochen" werden und die Versicherung reguliert dennoch nach ihrem Gutdünken.

In dem Fall halt zu Ihren eigenen Gunsten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. Februar 2018 um 09:14:26 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Februar 2018 um 22:46:58 Uhr:

Halte ich hier für nicht gerechtfertigt, daher würde mich interessieren wer die Schadensaufteilung definiert hat.

Entsprechend ausgebildete Mitarbeiter der jeweiligen Schadenabteilung.

Eben auf was sind die Geschult? Auf Kosten sparen.

Darüber ob hier eine Teilschuld besteht kann man streiten, 25% halte ich aber für absurd hoch, da muß man sich IMHO deutlich bescheuerter hinstellen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. Februar 2018 um 23:17:10 Uhr:

Vor Gericht kann man "schuldfrei gesprochen" werden und die Versicherung reguliert dennoch nach ihrem Gutdünken.

????

Das wäre ja absoluter Nonsens, das ist wie "Freispruch und trotzdem Knast".

Aus welchem Grund sollte eine Versicherung auch Schäden zahlen die sie nicht muß?

Gruß Metalhead

Strafe wegen falschen Parkens hat keine Bindungswirkung auf Schadensregulierung im Zivilrecht.

Also, mit einer strafrechtlich festgestellten Schuld können keine zivilrechtlichen Ansprüche begründet werden.

Diese müssen in einem separatem Verfahren vor einem Zivilgericht oder im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden.

O.

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