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Austro-Tagfahrlicht (NebelSW) in D. Problem?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 23. März 2007 um 18:01

Hallo Leute,

ich habe diese Frage zwar schon in einem anderen Thread gestellt, aber da dieser ursprünglich um etwas leicht anderes ging, ging meine Frage wohl unter. Darum stelle ich sie hier nochmal.

In Österreich kann man ja die NSW als TFL nutzen. In D ist das nicht erlaubt. Weiss jemand (sicher) ob der Österreicher, der mit seinem Auto in D mit Nebel-TFL unterwegs ist, ein Problem mit der grünen Rennleitung bekommt? Ich meine, das wär schon doof für den Österreicher, denn er kann das TFL für Auslandsfahrten ja nicht einfach so deaktivieren. Drückt die dt. Polizei da ein Auge zu, wenn sie ein ausländisches Fahrzeug mit einem solch kleinen "Vergehen" erwischt?

Wie gesagt: ein Österreicher fährt mit österr. Nummernschild in D.

Ich lebe in der Schweiz, ich weiss zwar noch nicht, ob ich hier auch Nebelscheinwerfer als TFL nutzen darf wie in AT, aber wenn das in CH statthaft ist, dann würd ich das bei mir gern umcodieren lassen. Da ich gelegentlich aber auch in D unterwegs bin, wäre ich über eine Auskunft vorher sehr glücklich.

Beste Grüsse.

David.

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21 Antworten

Ja, das ist in D nicht erlaubt.

Gruss

Sollte normalerweise keine Probleme geben. Ich sehe bei uns ja auch ständig Wagen aus Osteuropa die voll verdunkelte Scheiben (also auch vorne) haben und andere unzulässige Umbauten. Ich glaube es gibt zwar die Möglickeit dies zu bemängeln, jedoch wird es nicht gemacht solange es in dem jeweiligen Land erlaubt ist. Beispiel sind ja auch die ganzen AMI-Fahrzeuge der US-Streitkräfte. Da sagt auch keiner was und die fallen doch schon sehr auf (gelbe Blinker als Dauerstandlicht, dunkel Scheiben etc.)

Naja, ich gehe jetzt mal nicht unbedingt davon aus, dass ein Ausländer in irgendeiner Weise einen "Bonus" bei der Rennleitung hat, wobei ich jetzt auch nicht glaube, dass hier speziell auf Ausländer in erhöhtem Maße geachtet wird, in anderen Ländern ist das ja ein wenig anders ....

Ich sag mal so, umgehe das Problem einfach indem Du halt statt Deines TFL auf normales Ablendlicht umschaltest.

Themenstarteram 23. März 2007 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von DSG2

Ja, das ist in D nicht erlaubt.

Gruss

Schön und gut, das habe ich ja oben auch geschrieben. Aber nehmen wir an, der Alpenbewohner hat das bei seinem AT-Auto aktiviert, kann es ja nicht abschalten und fährt so durch D. Wird die Polizei kassieren? Auto stilllegen? Weiterfahrt verweigern?

Themenstarteram 23. März 2007 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von 525itouring

.

Ich sag mal so, umgehe das Problem einfach indem Du halt statt Deines TFL auf normales Ablendlicht umschaltest.

Danke für den Beitrag, der mich gleich zur nächsten Frage führt. Wenn ich TFL aktiviert habe und dann normales Abblendlicht einschalte, gehen die Tagfahrleuchten dann tatsächlich aus (falls es nicht gleichzeitig die Abblendlichter sind)?

am 23. März 2007 um 18:12

Hi!

Solange der Wagen den Zulassungungsvorschriften des Landes entspricht, in dem er angemeldet ist, ist alles okay! Da kann sich die Rennleitung, wenn sie will, ruhig auf den Kopf stellen... ;)

Nur wenn das Fahrzeug irgendwann in D angemeldet werden sollte, wäre eine Änderung nötig.

Und innerhalb der EU (okay, die CH gehört nicht dazu...) kann ich mir wirklich nicht vorstellen, daß das Probleme geben dürfte.

Als Extrembeispiel: Falls ein Amerikaner seinen Wagen zum Urlaub mit nach D nehmen würde, dürfte er das Fahrzeug, US-amerikanische Zulassung vorausgesetzt, hier auch mit gelbem Standlicht, roten Blinkern und roten Sidemarkern hinten betreiben. Nur die deutsche Zulassung bekäme er so nicht. Aber um die geht es hier ja auch garnicht...

VG,

Zitat:

Original geschrieben von wenigtelefonier

Danke für den Beitrag, der mich gleich zur nächsten Frage führt. Wenn ich TFL aktiviert habe und dann normales Abblendlicht einschalte, gehen die Tagfahrleuchten dann tatsächlich aus (falls es nicht gleichzeitig die Abblendlichter sind)?

Ja so ist es, die Tagfahrleuchten gehen dann aus. Das würde in Deinem Falle auch bedeuten, dass Du die Nebler manuell zuschalten müsstest, sofern Du sie benötigst.

Ich glaube kaum, dass die Rennleitung hier irgendwas kassiert bzw. die Weiterfahrt untersagt. Es kann halt mal u.U. vorkommen, dass man hier eventuell aufgehalten wird und drauf hingewiesen wird.

Bei uns in D fahren auch genug Leute (vor allem auf dem Land) tagsüber mit ihren Neblern rum weil sie wohl cooler wirken wollen :-)

Hi,

Solange das Fahrzeug den Bestimmungen das Zulassungslandes entspricht kann sich die Polizei im Ausland brausen gehen. Das heißt ich kann in ganz Europa (Welt) mit den Nebelscheinwerfern fahren da die gesetzlichen Bestimmungen im Zulassungsland dies erlauben und automatisch sich einschalten. Beim Einschalten eines anderen Lichts (Standlicht, Ablend, Fernlicht ) muß das TFL sich Ausschalten.

Viele Grüße aus Wien

am 23. März 2007 um 19:44

Zitat:

original geschrieben von Robert_Wien

Solange das Fahrzeug den Bestimmungen das Zulassungslandes entspricht kann sich die Polizei im Ausland brausen gehen. Das heißt ich kann in ganz Europa (Welt) mit den Nebelscheinwerfern fahren da die gesetzlichen Bestimmungen im Zulassungsland dies erlauben

Na, sag ich doch! :)

Das ganze ist übrigens in irgendwelchen internationalen Verträgen geregelt. Aber wehe es fragt jetzt einer wie die heißen... Ich weiß es nämlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von abacus200D

Das ganze ist übrigens in irgendwelchen internationalen Verträgen geregelt.

diese "verträge" sind die jeweiligen landesspezifischen zulassungsvorschriften!

d.h. die polizei der brd, kann bei einem amerikanischen fz, was z.b. eine unterbodenbeleuchtung montiert hat, und alle scheiben bis zur unkenntlichkeit getönt hat, reingarnichts machen, da dieses fz nicht unter die deutschen zulassungsvorschriften fällt...

ABER, wenn dann der ami seine ubb im geltungsbereich der stvo benutzt, hat er ein problem, die polizei ist zwar nicht berechtigt sein fz dann sicherzustellen, aber sie können im dann ohne probleme ein verwarngeld auferlegen,

selbiges gillt auch für den österreicher, dessen auto zwar nicht unter die stvzo fällt (dadurch die nsw-schaltung als tfl durchaus legitim ist), ABER er sich an die stvo halten muss (die wiederrum, den einsatz der nebellampen ganz klar eingrenzt)....

Zitat:

Original geschrieben von Robert_Wien

da die gesetzlichen Bestimmungen im Zulassungsland dies erlauben und automatisch sich einschalten

vorsicht mit dieser aussage!

richtig ist zwar, das die zulassungbestimmungen greifen, ABER die zulassungsvorschriften haben NICHTS mit den vorschriften zu tun, wann diese lichtquelle benutzt werden darf!

ums dir am beispiel deutschland zu erklären:

hier gibt es einmal die

StVZO -> Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung;

diese regelt, wie fahrzeuge beschaffen sein müssen, um eine zulassung in deutschland zu erhalten,

bei "euch" rregelt sie, das die nsw als tagfahrlicht benutzt werden dürfen, bei "uns" sagt sie ganz klar aus: "ein nebelscheinwerfer ist NUR ein nebelscheinwerfer

und die:

StVO -> Straßen-Verkehrs-Ordnung;

diese regelt, wie man sich auf den starßen zu verhalten hat z.b. abstand/geschwindigkeit ebenso, das man an der ampel bei "rot" halten muss, UND auch die verwendung des lichttechnsichen einrichtungen....und der §17 regelt wann welche leuchtmittel verwendet werden dürfen...unser augenmerk, liegt hier auf dem absatz 3: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

stellen wir also gemeinsam fest, das dein auto zwar nciht unter die stvzo fällt, ABER sobald es sich auf deutschen straßen aufhält, sehrwohl nach den regeln der stvo bewegt werden muss!

und die stvo, sagt nunmal exakt aus, wann nsw benutzt werden dürfen...

Jetzt mal ne Frage zur STVO. Gibt es diese auch in Englisch, Ungarisch, Polnisch etc. Woher sollen diese Leute wissen was in D geregelt ist und was nicht? Wenn ich mit meinem Jetta in D rumfahre mit USA Kennzeichen so erfülle ich die Auflagen aus der USA. Wenn z.B. meine NSW als TFL leuchten so kann ich diese schlecht ausschalten.

Die Rennleitung kann sich da kreuz und quer stellen. Das man sich "normal" verhält lt. der allgemeinen StVo steht außer Frage, aber gerade die "speziellen" Sachen wie NSW, NSL usw. kann man nicht auf ausländische Fahrer übertragen (USA z.B. hat keine NSL).

Ich werde meinen Jetta eben auch mit US Kennzeichen fahren und freue mich schon jetzt auf die Begegnung der besonderen Art mit der Rennleitung :)

Achja Verbandskasten und Warndreieck habe ich auch keines..ist eben keine Pflicht (schenken die mir an der Grenze das Paket..?)..

Zitat:

Original geschrieben von JettaGLI06

Gibt es diese auch in Englisch, Ungarisch, Polnisch etc.

keine ahnung, müsstest du bei den jeweiligen auswärtigen ämtern/botschaften/verkehrsclubs etc. erfragen....

Zitat:

Original geschrieben von JettaGLI06

Woher sollen diese Leute wissen was in D geregelt ist und was nicht?

das wird nach dem pp-prinzip gereglt (pp = persönliches pech), wenn du im ausland auf ner mautpflcihtigen straße unterwegs bist, und keine vignette hast, kannste auch nicht damit argumentieren, "ich wusste das doch nicht"...

Zitat:

Original geschrieben von JettaGLI06

Wenn ich mit meinem Jetta in D rumfahre mit USA Kennzeichen so erfülle ich die Auflagen aus der USA.

solltest du...

Zitat:

Original geschrieben von JettaGLI06

Wenn z.B. meine NSW als TFL leuchten so kann ich diese schlecht ausschalten.

verfügt dein auto nicht über abblendlicht? bz. sicherungen, damit du den entsprechenden stromkreis unterbrechen kannst?

Zitat:

Original geschrieben von JettaGLI06

Die Rennleitung kann sich da kreuz und quer stellen. Das man sich "normal" verhält lt. der allgemeinen StVo steht außer Frage,

nicht in der "allgemeinen stvo", sondern in der ganzen

Zitat:

Original geschrieben von JettaGLI06

aber gerade die "speziellen" Sachen wie NSW, NSL usw. kann man nicht auf ausländische Fahrer übertragen

natürlich, das beispiel mit den nsw's habe ich ja belegt...

Zitat:

Original geschrieben von JettaGLI06

USA z.B. hat keine NSL

was wiedrrum eine sache der zulassungsvorschrift ist, und hier gillt: was nicht vorhanden, kann auch nicht funktionieren....

Okay...recht hast du. Ich werd mich überraschen lassen was die Leute mir in grün entgegen bringen. Um das aber zu berichten...dafür muss noch bissl gewartet werden. Noch bleib ich in den USA.

Schönes Wochenende noch.

Das hatte ich ja mit meiner vermutung doch recht. Fakt ist aber dass die Polizei bei einem ausländischen Fahrzeug durchaus ein Auge zu drückt. Zumindest bei solchen "kleinigkeiten" wie NSW, rote Blinker, Scheiben usw.

Ich würde mir da als Ausländer keine Sorgen machen.

Wie das mit den Streitkräften der US-Arme gereglt ist kann ich auch nicht ganz genau sagen. Vieleicht haben die Sonderregelungen. Die brauchen ja nicht mal nen TÜV.

Von einem befreundeten GI weiß ich, dass so ziemlich alles erlaubt ist ausser diesen "Spinner Wheels"....

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