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Auszug aus Dienstwagenüberlassungsvertrag

Themenstarteram 15. Juni 2022 um 20:12

Es steht mein erster Dienstwagen an und ich habe heute einen Entwurf des Dienstwagenüberlassungsvertrags erhalten.

Folgende Punkte sind für mich noch nicht 100% schlüssig:

 

Haftung bei Schäden

Der Mitarbeiter haftet für Schäden am Dienstwagen, die durch unsachgemäße Behandlung

entstehen und als so genannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung ausgenommen sind

(z. B. Motorschäden aufgrund von zu niedrigem Ölstand).

Ferner hat der Mitarbeiter die Firma von allen Haftpflichtansprüchen freizustellen, die aufgrund

seines Verhaltens vom Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht ausgenommen sind (z. B. bei

Obliegenheitsverletzungen durch den Fahrer wie Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol- oder

Drogeneinwirkung, ungenügende Aufklärung des Versicherers über einen Unfallhergang).

Für Schäden, die auf Privatfahrten entstehen, haftet der Mitarbeiter in jedem Falle allein. Der

Mitarbeiter haftet aber nicht, wenn der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt wird.

 

Überlassung an Dritte und Mitfahrer

Bei dienstlichen Fahrten ist die Mitnahme betriebsfremder Personen nur im Geschäftsinteresse

gestattet.

Die Überlassung des Dienstwagens oder seine Führung durch Dritte ist nicht zulässig. Dies gilt

insbesondere für das Vermieten oder Verleihen. Auf Dienstfahrten darf der Mitarbeiter den

Dienstwagen nur Betriebsangehörigen überlassen.

Ist das so okay oder sollte man andere Formulierungen wählen?

Heisst das, z.b. eine Freundin/Frau etc. dürften das Fahrzeug nicht auch nur kurzfristig mal fahren oder ich darf es ihnen nicht einfach mal so "leihen" ?

13 Antworten

Das Thema Haftung steht bei mir auch so ähnlich drin, das würde ich als normal ansehen. Normalerweise ist das ja "nur" die Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden. Wenn du allerdings sturzbesoffen unterwegs bist oder das Auto zur Durchführung eines Verbrechens benutzt, kann sich die Versicherung ganz oder teilweise aus der Leistung rausnehmen. In so einem Fall hast du aber vielleicht wirklich was falsch gemacht und musst dafür zahlen. Warum sollte es der Arbeitgeber?

Zur Nutzung durch Dritte hatte ich in meinen Verträgen immer stehen, dass Haushaltsangehörige und Lebenspartner das Fahrzeug auch alleine fahren dürfen. Allerdings nicht während der Dienstzeit, da muss es dir zur Verfügung stehen.

Dritte dürfen auch fahren, aber nur, wenn ich mit im Wagen bin.

Bei mir gibt es keine Haftung bei Privatfahrten. Lediglich bei mehr als zwei Schäden pro Kalenderjahr kann die SB durchgereicht werden.

 

Nutzung durch Haushaltsangehörige über 18 sollte m.E. noch zwingend mit rein. Dafür ist die 1% Versteuerung ja auch da.

die 1%-Regelung hat mal so gar nichts mit den Nutzungsrechten für Dritte zu tun.

Ich fände es aber auch angemessen, wenn der Vertrag die Nutzung durch Haushaltsangehörige außerhalb der Dienstzeiten gestatten würde.

Das sehe ich anders. Die private Nutzung schließt für mich eben genau das ein. In meinen privaten Fahrzeugen lasse ich meine Frau ja auch fahren.

Es fehlt noch eine Regelung zur Privatnutzung. Wer darf unbegleitet fahren, bei wem muss der Dienstwagennutzer dabei sein etc.

Ich darf das Auto z.B. allen Verwandten überlassen (wobei der Verwandtenbegriff großzügig ausgelegt wird), bei anderen Fahrern muss ich wenigstens Körper anwesend sein.

Falls @Schweinesohn alleine lebt ist der Punkt womöglich für ihn irrelevant. Ansonsten wäre es für mich auch wichtig (weil das Auto sonst kein Privatauto ersetzen würde).

Zitat:

@Qulor schrieb am 16. Juni 2022 um 09:04:50 Uhr:

Das sehe ich anders. Die private Nutzung schließt für mich eben genau das ein. In meinen privaten Fahrzeugen lasse ich meine Frau ja auch fahren.

Die 1%-Versteuerung dient dazu, dass der regelmäßige Nutzer den privaten geldwerten Vorteil, den er aus dem Zugriff auf das Fahrzeug zieht, zu versteuern hat. Ob der Überlasser die Verwendung durch Dritte gestattet, ist dessen Sache und hat mit der Versteuerung durch den Nutzer nichts zu tun. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Genau, ich habe einen geldwerten Vorteil. Allerdings wäre es mir bei einer 1% Versteuerung das nicht wert, wenn die private Nutzung (Vorteil) durch den AG so eigeschränkt wäre. Mir ist die rechtliche Grundlage schon klar. Es geht darum, dass bei 1 % Versteuerung grundsätzlich die Überlassung erlaubt ist von Seiten der Steuergesetzgebung. Hier stellt sich nur der AG quer. So schwer ist das doch nicht zu verstehen…

Du verstehst einfach nicht, dass mit der 1% Versteuerung lediglich die private Nutzung des Fahrers des Dienstwagens abgedeckt ist.

Es ist aber alleine dem AG überlassen, ob er die Nutzung durch Dritte im Dienstwagenüberlassungsvertrag zulässt.

Die Steuergesetzgebung sieht deshalb eine Überlassung bzw. Nutzung durch Dritte bei der 1% Versteuerung weder grundsätzlich noch explizit vor.

Wir drehen uns im Kreis… es ist alleine dem AG überlassen. Keine Einwände. Der Gesetzgeber verbietet die Nutzung aber nicht und damit ist sie erlaubt und der AG schränkt es halt ein oder nicht. Wenn er einschränkt wäre die Policy für mich persönlich nicht tragbar. Nur darum geht es. Ob es dem TE wichtig ist oder nicht muss er selber wissen.

 

Wir müssen uns auch hier nicht einig werden. Aber Fakt ist, dass es genug Arbeitgeber gibt die kein Problem mit der Überlassung im Haushalt haben.

Wenn es sich beim TE um einen "klassischen" Dienstwagen zur notwendigen Ausübung seines Jobs und nicht um ein Benefit des AG handeln sollte, wäre die Einschränkungen erklär- und nachvollziehbar.

Auch da kann man unterschiedlichster Auffassung sein. Ich hatte im Außendienst (klassischer DW zu Ausübung der Tätigkeit) keine Einschränkungen wie auch jetzt bei dem Job der keinen DW erfordern würde.

Der Wunsch des AG zu Deckelung von Kosten und Gefahren ist verständlich. Allerdings muss er es dann auch aushalten wenn er potentielle Bewerber dann nicht bekommt. Wie so oft kommt es dann auf das eigene Verhandlungsgeschick an.

Jede Einschränkung ist "nachvollziehbar", der AG spart so schlicht Geld. Mit zu vielen Einschränkungen wird der AN jedoch irgendwann sagen: nein danke!

Bei einem Dienstwagen zur notwendigen Jobausübung könnte der AG auch die private Nutzung komplett untersagen, der AN müsste dann auch keinen geldwerten Vorteil versteuern. Das wollen wiederum die wenigsten AG... Warum? Weil's Konfliktpotential mit dem Finanzamt mit sich bringt. (Wirklich gar keine private Nutzung? Wenn das Auto doch beim AN Zuhause steht und kein Fahrtenbuch geführt wird?!)

 

So gesehen hätte der AG am liebsten: 1% Regel für den AN und gleichzeitig keine private Nutzung = minimale, sichere Kosten für den AG.

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