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Auto gekauft - aber Sportpaket wurde nachgerüstet!

Themenstarteram 10. April 2021 um 14:01

Hallo liebe Community,

Ich habe vor einem Jahr und 3 Monat ein Auto gekauft im Wert von 12000€. Ich bin stark davon ausgegangen, dass dieses Auto das Sportpaket vom Werk aus besitzt. Bzw. es wurde so ins Inserat geschrieben. Jetzt hat sich herausgestellt, es wurde nachgerüstet. Ich war auch extra nochmal bei der Vertragswerkstatt. Aber auch diese haben es mir zu 100% bestätigt.

Jetzt wurden halt bei dem Fahrzeug sämtliche Teile wie Stoßstange vorne + hinten, Seitenschweller, Lenkrad und Diffursor gewechselt. Im Kaufvertrag wurde davon nichts festgehalten.

Jetzt habe ich am Donnerstag einen Termin beim Anwalt. Aber wie seht ihr meine Chancen? bzw. wenn gut, was kann ich einfordern?

Würde mich über jeden Tipp freuen.

Vielen Dank.

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145 Antworten

Wo ist denn der Fehler am Auto, oder geht es nur darum nach 15 Monaten noch Geld rauszuschlagen?

P.S. Das Radio ist auch noch das Original, sonst würde ich hier auch nochmal anwaltlich Hilfe anfordern. Fußmatten gecheckt?:rolleyes:

Eigentlich würde ich es so einschätzen, daß eine Klage nichts bringt. Das Auto steht so da, wie angepriesen.

ABER: beim Dieselskandal wurden Klägern durchaus Summen zugesprochen, für Schäden, die nur formeller Natur sind bzw. erst auftreten könnten.

Beim Wiederkauf dürften nachträgliche Änderungen am Originalfahrzeug den Preis drücken

Ist ein Verkauf vor Ableben des PKW geplant?

Das wird dir alles der Anwalt besser beantworten können. Wir wissen ja noch nicht mal, ob du den Wagen von privat oder vom Händler gekauft hast und was im Kaufvertrag genau drin steht.

Zitat:

@reigns schrieb am 10. April 2021 um 16:01:11 Uhr:

Hallo liebe Community,

Ich habe vor einem Jahr und 3 Monat ein Auto gekauft im Wert von 12000€. Ich bin stark davon ausgegangen, dass dieses Auto das Sportpaket vom Werk aus besitzt. Bzw. es wurde so ins Inserat geschrieben. Jetzt hat sich herausgestellt, es wurde nachgerüstet. Ich war auch extra nochmal bei der Vertragswerkstatt. Aber auch diese haben es mir zu 100% bestätigt.

Jetzt wurden halt bei dem Fahrzeug sämtliche Teile wie Stoßstange vorne + hinten, Seitenschweller, Lenkrad und Diffursor gewechselt. Im Kaufvertrag wurde davon nichts festgehalten.

Jetzt habe ich am Donnerstag einen Termin beim Anwalt. Aber wie seht ihr meine Chancen? bzw. wenn gut, was kann ich einfordern?

Würde mich über jeden Tipp freuen.

Vielen Dank.

dein Anwalt wird sich schon im Vorfeld die Hände reiben...

ganz ehrlich: wo ist jetzt dein Problem? Der Wagen hat an Ausstattung das, was du wolltest.

Dass Fahrzeuge erst nachträglich umgerüstet werden, passiert jeden Tag x-mal.

Ist dir irgendein Schaden entstanden?

Wurde der Umbau nicht fachgerecht vorgenommen, oder womit hast du jetzt ein Problem??

Oder anders gefragt: hätte es für dich so einen riesen Unterschied gemacht, dass du den Wagen nicht gekauft hättest?

Dann hättest du aber den VK explizit danach fragen müssen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 10. April 2021 um 16:16:19 Uhr:

ganz ehrlich: wo ist jetzt dein Problem? Der Wagen hat das, was du wolltest, ist dir irgendwie ein Schaden entstanden?

Wurde der Umbau nicht fachgerecht vorgenommen, oder ...?

Selbst wenn der Umbau fachgerecht vorgenommen wurde, für viele (evtl. potentielle Käufer) ist "nachgerüstet" das gleiche wie "verbastelt" und somit wertmindernd beim Wiederverkauf.

unter "verbastelt" verstehe ich grundsätzlich was anderes. Es gibt sogar ganz offiziell Umbaukits der Hersteller.

Daraus dem Fahrzeug einen Makel anzudichten, ist schon sehr "speziell".

Dass mit der "Wertminderung" würde ich auch nicht unterschreiben, fachgerecht ausgeführt kann der Wagen sogar attraktiver werden beim Wiederverkauf.

Wer das originale Sportpaket korrekt eingebaut hat, das dürfte egal sein. An der VIN lässt sich feststellen, wie der Auslieferungszustand ab Werk ausschaut.

Sicherlich gibt es "Tuning" - Freunde. Aber wenn ich sehe, wie oft hier schon in der Kaufberatung gesagt wurde "oh da stimmt doch was nicht, ist das original" sehe ich eher ein Misstrauen von potentiellen Käufern.

Zumal teils Garantie/Gewährleistungsfragen betroffen sind.

das wäre der einzige Knackpunkt dabei, aber bei Umbau in einer Vertragswerkstatt sollte es da eigentlich keine Probleme geben.

Themenstarteram 10. April 2021 um 14:52

Der Wagen wurde als Sportpaket vom Werk aus verkauft. Es war ein privater Verkäufer. Wenn dieses Auto nachgerüstet wurde, müsste man es ja im Kaufvertrag festhalten. Dieses wurde aber nicht gemacht. Das ist eine starke Wertminderung. Rechnungen von den Umbauten liegen auch nicht vor. Über die FIN wurde dann nochmal alles überprüft, da ist nichts mit Sportpaket aufgeführt.

 

Wie ich es herausgefunden habe, ist, als ich die Bremsen in einer Werkstatt wechseln wollte. Die vom Sportpaket sind größer. Deshalb wurde ich stutzig.

Zitat:

@reigns schrieb am 10. April 2021 um 16:52:11 Uhr:

Der Wagen wurde als Sportpaket vom Werk aus verkauft.

steht das exakt so im Vertrag? Als Zusicherung?

Dann bleibt immer noch die Frage: ist der VK der einzige Vorbesitzer?

Wenn nicht, kann er sich auf Unwissenheit berufen, da wirds dann für dich zumindest "haarig".

Themenstarteram 10. April 2021 um 14:58

Zitat:

Zitat:

@reigns schrieb am 10. April 2021 um 16:52:11 Uhr:

Der Wagen wurde als Sportpaket vom Werk aus verkauft.

steht das exakt so im Vertrag? Als Zusicherung?

Dann bleibt immer noch die Frage: ist der VK der einzige Vorbesitzer?

Nein wurde es nicht. Aber in dem Inserat stand es so (screenshot vorhanden). Nein der Verkäufer ist nicht der einzige Vorbesitzer.

Zitat:

@reigns schrieb am 10. April 2021 um 16:58:40 Uhr:

Nein wurde es nicht. Aber in dem Inserat stand es so (screenshot vorhanden). Nein der Verkäufer ist nicht der einzige Vorbesitzer.

Inserat ist nicht massgeblich, sagt dir jeder RA zuerst.

Was im Kaufvertrag steht und zugesichert wurde, gilt.

Und da stehts wohl nicht ausdrücklich drin.

Und er ist nicht der einzige Vorbesitzer. Vielleicht er selber der Ansicht gewesen, das wäre vom Werk aus schon so verbaut gewesen. Das Gegenteil wirst du ihm kaum nachweisen können.

Themenstarteram 10. April 2021 um 15:08

Zitat:

@audijazzer schrieb am 10. April 2021 um 17:05:53 Uhr:

Zitat:

@reigns schrieb am 10. April 2021 um 16:58:40 Uhr:

Nein wurde es nicht. Aber in dem Inserat stand es so (screenshot vorhanden). Nein der Verkäufer ist nicht der einzige Vorbesitzer.

Inserat ist nicht massgeblich, sagt dir jeder RA zuerst.

Was im Kaufvertrag steht und zugesichert wurde, gilt.

Und da stehts wohl nicht ausdrücklich drin.

Und er ist nicht der einzige Vorbesitzer. Vielleicht er selber der Ansicht gewesen, das wäre vom Werk aus schon so verbaut gewesen. Das Gegenteil wirst du ihm kaum nachweisen können.

Ja aber müssten Umbauten nicht bekannt gegeben werden? Ob er es wußte oder nicht, ist ja nicht mein Problem. Ich erwarte eine Entschädigung. Oder lieg ich völlig falsch?

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