ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Auto abmelden vor oder nach Kauf?

Auto abmelden vor oder nach Kauf?

Themenstarteram 20. Februar 2020 um 18:26

Hallo,

Ich verkaufe ein Auto als Privatmann.

Ist es egal ob ich den Wagen vor oder nach dem Kauf abmelde bei der Zulassungstelle?

Wenn jemand am Wochenende den Wagen anschaut, wäre schön wenn er eine Probefahrt macht. Ich würde meine Kennzeichen nach dem Kauf abschrauben und Montag den Wagen abmelden. Er würde mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause fahren. Hätte ich einen Nachteil dadurch?

Und ist es generell egal ob ich an Händler oder an Privat verkaufe wenn ich die Gewährleistung ausshliesse? Danke

Beste Antwort im Thema

Ich verkaufe ebenso kein angemeldetes Auto. Da kann sich der Käufer auf dem Kopf stellen, ist mir latte.

Wenn Leute wie jof dann nicht kaufen, ist es mir auch völlig wurscht. Für den Verkauf braucht man bekanntlich nur einen einzigen Käufer und den habe ich bislang immer sehr schnell gefunden.

Es gibt sehr viele Fälle -auch in meinem Bekanntenkreis- dass die Käufer monatelang nicht abmelden, sich 100x blitzen lassen, Unfälle bauen und flüchten etc.

Da steht dann jedes mal die Polizei erneut vor die Tür (gerne auch Nachts um 3) und man muss jedesmal alles belegen und nachweisen.

Ebenso kommt es immer wieder vor, dass mit gefälschten Ausweis gekauft / verkauft wird.

Auf so Sachen wie Zwangsstillegung beantragen und Papierkram habe ich kaum Zeit und vorallem keine Lust.

Wer mein Auto kaufen will, bekommt es daher nur abgemeldet.

Ich bin kein Erbsenzähler und wäre bei Sympathie sogar bereit, das KZK für den Käufer zu zahlen, oder den Wagen mit meiner Westfalia Autotransporter abzuschleppen zu ihm nach Hause, wenn es nicht gerade am anderen Ende der Welt ist.

Auch wenn statistisch gesehen vielleicht 90% der Käufer vernünftig sind, will ich das Risiko, einen aus der restlichen 10% zu erwischen, nicht eingehen.

Damit bin ich bislang immer gut gefahren und so bleibt es auch.

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten

Solange das Fahrzeug noch zugelassen ist, wird er kein Kurzzeitkennzeichen bekommen bzw. darf er es nicht anbringen.

Gibt auch Zulassungsstellen, die Samstags morgens geöffnet haben. Einfach mal nachfragen, ob Abmeldung und Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens möglich ist.

Mit einem Händler hast du (meist) anschließend keinen Ärger wegen irgendwelcher "übersehener" Mängel. Privatleute sind da manchmal eigen.

Themenstarteram 20. Februar 2020 um 18:46

Achso, das wusste ich nicht. Na dann terminiere ich den kauf auf einen wochentag. Und dann fahre ich mit dem Käufer auf die Zulassunstelle, melde ab und er holt sich Kurzzeitkennzeichen? Das geht in einem ruck?

Ich habe es beim letzten Mal so gemacht. Probefahrt am WE Kaufvertrag und Anzahlung.

 

Am nächsten Werktag abgemeldet und mit den entstempelten Kennzeichen zum Käufer gefahren. Restliches geld an mich und Papiere und Fahrzeug an Käufer.

Autos niemals angemeldet verkaufen. Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet zahlst du solange Steuer und Versicherung und hast keine Möglichkeit das Auto abzumelden. Melde das Auto ab und sag dem Käufer er soll ein kurzzeitkennzeichen mitbringen, dann bist du auf der sicheren Seite. Ausnahme beim Markenhändler, da kannst drauf vertrauen dass die den auch abmelden.

Themenstarteram 20. Februar 2020 um 19:46

Zitat:

@Benzin2.0 schrieb am 20. Februar 2020 um 19:51:16 Uhr:

Autos niemals angemeldet verkaufen. Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet zahlst du solange Steuer und Versicherung und hast keine Möglichkeit das Auto abzumelden. Melde das Auto ab und sag dem Käufer er soll ein kurzzeitkennzeichen mitbringen, dann bist du auf der sicheren Seite. Ausnahme beim Markenhändler, da kannst drauf vertrauen dass die den auch abmelden.

Danke, man braucht den Brief zur Abmeldung , richtig?

Das Problem ist nur, der Käufer wohnt 300km weit weg. Und es wäre schön wenn er eine Probefahrt macht. Auch muss ich sicher sein dass er kauft bevor ich abmelde, sonst kann der nächste Käufer keine Probefahrt machen. Auch nutzen wir den Wagen täglich.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. Februar 2020 um 19:48:17 Uhr:

Am nächsten Werktag abgemeldet und mit den entstempelten Kennzeichen zum Käufer gefahren.

Dann hast du Glück gehabt, dass du nicht erwischt wurdest. Sonst gäbe es eine dicke Anzeige.

Nach der Abmeldung ist ausschliesslich die direkte Strecke zu sich selber nach Hause geduldet.

Oder war der Käufer gleichzeitig dein Nachbar?

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Februar 2020 um 20:46:45 Uhr:

Danke, man braucht den Brief zur Abmeldung , richtig?

Falsch, für die Abmeldung brauchst du nur den Fahrzeugschein, das Kennzeichen und etwas Geld (~10€).

Abmelden darf übrigens jeder auch ohne Ausweis.

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Februar 2020 um 19:46:22 Uhr:

Achso, das wusste ich nicht. Na dann terminiere ich den kauf auf einen wochentag. Und dann fahre ich mit dem Käufer auf die Zulassunstelle, melde ab und er holt sich Kurzzeitkennzeichen? Das geht in einem ruck?

Ja genau an und abmelden in einem Aufwasch ist am besten. Wenn er die evb Nummer (früher doppelkarte) bei seiner Versicherung holt, kostet ihn das kurzzeitkennzeichen in der Regel nichts. Es müssen dann nur die Gebühren auf der Zulassungsstelle bezahlt werden.

Zitat:

@Benzin2.0 schrieb am 20. Februar 2020 um 19:51:16 Uhr:

Autos niemals angemeldet verkaufen. Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet zahlst du solange Steuer und Versicherung und hast keine Möglichkeit das Auto abzumelden.

Falsch. Die Versicherung geht mit Kauf/Übergabe (Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit) auf den Käufer über.

Zitat:

Melde das Auto ab und sag dem Käufer er soll ein kurzzeitkennzeichen mitbringen, dann bist du auf der sicheren Seite. Ausnahme beim Markenhändler, da kannst drauf vertrauen dass die den auch abmelden.

Der Käufer braucht für das KZK die Papiere des Fahrzeugs. Ich würde das Fahrzeug weder abmelden, noch die Papiere aus der Hand geben, wenn ich nicht weiß, ob der Käufer überhaupt einer wird oder nur Interessent bleibt.

Zitat:

@Benzin2.0 schrieb am 20. Februar 2020 um 22:01:36 Uhr:

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Februar 2020 um 19:46:22 Uhr:

Achso, das wusste ich nicht. Na dann terminiere ich den kauf auf einen wochentag. Und dann fahre ich mit dem Käufer auf die Zulassunstelle, melde ab und er holt sich Kurzzeitkennzeichen? Das geht in einem ruck?

Ja genau an und abmelden in einem Aufwasch ist am besten. Wenn er die evb Nummer (früher doppelkarte) bei seiner Versicherung holt, kostet ihn das kurzzeitkennzeichen in der Regel nichts. Es müssen dann nur die Gebühren auf der Zulassungsstelle bezahlt werden.

Auch falsch. Das Kurzzeitkennzeichen wird verrechnet, d.h., der Vertrag beginnt 5 Tage früher.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Februar 2020 um 22:05:26 Uhr:

Zitat:

@Benzin2.0 schrieb am 20. Februar 2020 um 19:51:16 Uhr:

Autos niemals angemeldet verkaufen. Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet zahlst du solange Steuer und Versicherung und hast keine Möglichkeit das Auto abzumelden.

Falsch. Die Versicherung geht mit Kauf/Übergabe (Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit) auf den Käufer über.

Falls es zu einem Schaden kommt wird man nicht zurück gestuft aber der Beitrag wird trotzdem bis zur Abmeldung fällig das gleiche bei der Steuer. Man kann den Kaufvertrag einreichen aber auch dann dauert es eine ganze Weile bis man den Beitrag nicht mehr zahlen muss.

 

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Februar 2020 um 22:05:26 Uhr:

Zitat:

Melde das Auto ab und sag dem Käufer er soll ein kurzzeitkennzeichen mitbringen, dann bist du auf der sicheren Seite. Ausnahme beim Markenhändler, da kannst drauf vertrauen dass die den auch abmelden.

Der Käufer braucht für das KZK die Papiere des Fahrzeugs. Ich würde das Fahrzeug weder abmelden, noch die Papiere aus der Hand geben, wenn ich nicht weiß, ob der Käufer überhaupt einer wird oder nur Interessent bleibt.

Das macht man auch wenn man sich auf den Kauf geeignet hat ansonsten gibt man logischerweise nichts aus der Hand. Das kzk kann man auch auf der Zulassungsstelle in der Nähe des Verkäufers holen evtl. Sogar zusammen auf die Zulassungsstelle gehen.

Zitat:

@Benzin2.0 schrieb am 20. Februar 2020 um 19:51:16 Uhr:

Autos niemals angemeldet verkaufen.

Bei Verkäufern, die so denken, würde ich noch nicht mal einen Termin machen...

Themenstarteram 20. Februar 2020 um 21:45

Jetzt kommt noch hinzu dass ich die alten Kennzeichen gerne behalten würde. Wenn ich den Wagen angemeldet verkaufe, und mich auf den Käufer verlasse, dass er mir die Kennzeichen zurück schickt kann das auch nach hinten losgehen.

Themenstarteram 20. Februar 2020 um 21:46

Zitat:

@Benzin2.0 schrieb am 20. Februar 2020 um 22:01:36 Uhr:

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Februar 2020 um 19:46:22 Uhr:

Achso, das wusste ich nicht. Na dann terminiere ich den kauf auf einen wochentag. Und dann fahre ich mit dem Käufer auf die Zulassunstelle, melde ab und er holt sich Kurzzeitkennzeichen? Das geht in einem ruck?

Ja genau an und abmelden in einem Aufwasch ist am besten. Wenn er die evb Nummer (früher doppelkarte) bei seiner Versicherung holt, kostet ihn das kurzzeitkennzeichen in der Regel nichts. Es müssen dann nur die Gebühren auf der Zulassungsstelle bezahlt werden.

Kurzzeitkennzeichen kostet schon Geld, 100 euro insgesamt? Versicherung, Gebühren Zulassung stelle, Kosten für die Schilder...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Auto abmelden vor oder nach Kauf?