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Auto gekauft , getriebeschaden! was tun?
Hallo Leute , habe von einem Vertragshändler Auto gekauft , nichtmal 1,500km gefahren..... leider kommt Geräusche Diagnose Getriebeschaden! Meine frage wäre ich habe das Händler noch nicht kontaktiert werde morgen es tun , Händler ist von mir 450km weit weg , muss ich das Auto dort hin bringen ? Das würde mich nur für benzingeld 140 euro kosten (oh ja meine verbraucht halt 15 liter ) Oder wie Sicht es da aus ? Kann ich auch mein benzingeld verlangen ? ich habe halt gesetzliche Gewährleistung. Auto selbst habe ich erst 3 Monaten.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@racer4679 schrieb am 7. Mai 2015 um 19:08:07 Uhr:
Da es sich um eine Gewährleistung handelt, musst du einen %tualen Eigenanteil aufs Material leisten.
Wo hast du denn den Quatsch mit dem Eigenanteil aufs Material her? Das ist bei Reparaturkostenversicherungen der Fall (CarGarantie usw.), aber nicht bei der gesetzlichen Gewährleistung...
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13 Antworten
Händler kontaktieren - Auto abschleppen/holen lassen. Der Händler muss den Schaden beheben. Da es sich um eine Gewährleistung handelt, musst du einen %tualen Eigenanteil aufs Material leisten.
Was steht im Kaufvertrag?
Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?
Daten?
Ansonsten den Verkäufer kontaktieren, er ist der erste Ansprechpartner, nicht MT.
Zitat:
@racer4679 schrieb am 7. Mai 2015 um 19:08:07 Uhr:
Da es sich um eine Gewährleistung handelt, musst du einen %tualen Eigenanteil aufs Material leisten.
Wo hast du denn den Quatsch mit dem Eigenanteil aufs Material her? Das ist bei Reparaturkostenversicherungen der Fall (CarGarantie usw.), aber nicht bei der gesetzlichen Gewährleistung...
Erstmal danke euch allen für die Kommentare.
Dann bin ich ja froh wenn Händler es holen muss.
Zitat:
@FabJo schrieb am 7. Mai 2015 um 19:10:44 Uhr:
Was steht im Kaufvertrag?
Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?
Daten?
Ansonsten den Verkäufer kontaktieren, er ist der erste Ansprechpartner, nicht MT.
Was soll im Kaufvertrag stehen ? es steht nicht kundenauftrag oder so.
Mazda RX8. 50tsd km drauf Pre Facelift.
Habe es nicht für Alltag nutzen gekauft sondern Spaßauto am Wochenende usw.
Grüße
Zitat:
@Master_Siggi schrieb am 7. Mai 2015 um 20:01:37 Uhr:
Zitat:
Wo hast du denn den Quatsch mit dem Eigenanteil aufs Material her? Das ist bei Reparaturkostenversicherungen der Fall (CarGarantie usw.), aber nicht bei der gesetzlichen Gewährleistung...
Die Frage stellt sich ob ein Neuteil verbaut wird oder ein gebrauchtes Bauteil. Sollte Variante 1 gewählt werden, wird ein Eigenanteil fällig. Gleichzeitig ist der Verkäufer nicht verpflichtet ein Neuteil (Bsp. Getriebe) zu verbauen. Im Falle dieser Variante würden dann auch keine Eigenkosten für den Käufer entstehen.
Falls Du anderer Meinung bist, dann hau mal paar Paragraphen in die Runde .
Beim Gebrauchtwagenkauf scheiden sich immer noch die Geister...
Mir ist es egal ob es Neu oder gebrauchtes teil gebaut wird. Hauptsache es geht wieder.
@racer-4679: wenn du dir dafür einen Eigenanteil abziehen lässt, ist das deine Sache. Kann ja jeder mit sich machen lassen, was er will. Wenn der Verkäufer ein gebrauchtes, gleichwertiges Teil hat oder beschaffen kann, dann soll er das einbauen, und alle sind glücklich. Hat er das nicht, ist es sein Problem und er muss eben ein neues Verbauen, aber das kann und darf nicht das Problem des Käufers sein.
Zeig du uns doch lieber mal den §, in dem geregelt sein soll, dass der Kunde einen EAT bei einem Neuteil tragen muss
Zitat:
@racer4679 schrieb am 7. Mai 2015 um 20:38:51 Uhr:
Zitat:
@Master_Siggi schrieb am 7. Mai 2015 um 20:01:37 Uhr:
Die Frage stellt sich ob ein Neuteil verbaut wird oder ein gebrauchtes Bauteil. Sollte Variante 1 gewählt werden, wird ein Eigenanteil fällig. Gleichzeitig ist der Verkäufer nicht verpflichtet ein Neuteil (Bsp. Getriebe) zu verbauen. Im Falle dieser Variante würden dann auch keine Eigenkosten für den Käufer entstehen.
Falls Du anderer Meinung bist, dann hau mal paar Paragraphen in die Runde .
Beim Gebrauchtwagenkauf scheiden sich immer noch die Geister...
das ist ja noch ein größerere Schmarnn als wenn mann die Sachmangelhaftung mit Garantie
gleichsetzt.
Der Kunde hat einen Anspruch aus kostenlosen Sachmangelbehebung.
Hier die Paragraphen..
§ 434 BGB Sachmangel
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
§ 439 BGB Nacherfüllung
§ 441 BGB Minderung
§ 444 BGB Haftungsausschluss
§ 474 BGB Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
§ 475 BGB Abweichende Vereinbarungen
§ 476 BGB Beweislastumkehr
Der Kunde hat ein "Recht" auf kostenlose Nachbesserung und dabei
bedeutet "kostenlos" auch "null" Prozent Beteiligung des Kunden.
Ergo, die Kosten für die Nachbesserung trägt allen der Verkäufer !
Was allerdings stimmt, sollte der Mangel den Wagenwert übersteigen, dann
kann der Verkäufer auf ein Gebrauchtteil (mit Garantie) zurückgreifen
oder den Vertag wandeln.
In diesem Falle ist aber auf jedenfall entscheidet aber der Käufer ob Repariert
oder wandeln und nicht der Verkäufer.
Grüße
Moin,
Die Antwort ist nicht Ja und nicht Nein, sondern Jein.
Dazu gibt es unterschiedliche Urteile, die alle darauf abzielen, inwiefern der Fahrzeugwert nach der Reparatur zu bewerten ist und wie eine zeitwertgerechte Reparatur bezogen auf den Fahrzeugwert aussieht.
In den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass bei einer Getriebereparatur selbst bei einem Neuteil kein Wertgewinn des Fahrzeugs zu erwarten ist (tendenziell eher das Gegenteil) - also ist KEIN Abzug Neu für Alt gerechtfertigt (AG Münster, AGMünchen). Das dürfte hier der Fall sein.
Ist durch die Reparatur mit Neuteil eine Wertsteigerung jenseits des Bagatellbereichs zu erwarten (z.B. bei hohem Alter und eher niedrigem Fahrzeugwert) dann kann das durchaus umgelegt werden (Grundlage ist hier die Verhältnismäßigkeit - der Verkäufer darf in so einem Fall auch Rückabwicklung anstreben und die Sache muss ja nicht in einen höheren Wert versetzt werden, als sie beim Verkauf bzw. zur Zeit hat/te) - da dies aber immer strittig sein wird - wird darauf im Normalfall verzichtet - da auch die Verkäufer wissen dass Sie damit ein hohes Risiko eingehen. Ergo - nur weil es denkbar ist ... wird das im Rahmen der Gewährleistung quasi nie gemacht (AG Kenzingen,AG Oldenburg).
Daher versuchen die meisten schwarzen Schaafe in so einem Fall meist einen Schaden durch fehlgebräuchliche Nutzung zu generieren. Also vorsichtig mit Äußerungen in Gesprächen sein.
MfG Kester
So Gestern habe ich mein Auto einem Mazda Händler hingefahren da Händler mir auch Cargarantie gegeben hat.
Mazda händler hat Cargarantie das schaden beantragt , heute bekomme ich Anruf ich soll das Auto abholen. Grund?
Cargarantie will genau das Ursache wissen , was kaputt ist Mazda Händler will aber zuerst das Bestätigung von Cargarantie das die zahlen. Nur der Getriebe ausbauen kostet 500 euro sagte die Frau am Telefon.
Ich soll das Auto zu dem Händler bringen wo ich es gekauft habe. Meinem Händler angerufen ihn erzählt was sache ist , er hat mir gesagt ich soll zu einem anderen Mazda Händler fahren da ich Cargarantie habe wenn die auch es nicht reparieren soll ich ihn wieder anrufen. Ganz ehrlich ich selbst habe kein bock wieder zu einem Mazda Händler fahren zu müssen. Wie soll ich den da weiter machen ? was würdet ihr da machen ?
Grüße
Wenn du CarGarantie hast, liegen dir sicher auch die notwendigen Unterlagen dieses Anbieters vor. Darin stehen die Geschäftsbedingungen... und u.a auch die Bauteile, welche im Schadensfall übernommen werden. Das Getriebe sollte zu 99,9% übernommen werden, sagt die Glaskugel
Gleichzeitig kann man diese Garantie bei vielen und verschiedenen Werkstätten (welche diese auch anbieten) in Gebrauch nehmen. Das bringt für dich den Vorteil, dass du nicht erst die 450 Km Fahrstrecke in Anspruch nehmen mußt. Also setz dich mit CarGarantie in Verbindung und kläre weiteres ab - aber du kannst auch die Werkstatt damit beauftragen. Weitere Schritte werden von mir nicht genannt, da hier zu viele K...........r und B..........r herumlauern.
Hi,
da der Händler, wo Du das Fahrzeug gekauft hast, anscheinend kein Interesse hat
seinen gesetz. Pflichten nachzukommen (Sachmangelhaftung) solltest Du hier einen
Rechtsanwalt einschalten.
"Alternativen" wurden ja hier genannt.
Grüße
Schön, dass hier möglicherweise (reine Mutmaßung) mal wieder ein Händler einem Käufer das Gewährleistungsrisiko mittels Gebrauchtwagenversicherung übergewälzt hat.
Die Garantie ersetzt jedenfalls die gesetzliche Gewährleistung nicht. Getriebe ist kein Verschleißteil, ergo hat der Verkäufer hier meiner bescheidenen persönlichen Meinung nach einfach das Fahrzeug zu reparieren. Ob dabei dann manches von einer von dir bezahlten Garantie übernommen wird oder nicht kann dem Käufer aber eigentlich egal sein.
So eine Garantie zahlt sich (meiner bescheidenen Meinung nach) nur dann aus, wenn die gesetzliche Gewährleistung um ist und man noch einen gewissen Schutz haben will. Oder wenn damit (was ich nicht weiß aber nicht recht glauben kann) auch Verschleißteile oder dergleichen abgedeckt werden würden, welche eher nicht im Rahmen der Gewährleistung beanstandet werden könnten.
Ansonsten kauft man einen Gebrauchten (wenn man das will) doch gerade deswegen beim Händler, weil es die gesetzliche Gewährleistung gibt und nicht (und darum ist der Preis auch deutlich höher als von privat) und nicht, weil ich mir dann auch nochmal zusätzlich eine Garantie (nach Bezahlung) aufschwatzen lassen will.
Aber wie gesagt das ist meine persönliche Meinung, wenn der Verkäufer/Händler hier nicht einlenkt, würde ich wohl auch einen Anwalt aufsuchen.