Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Auto beim Händler gekauft mit falschen Fzg Brief

Auto beim Händler gekauft mit falschen Fzg Brief

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 16:25

Auto beim Händler gekauft mit falschen Fzg Brief

Hallo an alle;

Brauche eure hilfe.bitte

habe folgendes Problem:

Habe mein Auto gekauft(Finazierung) vor 4 Monaten,beim Kauf hat man mir die Papiere gezeigt

Baujahr 1.10.2006 Euro 4 alles andere nicht so wichtig.

Gestern ruft mich der Händler an und sagt ich soll die Fahrgestellnummer meines Autos mit dem den Papieren vergleich und siehe da falscher Brief.

Heute bringt er mir die richtigen papiere und beim vergleich bermerke ich das das auto was ich angeblich gekauft habe jetzt Baujahr 12.10.2005 und Euro3 hat.

Im Kaufvertrag steht die Fahrgestellnumer des anderen Wagens also nich das was ich fahre.

So jetzt will er das ich das auto nun mit den richtigen papieren auf mich anmelde.

Ich will das auto aber nicht haben es ist ein JAhr älter und hat schlechtere abgasnorm.Das andere was ich gekauft habe nach vertrag hat er auch mit falschen Papiere verkauft.

KAnn ich verlangen das ich mein ganzes geld zurück bekomme und er das auto zurück nimmt.Bitte HILFE

Ähnliche Themen
11 Antworten

Was für ein Händler war das? Wie lang hast du den Wagen jetzt?

Das du das ganze Geld zurück bekommst kannst du ausschließen. Schließlich hast du den Wagen bis jetzt genutzt. Das würde dann sicher berücksichtigt werden.

Du solltest einen Anwalt zu Rate ziehen und dich hierzu beraten lassen.

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 18:58

den Wagen habe ich 4 monate.Das ist ein einfacher gebrauchtwagen händler aus Köln.

Warum glaubst du das ich das geld nicht zurück bekommen kann, schließlich hat er das auto welches ich gekauft habe nach Papieren , auch schon verkauft.Praktisch ist das Täuschung der hat mir ein auto verkauft was viel schlechter ist aber den Preis für das gute genommen.Das kann man im notfall verklagen.

am 18. Juli 2009 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von 41tryitall41

den Wagen habe ich 4 monate.Das ist ein einfacher gebrauchtwagen händler aus Köln.

Warum glaubst du das ich das geld nicht zurück bekommen kann, schließlich hat er das auto welches ich gekauft habe nach Papieren , auch schon verkauft.Praktisch ist das Täuschung der hat mir ein auto verkauft was viel schlechter ist aber den Preis für das gute genommen.Das kann man im notfall verklagen.

Hast Du nicht mal zumindest in Deinen Fahrzeugschein geschaut???

Hat der Händler das Fahrzeug angemeldet und den Brief direkt an die Bank geschickt oder wie?

Also das ist ja der blanke Horror...

Entweder Du einigst dich mit dem Händler dass er Dir einen Preisnachlass gibt wenn Du das Auto behalten möchtest oder Du gibst es Ihm zurück... Dann zahlst Du i.d.R. für jeden gefahrenen Kilometer und den Rest soll er / muss er Dir zurück zahlen...

Um Welche Größenordnung geht es denn? Was hat das Auto gekostet?

Ich würde keinesfalls das Auto jetzt schon ummelden / abmelden sodass dieser den anderen Kunden schon zufrieden stellen kann der hat ja eindeutig das "bessere" Auto und Du kannst nachher gucken was de machst..

Sollte der Händler nicht kooperativ sein, so würde ich unverzüglich (!!!) einen Anwalt einschalten.....

 

Gruß

BÄR

 

Da du das Auto finanziert hast, wird es ohnehin etwas problematisch.

Du benötigst ja von der Bank den Originalbrief und die wollen sowieso wissen wozu den den benötigst.

Also kräftigen Preisnachlaß vom Händler verlangen (natürlich mit schriftlicher Schilderung der Angelegenheit von ihm), und ansonsten bleibt nur der Weg über einen Anwalt.

 

Zitat:

 

Sollte der Händler nicht kooperativ sein, so würde ich unverzüglich (!!!) einen Anwalt einschalten.....

 

Ich würde gar nicht weiter mit dem Händler sprechen,sondern gleich alles über einen Anwalt regeln. Da bist du auf der rechtlich sicheren Seite und der wird auch sehen, dass er hier das Beste für rausholt. Wenn der dir sagt, du kannst realistisch max. noch Summe X bekommen und du bist damit nicht zufieden, dann kannst du gleich dich gleich für die Rückabwicklung des Vertrages entscheiden oder vielleicht den Tausch mit dem anderen Käufer erreichen. Schließlich fährt der mit deinem Auto herum. Der Händler wird das auch außergerichtlich klären wollen, da er wahrscheinlich schlechte Karten vor Gericht haben wird (sollte es soweit kommen). Außerachtlassen der im (Geschäfts)Verkehr (§276 BGB) erforderlichen Sorgfalt usw..

Auf der anderen Seite, wäre es natürlich auch interessant wie es rechtlich gewertet werden würde, dass du nicht nachgeprüft hast, ob du auch tatsächlich das bekommst, was in deinen Vertrag stand.

Naja, denke nicht das die dir daraus "nen Strick drehen".

Wenn du versuchst das selbst zu klären, wird der Händler doch versuchen, dich zu seinen Gunsten über den Tisch zu ziehen. Der hat ja Nichts zu verschenken. Gerade nach der Aktion: DU SOLLST das Auto ummelden. Wenn es ein A4 von 2006 wäre, unterstelle ich einfach mal es geht hier um 12000 Eur. Da wären Anwaltskosten von vielleicht 250-500 Eur (falls du keine RSV hast) doch eine gute Investition.

Zu den Anwaltsgebühren:

Bei außergerichtlichen Verfahren, werden die Kosten im Vergleich mit ausgehandelt und können, je nach Fall auch dem Gegner auferlegt werden. Passiert wohl auch in den meisten Fällen so.

Anwaltskostenrechner

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 9:55

danke für die Tipps.

Wollte nur noch was dazu sagen Ich habe ja praktisch Keinen KAufvertrag für das auto was ich zu zeit fahre und mein auto kann er mir nicht ausliefern. Damit ist der Kaufvertrag praktisch ungültig oder?

UNd noch wenn ich ihm den Wagen zurück gebe Habe aber schon 8000km gefahren wieviel könnte er verlangen für jeden gefahrenen Kilometer?

DAs mit dem Anwalt sehe ich genauso Werde direkt einschalten wenn der Händler nicht kooparativ ist.

Ich mochte das Auto nicht hat nur euro 3.

Gültigkeit des Kaufvertrag und der "Lieferung/Annahme" des Auto sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Stichwort Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft.

1 x Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag über eine Sache -> der ist gültig

...da nicht sittenwidrig, Wucher, arlistige Täuschung oder sonstiges

 

2 x Verfügungsgeschäft: er bekommt Geld / du bekommst Auto

Du hast deinen Teil mit der Übergabe des Geldes eingehalten, nur hat falsch geliefert (=Leistungsstörung).

Der Typ hat doch auch ein Problem mit den anderen Käufer.

Ich sags nochmal... Geh zum Anwalt und handel nichts mit dem Händler aus!! Du weißt auch nicht wie die finanzierende Bank auf die ganze Situation reagiert. Da kann es auch gewaltige Probleme geben.

Denk auch daran das die Bank hier der eigentliche Eigentümer des Autos ist und du "nur" der Besitzer. Deine Bank solltest du also auch so schnell wie möglich in Kenntnis setzen!

Zitat:

Original geschrieben von NiD

Ich würde gar nicht weiter mit dem Händler sprechen,sondern gleich alles über einen Anwalt regeln.

Das sehe ich genauso. Warum sollte man sich auch selbst Streß machen, wenn die Ursachen dafür von jemand anderem zu verantworten sind.

Zitat:

Original geschrieben von NiD

...............

 

Der Typ hat doch auch ein Problem mit den anderen Käufer.

 

Ich sags nochmal... Geh zum Anwalt und handel nichts mit dem Händler aus!! Du weißt auch nicht wie die finanzierende Bank auf die ganze Situation reagiert. Da kann es auch gewaltige Probleme geben.

Mit dem anderen Käufer dürfte er kaum ein Problem haben, denn der hat ja ein neuwertigeres Auto als eigentlich lt.Vertrag gekauft bekommen.

 

Aber wie bereits geschrieben ohne die Bank als Eigentümer geht eigentlich garnichts.

Würde sofort mit denen Kontakt aufnehmen, denn ich gehe mal davon aus, dass diese sogar einen Anwalt einschalten werden.

Denn wenn du vom Kaufvertrag zurücktreten willst, muss die Finanzierung ja komplett aufgelöst werden incl. entgangener Zinsgewinn u.ä..

Das wird nicht einfach werden schnell und unproblematisch für 3 Parteien eine akzeptable Lösung zu finden.

 

Zitat:

Original geschrieben von zz66

 

Mit dem anderen Käufer dürfte er kaum ein Problem haben, denn der hat ja ein neuwertigeres Auto als eigentlich lt.Vertrag gekauft bekommen.

Doch, weil er ja auch nicht die richtigen Papiere zu seinem Auto hat und das Auto zum Kaufzeitpunkt nicht mehr Eigentum des Händler war. Es gibt da Gesetze die den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigtem behandeln... aber ich bin kein Jurist und kann nicht sagen wann welche Voraussetzungen für was vorliegen müssen.

Vielleicht hat sich der Käufer des anderen Wagen ja wegen Problemen an den Verkäufer gewandt. Sei es bei der Zulassung oder sonstigen... Also ein Problem hat er mit Ihm ebenfalls. Ob das nun für den Anderen positiv oder negativ ist, mag ich nicht zu beurteilen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Auto beim Händler gekauft mit falschen Fzg Brief