1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E60 & E61
  7. Auto auf mich anmelden,auf Vater Versichert

Auto auf mich anmelden,auf Vater Versichert

BMW
Themenstarteram 18. März 2017 um 19:52

Mein Auto läuft momentan auf meinem Vater,wegen der Schadensfreiheitsklasse.

Ich habe noch nie ein Auto auf mich angemeldet und würde daher viel Zahlen müssen.

Nun meine Frage.kann ich das Auto auf meinen Namen anmelden,damit im Fahrzeugschein mein Name steht,und mein Vater weiter die Versicherung mit seiner gleichen Schadensfreiheitsklasse?

Geht das überhaupt?

Falls ja müsste er dann mehr an die Versicherung Zahlen oder bleibt der Betrag gleich?

Ähnliche Themen
16 Antworten

Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Ist bei mir so.

 

Wenn du älter als 23 bist, ist es auch bei weitem nicht mehr so teuer. Hab von meinen Eltern die Schadensfreiheit von Führerscheinerwerb bis Versicherungsbeginn übernommen. Mehr geht ja nicht zu übernehmen.

Es geht aber nicht jede Versicherung spiel da mit und sie nehmen einen Aufpreis wenn Halter und VN nicht identisch sind!

 

Wozu willst du denn deinen Namen drin stehen haben?

am 18. März 2017 um 20:34

Hallo,

das ist möglich. Allerdings kostet das extra und das kann auch locker über 100 Euro kosten. Daher melde es lieber auf deinen Vater an und trage dich als Fahrer ein, sofern dies überhaupt notwendig ist.

Gruß

Slawa

Geht und ne gute Versicherung nimmt auch nix extra dafür, so bei mir und meiner Lebensgefährtin.

Die Online Versicherer verlangen allerdings für alles Aufpreis.

Generell gehen tut es aber.

Warum macht man das? Damit der Papa die ganzen Ticket´s nach Hause bekommt.:)

am 19. März 2017 um 9:41

Natürlich kann Dein Vater die Versicherung übernehmen.

Er muss dort aber angeben, dass Du fährst und wie alt Du bist.

Bist Du unter 25 wird es teuer.

Themenstarteram 19. März 2017 um 11:04

Das im Fahrzeugschein mein Name steht will ich aus dem Grund machen.

Das Auto läuft auf meinem Vater und sein Name steht natürlich im Fahrzeugschein drin,ich bin als zweitfahrer eingetragen.

Bin letztes Jahr mit dem Wagen alleine in den Urlaub gefahren.

An der Grenze hab gab es dann erstmal Probleme,weil ich mit den wagen ins Ausland fahren will wo nicht auf meinem Namen zugelassen ist.

Ich hatte zwar eine Vollmacht dabei,aber die Überprüfung hat ewig gedauert.

Da ich jedes Jahr in den Urlaub fahre und in verschiedene Länder,will ich sowas vermeiden

Geile Story! Hab ich noch nie gehört, dass das jemanden stört. Einfach prüfen ob es gestohlen gemeldet ist, dauert doch keine Ewigkeit.

am 19. März 2017 um 12:34

Zitat:

@rommulaner schrieb am 19. März 2017 um 13:28:42 Uhr:

Geile Story! Hab ich noch nie gehört, dass das jemanden stört. Einfach prüfen ob es gestohlen gemeldet ist, dauert doch keine Ewigkeit.

Da hat er recht, es gibt Länder, die suchen nach solchen Sachen, um Schmiergeld zu kassieren.

Da muss das Auto auf einen zugelassen sein und man muss den grünen Versicherungsschein fürs Ausland vorweisen.

Und sie kontrollieren, ob die VIN im Fzg.schein mit der im Geheimmenü im Kombi übereinstimmt.

Hab ich selbst schon erlebt.

Ich kapiere da was nicht: Das Versicherungsunternehmen hat doch nur ein Interesse,

sein Risiko bei dem Vertrag richtig einschätzen und abbilden zu können.

Ist der Vater eingetragener Halter und gibt an, dass er nur der Fahrer ist, dann hat

er seinen maximalen Rabatt.

Ist der Vater eingetragener Halter und gibt zusätzlich noch Personen an, die unter

25 J. sind, die das Fahrzeug fahren, dann erhöht sich das Risiko für die Versicherung,

müsste also teurer werden. Die Fragen gibt es ja auch im Antrag.

Ist der Sohn der eingetragene Halter gilt erst einmal sein Schadensfreiheitsrabatt.

Er kann ja wohl schlecht sagen, 'ich fahre nicht mit dem Auto, sondern nur mein Vater'.

In dem Zusammenhang gibt es die die Begrifflichkeit der 'vorvertraglichen Anzeigenpflicht'.

Wird dagegen offensichtlich verstoßen, können im Schadensfall die Schadenskosten dem

Versicherungsnehmer in Regress wieder auf die Füße fallen!

Hallo,

warum sollte der Rabatt des Sohnes gelten, wenn er als Halter eingetragen ist? Natürlich gilt der Rabatt des Versicherungsnehmers, welcher nicht zwingend der Halter sein muss. Ich gehe mal davon aus, dass aktuell der Vater Halter und Versicherungsnehmer ist, und als zusätzlicher Fahrer der Sohn angegeben ist. Dem TE gehts ja nicht um "billiger", sondern nur und ausschließlich darum, dass sein Name im Fahrzeugschein steht. Dass hier die eine oder andere Versicherung einen Zuschlag erhebt, weil Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind, ändert nichts daran, dass es grundsätzlich möglich ist.

Mfg

hHermann

Auweiaaa! Das war doch der Ausgang:

"Mein Auto läuft momentan auf meinem Vater,wegen der Schadensfreiheitsklasse.

Ich habe noch nie ein Auto auf mich angemeldet und würde daher viel Zahlen müssen.

Nun meine Frage.kann ich das Auto auf meinen Namen anmelden,damit im Fahrzeugschein mein Name steht,und mein Vater weiter die Versicherung mit seiner gleichen Schadensfreiheitsklasse?

Geht das überhaupt?

Falls ja müsste er dann mehr an die Versicherung Zahlen oder bleibt der Betrag gleich?"

Er will also Geld sparen, weil er die kostengünstige Schadenfreiheitsklasse des Vaters nutzen

will. Er will aber keinen Ärger an Staatsgrenzen haben, weil er bisher nicht als Halter eingetragen

ist.

Die Versicherung will im Grund nur wissen, wer fährt die Kiste, weil welches Risiko habe ich

wirklich!

Der Sohn kann sich natürlich als Halter eintragen lassen. Möglicherweise kann der Vater wiederrum

auch als Versicherungsnehmer auftreten. Er hat dann die Zahlungspflicht.

Bei den Angaben ... wär fährt die Kiste ... muss aber wohl wahrheitsgemäß (auch) der Sohn

angegeben werden. Und dann will der Vater/Sohn den vollen Schadenfreiheitsrabatt nur des

Vaters. ... Im Extremfall hätte also der Vater einen Schadenfreiheitsrabatt von 30 % und der

Sohn ist Führerschein-Neuling. Der Sohn meldet seine Kiste auf seinen Namen an.

Der Vater soll aber Versicherungsnehmer sein und der Vater/Sohn will aber den vollen

Schadenfreiheitsrabatt des Vaters. Das Risiko des Führerschein-Neulings aus der Sicht der

Versicherung soll damit also unter den Tisch fallen.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist doch kein Kunden-Rabatt sondern ein Risiko-Rabatt!

Wenn das ein Versicherungsvermittler irgendwie so gestaltet, dann stimmt da was nicht,

dann kann er Ärger bekommen.

Die Schadensfreiheits-Logik wäre doch ad absurdum geführt!

Er soll ne gute Versicherung anrufen und die Frage klären.

Ich für meinen Teil habe es so gemacht und es geht. Das Risiko wird angepasst und gut.

Hallo,

@GerhHue:

natürlich ist der Schadenfreitsrabatt ein Kunden-Rabatt.

Beispiel Ehepaar: Er, 30%, Sie 125%. Gleiches Auto. Immer beide als Fahrer angegeben. Glaubst Du ernsthaft, dass die beiden, je nach Versicherungsnehmer, das gleiche zahlen??? Natürlich nicht, wenn der Ehemann der Versicherungsnehmer ist, wirds wesentlich billiger, obwohl das Risiko genau das gleiche ist.

Warum glaubst, werden versichern viele Führerscheinneulinge das Auto auf die Eltern als Zweitwagen? Weils billiger wird.

Mfg

Hermann

Logisch!

Macht doch jeder so!

Mein erstes Auto lief auch meine Eltern wegen dem Rabatt. Natürlich wirds etwas teurer wenn ein Führerscheinneuling mit in die Versicherung aufgenommen wird, aber eben nicht so teuer wie ein Neuvertrag.

Die Jahre die man dann selbst schadensfrei unterwegs war, kann man dann auch übernehmen und selbst Versicherungsnehmer werden.

Wer der Halter ist, ist völlig Wurscht. Ich bin Halter bei allen Fahrzeugen, Versicherungsnehmer sind aber ich und meine Frau, je nach Fahrzeug.

So zahlt die Versicherung auch, wenn mir meine Frau ans Auto fährt ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen