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Auto Abmelden-->Anmelden-->Ummelden

Hallo Leute,

Achtung jetzt wirds wild :-)

Ich hab eine Frage an euch, ich würde mir gerne ein Auto in Hamburg kaufen, von privat, das Auto ist noch angemeldet.

Ich wohne aber in Kiel bzw Flensburg.

Nun hab ich die wilde Idee, das ich mit dem noch angemeldeten Auto nach Kiel fahre, es dort mit einer Vollmacht des Vorbesitzers abmelde, es dann wiederrum gleichzeitig, neu auf mich anmelde und dafür die kennzeichen von meinem alten Auto, welches ich dann schon abgemeldet habe verwende.

Nun stellt sich mir die Frage ob dies möglich ist, bei der Zulassungsstelle erreiche ich niemanden. ( war ja klar )

Sinn des ganzen ist es, die Kosten für ein neues Nummernschild, Kurzzeitschild ( 100 € ) und einen Anhänger zu sparen.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank !

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12 Antworten

sofern der verkäufer das mitmacht, wäre das schon machbar.

du meldest dann nicht ab (und brauchst keine vollmacht), sondern nur um und deine kennzeichen duerfen natuerlich nicht mittlerweile schon vergeben worden sein.

da aber die regeln nicht bundesweit einheitlich sein MUESSEN, wirst du ums nachfragen wohl trotzdem nicht rumkommen.

am 8. Dezember 2010 um 22:00

Was meinst Du, was im Falle eines Unfalles passiert ? Da ist im Schadenfall Ärger vorprogrammiert.

Ich als Verkäufer würde das nicht machen und auch als Käufer eher nicht.

Folgende Probleme, die mir spontan einfallen könnten auftreten.

1. Der Verkäufer hat seine Versicherung nicht bezahlt und ist schon in der Mahnung

2. Der Verkäufer hat in seinem Versicherungsvertrag eine Fahrerkreiseinschränkung

3. Der Verkäufer muss im Schadenfall dem Käufer hinterherlaufen um sein Geld für Selbstbeteiligung und Hochstufung zu bekommen

4. Der Verkäufer kann sich nicht sicher sein, das der Käufer das Fahrzeug auch gleich ummeldet

5. Der Käufer wird geblitzt und die Rechnung dafür geht an den Verkäufer

usw.

Ich habe meine Autos immer angemeldet verkauft. Der Käufer benötigt eine Versicherungsbstätigung und sichert laut Kaufvertrag zu, das KFZ innerhalb von 3 Tagen umzumelden und den Verkäufer ab dem Zeitpunkt der Übergabe von allen Schäden freizustellen.

Eine Kopie des Personalausweises sollte man natürlich auch noch haben.

Im Falle des Falles (Unfall, Blitzer, ...) gibt's zwar vielleicht etwas Stress, aber man bleibt auf keinen Fall auf irgendwelchen Kosten sitzen.

Deshalb sind die Punkte 1-3 vollkommen irrelevant, weil im Schadenfall die Versicherung des Käufers in die Leistung tritt.

Gegen Punkt 4 kann man sich absichern, in dem man gegenüber der Zulassungsbehörde erklärt, das Fahrzeug verkauft zu haben (ebenfalls mit Kopie des Kaufvertrags).

Zu Punkt 5: Einmal hatte ich tatsächlich einen Bußgeldbescheid wg. Falschparkens bekommen. Habe dann eine Kopie des Kaufvertrags an die Bußgeldstelle geschickt und die Sache war erledigt.

Sorry, Doppelpost.

am 9. Dezember 2010 um 19:35

So so, die Versicherung des Käufers tritt in die Leistung. Und welche Versicherungsgesellschaft soll das bitte sein?

Außerdem betrafen meine Bedenkpunkte nicht die Vertragsrechtliche Seite, sondern eher die Frage, wie mache ich es, dass möglichst wenig passieren kann.

Nur mal so der Fall, der Käufer nimmt den Wagen und fährt auf dem Weg zur heimischen Zulassungsstelle bei einem von Ihm verursachten Unfall sich Tod und hat sonst nur Schulden auf der Bank.

Dann ist es rechtlich vielleicht nicht schwer Recht zu bekommen, aber in der Praxis vielleicht doch an sein Geld zu kommen.

Ich meine Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Sicher muss nicht immer gleich das schlimmste passieren, aber es kann. Vielleicht ist der Käufer ja auch kein lieber, guter sondern nur ein Mensch der böses im Schilde führt.

Der Käufer hat ja, wie ich bereits beschrieben habe, bereits eine Versicherungsbestätigung für das neue Auto, die ich mir auch zeigen lasse. Und die tritt in die Haftung, sobald das Fahrzeug übergeben ist (Uhrzeit muss natürlich in den Kaufvertrag).

Klar ist es sicherer, es anders zu machen, das steht außer Frage.

am 9. Dezember 2010 um 20:37

Wenn durch die Versicherungsbestätigung nicht ausdrücklich der Beginn der Versicherung festgelegt ist nutzt das gar nichts, da normalerweise erst mit Zulassung die voräufige Versicherung beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Man kann ja auch mehrere EVBs haben, gerade wenn man einige Versicherungsangebote eingeholt hat ist dies nicht ungewöhnlich.

Und wie gesagt es gibt auch noch Menschen, die einem böses wollen, oder viel mehr für sich Geld auch mit unlauteren Mitteln.

Mag ja sein. Dann tritt halt trotzdem meine Versicherung ein und ich bleibe im allerschlimmsten Fall, wenn vom Käufer nichts zu holen ist, auf der Hochstufung sitzen. Dass das alles zusammen eintritt, halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Ich glaube halt meist an das Gute im Menschen, und bin damit in 40 Jahren auch immer gut gefahren. Muss mir ja keiner nachmachen.

am 9. Dezember 2010 um 21:11

Wenn man sich des (Rest-) Risikos bewusst ist, ist auch nichts dagegen einzuwenden es so zu handhaben. Mir wäre es zuviel Vertrauen, was ich in die Fahrkünste eines Fremden und in seine Rechtschaffenheit setzen müsste. Dann lieber ein paar Euro investieren (die Kosten kann man ja teilen und sind ohnehin sehr gering) und auf der sicheren Seite sein.

Eine Hochstufung kann ja je nach vorhandener SFR auch mal 1000 Euro kosten.

Der Haken ist nur: im Regelfall geht die Versicherung erstmal auf den Käufer über, deshalb wird der Verkäufer auch nicht im Schadenfall hochgestuft.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Der Haken ist nur: im Regelfall geht die Versicherung erstmal auf den Käufer über, deshalb wird der Verkäufer auch nicht im Schadenfall hochgestuft.

Interessant! Klingt mir aber nicht nach einem Haken, sondern eher nach noch weniger (finanziellem) Risiko.

am 9. Dezember 2010 um 21:39

Stimmt, hab da mal so was gelesen, aber da stand auch, das der Käufer und Verkäufer gegenüber der Versicherung des Verkäufers, die in dieser Zeit eintrittspflichtig ist bezüglich des (Jahres!) Beitrages Gesamtschuldnerisch haftet.

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