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Auto anmelden - Was ist mit Steuer und Versicherung

Themenstarteram 25. September 2008 um 19:17

Hi,

ich wollte mal wissen wie das mit steuern und versicherung ist wenn man sein/ein Auto anmelden möchte. Muss man das gleich zahlen oder hat das noch ein paar Monate zeit? Weil ich bräuchte recht dringend ein Auto. Bzw. das Auto zu bezahlen ist nich das problem, die Steuern auch nich unbedingt, aber die Versicherung gleich bezahlen könnte ein ziemliches problem werden. Unterstützung von meinen Eltern oder sonstwem brauch/kann ich nich erwarten. (Was ein grund ist wieso ich ein Auto brauch ;) )

Beste Antwort im Thema

Ich empfinde diesen Zwang zur Erteilung einer Einzugsermächtigung auch als Frechheit, aber wenn sie die unbedingt haben wollen, von mir aus. Wird sie halt, sobald ich daheim bin, widerrufen.

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Die Steuer wird über Lastschrift eingezogen. Keine Einwilligung zur Lastschrift = keine Zulassung.

Wie schnell die Versicherung ihr Geld will ???

Wie möchtest du bezahlen? Jährlich bis Monatlich geht eigendlich alles. Als Zahlungstermin kann mann meistens den Ersten oder den 15 des Monats angeben. Wenn du also den Vertrag am 4ten abschließt und den 1ten als Zahlungstermin angibst, könntest du mit etwas Glück einen Monat "rausholen". Aber wehe dir am 1ten ist kein Geld da. Dann ist dein Versicherungsvertrag nicht zu Stande gekommen und bedeutet Zwangsabmeldung und jede Menge Lauferei und Ärger.

Themenstarteram 25. September 2008 um 19:52

Naja wie gesagt, da die steuer "nur" knapp 180 euro wären, ist das nciht so wild. Die wären aufjedenfall da.

Also versicherung dachte ich an halbjährlich. Das ist ein "guter" kompromiss. Das geld wäre in einem Halben jahr nämlich aufjedenfall da. Aber wenn das so nich geht isses ziemlich doof. (Könnt ja jeder kommen...xD) Sofern ich das also nich falsch verstanden habe, müsste das geld, trotz halbjährlicher zahlweise, bei der Anmeldung gezahlt werden und das eben dann mit den 450 Euro oder was das wären? (Genaue Zahl hab ich jetzt nicht im Kopf, müsste ich nochmal nachschauen) Weil wenn dem so wäre, wär eine Monatliche zahlweise doch gescheiter...

Danke für die Antwort übrigens :)

Glücklicherweise ist die Einwilligung zur Lastschrift in meinem Stadtkreis noch nicht pflicht.

Ich finds eigentlich ne Unverschämtheit, ich bekomm ich schließlich auch keine Einzugsermächtigung für meine Steuerrückzahlung :mad:

Was ist eigentlich, wenn man gar kein Konto hat, darf man dann kein Auto zulassen?

Zitat:

Original geschrieben von STFighter

 

Also versicherung dachte ich an halbjährlich. Das ist ein "guter" kompromiss. Das geld wäre in einem Halben jahr nämlich aufjedenfall da. Aber wenn das so nich geht isses ziemlich doof.

Hi,

die Prämie wird fällig, sobald Dir der Versicherungsschein vorliegt.

Das kann -je nachdem wann im Jahr Du zulässt- vielleicht ein paar Tage oder auch mal Wochen dauern.

Ein halbes Jahr wird es aber auf keinen Fall werden.

Die Prämie ist immer im voraus fällig. Also auf keinen Fall erst in einem halben Jahr.;)

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Ich finds eigentlich ne Unverschämtheit, ich bekomm ich schließlich auch keine Einzugsermächtigung für meine Steuerrückzahlung :mad:

Hmm, eigentlich schon ;) Wenn du dir einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lässt in höhe von ca. 1/12tel der letzten(gleichbleibenden) Erstattung, bekommst du deine Rückerstattung quasi im Vorraus vom FA :D

Grüße

Steini

Ich empfinde diesen Zwang zur Erteilung einer Einzugsermächtigung auch als Frechheit, aber wenn sie die unbedingt haben wollen, von mir aus. Wird sie halt, sobald ich daheim bin, widerrufen.

Themenstarteram 25. September 2008 um 20:56

Naja, wenn das alles nicht so wäre, könnte man ja her gehen, das Auto anmelden, versichern, Auto wieder abmelden (kurz bevor das ganze fällig wird) und man zahlt nichts^^

Zitat:

Original geschrieben von STFighter

Naja, wenn das alles nicht so wäre, könnte man ja her gehen, das Auto anmelden, versichern, Auto wieder abmelden (kurz bevor das ganze fällig wird) und man zahlt nichts^^

unsinn!

die steuerzahlung bleibt dann rueckstaendig.

bis zur zwangsabmeldung.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Numanoid

Ich empfinde diesen Zwang zur Erteilung einer Einzugsermächtigung auch als Frechheit, aber wenn sie die unbedingt haben wollen, von mir aus. Wird sie halt, sobald ich daheim bin, widerrufen.

Das hat seinen Grund darin, daß früher Tausende von überbezahlten Beamten/Angestellten hinter solchen Leuten wegen der Vollstreckung von Kleckerbeträgen (man konnte früher KfzSt auch pro Quartal zahlen, heute nur noch bei hohen Beträgen) herlaufen mußten, um die Beträge einzutreiben.

Widerrufe mal deine Abbuchungsermächtigung, ...... dann wirst du mal sehen, was dich d a s kostet,.... ganz abgesehen von den Unannehmlichkeiten. Du läßt doch die Versicherungsbeiträge auch abbuchen, ebenso wie vermutlich, Telefon, Zeitung, Wasser, Strom, Heizung usw. ..... regst du dich da auch so auf?

Falls du auch dagegen bist, daß die KfzVersicherungsbeiträge i.d.R. abgebucht werden, dann viel Spaß, wenn dir so ein Genosse gleicher Art mal in die "Karre" fährt und du auf deinen Kosten sitzen bleibst, weil kein Versicherungsschutz besteht! Mal sehen, ob du dann noch genauso denkst! Na ja, .... in Z vielleicht ?!?

Ich verstehe gar nicht, daß sich die Deutschen über a l l e s , was Behörden machen, aufregen. So ähnlich wie beim Rauchverbot. In allen unseren Nachbarländern klappt sowas, ...... in Deutschland rennt gleich jeder zum BVerfG....

ätzend! (Anmerkung: ich bin k e i n Beamter oder im öD beschäftigt!).

Das Hinterlaufen wurde ja auch mit hohen Gebühren bestraft wodurch der Arbeitsplatz des jeweiligen Beamten refinanziert wurde. Auf der anderen Seite rennt der Staat ja auch jedem Strafzettel für 5€ hinterher und wenn er dafür sogar nen Gerichtsvollzieher schicken muss, den der Schuldner zahlen muss. Warum sollte man dann also nicht frei entscheiden dürfen, ob man per Rechnung oder Lastschrift die Steuer begleichen will.

Ist die Versicherung nicht gezahlt und es passiert etwas, dann dreht dir die Versicherung eine lange Nase und man kann die Sch... selbst bezahlen...!!!

 

Die Versicherung sollte man daher freiwillig sofort zahlen oder eine Einzugsermächtigung abgeben - dann ist man auch aus dem Schneider... 

@fiestaknechter: was nützt dem Staat das berechnen von Gebühren für den Zwangseinzug, wenn er weder die Steuern noch die Gebühren eintreiben kann? Und weil eben dieser Mißbrauch in den letzten Jahren zugenommen hat, hat die Finanzbehörde die Notbremse gezogen und für die jetzige Regelung kannst Du dich bei denen bedanken, die sie zu verantworten haben.

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