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Auszahlung der Entschädigung bei Teilfinanzierung
Hallo,
ich habe für mein Auto ein Verbraucherdarlehen über den halben Kaufpreis meines Autos aufgenommen. Jedoch ist dieses Darlehen für freie Verwendung. Jetzt hätte ich einen Wildunfall - Totalschaden.
Da ich bei der Versicherung angeben habe, dass es Kreditfinanziert ist, wollen die von mir eine Erklärung vom Kreditgeber haben, an wen die Entschädigung gezahlt wird.
Ist es richtig, dass ich es als finanziert angegeben habe?
Kann der Kreditgeber entscheiden an wen ausgezahlt wird, obwohl es nur Teilfinanziert ist und im Kredit
freie Verwendung angegeben ist?
Vielen Dank schon mal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PayDay schrieb am 10. Juli 2019 um 19:58:44 Uhr:
wenn ich den brief zuhause habe, bin ich eigentümer. jaja ich weiß nun kommen spitzfindige leute und erzählen was anderes.
Es hat nichts Spitzfindiges an sich, wenn dir jemand sagt, dass deine Aussage Unsinn ist. Der Brief ist ein für die Zulassung relevantes Dokument, sonst nix.
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15 Antworten
Du wirst also keine Sicherungsübereignung für das Auto gemacht haben (Kreditsicherung). Dann kein Problem.
Leite der VS eine Kopie des Kreditvertrags zu aus der hervorgeht, dass das KFZ nicht als Sicherheit diient.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. Juli 2019 um 23:02:21 Uhr:
Du wirst also keine Sicherungsübereignung für das Auto gemacht haben (Kreditsicherung). Dann kein Problem.
Leite der VS eien Kopie des Kreditvertrags zu aus der hervorgeht, dass das KFZ nicht als Sicherheit diient.
Hallo,
an dieser Stelle könnte einzuwenden sein, dass, wenn das Darlehen " zur freien Verfügung" ausgereicht worden ist, kein unmittelbarer Bezug zu dem Fahrzeug besteht, so dass es durchaus möglich sein könnte ( aus Sicht des Versicherers) dass der Versicherungsnehmer 2 verschiedene Darlehen zu je 50% des KP ( eines zur freien Verfügung und eines mit Sicherungsübereignung) aufgenommen haben könnte. So ließen sich 2x 50% Kaufpreis auch erklären. Hier falsch, aber aus Sicht des Versicherers nicht abwegig!
Ebenso schließt ein Kredit zur freien Verfügung, bei entspr. Bonität, die Aufnahme eines weiteren KFZ- Kredites nicht unbedingt aus.
Es könnte sinnvoll erscheinen, neben dem Kreditvertrag auch noch eine kurze Erklärung/ Aufklärung des Sachverhaltes anbei fügen und vll. auch, wenn vorhanden, den Kontoauszug beizufügen, aus welchem zumindest die privatfinanzierten 50% durch Überweisung / Auszahlung ersichtlich sind.
Gruss vom Asaphalthoppler
Hoppler, in welcher Branche bist Du tätig?
Hallo,
KFZ- Sachverstand auf dem Firmenschild.
Mir fehlt dieser Sachverstand, bin eher "ein Mann für alle Fälle"! Also Kein KFZ- Gutachter!!! - den Part macht mein Partner.
Gruss vom Asphalthoppler
Viele Banken nehem den "Brief" gar nicht mehr als Sicherheit rein, so wie der TE schrieb: Freie Verwendung. Sicherungsscheine werden auch noch kaum ausgestellt. 2 Darlehen sind durchaus denkbar, aber ohne Sicherungsschein hat die VS keinen Anlass die Auszahlung zu verweigern.
Daher Vorschlag: Wir kombinieren unsere Tipps und der TE reicht den Kreditvertrag und den Eigenkapitalnachweis ein
Notfalls nehme ich auch das Geld ...
blöde frage aber wozu das ganze?
wenn ich den brief zuhause liegen habe, kreuze ich einfach nicht finanziert an. ich bekomme das geld ausgezahlt und kann damit den kredit abbezahlen. fertig ist die laube und keinen juckt es. zahle ist den kredit damit nicht ab, könnte es natürlich probleme geben. das ist aber weniger die sorge der versicherung, die einen die kohle nun auszahlen möchte.
im grunde geht es um die finanzierungsfrage doch nur, ob man den brief hat, oder nicht.
Zitat:
@PayDay schrieb am 9. Juli 2019 um 12:19:53 Uhr:
im grunde geht es um die finanzierungsfrage doch nur, ob man den brief hat, oder nicht.
bzw. darum in wessen Eigentum sich das Fahrzeug befindet. Bank oder TE.
Zitat:
bzw. darum in wessen Eigentum sich das Fahrzeug befindet. Bank oder TE.
wenn ich den brief zuhause habe, bin ich eigentümer. jaja ich weiß nun kommen spitzfindige leute und erzählen was anderes.
der versicherung ist es aber egal, wem sie das geld zahlen. "falsche auskünfte" interessieren niemanden, solange sich niemand beschwert. wenn ich den brief zuhause habe, kann ich das auto auch verkaufen oder sonstiges. ob ich der bank den verkauf melden muss oder das gar nicht darf usw... spielt doch zwischen versicherung - kunde überhaupt keine rolle und interessieren auch die bank nicht, wenn ich mit den verkaufserlös die gesamtrestsumme sondertilge (wenn das denn möglich ist laut vertrag...)
wenn ich mit erhalt des geldes den kredit natürlich nicht sondertilgen oder ablösen kann, sind eventuelle probleme mit der bank möglich. das ist aber der versicherung egal.
einer der ersten und wohl bekanntesten kreditgeber ohne briefabgabe ist doch die ing diba. habe dort auch noch 3000€ offen (nach 1,5jahren haltungsdauer) und kann jederzeit voll tilgen und auch sonst juckt es die diba nicht, was mit den auto ist.
Zitat:
@PayDay schrieb am 10. Juli 2019 um 19:58:44 Uhr:
wenn ich den brief zuhause habe, bin ich eigentümer. jaja ich weiß nun kommen spitzfindige leute und erzählen was anderes.
Es hat nichts Spitzfindiges an sich, wenn dir jemand sagt, dass deine Aussage Unsinn ist. Der Brief ist ein für die Zulassung relevantes Dokument, sonst nix.
@SpyderRyder
Es hat nichts Spitzfindiges an sich, wenn dir jemand sagt, dass deine Aussage Unsinn ist. Der Brief ist ein für die Zulassung relevantes Dokument, sonst nix.
Richtig. Ein Eigentumsnachweis ist ein Kaufvertag
Trotzdem hat er recht mit dem was er sagt.
Typische wo-kein-Kläger-da-kein-Richter-Situation.
Und selbst wenn es einen Kläger gäbe, mangelt es schlichtweg an einer "Straftat".
Das schlimmste was passieren kann, wären zivilrechtliche Konsequenzen, in erster Linie die Aufkündigung des Kreditvertrages. Dem sollte man aber, spätestens mit der entsprechenden Versicherungssumme im Rücken, entspannt entgegen stehen. Man sollte es natürlich nicht drauf ankommen lassen, um nicht nachher noch auf der "schwarzen Liste" der Bank zu landen.
Ich persönlich würde der Vers. keinen Kreditvertrag zukommen lassen. Schlichtweg, da es sie nicht zu interessieren hat. Einfach einen Schrieb aufstellen, dass im Formular ein Missverständnis vorgelegen hat und man Eigentümer des KFZ ist und dies an niemanden Sicherungsübereignet hat. Gleichzeitig die Kontonummer für die Überweisung der Regulierungssumme angeben. Damit muss der Drops gelutscht sein.
natürlich ist der kaufvertrag der eigentumsnachweis. das ist auch klar. trotzdem wird hier von der versicherung gefragt, wer den fahrzeugbrief letztenendes hat, wenngleich die fragestellung ziemlich dämmlich gestellt ist.
auch wenn der fahrzeugbrief nicht der eigentumsnachweis ist, ist es doch der "änderungsnachweis". nur wer den brief hat, kann irgendwas am fahrzeug amtlich ändern lassen. die bank will so sicherstellen, das das fahrzeug nicht ab oder umgemeldet(zb verkauft) wird, ohne das diese kenntnis davon bekommt.
hast du den brief zuhause, ist die sache einfacher und die bank juckts auch weniger.
Zitat:
Trotzdem hat er recht mit dem was er sagt.
Typische wo-kein-Kläger-da-kein-Richter-Situation.
Und selbst wenn es einen Kläger gäbe, mangelt es schlichtweg an einer "Straftat".
Das schlimmste was passieren kann, wären zivilrechtliche Konsequenzen, in erster Linie die Aufkündigung des Kreditvertrages. Dem sollte man aber, spätestens mit der entsprechenden Versicherungssumme im Rücken, entspannt entgegen stehen. Man sollte es natürlich nicht drauf ankommen lassen, um nicht nachher noch auf der "schwarzen Liste" der Bank zu landen.
welche zivilrechtlichen konsequenzen sollen das sein, wenn ich das auto verkaufe und sofort mit den geld den kredit nach agb komplett sondertilge ?! der vertrag endet mit rückzahlung der vollen summe. die bank hat auch gar kein bock, da jetzt irgendwas spitzfindiges draus zu machen. da wird im deutschen lande ganz anderes abgezogen.
Die Antwort auf deine Frage nach den denkbaren zivilrechtlichen Kosequenzen steht in meinem Post.