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Auto für Gewerbe kaufen ohne Gewerbeschein
Wenn man ein älteres Auto kaufen möchte und es der Händler nur an Gewerbekunden verkauft um die Gewährleistung auszuschließen braucht man dann einen Gewerbeschein als Nachweis oder nicht?
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23 Antworten
Nicht unbedingt, aber der Händler könnte natürlich darauf bestehen, diesen zu sehen.
Kann man keinen Nachweis erbringen, verzichten die Händler i.d.R. auf einen Verkauf weil es privat sein könnte.
Wenn man ohnehin vorhat, das Auto als Geschäftsfahrzeug für ein Gewerbe zu kaufen (wie im Threadtitel beschrieben), sollte die Vorlage des Gewerbescheins eigentlich kein Problem darstellen (Kopie reicht).
Der Händler könnte sich gegen Gewährleistungsansprüche schützen, indem er sich dein Gewerbe nachweisen läßt. Sonst hat er das Risiko, dass du später womöglich doch Ansprüche erhebst.
Deine Frage wird hier immer wieder mal gestellt. Zuletzt unter
https://www.motor-talk.de/.../...nen-gewerbeschein-sehen-t7633116.html
Der TE hat hier in den 4 Wochen wo er dabei ist, bisher immer nur etwas gefragt, 4 Themen erstellt, aber niemals eine Rückmeldung gegeben oder Fragen beantwortet.
Ich finde das sehr irritierend. Wenigstens für die Antworten könnte man sich ja mal bedanken, oder?
Manche TE meinen wohl, dass hier auf der Plattform Bots antworten
Ich bin mir sicher, dass manche TE Bots sind.
Wie ist das eigentlich bei Freiberuflern, die ein Auto für den Beruf kaufen? Gewährleistung oder nicht?
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 13. Mai 2024 um 21:34:35 Uhr:
Der Händler könnte sich gegen Gewährleistungsansprüche schützen, indem er sich dein Gewerbe nachweisen läßt. Sonst hat er das Risiko, dass du später womöglich doch Ansprüche erhebst.
Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, der bei Abschluss eines Kaufgeschäfts dem Verkäufer vortäuscht, er sei Unternehmer bzw. er würde den Kaufgegenstand für einen gewerblichen oder beruflichen Zweck nutzen wollen, sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen kann.
https://www.damm-legal.de/...hmer-ausgibt-verwirkt-sein-widerrufsrecht
Damit hast du dir deine Frage selbst zutreffend beantwortet.
Ich habe mir kürzlich selbst einen Wagen gekauft, der eigentlich an Gewerbe bestimmt war. Der Verkäufer (Unternehmer) wollte bei der hohen Laufleistung keine Gewährleistung bieten. Logisch. Da das Gesamtpaket gepasst hat und alle möglichen Nachweise aus den letzten 11 Jahren vorhanden waren, habe ich ihn als Privatperson gekauft und wir haben im Kaufvertrag vereinbart (mein Risiko halt) dass ich wegen der hohen Laufleistung keine Gewährleistungsansprüche habe.
Das macht aber nicht jeder Händler und man trägt halt das Risiko, einen Griff ins Klo zu machen.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 14. Mai 2024 um 07:30:58 Uhr:
Wie ist das eigentlich bei Freiberuflern, die ein Auto für den Beruf kaufen? Gewährleistung oder nicht?
Auch Freiberufler sind Unternehmer. Es kommt nicht auf das Wort Gewerbe an, sondern auf die unternehmerische Tätigkeit. Bei einem Verkauf an Freiberufler kann die Sachmangelhaftung also ausgeschlossen werden.
Zitat:
@ProjektDoenerTaxi schrieb am 14. Mai 2024 um 10:20:55 Uhr:
Ich habe mir kürzlich selbst einen Wagen gekauft, der eigentlich an Gewerbe bestimmt war. Der Verkäufer (Unternehmer) wollte bei der hohen Laufleistung keine Gewährleistung bieten. Logisch. Da das Gesamtpaket gepasst hat und alle möglichen Nachweise aus den letzten 11 Jahren vorhanden waren, habe ich ihn als Privatperson gekauft und wir haben im Kaufvertrag vereinbart (mein Risiko halt) dass ich wegen der hohen Laufleistung keine Gewährleistungsansprüche habe.
Das macht aber nicht jeder Händler und man trägt halt das Risiko, einen Griff ins Klo zu machen.
Ganz dünnes Eis für den Händler! Eine solche Vereinbarung ist in der Regel nicht wirksam. Also liegt das Risiko bei ihm und nicht bei dir.
Zitat:
@mimpo3 schrieb am 14. Mai 2024 um 07:48:13 Uhr:
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 13. Mai 2024 um 21:34:35 Uhr:
Der Händler könnte sich gegen Gewährleistungsansprüche schützen, indem er sich dein Gewerbe nachweisen läßt. Sonst hat er das Risiko, dass du später womöglich doch Ansprüche erhebst.
Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, der bei Abschluss eines Kaufgeschäfts dem Verkäufer vortäuscht, er sei Unternehmer bzw. er würde den Kaufgegenstand für einen gewerblichen oder beruflichen Zweck nutzen wollen, sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen kann.
https://www.damm-legal.de/...hmer-ausgibt-verwirkt-sein-widerrufsrecht
Sehr interessant und im Grunde ist das Urteil des BGH aus 2004 absolut korrekt.
Demnach würde es für den Händler recht einfach sein, er müsste nur vom Käufer, der unbedingt ein für Gewerbe bestimmtes Auto kaufen möchte, sich eine Erklärung des Käufers über die gewerbliche Tätigkeit bzw. vorgesehene gewerbliche Nutzung des Autos schriftlich geben zu lassen.
Zitat:
@mimpo3 schrieb am 14. Mai 2024 um 07:48:13 Uhr:
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 13. Mai 2024 um 21:34:35 Uhr:
Der Händler könnte sich gegen Gewährleistungsansprüche schützen, indem er sich dein Gewerbe nachweisen läßt. Sonst hat er das Risiko, dass du später womöglich doch Ansprüche erhebst.
Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, der bei Abschluss eines Kaufgeschäfts dem Verkäufer vortäuscht, er sei Unternehmer bzw. er würde den Kaufgegenstand für einen gewerblichen oder beruflichen Zweck nutzen wollen, sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen kann.
https://www.damm-legal.de/...hmer-ausgibt-verwirkt-sein-widerrufsrecht
Sehr interessant und im Grunde ist das Urteil des BGH aus 2004 absolut korrekt.
Demnach würde es für den Händler recht einfach sein, er müsste nur vom Käufer, der unbedingt ein für Gewerbe bestimmtes Auto kaufen möchte, sich eine Erklärung des Käufers über die gewerbliche Tätigkeit bzw. vorgesehene gewerbliche Nutzung des Autos schriftlich geben zu lassen.