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Austausch Kühlerlüfter - Folgen Motorschaden?

Themenstarteram 16. August 2007 um 8:00

Hallo Zusammen,

 

gestern bin ich mit meinem Auto Golf V 1.4L durch einen Knall auf der Autobahn zum stehen gekommen. Im Motorraum hat es arg gequalmt und beim öffnen der Motorhaube zeigte sich Oel und einige Materialstücke (vermutlich vom Motor selbst). Der ADAC wollte nichts an dem Wagen reparieren und hat mich auf die Mobilitätsgarantie von VW verwiesen, diese habe ich dann auch genuzt und mich von VW in das nächste VW-Autohaus schleppen lassen. Nach einigen Stunden war klar - Motorschaden durch ein Loch im Motor? Zylinder incl. Zylinderkopfdichtung etc. müssen auch ausgetauscht werden? Gutachten soll folgen. Der Golf ist jetzt 33 Monate alt und hat ca. 39.000km gelaufen, Garantie längst abgelaufen, habe die Reparatur auf Kulanz angefragt, weil ich es unglaublich finde, dass es bei 39.000km zu einem Motorschaden kommen kann. Scheckheft ist gepflegt die letzte Inspektion war im November 2006, im Dezember direkt nach Ablauf der Garantie und der vorausgegangen Inspektion würde mein Kühlerlüfter ausgetauscht mit der Erklärung von VW, das es sich um einen "sporadischen" Fehler handelt? Was so viel heißt wie: "kann auftreten, muss aber nicht"! Könntes es sein, dass durch den Ausfall des Kühlerlüfters, der jetzt vorhandene Motorschaden ein Folgeschaden ist, weil der Motor nicht mehr entsprechend gekühlt wurde?

Der Wagen steht jetzt ca. 300km von meinem Wohnort und Arbeitsort enfernt, die Möbilitätsgarantie gewährleistet einen Leihwagen nur 3 Tage, die Reparatur wird meiner Meinung nach nicht vor 1-2 Wochen abgeschlossen sein, daher stellen sich für mich fogende Fragen:

1. Wie komme ich zur Arbeit ohne Leihfahrzeug? Wer trägt die Kosten für einen zwingend notwendigen Leihwagen?

2. Wie kommt mein Auto die 300km zurück? Und auch hier, stellt sich die Frage wer übernimmt die Kosten?

3. Durch die Panne gestern hat mein Beifahrer seinen Anschluss-Zug verpasst und war gezwunden sich ein neues Bahnticket von ca. 100€ zu kaufen, zusätzlich zu dem vorhandenen Ticket - übernimmt VW diese Kosten?

4. Mein Wagen muss repariert werden, nach einer langen Mängelliste - bereits während der Garantie - angefangen bei einem defekten Radio, über kaputte Fensterheber, einer nicht funktionstüchtigen Zündspule bis hin zu dem Austausch des Kühlerlüfters, ist mein Vertrauen in VW und deren Leistungen sehr gering. Daher stellt sich die Frage, wer übernimmt die Kosten für den Motorschaden? Wäre ein Rechtsbeistand sinnvoll? Ggf. auch ein von VW unabhängiges Gutachten?

5. Für alle die, welche sich jetzt fragen, warum ich keine Garantieverländerung habe, kann ich zu Erklärung geben, dass das nur für in Deutschland zugelassene Autos geht, mein Wagen ist in einem anderen europäischen Land zugelassen, würde aber in Deutschlang gekauft und war anfangs auch in Deutschalnd zugelassen. Auf meine Frage wieso sich das Fahrzeug über das amtliche Kennzeichen identifiziert und nicht über die Fahrgestellnummer, habe ich von VW NIE eine Antwort bekommen. Vom Autohaus wurde mir mündlich mitgeteilt, dass die Garantieverlängerung bei einem nicht in Deutschlang zugelassenem Auto nicht möglich ist? Das also stellt sich einer der führenden Automobil Hersteller unter einem vereinigtem Europa vor? Ich lasse an dieser Stelle mal dahin gestellt, wie Kundenfreundlich VW wirklich ist.

Ich denke mein Frust und Aerger ist Spürbar, ich weiß mir in dieser Situation keinen Rat und bin daher für alle Ratschläge, Informationen und Ideen sehr Dankbar!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen mir zu antworten.

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11 Antworten

Wenn Dich das Auto verständlicherweise frustet, stoß es doch jetzt unrepariert ab.

 

Gruß

 

Manuel

am 16. August 2007 um 8:16

Hi!

Hört sich ja echt Böse an!

Kann Dir nur bei Frage 2 Helfen. Hier habe ich in einen ähnlichen Fall denn ADAC (ADAC Plus Mitglied) beauftragt mein Auto zurück zu holen. Die haben die Kosten übernommen. Wichtig ist nur dass Du nachweisen kannst das Du liegen geblieben bist und die Reparatur bei dir machen lassen möchtest.

Gruß und noch viel Erfolg!

CoolCopper

am 16. August 2007 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von Claudio1978

Scheckheft ist gepflegt die letzte Inspektion war im November 2006, im Dezember direkt nach Ablauf der Garantie und der vorausgegangen Inspektion würde mein Kühlerlüfter ausgetauscht mit der Erklärung von VW, das es sich um einen "sporadischen" Fehler handelt? Was so viel heißt wie: "kann auftreten, muss aber nicht"! Könntes es sein, dass durch den Ausfall des Kühlerlüfters, der jetzt vorhandene Motorschaden ein Folgeschaden ist, weil der Motor nicht mehr entsprechend gekühlt wurde?

Der Wagen steht jetzt ca. 300km von meinem Wohnort und Arbeitsort enfernt, die Möbilitätsgarantie gewährleistet einen Leihwagen nur 3 Tage, die Reparatur wird meiner Meinung nach nicht vor 1-2 Wochen abgeschlossen sein, daher stellen sich für mich fogende Fragen:

1. Wie komme ich zur Arbeit ohne Leihfahrzeug? Wer trägt die Kosten für einen zwingend notwendigen Leihwagen?

Halte es für unwahrscheinlich, dass es vom Ausfall des Kühlerlüfters kommt. Bei Überhitzung bekommst du ja eine Warnung im KI. Oder hast du die vielleicht längere Zeit nicht beachtet?

Einen Anspruch auf ein Leihfahrzeug hat du nicht. Verhandle doch mit der Werkstatt. Wenn nicht kostenlos so bieten doch die meisten Werkstätten günstig Leihfahrzeuge für die Reparaturdauer an.

am 16. August 2007 um 12:50

Folgeschäden sind i.d.R. nicht durch die Gewährleistung gedeckt.

ich würde den wagen vor Ort reparieren lassen und mir vom Händler

einen Mietwagen geben lassen, ist immerhin günstiger als von einem

Vermieter.

Der Schaden ist ärgerlich, aber ein Zusammenhang mit dem Lüfterschaden

ist zwar möglich aber kaum eindeutig verifizierbar.

Abstoßen wird sich meist nicht lohnen, aber du kannst Dir ja mal ein

Angebot von Deinem Händler machen lassen.

Nur ist Dein Auto eben noch recht jung. Sei dem Verkäufer also nicht

böse, wenn der Verlust frustrierend ausfällt.

Der kann auch nicht zaubern...

Fast 3Jahre ist nicht wirklich Jung.

 

Man darf nie vergessen das der Wert durch die Reperatur nicht steigt. Und mit 3.000€ plus muß man schon rechnen.

 

Gruß

 

Manuel

am 16. August 2007 um 15:06

Da der Wagen noch nicht mal 3 Jahre alt ist und eine niedrige Kilometerleistung hat sollte auf jeden Fall ein hoher Kulanzanteil drin sein.

Mein Golf ist von 02/04 und hatte bei einem kapitalen Getriebeschaden 79000km gelaufen. Bin auch stehen geblieben und musste über die Mobilitätsgarantie abgeschleppt werden. Ich hatte im Prinzip die gleichen Schwierigkeiten wie du, dass ich Mobil sein muss, usw...

 

Für mich war es auch ein Problem zu entscheiden ob der Wagen nun repariert werden soll oder ob ich ihn ersteinmal in der Werksatt wo er Stand (bei mir nur 50km) abhole und ein paar Tage überlege wie ich vor gehe. Ich jedenfalls kann nicht mal eben 2500€ für die Reparatur bezahlen.

 

Nachdem der erste Kulanzantrag der Werkstatt bei VW abgelehnt war, habe ich mich entschieden den Wagen erstmal abzuholen und ihn defekt bei mir auf den Hof zu stellen, um erstmal zu überlegen was ich jetzt mache. Wie gesagt, ich habe nicht mal eben so 2500€ für solch einen Schaden übrig.

 

Habe bei 0800-VOLKSWAGEN angerufen und denen geschildert, dass der Erste Kulanzantrag des Händlers abgelehnt wurde und ich nun selber nochmals einen stellen möchte. Nach einer Woche bekam ich den Anruf eines Mitarbeiters aus Wolfsburg das VW 70% auf die Teile übernimmt und 50% auf das Material. Habe daraufhin meinen Wagen zu meinem Händler gebracht und dieser reaprierte dann auch meinen Wagen. Dabei stellte sich heraus, dass die Kupplung auch getauscht werden musste. Ein Anruf bei dem netten Herrn aus Wolfsburg (hatte mittlerweile die Durchwahl) und VW nahm sich auch dieser Kulanzbitte an.

 

Also: Den Kulanzantrag IMMER selber bei VW in Wolfsburg stellen. Der Antrag des Händlers wird in solchen Fällen meistens abgelehnt.

Vom Kühlerlüfter-Austausch kommt sicher der Motorschaden NICHT. Das steht nicht wirklich in einem Zusammenhang.

Warum sollte die Reparatur 1-2 Wochen dauern? Der Motor ist in einem Tag gewechselt, max. 2. Sofern die Teile verfügbar sind und nichts dazu kommt.

Es ist auch so eine Sache mit der Reparatur. Man muss sich im klaren sein das im Falle einer Reparatur die Rechnung sofort beglichen werden muss. Erst recht wenn der Händler einen nicht kennt. Und bei einer Summe von 3000-5000€ sowieso. Wenn man die Kohle einfach so auf der Kante hat ist das ok. Ich würde mich nicht darauf verlassen das VW sämtliche Kosten übernimmt. Warte erstmal die Entscheidung des Antrages ab bevor du den Wagen reparieren läßt.

Themenstarteram 17. August 2007 um 9:52

Hallo Zusammen,

 

vielen Dank für die vielen hilfreichen und vor allem sehr unterschiedlichen Denkanstöße und Ideen. HAT MIR GEHOLFEN - VIELEN DANK!

 

Der Motorschaden hat sich inzwischen wie folgt geklärt:

Die entstanden Kosten belaufen sich auf ca. 7000€ insgesamt, ich zahle nach vielen Verhandlungen - und ich muss gestehen durch Einschalten eines Anwaltes - nur 500€ der gesamten Kosten. Es scheint als wäre tatsächlich ein Fehler von Seiten VW vorhanden, natürlich wurde dieser nicht komentiert und schon gar nicht dokumentiert. Es wird nun das komplette Antriebsagregat ausgetauscht um spätere Folgeschäden ausschließen zu können, darauf erhalte ich dann neue Garantie. Das heißt, wenn man so will, hat man das Herzstück des Autos ausgetauscht und zumindest so lange dieses noch Garantie hat, werde ich den Wagen halten und danach verkaufen. Schon alleine deshalb weil ich nicht gerade in Geld schwimme.

 

Die Kosten für ein Leihfahrzeug übernimmt VW nicht! Glücklicherweise muss ich den Einsatz des Anwaltes nicht zahlen, muss aber sagen, dass diese Unterstützung geholfen hat.

 

Fazit: Die Qualität von VW lässt arg zu wünschen übrig und es scheint inzwischen keine Garantie mehr zu sein, ob man einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen kauft, vor möglichen Problemen und / oder sicherheitsrelevanten Aspekten ist man auch mit einem Neuwagen nicht sicher!

 

Nochmals vielen Dank!

Dann hast du ja noch mal Glück gehabt, dass entgegenkommen von VW ist nicht selbstverständlich. Schließlich bist du ausserhalb der Garantie.

 

Man kann hier aber nicht direkt von schlechter Qualität sprechen. Bedenke wieviele Golf V herum fahren, welche keinen Motorschaden erleiden. Die Anzahl der tatsächlichen Motorschäden wird wohl verschwindend gering sein. Ebenso bei meinem Getriebeschaden. Man kann in solchen Fällen nicht generell von schlechter Qualität sprechen. Dies sind Defekte die nunmal passieren und das bei JEDEM Hersteller!

 

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass VW schon sehr anständige Qualität liefert. Defekte gibt es immer und überall.

 

 

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