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Auto gekauft mit Mängeln

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 16. Oktober 2018 um 10:22

Hallo zusammen,

 

Ich bräuchte mal euren Rat.

 

Habe vor knapp einer Woche von Privat einen Golf 5 gekauft Baujahr 2005 mit 182000km

 

War vor Ort hab mir das Fahrzeug angeschaut und auch eine Probefahrt gemacht. Hat auch soweit alles gepasst. Das Fahrzeug stand halt knapp 1,5 Monate aber er hat neu tüv.

 

Das Auto war such ziemlich verdreckt von aussen. Nachdem ich mit dem Auto nach Hause gefahren bin und am nächsten durch die Waschanlage gefahren bin, Habe ich festgestellt das das Auto einen hagelschaden hat, auf dem Dach und der Motorhaube. Habe auch den fehlerspeicher ausgelesen...2 Fehler wurden angezeigt..... nox sensor Fehler sporadisch und die SRA Masse Problem. Habe dann noch festgestellt das die Beifahrerscheibe beim hoch fahren einfach wieder runter fährt, sowie das KI Pixelfehler hat bei bestimmten Temperaturen.

 

Daher jetzt die Frage.... Kann ich was gegen den Verkäufer machen? Die kleinen Fehler stören mich jetzt nicht so arg, aber der Hagelschaden ist halt schon extrem ärgerlich.

 

Danke schonmal für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Nein, jedenfalls nicht, wenn du unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft hast, wovon ich stark ausgehe.

Da müßtest du schon nachweisen können, dass die Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden waren und der Besitzer davon wußte. Beides wird nicht möglich sein.

Und wenn man einen Hagelschaden übersieht, ist man ganz einfach selber schuld, da muss man halt genauer hinsehen bzw. das Auto stehenlassen, wenn es so verdreckt ist, dass man das nicht sieht.

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Nein, jedenfalls nicht, wenn du unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft hast, wovon ich stark ausgehe.

Da müßtest du schon nachweisen können, dass die Fehler bereits vor dem Kauf vorhanden waren und der Besitzer davon wußte. Beides wird nicht möglich sein.

Und wenn man einen Hagelschaden übersieht, ist man ganz einfach selber schuld, da muss man halt genauer hinsehen bzw. das Auto stehenlassen, wenn es so verdreckt ist, dass man das nicht sieht.

am 16. Oktober 2018 um 17:18

bei der Vorversicherung nachfragen wegen Hagelschaden. Der wurde bestimmt abgerechnet und der Verkäufer wusste davon. Die eigene Versicherung bekommt das auch raus, Hagelschäden werden registriert.

Zitat:

@V8-Triker schrieb am 16. Oktober 2018 um 19:18:36 Uhr:

bei der Vorversicherung nachfragen wegen Hagelschaden. Der wurde bestimmt abgerechnet und der Verkäufer wusste davon. Die eigene Versicherung bekommt das auch raus, Hagelschäden werden registriert.

Ey sorry, wenn ich ein Auto SEHE und nach dem waschen merken würde, dass ein Hagelschaden vorliegt, würde ich mich im letzten Mauseloch verkriechen, bevor ich den Verkäufer dafür belange.

Es sei denn, der Käufer trägt eine Armbinde mit drei schwarzen Punkten.:D

Alle anderen Punkte, kann der Verkäufer gewusst haben. Muss aber nicht. Fenster hoch und runter hätte man auch testen können. Fehler im Fehlerspeicher wüsste ich auch nicht, wenn ich kein Auslesegerät habe und sonst nix im im Display angezeigt wird.

Zitat:

@V8-Triker schrieb am 16. Oktober 2018 um 19:18:36 Uhr:

bei der Vorversicherung nachfragen wegen Hagelschaden. Der wurde bestimmt abgerechnet und der Verkäufer wusste davon. Die eigene Versicherung bekommt das auch raus, Hagelschäden werden registriert.

Und was soll das bringen - er hat das Auto wissentlich mit Hagelschaden gekauft - der Verkäufer konnte doch nicht wissen, dass er zu doof zum Gucken ist...

Kauf von Privat und garantiert einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung...

Das ist die berühmte Arsxx Karte - da gibt es nichts vom Verkäufer.

am 16. Oktober 2018 um 17:35

bleib mal ganz locker, es geht um arglistige Täuschung und nur um den Hagelschaden. Dazu braucht man als Verkäufer kein KFZ-Ausbildung. Man wusste von dem Hagelschaden.

Bei dem Rest gebe ich dir Recht.

Also arglistige Täuschung kann derzeit nur vermutet werden. Der Inhalt des Kaufvertrages (zB Zustand wie besehen, etc.) wurde nicht gepostet. Und noch nicht mal der Umfang des Hagelschadens (wieviele Dellen, wie Tief, wo genau, etc.) wurde genau angegeben. Und ein Hagelschaden gehört zu den Mängeln die nicht verdeckt sind --> sondern offensichtlich! Hinsehen muss man dazu aber schon.

am 16. Oktober 2018 um 17:43

auch Privatverkäufer haben ihre Pflichten beim Autoverkauf. Hier scheinen einige nicht auf dem laufenden zu sein.

Ein Käufer muss kein Experte sein.

Ein Blinder kauft kein Auto und einem Sehendem kann kein Hagelschaden untergejubelt werden.

Wenn der erst nach dem Waschen rauskommt, sollte sich der Käufer noch zusätzlich schämen - jeder Verkäufer macht seine Ware so schön wie möglich, ist dieselbe verdreckt, gehen alle Warnlampen an.

Wahrscheinlich war das Auto wegen des Hagelschadens so schön billig, das der Käufer sabbernd den Vertrag unterschrieben hat und nun enttäuscht feststellt - das war ja gar kein Schnäppchen.

am 16. Oktober 2018 um 17:55

Unten nur mal als Bsp.

Verschwiegene Schäden, wie Hagelschaden, lässt sich ja über die Versicherung raus bekommen, gehören dazu.

Im Kaufvertrag ,, gekauft wie gesehen,, gilt schon lange nicht mehr, auch im Privatverkauf.

,,Im Übrigen achten Sie darauf, dass Sie den Käufer über alle Umstände wahrheitsgemäß aufklären müssen, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Wenn Ihr Pkw einen schweren und Ihnen bekannten Unfall hatte, müssen Sie den Käufer darüber informieren. Tun Sie es nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag nachträglich wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass Sie den Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten müssen.,,

Gruß und viel Glück

Zum besseren Verständnis:

Als ich das Auto von dem Foto unten gekauft habe, erklärte mir der VK, bei ihm habe es keinen Unfall gehabt, als ich zu Hause war, ich das Auto gewaschen hatte, fielen mir einige Dinge auf. Das Auto könnte sogar einen Unfall gehabt haben.

Ein reparierter Hagelschaden muss angegeben werden, aber ganz bestimmt kein unreparierter...

Edit - denn den kann man sehen.

006-supercar

Zitat:

@V8-Triker schrieb am 16. Oktober 2018 um 19:55:39 Uhr:

Unten nur mal als Bsp.

Verschwiegene Schäden, wie Hagelschaden, lässt sich ja über die Versicherung raus bekommen, gehören dazu.

Und das Herumgerate geht munter weiter. Jetzt sind wir schon bei einem Hagelschaden den die Versicherung abgerechnet hat, und der Geschädigte (hier der Verkäufer oder Vorverkäufer?) dann nicht repariert hat? Von einem nicht gemeldeten Hagelschaden werden sie ja wohl nichts wissen können.

Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung hat auch nicht jeder. Hier geht es schließlich um ein 13 Jahre altes Auto.

Derzeit ist nur eines klar: Es gibt einen nicht reparierten Hagelschaden. Vielleicht kann der TE ja die Details zum Kaufvertrag noch posten?

 

am 16. Oktober 2018 um 18:19

wollt ihr dem Käufer nun helfen, oder ihm immer wieder erklären das er ein Depp war. Auch als Käufer hat man Rechte.

Mir ist das auch egal und muss mich nicht mit Unwissenden unterhalten.

Solange der TE keine detaillierteren Angaben macht, sind wir hier wohl alle Unwissende. Also bitte Details (nach)liefern. Aber wie könnte man bei einem Pixelfehler helfen? Bei einem defekten Fensterheber? Dies hätte alles bei der Besichtigung auffallen können. Lediglich der Fehler mit dem Nox-Sensor wäre nicht ohne Softwäre zu entdecken gewesen. Und hier ist auch nicht geklärt ob der TE vielleicht sogar ein Fehlerlesegerät besitzt und dieses nicht zur Besichtigung mitgebracht hat.

Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Es wird schwierig werden juristisch gegen den Verkäufer vorzugehen; aber unmöglich ist es nicht. Ohne Rechtsschutzversicherung wurde ich persönlich davon Abstand nehmen, sofern nicht im Kaufvertrag Angaben sind, welche meine Rechtsposition stärken.

Zitat:

@V8-Triker schrieb am 16. Oktober 2018 um 20:19:36 Uhr:

wollt ihr dem Käufer nun helfen, oder ihm immer wieder erklären das er ein Depp war. Auch als Käufer hat man Rechte.

Mir ist das auch egal und muss mich nicht mit Unwissenden unterhalten.

Ich würde ihm helfen wollen, wenn es was zu helfen gibt. Hier sehe ich komplett schwarz, vor allem der Hagelschaden.

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