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Auto abmelden obwohl andere Name in der Zulassungsbescheinigung 2
Hallo, aufgrund einer unerwarteten Erbschaft möchte ich gerne ein Auto verkaufen. Alle drei Erbberechtigten sind sich einig, dass das Auto verkauft werden soll und der Erlös wird dann aufgeteilt. Der Job wurde mir zugeteilt. (Streit wird es nicht geben, da alles engste Familienangehörige und die anderen beiden nur froh sind nichts tun zu müssen).
1. Der Zulassungsschein 1 und 2 sind natürlich nicht auf meinen Namen ausgestellt sondern tragen im Moment noch den Namen des Verstorbenen. Kann ich trotzdem eine Abmeldung des KFZ vornehmen? Falls nein, welche zusätzlichen Unterlagen sind nötig? Sterbeurkunde, Auszug Testamentseröffnung, Vollmachten usw.?
2. Oder kann ich das Fahrzeug in diesem Fall einfach ohne Abmeldung verkaufen und der Käufer nimmt dann mit dem Kaufvertrag die Abmeldung vor. Allerdings wurde hier im Forum empfohlen, niemals ein Fahrzeug ohne Abmeldung zu verkaufen - die Haftung würde bei Nichtabmeldung wohl auf die Erben übergehen, so dass hier die gleiche Gefahr wie bei einem normalen Verkauf ohne vorherige Abmeldung besteht?
3. Müsste der Kaufvertrag von allen Erbberechtigten als Verkäufer unterschrieben werden, oder reicht meine Unterschrift beim Kaufvertrag, da ich im Besitz von ZB 1 und 2 bin?
Danke für eure Hilfe.
Gruß Homer
Beste Antwort im Thema
Hallo,
zu 1: Ja, geht. Du brauchst nichts weiter.
Zu 2: Ebenfalls möglich mit dem von dir schon erkannten Risiko. Abgemeldet verkaufen ist immer stressfreier. Ich habe schon angemeldet verkauft, Mal ging es glatt, Mal hat sich derjenige mit der Ummeldung lange Zeit gelassen. Das hat dann einige Anrufe und Mails an die Zulassungsstelle gekostet.
Zu 3: Ich würde mir von den anderen Erben eine Vollmacht zum Verkauf des Fahrzeugs unterschreiben lassen. Dann unterschreibst du im Kaufvertrag als Verkäufer.
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10 Antworten
Hallo,
zu 1: Ja, geht. Du brauchst nichts weiter.
Zu 2: Ebenfalls möglich mit dem von dir schon erkannten Risiko. Abgemeldet verkaufen ist immer stressfreier. Ich habe schon angemeldet verkauft, Mal ging es glatt, Mal hat sich derjenige mit der Ummeldung lange Zeit gelassen. Das hat dann einige Anrufe und Mails an die Zulassungsstelle gekostet.
Zu 3: Ich würde mir von den anderen Erben eine Vollmacht zum Verkauf des Fahrzeugs unterschreiben lassen. Dann unterschreibst du im Kaufvertrag als Verkäufer.
Hi Thinky,
super vielen Dank - in HH wollen die für die Abmeldung den Personalausweis sehen. Du bist aber sicher, dass eine Abweichung zwischen Namen in Perso und ZB keine Probleme macht? Dann wäre mein Problem gelöst.
Gruß Homer
Zitat:
@Homer11 schrieb am 26. Mai 2019 um 21:48:12 Uhr:
Du bist aber sicher, dass eine Abweichung zwischen Namen in Perso und ZB keine Probleme macht?
Ja, 100 % sicher.
Ich habe vor 7 Jahren den Wagen von meinem verstorbenen Vater auf mich umgemeldet.
ZB1, ZB2, eVB und Perso haben gereicht.
Zitat:
@Homer11 schrieb am 26. Mai 2019 um 21:48:12 Uhr:
Hi Thinky,
super vielen Dank - in HH wollen die für die Abmeldung den Personalausweis sehen. Du bist aber sicher, dass eine Abweichung zwischen Namen in Perso und ZB keine Probleme macht? Dann wäre mein Problem gelöst.
Gruß Homer
Das geht definitiv - Autohändler und Autoverwerter, die Autos in Zahlung nehmen übernehmen auf Wunsch auch die Abmeldung. Kennzeichen + Zulassungsbescheinigung reicht.
Abmelden würde ich aber erst nach Verkauf und Rücksprache mit dem Käufer machen, sonst wird die Probefahrt für private Interessenten schwierig.
Allerdings haben die Autohändler ja einen (An-) Kaufvertrag mit dem bisherigen Besitzer den sie vorlegen können - diesen habe ich ja nicht.
Den benötigst du auch nicht.
Zitat:
@Homer11 schrieb am 28. Mai 2019 um 09:57:50 Uhr:
Allerdings haben die Autohändler ja einen (An-) Kaufvertrag mit dem bisherigen Besitzer den sie vorlegen können - diesen habe ich ja nicht.
Hatte ich auch nicht.
Bin auch ohne Testament oder Erbschein zur Zulassungsstelle.
Übrigens war das ganze bei dir in der Nähe.
Hamburgs schöne Tochter an der Ostsee.
Ok nun habt ihr mich überzeugt - Danke nochmals.
wichtig wäre nur:
hast Du schon einen Käufer?
wenn nein:
ein frisch abgemeldetes Auto dürfte - gegenüber einem Wagen, mit dem noch Probefahrten möglich sind - locker ein Drittel weniger einbringen