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Auto gekauft, einen Monat fallen Massive Mängel auf die schon länger bestehen.

Themenstarteram 10. März 2020 um 11:31

Moin,

Ich habe mir vor einem Monat einen Audi A4 B6 gekauft von Privat.

Nun war er gestern zum Reifenwechsel in der Werkstatt, dabei ist aufgefallen dass die beiden hinteren Federn des Fahrwerks gebrochen sind, ebenso sind die Felgen Unrund, aber das Hauptproblem ist das Fahrwerk.

Da das Fahrwerk bereits einige Jahre alt ist gibt's dafür keine Federn mehr, bedeutet rein theoretisch müsste ein neues Fahrwerk rein, kosten dafür 1500€ und aufwärts (inklusive Arbeitsstunden).

Kaufvertrag wurde natürlich gemacht, darin steht dass keine Schäden vorhanden sind.

Gibt es da eine Möglichkeit für mich da gegen anzugehen?

Grüße,. Moritz

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@friesek schrieb am 10. März 2020 um 13:16:39 Uhr:

Nun, wenn du mir damit kommen würdest...würde ich schlicht behaupten, dass die Federn bei dir gebrochen sind...

Hoffe er hat es dir nicht mit Vorsatz so verkauft. ...

naja, wenn der Käufer = TE das erst einen Monat nach Kauf bemerkt hat - und auch nur weil ihn die Werkstatt darauf hingewiesen hat! - dann ist´s beim Fahren wohl nicht wirklich auffällig?

 

woher sollte der Verkäufer wissen, ob/dass und seit wann dieser Mangel vorlegen hat???

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Das Argument, das für das Fahrzeug keine Ersatzteile zu bekommen sind, entspricht nicht der Tatsache.

Und, gekauft ist wie gesehen und probegefahren, das ist auch eine Tatsache. Und du mußt dem Verkäufer erst mal beweisen das er wußte in welchem Zustand das Fahrzeug beim kauf war.

MfG kheiz

Themenstarteram 10. März 2020 um 11:39

Zitat:

@crafter276 schrieb am 10. März 2020 um 12:37:54 Uhr:

Das Argument, das für das Fahrzeug keine Ersatzteile zu bekommen sind, entspricht nicht der Tatsache.

Und, gekauft ist wie gesehen und probegefahren, das ist auch eine Tatsache. Und du mußt dem Verkäufer erst mal beweisen das er wußte in welchem Zustand das Fahrzeug beim kauf war.

MfG kheiz

Das Fahrwerk ist Aftermarket, dafür gibt's keine Federn mehr.

Der a4 B6 ist im besten Fall 16 Jahre alt, da ist mit solchen Problemen auch zu kalkulieren...

 

Wie @crafter276 schon schreibt müsstest du dem Verkäufer erstmal nachweisen, dass er Kenntnis von dem Schaden hatte und dir das verschwiegen hat.

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 10. März 2020 um 12:31:55 Uhr:

... vor einem Monat ... gekauft von Privat.

...

Kaufvertrag wurde natürlich gemacht, darin steht dass keine Schäden vorhanden sind.

Du hast WIRKLICH einen Volltrottel gefunden, der Dir (als privater Verkäufer) die MÄNGELFREIHEIT VERTRAGLICH ZUGESICHERT hat???

(in welcher Formulierung denn?)

 

oder meint "keine Schäden" nur keine Unfallschäden?!

 

und was steht sonst im Vertrag?

--> Gewährleistungsausschluss?

 

gibt es weitere relevante Aspekte, die wir für eine SINNVOLLE Einschätzung der Situation wissen sollten?

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 10. März 2020 um 12:31:55 Uhr:

Moin,

Ich habe mir vor einem Monat einen Audi A4 B6 gekauft von Privat.

Nun war er gestern zum Reifenwechsel in der Werkstatt, dabei ist aufgefallen dass die beiden hinteren Federn des Fahrwerks gebrochen sind, ebenso sind die Felgen Unrund, aber das Hauptproblem ist das Fahrwerk.

Da das Fahrwerk bereits einige Jahre alt ist gibt's dafür keine Federn mehr, bedeutet rein theoretisch müsste ein neues Fahrwerk rein, kosten dafür 1500€ und aufwärts (inklusive Arbeitsstunden).

Kaufvertrag wurde natürlich gemacht, darin steht dass keine Schäden vorhanden sind.

Gibt es da eine Möglichkeit für mich da gegen anzugehen?

Grüße,. Moritz

Weißt du wann die Federn gebrochen sind? Weißt du wann und wie die Felgen Schäden erlitten haben?

 

Nun, wenn du mir damit kommen würdest...würde ich schlicht behaupten, dass die Federn bei dir gebrochen sind...

Hoffe er hat es dir nicht mit Vorsatz so verkauft. Das wäre echt mies und ja auch gefährlich.

Bei Privatkauf wird da nicht viel gehen.

Learning für die Zukunft: keine verbastelten Karren kaufen.

Zitat:

@illusion2001 schrieb am 10. März 2020 um 13:24:41 Uhr:

Bei Privatkauf wird da nicht viel gehen.

Learning für die Zukunft: keine verbastelten Karren kaufen.

Oder verkaufen!

Mal wieder das altbekannte Problem, diesmal aus anderer Sicht.

1. wer von privat ein Auto kauft, bei dem die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde hat erstmal die Popo-Karte gezogen...

2. Der Käufer hat es gewußt und verschwiegen: Arglistige Täuschung. das ist dann ein Strafbestand (betrug) Das muß aber bewiesen werden. da wird es schwer für Dich.

Also Kaufvertrag prüfen. Steht drin:...Ich schließe jegliche Gewöhrleistung aus... oder sowas ähnliches. dann siehe Punkt 1. Steht das nicht drin: Ab zum Verkäufer wegen Gewährleistung. danach evtl. zum Anwalt dann läßt sich nämlich evtl was machen wegen der Gewährleistung.

Punkt 2 würde ich an Deiner Stelle erst garnicht versuchen. wenn das nix wird, kann er Dich wohlmöglich auch noch dran kriegen und die Prozesskosten hast Du auch noch am Hals...

Zitat:

@friesek schrieb am 10. März 2020 um 13:16:39 Uhr:

Nun, wenn du mir damit kommen würdest...würde ich schlicht behaupten, dass die Federn bei dir gebrochen sind...

Hoffe er hat es dir nicht mit Vorsatz so verkauft. ...

naja, wenn der Käufer = TE das erst einen Monat nach Kauf bemerkt hat - und auch nur weil ihn die Werkstatt darauf hingewiesen hat! - dann ist´s beim Fahren wohl nicht wirklich auffällig?

 

woher sollte der Verkäufer wissen, ob/dass und seit wann dieser Mangel vorlegen hat???

Zitat:

@StephanRE schrieb am 10. März 2020 um 13:26:55 Uhr:

Mal wieder das altbekannte Problem, diesmal aus anderer Sicht.

1. wer von privat ein Auto kauft, bei dem die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde hat erstmal die Popo-Karte gezogen...

2. Der Käufer hat es gewußt und verschwiegen: Arglistige Täuschung. das ist dann ein Strafbestand (betrug) Das muß aber bewiesen werden. da wird es schwer für Dich.

Also Kaufvertrag prüfen. Steht drin:...Ich schließe jegliche Gewöhrleistung aus... oder sowas ähnliches. dann siehe Punkt 1. Steht das nicht drin: Ab zum Verkäufer wegen Gewährleistung. danach evtl. zum Anwalt dann läßt sich nämlich evtl was machen wegen der Gewährleistung.

Punkt 2 würde ich an Deiner Stelle erst garnicht versuchen. wenn das nix wird, kann er Dich wohlmöglich auch noch dran kriegen und die Prozesskosten hast Du auch noch am Hals...

Selbst wenn die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist, so kann der Verkäufer immer noch sagen, nö bei mir war alles heile.

Dann liegt es am TE das Gegenteil zu beweisen.

Nun denn, eigentlich hast Du ja das verbastelte Auto gekauft.

Das ist Deine eigene Schuld, man darf sich da nicht blenden lassen.

Aber,

Ich habe auch mal einen Alfa Romeo mit Motorschaden gegen einen

ganzen VW-Karmann getauscht.

Habe den Motorschaden (Kopfdichtung) angegeben.

Trotzdem hat mich der Tauschpartner verklagt, als Er einsehen mußte,

das ich nicht gelogen hatte. (der war sowas von Geil auf das Auto)

Und

Der Richter hat einen Rücktausch geurteilt.

Also suche Dir einen guten Rechtsanwalt, Der sich sowas zutraut...........

Vielleicht hast Du ja Glück und kommst mit Deiner Unwissenheit durch......

Hm, mind. 16 Jahre altes, tiefergelegtes Auto von Privat...

Ja da muss man nicht mit Mängeln rechnen...

Reparieren oder halt weiterverkaufen - fertig.

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