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Auto abgemeldet und direkt danach geblitzt !?

Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 7:39

Hallo leute,

hab mein Fahrzeug abgemeldet und bin dann zu einer Garage (die meiner Schwester gehört) gefahren, um das Fzg. dort abzustellen, ausgerechnet auf dieser Fahrt, bin ich aber leider geblitzt worden (Ortschaft: ca. 70 statt erlaubte 50).

Frage: das Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung ist mir in dem Augenblick wurscht, aber kann mir jemand sagen was mir droht weil ich mit dem abgemeldeten Fzg. gefahren bin?

(Mein Wohnort ist in einer ganz anderen Richtung innerhalb der Stadt, ich kann mich also nicht darauf berufen, auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein..)

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2011 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Mr.i30-1983

Neben dem Bussgeld für's zu schnelle Fahren, wirst du auch noch dafür die Kosten tragen müssen, ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein. Es wird bei Kosten bleiben. Wieviel, kann ich dir leier nicht sagen...

Jetzt wirds aber abenteuerlich :o

Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung passiert garnichts.

Natürlich darf er mit abgemeldetem Auto auf direktem Wege in die Garage der Schwester

in gleicher Stadt fahren, um dieses dann unterzustellen - wäre ja noch schöner . . .

Gruß Matt

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Neben dem Bussgeld für's zu schnelle Fahren, wirst du auch noch dafür die Kosten tragen müssen, ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein. Es wird bei Kosten bleiben. Wieviel, kann ich dir leier nicht sagen...

am 30. Dezember 2011 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Mr.i30-1983

Neben dem Bussgeld für's zu schnelle Fahren, wirst du auch noch dafür die Kosten tragen müssen, ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein. Es wird bei Kosten bleiben. Wieviel, kann ich dir leier nicht sagen...

Jetzt wirds aber abenteuerlich :o

Abgesehen von der Geschwindigkeitsüberschreitung passiert garnichts.

Natürlich darf er mit abgemeldetem Auto auf direktem Wege in die Garage der Schwester

in gleicher Stadt fahren, um dieses dann unterzustellen - wäre ja noch schöner . . .

Gruß Matt

Selbst bei einem abgemeldeten Fahrzeug gilt der Versicherungsschutz noch bis 24 Uhr.

Versicherungschutz demnach vorhanden.

Waren denn die entsiegelten Kennzeichen ordnungsegmäß am Fahrzeug angebracht?

Ansonsten ist es fast wurscht, wo du das Fahrzeug "auf direktem Weg von der Zulassungsstelle" aus hin bringst. Das ganze geht in der Regel so weit bis in den nächsten Kreis hinein.

Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 8:08

Danke für die Hinweise,

ja, die 24-Std. Nachhaftung ist mir bekannt, meine Sorge gilt der Tatsache dass ich ein abgemeldetes Fzg. nicht direkt nach Hause befördert habe, sondern halt in eine ganz andere Richtung, mir war nicht klar dass ich dann anscheinend auch woanders hinfahren kann um es abzustellen,

denn obwohl es logisch klingt, zeigt die Erfahrung dass man oft mit Logik bei Behörden/Gesetztestexten an der falschen Adresse ist, immerhin könnte die andere Seite auch argumentieren "kann ja jeder sagen, dass Sie zu dieser Garage hingefahren sind, sie können das Auto ja auch sonst wohin gefahren sein und vielleicht auch wieder zurück usw.."

Das war meine Befürchtung.

Themenstarteram 30. Dezember 2011 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Waren denn die entsiegelten Kennzeichen ordnungsegmäß am Fahrzeug angebracht?

Ansonsten ist es fast wurscht, wo du das Fahrzeug "auf direktem Weg von der Zulassungsstelle" aus hin bringst. Das ganze geht in der Regel so weit bis in den nächsten Kreis hinein.

Ja, waren korrekt angebracht,

danke für diesen Hinweis.

Du musst die Kiste nicht an deine Anschrift schaffen, sondern kannst es an jede x-beliege Stelle in deinem Zulassungsbezirk fahren.

am 30. Dezember 2011 um 9:03

Richtig, außer die Kosten für die Geschwindigkeitsübertretung hast Du nichts zu befürchten.

Ich darf ja auch mit einem abgemeldetem Auto zur Dekra/Tüv/Küs fahren um Tüv zu machen und danach anzumelden.

Auch dieses wäre möglich.

Und da es an dem Tag passiert ist, wo Du abgemeldet hast, hast Du eh noch bis 24:00Uhr Versicherungsschutz.

Passiert also gar nix.

Gruß Roger

Hallole zusammen

Was zu schnelles Fahren kostet weis hier fast jeder. Wegen der Abmeldung brauchst Du dir keine Gedanken zu machen den diese wird erst um 24 Uhr wirksam. somit ist Dein Versicherungsschutz am Tag der Abmeldung durchaus noch gegeben. Wenn Rückfragen kommen mußt du eventuell die Strecke erläutern. Ich hoffe die alten Kennzeichen waren noch bzw wieder drann bzw erkennbar . Jol.

am 30. Dezember 2011 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Was zu schnelles Fahren kostet weis hier fast jeder. Wegen der Abmeldung brauchst Du dir keine Gedanken zu machen den diese wird erst um 24 Uhr wirksam. somit ist Dein Versicherungsschutz am Tag der Abmeldung durchaus noch gegeben. Wenn Rückfragen kommen mußt du eventuell die Strecke erläutern. Ich hoffe die alten Kennzeichen waren noch bzw wieder drann bzw erkennbar . Jol.

Na ohne Schilder wird auch etwas komplizierter den Brief zu erhalten :)

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Du musst die Kiste nicht an deine Anschrift schaffen, sondern kannst es an jede x-beliege Stelle in deinem Zulassungsbezirk fahren.

Plus einem angrenzenden Zulassungsbezirk ;)

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Wegen der Abmeldung brauchst Du dir keine Gedanken zu machen den diese wird erst um 24 Uhr wirksam.

Woher hast du denn diesen Unsinn?? Außerbetriebsetzung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Außerbetriebsetzungsvermerk in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wird und die Kennzeichen entstempelt sind...

 

am 30. Dezember 2011 um 11:13

Die Versicherung gilt aber trotzdem noch bis 24:00Uhr des Abmeldetages.

 

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Die Versicherung gilt aber trotzdem noch bis 24:00Uhr des Abmeldetages.

Hat ja auch niemand bezweifelt oder? ;)

Normalerweise geht man mit den Schilder zur Zulassungsdstelle und meldet das Auto ab.

Man fährt nicht mit entstempelten Schildern durch die Gegend.

Wird man mit entstempelten Schildern noch geblitzt kann das ganz schön teuer werden.

Evtl. gibt es sogar eine Anzeige wegen Fahrens mit einem nicht zugelassenen Auto.

Die Versicherung endet mit der Abmeldung des Autos.

Im Falle eines Unfalls hat die Versicherung schnell festgestellt ob das Auto zum Zeitpunkt

noch angemeldet war oder nicht.

Dann wird sie nicht bezahlen.

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