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Auto Abmelden ohne Brief möglich?
Hallo hab mein Auto heute grad eben nach Poland verkauft hab Kaufvertrag gemacht, hab ihm den Brief gegeben dafür hab ich fahrzeugschein und Kennzeichen habe angst das es irgendwie mit der abmeldung nicht klappt wird es probleme geben in der zulassungstelle mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MiFiA4
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,
um ein Fahrzeug abzumelden langen die Kennzeichenschilder und die ZUB I (Fahrzeugschein).
Allerdings solltest Du dem Käufer die ZUB I zukommen lassen, damit er wiederum die Möglichkeit hat, dass Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Dies widerum klappt nur mit ZUB I + ZUB II (Brief).
Das ist falsch. Den der Käufer braucht den ZUB I nicht da der bei der Abmeldung einbehalten wird. Der Käufer geht mit dem ZUB II zur Anmeldung, dabei wird der ZUB I neu ausgestellt.
Dem TE kann nichts passieren, da er für die Abmeldung alle nötigen Unterlagen und sogar die Kennzeichen hat.
Gruß MIFIA4
Sorry, aber da liegt Du nicht richtig. Die ZUB I wird nach Eintragung der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite grundsätzlich wieder ausgehändigt und ist bei einer Wiederzulassung durch das dann zuständige SVA wieder einzuziehen, welches dann eine neue ZUB I ausstellt.
Ggf. findest Du hierzu Info´s im § 14 FVZ
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]
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45 Antworten
hallo liebes forum,
ich habe derzeit ein riesen problem.
ich hoffe das es in den bereich versicherung gehört.
folgender sachverhalt.
ich finanziere gerade mein altes auto.
dieses würde ich gern abmelden da es nicht mehr genutzt wird.
dazu brauche ich den fahrzeugschein.
also habe ich bei der bank angerufen und gefragt ob die den fahrzeugbrief an das strassenverkehrsamt schicken.
die bank sagt sie habe den schein nie erhalten da es früher nicht nötig war diesen als sicherheit zu hinterlegen.
der händler hat diesen schein noch.
dieser händler ist aber pleite,den gibt es nicht mehr.
die dame von der bank gab mir eine telefonnummer wo ich eventuell was erreichen konnte.
das war der neue besitzer dieses autohauses.
der sagte mir das ich nicht der erste bin und das ein haufen fahrzeugbriefe fehlen würden,die der damalige chef hat/hatte.
was mache ich denn jetzt?
es ist doch schon eine frechheit das ich raten an eine bank bezahle und diese meinen brief niemals als sicherheit für mich hat.
irgendjemand hat den brief und besitzt quasi mein auto.
wie ich erfahren habe gibt es einige denen es so geht.
ich hoffe auf einen guten rat,denn ich weiß garnicht was ich jetzt machen soll.
ich kann das auto ja nichteinmal abmelden,geschweige denn es später verkaufen.
gruß david
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Ab zum Strassenverkehrsamt und den Fall schildern.
Kaufvertrag und Kreditvertrag vorsichtshalber mitnehmen.
Dort erklärt man dir die genaue Vorgehensweise.
Gruß Cokefreak
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Moin,
ich denke, Du verwechselst da ein paar Begriffe.
Der ehmalige Fahrzeugbrief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) wird normaler Weise bei der Bank hinterlegt als Kreditsicherung. Der ehemalige Fahrzeugschein (heute Zulassungsbescheinigung Teil I), den hast Du und der muß bei einer Fahrzeugkontrolle vorgezeigt werden.
Richtig ist, beide Papiere werden zur Abmeldung benötigt.
In Deinem speziellen Fall, könnte eine eidesstattliche Verlusterklärung bei der Zulassungsstelle helfen, dass KFZ abzumelden.
Bei einer neuen Wiederzulassung werden auch wieder beide Papiere benötigt.
Am besten mal bei Deiner Zulssungsstelle anrufen, was nötig ist.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
hab das nicht verwechselt.
hab es nur falsch geschrieben.
ja ich ruf da mal an,mal sehen was die sagen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
ich denke, Du verwechselst da ein paar Begriffe.
Der ehmalige Fahrzeugbrief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) wird normaler Weise bei der Bank hinterlegt als Kreditsicherung. Der ehemalige Fahrzeugschein (heute Zulassungsbescheinigung Teil I), den hast Du und der muß bei einer Fahrzeugkontrolle vorgezeigt werden.
Richtig ist, beide Papiere werden zur Abmeldung benötigt.
In Deinem speziellen Fall, könnte eine eidesstattliche Verlusterklärung bei der Zulassungsstelle helfen, dass KFZ abzumelden.
Bei einer neuen Wiederzulassung werden auch wieder beide Papiere benötigt.
Am besten mal bei Deiner Zulssungsstelle anrufen, was nötig ist.
Seit 01.07. reicht die ZB I + Schilder zur Abmeldung aus.
Zur Wiederzulassung braucht man aber die ZB II
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Danke für die Info Kleene, hatte seit dem 01.07. noch nichts wieder mit der Zulassungsstelle zu tun, werde aber künftig wenn es paßt mal nachfragen, ich meine, dass in Teil I die Abmeldung eingetragen wird, kann mich aber auch irren.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Wenn der Brief (ZBII) weg ist hilft ein sogenanntes Aufbietungsverfahren:
http://www.barnim.de/index.php?id=2777
http://www.landkreis-goettingen.de/.../artikel.php?...
u.v.m.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Gab es damals einen Insolvenzverwalter? Vielleicht hat der noch Unterlagen?!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Und zur Not findet man den Insolvenzverwalter hier, wenn man den Namen weiß.
http://www.insolnet.de/
Und dann gibt es noch eine Seite
www.insolvenzbekanntmachungen.de
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Ich danke euch schonmal für die antworten.
Die helfen mir weiter.
Ich telefoniere morgen mit dem neuen autohausbesitzer.
Mal sehen der wollte sich schlau machen,er sagte einige haben den fahrzeugbrief dochnoch bekommen und einige hatten pech.
Vielleicht hab ich ja noch glück und er lässt sich auftreiben.
Wenn nicht werde ich das wohl mit dem aufbietungsverfahren versuchen.
Vieken dank.
Den namen vom insolvenzverwalter konnte ich noch nicht in erfahrung bringen.
Wenigstens kann ich das auto schonmal abmelden wenn man nur noch den fahrzeugschein braucht.
Gruss david
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug abmelden ohne Fahrzeugbrief?' überführt.]
Hi leute hab heute mein Auto verkauft aber nicht abgemeldet da die zulassungstelle heute geschloßen hatt.
Nun habe ich hier den Vertrag die KFZ Schilder und den KFZ schein.
Auto und Brief sind bei Käufer.
Ich weis das in Hamburg es auch nur mit schien und schildern geht geht das hier in nrw auch?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]
Hab, da gerade für meinen Sohn recherchiert, weil er auch ein Auto verkauft hat. Am besten schaust du mal auf der Seite der zuständigen Zulassungsstelle, ob es die Möglichkeit gibt ein Kfz Online abzumelden und was du dafür benötigst.
Naja, ob ICH den Brief unbedingt aus der Hand gegeben hätte ... weiß ich nicht. Meine Liebste hat den Brief erst abgeschickt, nachdem die Käuferin ihres Fahrzeuges den Wagen umgemeldet hatte. Das genaue Prozedere kann ich leider nicht mehr wiedergeben.
Du kannst auch ein Fahrzeug Zwangsstilllegen lassen. Wurde meiner Liebsten jedenfalls von der zuständigen Zulassungsstelle so gesagt. WIE und OB so was möglich ist, weiß ich allerdings nicht, aber dafür gibt's hier genug Fachleute.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]
Hab grade mit der Stelle in Dortmund telefoniert und es ist möglich das ganze nur mit schein und kennzeichen zu machen
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]
@bootsmann
Wie kann man denn ein Auto ohne Brief ummelden?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]
Hallo TE,
um ein Fahrzeug abzumelden langen die Kennzeichenschilder und die ZUB I (Fahrzeugschein).
Allerdings solltest Du dem Käufer die ZUB I zukommen lassen, damit er wiederum die Möglichkeit hat, dass Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Dies widerum klappt nur mit ZUB I + ZUB II (Brief).
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]