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Auto der Eltern des Kumpels beschädigt
Hallo, folgende Situation: A fährt mit befreundetem B in den Urlaub nach Kroatien. Das Auto gehört den Eltern von B. Die Urlaubskosten, also Sprit, Maut und Unterkunft teilen sich A und B. Die Versicherung des benutzten Fahrzeugs umfasst auch fremde Fahrer, somit ist es kein Problem, dass sich A und B auf der langen Fahrt abwechseln. Am Ziel angekommen, erkrankt B und bittet den A, die Fahrerei vor Ort zu übernehmen. Dabei verursacht A in einer unübersichtlichen Situation einen Blechschaden in niedriger 4 stelliger Höhe, Fremde sind nicht beteiligt.
Die Rückfahrt kann mit dem notdürftig reparieren Fahrzeug noch angetreten werden. Wieder zuhause fordert nun B den A zur vollständigen Kostenübernahme des finanziellen Schadens auf, der nach Regulierung durch die VK Versicherung des Fahrzeugs, das auf die Eltern von B läuft.
Der finanzielle Schaden setzt sich zu ca. 25 % aus der Selbstbeteiligung zusammen + 75 % der Mehrbeitrag wegen Rückstufung der SF-Klasse.
Vor der Reise hat es keinerlei Absprache zur Haftungsübernahme gegeben. Der Versicherungsvertrag für das Fahrzeug enthält auch keinen Rabattretter.
Besteht der Anspruch auf vollständige Erstattung an den A zu Recht ? Oder ist es mehr eine "moralische" Verpflichtung ?
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21 Antworten
Normal hat B recht, aber es war eine Gefälligkeit, dass er vor Ort das Auto nutzte um Besorgungen auch für B zu machen. Meiner Ansicht nach käme bestenfalls eine Schadenteilung in Frage. Das ist abhängig davon, wie sich der Unfall zugetragen hat. Also flottes fahren oder umsichtig ubd vorsichtig.
Kommt hier nicht Haftung für den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen zum Tragen?
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 7. September 2023 um 06:55:06 Uhr:
Normal hat B recht, aber es war eine Gefälligkeit, dass er vor Ort das Auto nutzte um Besorgungen auch für B zu machen. Meiner Ansicht nach käme bestenfalls eine Schadenteilung in Frage. Das ist abhängig davon, wie sich der Unfall zugetragen hat. Also flottes fahren oder umsichtig ubd vorsichtig.
Der Unfall passierte beim Rangieren. A und B saßen beide im Auto, B als Beifahrer. Sowohl A als auch B sind unerfahrene Fahrer.
Ich würde in solchen Fällen, wo es schließlich auch um die Freundschaft geht, versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden, ohne dass man sich um das Rechthaben streitet. Habt Ihr denn nicht die Möglichkeit, Euch den Schaden zu teilen?
Vorher würde ich erst noch einmal genau ermitteln, wie hoch der Schaden durch die Rückstufung wirklich ist. Das sieht recht aus der Luft gegriffen aus, wenn A den gesamten Schaden in voller Höhe tragen soll, weil zufällig genau 75 % des Schadens am Auto dem Schaden durch Rückstufung entsprechen soll.
@cockie_1 Bist Du A oder B?
Ich "vertrete" die Seite von A. Die Abstimmungen zwischen den Parteien laufen noch. Ein Gutachten zur Schadenshöhe steht noch aus, aber es liegt ein erstes Angebot einer freien Karosseriewerke vor, das deutlich über dem von der VK-Versicherung genannten "Daumenwert" zur Summe "Selbstbeteiligung + Auswirkung der Höherstufung" liegt.
Dann würde ich das Gutachten abwarten und danach sollten sich alle gemeinsam am Besten mit den Eltern an einen Tisch setzen und eine Lösung finden. Wäre ich A und B würde als mein Freund darauf bestehen, dass ich den Schaden alleine tragen muss, hätte sich das für mich mit der Freundschaft erledigt.
Zitat:
@cockie_1 schrieb am 07. Sept. 2023 um 00:31:29 Uhr:
Am Ziel angekommen, erkrankt B und bittet den A, die Fahrerei vor Ort zu übernehmen.
Ist das nicht (zumindest moralisch) ein Freibrief, wenn A das Fahrzeug von B auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin fährt?
Mehr als 50 Prozent Schaden Übernahme käme für mich nicht in Frage. Eher Null Prozent.
Und der bezifferte Schaden aus der Rückstufung kommt mir sehr hoch vor
Zitat:
@cockie_1 schrieb am 7. September 2023 um 11:10:25 Uhr:
Der Unfall passierte beim Rangieren. A und B saßen beide im Auto, B als Beifahrer. Sowohl A als auch B sind unerfahrene Fahrer.
Rechtlich gesehen müsste A vermutlich gar nichts zahlen, da A ja auf ausdrücklichen Wunsch von B gefahren ist.
Da B´s Eltern aber so freundlich waren A und B ihr Auto zur Verfügung zu stellen um den gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen und B´s Eltern die Geschädigten sind, die aber gar nichts zum Schaden beigetragen haben halte ich es für A´s und B´s moralische Pflicht, den Schaden jeweils zur Hälfte zu tragen. Zumindest eine Einigung zu finden, dass B´s Eltern keine Kosten zu tragen haben. Sonst hätten meine Kinder (und deren Freunde) das letzte Mal von mir ein Auto geliehen bekommen...
Hallo,
prüf doch mal Deine, hoffentlich vorhandene, Privathaftpflichtversicherung.
Gute Verträge beinhalten die Übernahme der Selbstbeteiligung in der Vollkasko, sowie des Rückstufungsschadens (meistens für max. 5 Jahre)
Das wollte ich jetzt auch schreiben.
Zitat:
@Weizenmarc schrieb am 7. September 2023 um 14:15:12 Uhr:
Hallo,
prüf doch mal Deine, hoffentlich vorhandene, Privathaftpflichtversicherung.
Gute Verträge beinhalten die Übernahme der Selbstbeteiligung in der Vollkasko, sowie des Rückstufungsschadens (meistens für max. 5 Jahre)
Das werde ich tun, und sollte meine private Haftpflicht das nicht einschließen, dann wird sie gewechselt, um solche Risiken in Zukunft abzudecken. Ich mache mir aber bei der aktuellen Privathaftpflicht wenig Hoffnung, die ist von HUK, die hatten mir vor 2 Jahren schonmal die Übernahme eines selbstverschuldeten Schaden an der Inneneinrichtung eines gemieteten Wohnwagens (war nur Kleinkram für 110 €) abgelehnt.
Jetzt reden wir über insgesamt 1700 €, und weder A noch B haben ein regelmäßiges Einkommen.
Danke an alle hier für Eure Meinungen / Denkanstöße, ich werde in ein paar Wochen berichten, wie man sich geeinigt hat.
Wenn du bei der HUK die PHP mit dem Plusbaustein im aktuellen Tarif hast, dann werden bis zu 1000 Euro des Selbstbehaltes bezahlt .
Und ist ja auch klar, warum die HUK die 110 Euro nicht bezahlt hat, da gibt es ein Selbstbehalt von 250 Euro.
500 € SB und 1200 € Stufungsschaden? Kommt mir sehr viel vor, lass dir die schriftliche Berechnung des Stufungsschadens der Versicherung zeigen.
Wo steht, dass die SB 500 Euro beträgt?