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Auto abgemeldet,Halter noch gültig?

Themenstarteram 7. September 2016 um 21:25

Hallo Leute,ich hab eine einfache Frage :)

habe ein bmw 335d,ich bin der Eigentümer und Besitzer,und mein Kumpel steht in den fahrzeugbrief teil 1 und teil 2 (also halter)

Nun zur meine Frage :D

Ist mein kumpel noch der halter des fahrzeugs oder ist er noch berechtigt das auto anzufassen

( blöd gesagt :D ) wenn das auto abgemeldet ist?

UND BITTE JETZT NICHT KOMMEN MIT ( WER IM FAHRZEUGBRIEF STEHT IST AUCH DER EIGENTÜMER) :) :D

Beste Antwort im Thema

Da blickt doch keiner durch bei dem Geschreibsel von dir :confused:

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Der Kaufvertrag regelt die Eigentumsverhältnisse und dient auch als Beweis

Themenstarteram 7. September 2016 um 21:33

kaufvertrag habe ich auch,auf meinem name aber mich interessiert ob der Halter dann noch irgendwelche Berechtigungen hat wenn das auto abgemeldet ist :)

Nein. Du bist der Eigentümer und entscheidest, was mit dem Auto passiert.

Ich denke mit den dürftigen Aussagen kann man keine vernünftige Einschätzung treffen, daher zuvor noch ein paar Fragen:

- wo steht der Wagen, bei Dir oder bei Deinem Kumpel?

- wer hat die Schlüssel?

- wer hat die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ? Zulassungsbescheinigung I wird ja bei Abmeldung entwertet

- ist der Kaufpreis in voller Höhe laut Kaufvertrag bezahlt?

- ist im Kaufvertrag ein Eigentumsvorbehalt vereinbart?

usw.

XF-Coupe

1. Der thread gehört thematisch eher ins V&S ...

2. Wenn der TE Eigentümer und auch im Besitz des abgemeldeten Autos ist, dann gibt es derzeit keinen Halter.

3. Aus der Eigenschaft als Halter folgen ausschließlich Pflichten (Steuern, Versicherung, HU ect.). Zivilrechtlich leitet sich nichts aus diesem Begriff her.

4. Wenn der frühere Halter von der Inbesitznahme des Autos durch den TE erst erfahren hat, als er das Auto nicht mehr an der Stelle vorgefunden hat, an der der frühere Halter es zuletzt abgestellt hatte, könnte innerhalb von weniger als 2 Stunden eine einstweilige Verfügung gegen den TE auf Herausgabe des Autos erwirkt und mit einem "sportlichen" Gerichtsvollzieher auch noch am gleichen Tag vollstreckt werden.

5. Es wäre sinnvoller nach dem Weg zu fragen, auf dem man das gewünschte Ziel erreichen könnte. Dazu sollte man dieses allerdings mitteilen. :rolleyes:

Themenstarteram 8. September 2016 um 9:02

-der wagen ist in der werktstatt,schlüssel habe ich

-zulassungsbescheinigungen hat er ,

-auto hab ist komplett von mir bezahlt,versicherung ist auf mein name und habe es auch bezahlt,steuer auch

-und in derm kaufvertrag stehe ich.

Die Sache ist dass ich das auto anmelden wollte mir im bürgerbüro gesagt worden ist dass ich angeblich noch ,,steuer,, zahlen müsste (voher ka) und hab men kumpel gefragt ob ich ihn als halter eintragen kann (so könnte ich das auto anmelden,dann haben wirs gemacht.

Ich ging am nächten tag beim zollbehörde um nachzufragen ob ich was zahlen muss ,und sehe da, das bürgebüro hat wieder misst geredet.

UND SO KAMM ES DAZU DASS MEIN KUMPEL ALS HALTER EINGETRAGEN IST

Du machst irgendwelche windigen Konstrukte und nun spielt der, mit dem du sie gemacht hast, nicht mehr mit?

Sorry, aber an der ganzen Story ist was faul. Wie würde die aussehen, wenn dein "Kumpel" sie erzählen würde? Ich vermute, die würde ganz anders klingen.

Zu unterscheiden ist zwischen a) Kaufvertrag (wer hat das Auto gekauft) und b) Eigentumsübertragung (wem wurde das Fahrzeug übereignet). Ist zwar oft, aber nicht immer die gleiche Person. Genaue Aussagen dazu stehen entweder im Kaufvertrag oder müssten vom Voreigentümer bestätigt werden. Und dann gibt's da noch § 1006 BGB. Also stellt sich mir nur die Frage, wer was nachweisen kann.

Nächste Unterscheidung zwischen a) Eigentum (wem gehört es, s.o.) und b) Besitz (wer übt die Herrschaft über das Fahrzeug aus). Du sagst im ersten Beitrag, du wärest Besitzer. Tatsächlich steht das Fahrzeug aber in der Werkstatt. Wer hat es dort hin gebracht? Warum hat er die Zulassungsbescheinigungen? Einmal sagst du "Auto abgemeldet", einmal sagst du "so könnte (oder meintest du konnte) ich das auto anmelden, dann haben wirs gemacht." Wenn du es angemeldet hast, warum hast du ihm dann die Zulassungsbescheinigungen gegeben?

Letztlich läuft doch hier alles darauf hinaus, dass einer den anderen bescheißen will. Wer der eine, wer der andere ist, weiß ich aber nicht.

Themenstarteram 8. September 2016 um 11:04

Ich vor ein paar monate im urlaub ,da gab es ein brand im motorraum und ich ohne auto zurück gekommen bin (habe kennzeichen mitgenommen und in deutschland abgemeldet), erst ein monat später hat mir mein onkel das auto hierher gebracht und mein mechaniker hat das auto von mir abgeholt und in die werkstatt gebracht (mit anhänger)

Im Kaufvertrag stehe nur ich und niemand andern :)

mein kumpel (nicht beste freund) schiebte dann eine nummer : wollte vor ein paar tage das auto anmelden und mit kennzeichen aus der werkstatt abholen,hat aber nicht geklappt weil ich zu spät kamm (termin),dann ging ich zu meinem kumpel und hatte die mappe mit den papieren in der tasche (wollte noch etwas mit mein kumpel besprechen)

dann als ich zuhause kamm war die mappe weg) hab mein kumpel gesagt weil er mir die mappe aus den rucksack geklaut hat zeig ich ihn an (habe ich aber nicht gemacht weil ich zuerst reden wollte) jetzt will er von mir ein beweis dass ich ihn NICHT angezeigt habe XD

Kann ihn aber jeder zeit anzeigen,das weiß ich keine sorgen ;)

Da blickt doch keiner durch bei dem Geschreibsel von dir :confused:

Hier ist doch was total faul an der Sache, die Zulassungsbescheinigung wechselt beim Kauf auch den Besitzer, ohne die Zulassungsbescheinigung kann man ein Auto nicht ummelden Abmelden oder anmelden. Und das Finanzamt kann einem auch keinen Steuerbescheid schicken.

 

Ohne die Zulassungsbescheinigung II ( Alter KFZ Brief) kauft man kein Auto und gibt dem Verkäufer kein Geld.

am 8. September 2016 um 11:19

Zitat:

@daniel1541 schrieb am 8. September 2016 um 13:04:06 Uhr:

Kann ihn aber jeder zeit anzeigen,das weiß ich keine sorgen ;)

Dann zeig' ihn doch an, anstatt hier wirres Zeug zu posten, das kein Mensch versteht ...

Gruß

Der Chaosmanager

Ich fürchte, er wird das mit der Anzeige schon versucht haben, aber irgendwie hat ihn keiner verstanden ;).

Am Ende mag irgendwie bei mir aber mal so gar kein Mitleid aufkommen.

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