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Außerorts geblitzt in der Probezeit

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 23:23

Hallo Forum

Ich wurde heute außerorts geblitzt, bin das Auto eines Freundes gefahren.

Auf dem Tacho konnte ich 96-98 ablesen, erlaubt waren 70.

Abzüglich der Toleranz von 3 Prozent wären das 24 km/h zuviel.

(Tacho seines Autos geht laut GPS etwa 3-4km/h vor -> bestenfalls nur 21km/h Überschreitung)

Jetzt würde ich gerne wissen was ich zu befürchten habe ,da ich noch in der Probezeit bin.

Jedoch kommt hinzu , dass ich bereits einen 10 monatigen Führerscheinentzug hinter mir habe (Alkoholdelikt : Besonderes Aufbauseminar, Geldstrafe, Probezeit um 2 Jahre verlängert)

Was würde passieren bei einer Überschreitung von 24km/h ?

Was würde passieren bei einer Überschreitung von 21km/h?

Dann hätte ich noch eine weitere Frage.

Mein Freund wird ein Schreiben mit dem Foto bekommen, um den Fahrer zu identifizieren.

Nach einer Zeit bekomme ich dann ein Bußgeldbescheid - Richtig?

Ich fliege in 2 Wochen nach Australien wo ich mindestens ein halbes Jahr bleiben werde.

Müssen die mich persönlich kontaktieren mit dem Schreiben, oder werden meine Eltern kontaktiert?

Müssen meine Eltern mir das Schreiben nach Australien senden ?

Schonmal vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Da hat es einer wohl nicht so sehr mit dem Gesetz... naja die Moralapostel kommen später noch, ich versuch dir mal deine Fragen zu beantworten ;)

 

bei 21 - 24 km/h passiert das Selbe, was genau passiert, da du ja schon ein Vergehen hast, kann ich dir nicht sagen, bin zu faul das zu googeln... mach ma selber!

Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten tritt SPÄTESTENS nach 2 Jahren und frühestens nach 3 Monaten ein. Diese 3 Monatsfrist wird quasi durch die Ermittlungen / Postzusendung an dich zurückgesetzt.

Warte mal ab, ob überhaupt was kommt, mit ganz viel Glück war das noch eine Probemessung, dann passiert garnichts.

Falls doch was kommt, dann schaut euch das Bild an, seid ihr Nachbarn oder so? Ich persönlich würde meinen Kumpel bitten nicht zu antworten und überhaupt nicht darauf zu reagieren, bis er eine Vorladung vom Staatsanwalt oder einem Gericht bekommt (Dazu kommt es in der Regel garnicht). (Man ist nur zu Aussagen gegenüber Staatsanwalt und Gericht verpflichtet (und andere stellen die zu eidesstaatlicher Befragung befugt sind))

Nach 3 Monaten wären die Ansprüche gegen dich dann verjährt und du hättest "gewonnen" und kannst demnächst mit Führerschein besoffen und zu schnell jemanden oder dich selbst tot fahren.

Es spielt keine Rolle ob du in Australien bist, der Versuch dich zu erreichen reicht hierbei selbstverständlich vollkommen aus (sonst würden ja alle sagen sie seien nicht zu hause).

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Da hat es einer wohl nicht so sehr mit dem Gesetz... naja die Moralapostel kommen später noch, ich versuch dir mal deine Fragen zu beantworten ;)

 

bei 21 - 24 km/h passiert das Selbe, was genau passiert, da du ja schon ein Vergehen hast, kann ich dir nicht sagen, bin zu faul das zu googeln... mach ma selber!

Die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten tritt SPÄTESTENS nach 2 Jahren und frühestens nach 3 Monaten ein. Diese 3 Monatsfrist wird quasi durch die Ermittlungen / Postzusendung an dich zurückgesetzt.

Warte mal ab, ob überhaupt was kommt, mit ganz viel Glück war das noch eine Probemessung, dann passiert garnichts.

Falls doch was kommt, dann schaut euch das Bild an, seid ihr Nachbarn oder so? Ich persönlich würde meinen Kumpel bitten nicht zu antworten und überhaupt nicht darauf zu reagieren, bis er eine Vorladung vom Staatsanwalt oder einem Gericht bekommt (Dazu kommt es in der Regel garnicht). (Man ist nur zu Aussagen gegenüber Staatsanwalt und Gericht verpflichtet (und andere stellen die zu eidesstaatlicher Befragung befugt sind))

Nach 3 Monaten wären die Ansprüche gegen dich dann verjährt und du hättest "gewonnen" und kannst demnächst mit Führerschein besoffen und zu schnell jemanden oder dich selbst tot fahren.

Es spielt keine Rolle ob du in Australien bist, der Versuch dich zu erreichen reicht hierbei selbstverständlich vollkommen aus (sonst würden ja alle sagen sie seien nicht zu hause).

Themenstarteram 24. Januar 2014 um 0:12

Hi, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aus dem Alkoholdelikt habe ich defintiv gelernt, das Kapitel ist abgeschlossen

 

Ich hatte gedacht 21 km/h wäre die magische Grenze. Oder bekommt man bei 20 km/h eine geringere Bestrafung?

 

Auf die Verjährung wollte ich hinaus mit dem Kommentar dasses für mich bald nach Down under geht.

Verjährt es nur wenn mein Freund angibt dass er nicht weiss wer gefahren ist , oder verjährt es auch in der Zeit wo sie mich versuchen in Australien zu erreichen.

 

Hatte ihm gesagt dass er auf jedenfall mein Namen angeben soll, weil ich ihm den Stress mit der Staatsanwaltschaft/Polizei an der Haustür ersparen wollte.

 

LG

ja 21 ist die Grenze mit 20 gibt es keine Punkte also wären 20 km/h (soweit ich richtig informiert bin!) kein Problem!

zum Rest: du musst schon lesen was ich dir schreibe: es ist scheiß egal wo du bist, die Ordnungswidrigkeit verjährt erst nach 2 Jahren und sie werden dich vermutlich vor gericht laden, wenn du einfach nicht auf schreiben reagierst nur weil du in australien bist. und wenn das dann mal los geht gelten glaub ich auch keine 2jahre mehr. (da bin ich mir aber nicht sicher wie das genau ist).

Deine 3 Monate laufen ab heute. Sobald dein Freund einfach angibt, dass du gefahren bist, ermitteln sie gegen dich und schreiben dich an, ab dann beginnt deine 3 Monatsfrist von neuem. Sie werden dann die Bilder abgleichen und wenn sie zu dem Entschluss kommen, dass du es bist dann werden sie dich solang nerven bis sie dich haben und dann bist du fällig.

Ich habe nicht gesagt dein Freund soll angeben dass er nicht weiß wer gefahren ist (das wäre ja sogar noch gelogen) sondern keine angaben machen. Wenn du mein Kumpel wärst würde ich den Brief öffnen, lesen und abheften. Die schreiben dann schon wenn sie es ernster nehmen...

Weiß auch nicht was das für ein stress mit der Polizei sein soll... die klingeln höchstens, dann sagt man "ich will nicht mit ihnen sprechen, bitte verlassen sie mein grundstück" - tut nicht so arg weh. Die Polizisten könnten dann höchstens nachbarn fragen und so versuchen deinen namen zu bekommen...

 

Edit: Sorry es ist spät: ich bin mir relativ sicher dass sie wenn sie herausgefunden haben dass du es bist dass du dann einfach irgendwann ein bußgeldbescheid bekommst. Dieser wird wenn du nicht innerhalb von 2 Wochen reagierst rechtskräftig und dann bist du am Arsch. Wenn du widersprichst kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und du solltest dir einen Anwalt nehmen - aber ich habe bis jetzt kein Indiz, dass dafür spricht, dass dein Anwalt dich daraus boxen kann, desshalb würde ich unbedingt auf die Verjährung setzen...

Edit 2: Da auf Eurosport gerade nur Werbung kommt habe ich doch mal gegoogelt und folgendes Bild gefunden: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/probezeit.gif Wenn ich das richtig verstehe, hast du in deiner Probezeit hiermit deinen 2. A - Verstoß nach absolvieren des Seminars. Wenn ich das richtig verstehe dann bleibt das, sollte in der Probezeit nichts mehr passieren, ohne Konsequenz. Du bekommst anscheinend die Möglichkeit freiwillig eine MPU zu machen und so freiwillig 2 Punkte abzubauen. Nur da steht noch irgendwas drin, dass wenn die Führerscheinstelle irgendwie angepisst von dir ist, dass die dir auch noch was können.

Ich habe kA ob die Grafik korrekt ist und außerdem habe ich kA ob ich sie richtig interprätiert habe... Kann dir aber vlt später jemand genauer erklären.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/probezeit.gif Wenn ich das richtig verstehe, hast du in deiner Probezeit hiermit deinen 2. A - Verstoß nach absolvieren des Seminars. Wenn ich das richtig verstehe dann bleibt das, sollte in der Probezeit nichts mehr passieren, ohne Konsequenz. Du bekommst anscheinend die Möglichkeit freiwillig eine MPU zu machen und so freiwillig 2 Punkte abzubauen.

Das ist so auch mein Kenntnisstand.

Zweiter A-Verstoß innerhalb der Probezeit: Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Ernsthafte Konsequenzen (Führerscheinentzug) gibt es erst wieder beim dritten Verstoß.

Ich konnte nichts dazu finden, ob es bei einem Alkoholdelikt eine andere Verfahrensweise gibt, also gehe ich mal davon aus, dass das ganz normal als erster A-Verstoß gezählt wurde.

Eine wichtige Unterscheidung ist mir noch aufgefallen! Hast du bei deinem 1. besonderen Seminar rechtzeitig teilgenommen oder hast du die Frist verstreichen lassen?

Falls du die Frist hast verstreichen lassen und die FE neu beantragen musstest, dann befindest du dich im unteren Teil der Abbildung, da geht es wohl deutlich härter zur Sache....

leider falsch. Durch den Führerscheinentzug für jeder weitere A-Verstoß in der Probezeit zur Anordnung einer MPU. Das gilt also für das 21 km/h und das 24 km/h Szenario.

Themenstarteram 24. Januar 2014 um 16:35

Hi

Danke für die vielen Antworten.

Damals hatte ich bei dem besonderesn Aufbauseminar rechtzeitig teilgenommen.

Führt also jeder A verstoss in der Probezeit (nachdem man bereits den Führerschein entzogen bekommen hatte) zu einer MPU ?

Könnte mir das jemand mit ner Quelle belegen ?

lG

Edit :

http://www.blitzerblog.de/wissenswertes/fuhrerschein-probezeit/

Lezter Absatz:"Leistet sich der Betroffene anschließend, während des Rests der Probezeit, wieder einen Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B hat die Behörde regelmäßig die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anzuordnen."

Also würde alles über 20 km/h zur Mpu führen wenn ich richtig verstehe

Werde mich wohl am besten mit meinem Anwalt in Verbindjng setzten

Zitat:

Original geschrieben von Woodchuck

Führt also jeder A verstoss in der Probezeit (nachdem man bereits den Führerschein entzogen bekommen hatte) zu einer MPU ?

Könnte mir das jemand mit ner Quelle belegen ?

Steht in Par. 2 a STVG

Zitat:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Themenstarteram 24. Januar 2014 um 20:32

Bin mal heute mit Gps Tacho gefahren, wird ein enges ding. War wohl genau zwischen 22 und 24 km/h zu schnell.

Wenn ich eine MPU machen muss, aber im Ausland bin, was passiert dann?

Die Frist kann ich wohl kaum einhalten, da ich ja mindestens ein halbes Jahr wegbin.

Den Aufenthalt würde ich auch keinesfalls abbrechen.

Ich hab gelesen ,dass in bestimmten Fällen die Frist verlängert wird .

Falls diese nicht verlängert wird ,würde ich also den Führerschein nochmals abgeben.

Was müsste ich dann machen um ihn wiederzubekommen ?

LG

Zitat:

Original geschrieben von Woodchuck

 

Wenn ich eine MPU machen muss, aber im Ausland bin, was passiert dann?

Dann schreibt man der ausstellenden Behörde einen Brief mit dem Sachverhalt und bittet um entsprechende aufschiebende Wirkung.

Bist Du nicht da gibst Du den FS ab, kannst ihn aber jederzeit neu beantragen. Vor Neuerteilung musst Du die MPU nachweisen.

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