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Auswandern nach Norwegen (nicht EU) mit Leasing Fahrzeug
Hallo Leute,
ich hoffe das ist die richtige Kategorie für so eine Frage, habe sonst nichts spezifischeres gefunden.
Ich wandere demnächst ins schöne Norwegen aus.
Die aktuell größte Frage ist was ich mit einem privat geleastem Auto machen.
Facts:
- Laufzeit bis Juni 2025
- HU/AU Juni 2024 fällig
- Benziner / grüne Plakette (Skoda Scala)
Meine aktuellen überlegungen:
- Ich habe gelesen man kann ein Auto ohne Zoll / Steuern einführen, wenn man nur 1 Jahr in Norwegen bleibt. Lässt sich das auch anwenden wenn man ein Auto nur 1 Jahr nutzt?
- Muss / kann ich das Auto überhaupt in Norwegen anmelden (VWFS Leasing)
- Frühere Rückgabe
- ... ?
Grüße
Robert
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16 Antworten
Du wirst den Wagen nicht mitnehmen können. Der Leasinggeber wird kein Interesse dran haben, seinen Vermögenswert außerhalb seines Zugriffs und außerhalb von einfachen Pfändungsmöglichkeitenn zu haben.
Leasing beenden oder Leasing Vertrag an jemanden anderen übertragen.
Hallo Robert,
Du hast hier verschiedene Baustellen:
Zivilrecht / Leasingvertrag:
Wir allen kennen Deinen Leasingvertrag nicht. Bei Leasing jedoch steht das Eigentum am Fahrzeug in der Regel nicht beim Leasingnehmer. D.h. das Auto dürfte VW gehören. In welchem Rahmen / unter welchen Bedingungen Dir das Fahrzeug nun zur Nutzung im Rahmen des Leasingvertrages überlassen wurde, steht im Leasingvertrag.
Wende Dich an die VW Leasing und kläre, ob Du das Fahrzeug auch außerhalb der EU verwenden darfst. Dann hast Du Sicherheit und es muss hier nicht spekuliert werden. Du bist sicher nicht der Erste, der umzieht.
Der Skala ist ja, aus der HU ableitend, jetzt schon 2,5 Jahre alt. Der Zeitwert dürfte überschaubar sein. Wenn sich die VW-Leasing ablehnend zeigt, könntest Du, wenn es finanziell möglich ist, eine Sicherheitleistung anbieten.
Ordnungsrecht
Du hast hier drei Themen:
- Kläre mit der deutschen Zulassungsbehörde, in wie weit das Fahrzeug in DEU abgemeldet werden muss.
- Kläre mit der norwegische Zulassungsbehörde, in wie weit das Fahrzeug in NOR angemeldet werden muss.
- Kläre mit der norwegische Steuerbehörde das Thema Zoll/Einfuhr sowie Kfz-Steuer oder das entsprechende Pendand.
Das ist das, was mir dazu einfällt.
Viele Grüße
Zitat:
Leasing beenden oder Leasing Vertrag an jemanden anderen übertragen.
Denkst du das rechtfertigt eine Sonderkündigung wie bei z.B: Internetanbietern?
Zitat:
@Cabrio_Fahrer schrieb am 21. Januar 2024 um 16:18:01 Uhr:
Hallo Robert,
Du hast hier verschiedene Baustellen:
Zivilrecht / Leasingvertrag:
Das ist das, was mir dazu einfällt.
Viele Grüße
Vielen Dank dafür, das ist sehr hilfreich, werde mich erstmal bei VW erkundigen.
Schöne Grüße
Robert
Zitat:
@robert_scala schrieb am 21. Januar 2024 um 17:14:56 Uhr:
Zitat:
Leasing beenden oder Leasing Vertrag an jemanden anderen übertragen.
Denkst du das rechtfertigt eine Sonderkündigung wie bei z.B: Internetanbietern?
Ganz sicher nicht. Ist ja deine freie Entscheidung die Eu zu verlassen. Das wird sich der Leasinggeber sicher gut bezahlen lassen..
Die Frage ist, hast du noch einen Wohnsitz/Zweitwohnsitz in Deutschland. Wenn nicht bringt dir das Jahr auch nichts.
„Möchten Sie weniger als sechs Monate im EU-Ausland leben und behalten Sie während des Aufenthaltes Ihren Wohnsitz in Deutschland, muss das Fahrzeug nicht umgemeldet werden. Innerhalb eines Nicht-EU-Landes kann diese Frist abweichen und kürzer ausfallen. Ist jedoch ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland geplant, muss das Auto zwangsläufig in Deutschland ab- und im neuen Wohnort umgemeldet werden. Der Hauptgrund hierfür ist die Besteuerung des Fahrzeugs gemäß der Kfz-Steuergesetzgebung. Dieses Gesetz besagt, dass ein Auto generell dort zugelassen, versichert und besteuert werden muss, wo es auch vorwiegend genutzt wird.“ Quelle Leasingmarkt.de
Alles andere wurde schon gesagt.
Hier kann ich eventuell mit meinen Erfahrungen beim Auswandern nach Schweden helfen.
Zunächst mal ist Schweden EU-Mitglied, d.h. das Thema Zoll fand hier nicht statt.
Ansonsten war es bei mir genauso. Mein Dienstwagen war geleast und zum Zeitpunkt des Umzugs gerade 1 Jahr in meinem Besitz als Leasningnehmer. Der Vertrag sollte noch weitere drei Jahre laufen.
Die Toyota-Leasingbank hatte mir sogar angeboten, mir die Fahrzeugpapiere auszuhändigen, damit ich den Wagen im Zielland Schweden auf mich zulassen kann. Die Rückgabe hätte dann aber wieder in Deutschland statt finden müssen.
Das war sehr freundlich, hat mir aber nicht geholfen. Denn: in Schweden (und meines Wissens nach auch in Norwegen) sind Fahrzeughalter und Fahrzeug-Eigentümer immer identisch. Der Fahrzeugbrief (die ZB 2, um es korrekt zu sagen) ist ein Eigentumsnachweis, und das steht auch im Klartext auf der ZB 2. Hätte ich den Leasing-Wagen also dann in Schweden auf mich zugelassen, wäre ich dort als Eigentümer betrachtet worden. An und für sich noch vertretbar (ich hätte den Wagen ganz gewiss wieder abgegeben am Ende der Leasing-periode), aber: ich wollte ja weiterhin die Leasing-Raten als Betriebsausgabe absetzen. Und da wäre das schwedische Finanzamt bestimmt misstgrauisch geworden. Warum sollte ein Fahrzeugeigentümer gleichzeitig Leasing-Kosten absetzen wollen?
Da ich auf diesen absehbaren Stress keine Lust hatte, man will ja nicht direkt mit einer krummen Nummer im Gastland auftreten, habe ich mich dann dazu entschlossen, den Wagen aus dem Leasingvertrag rauszukaufen. Das war natürlich kein guter Deal, aber 100% legal. So hat dann die Zulassung in Schweden geklappt und ich schreibe den Wagen jetzt eben ein paar Jahre ab.
@robert_scala , vielleicht bietet dir deine Leasingbank auch eine solche Lösung an. Solange du die Leasingraten nicht absetzen willst, kannst du dann ja vielleicht den Wagen in Norwegen auf dich zulassen.
Aber prüf das erst mit der norwegischen Zulassungsbehörde - die entscheiden, nicht Motortalk. Sicher wissen die auch, was da verzollungstechnisch zu beachten sein wird. Und: erkundige dich auch, ob du bei einem mitgebrachten Wagen auch die Luxussteuer auf den Kaufpreis zu entrichten hast. In Norwegen bezahlt man ähnlich wie in Dänemark eine in der Größenordnung 100% liegende Luxussteuer auf privat genutzte Kraftfahrzeuge.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 21. Januar 2024 um 15:35:54 Uhr:
Du wirst den Wagen nicht mitnehmen können. Der Leasinggeber wird kein Interesse dran haben, seinen Vermögenswert außerhalb seines Zugriffs und außerhalb von einfachen Pfändungsmöglichkeitenn zu haben.
Leasing beenden oder Leasing Vertrag an jemanden anderen übertragen.
Das kommt, wie von mir oben ausgeführt, auf die Leasingbank und deren guten Willen an. Da sich im Zielland aber dann andere Nachteile ergeben können, kommt es sehr auf die individuellen Umstände an, was hier der bessere Weg ist.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 22. Januar 2024 um 10:18:56 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 21. Januar 2024 um 15:35:54 Uhr:
Du wirst den Wagen nicht mitnehmen können. Der Leasinggeber wird kein Interesse dran haben, seinen Vermögenswert außerhalb seines Zugriffs und außerhalb von einfachen Pfändungsmöglichkeitenn zu haben.
Leasing beenden oder Leasing Vertrag an jemanden anderen übertragen.
Das kommt, wie von mir oben ausgeführt, auf die Leasingbank und deren guten Willen an. Da sich im Zielland aber dann andere Nachteile ergeben können, kommt es sehr auf die individuellen Umstände an, was hier der bessere Weg ist.
Ich bin ziemlich überzeugt, dass der Leasinggeber kein Interesse hat, dass das Fahrzeug dauerhaft die EU verlässt.
Du hast meinen Beitrag oben gelesen? Es gibt Leasingbanken, die so etwas ermöglichen. Es spielt dabei auch keine Rolle ob EU oder EWR. Der Zugriff auf den Wagen im Fall des Falles ist so oder so erschwert, wenn er nicht mehr im Inland ist. Eine Leasingbank wird sich deswegen wohl nur bei Vertrauen und guter Historie darauf einlassen. In meinem Fall war das so - ich hätte die Fahrzeugpapiere haben können und den Wagen für die restliche Dauer des Leasingvertrages ins Ausland überführen dürfen. Mit der Verpflichtung, ihn anschließend wieder einem bestimmten Händler in Deutschland aushändigen zu müssen.
Also deine Überzeugung in Ehren, aber du liegst falsch.
@robert_scala hier vielleicht ein ganz nützlicher Link als Startpunkt für deine Recherchen in Norwegen:
https://www.vegvesen.no/kjoretoy/kjop-og-salg/import/privat-import/
Und hier gibt es noch ein Kontaktformular:
https://www.vegvesen.no/.../?...
Anrufen geht auch: +47 22 07 30 00
Englisch wird im allgemeinen gut verstanden. Aber ich nehme an, du lernst schon Norwegisch (wenn ja - welche Variante ist für dich wichtig? Nynorsk oder bokmål? Rein aus Neugier)
@SpyderRyder
Eine kleine Richtigstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist „kein“ Eigentumsnachweis. So steht es dort auch ausdrücklich aufgedruckt.
Ich habe es so verstanden, dass in Schweden das entsprechende Pendant zur ZB 2 auch der Eigentumsnachweis ist.
Zitat:
@datotho schrieb am 22. Januar 2024 um 19:31:36 Uhr:
Ich habe es so verstanden, dass in Schweden das entsprechende Pendant zur ZB 2 auch der Eigentumsnachweis ist.
Richtig, in Schweden und nach meiner Kenntnis auch in Norwegen ist die ZB 2 ein Eigentumsnachweis. Es gibt KEINE Unterscheidung zwischen Halter und Eigentümer, diese beiden sind immer identisch. Steht auch so auf den Papieren drauf und es wird dringend empfohlen, die ZB 2 sicher aufzubewahren.