- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Auto gekauft noch angemeldet auf Verkäufer und Unfall
Auto gekauft noch angemeldet auf Verkäufer und Unfall
Guten Tag,
Habe mir heute ein aut gekauft. Das Auto war auf dem Verkäufer angemeldet und mein Bruder Hat einen Unfall gebaut.
Die frage die mich jetzt stellt ich habe das Auto gekauft und den Vertrag unterschrieben. So geht der bestehende Versicherungs-Vertrag auf meinen Namen ( Käufer) über ?
Und gibt es da irgendwelche Probleme bezüglich das mein Bruder gefahren ist ?
Ich danke euch jetzt schon für die Hilfe.
Ich bin grade in so einer unbeschreiblichen Situation mir geht's so schlecht.
Beste Antwort im Thema
Wichtig ist, ob der Verkäufer die Veräußerung fristgerecht angezeigt hat.
Ansonsten kann es Probleme mit der Rückstufung geben.
Ähnliche Themen
42 Antworten
Der Verkäufer is Vn und somit zahlt deine Versicherung und er steigt! Bei Glück hat er Rabattschutz
Mit meiner Versicherung meinen Sie die , die ich beim Kauf vom Verkäufer übernommen habe?
Zitat:
@Murtasa0812 schrieb am 16. April 2016 um 20:22:39 Uhr:
Die frage die mich jetzt stellt ich habe das Auto gekauft und den Vertrag unterschrieben. So geht der bestehende Versicherungs-Vertrag auf meinen Namen ( Käufer) über ?
Und gibt es da irgendwelche Probleme bezüglich das mein Bruder gefahren ist ?
Zu ersten Frage: Ja, du bist Rechtsnachfolger des Versicherungsvertrages
zur zweiten Frage: Nein
Einfach den Erwerb des Fahrzeuges beim Versicherer anzeigen.
Okay bei der Versicherung die das Fahrzeug schon hatte melden.
Das Problem ist, dass mein Bruder gegen eine Ampel gefahren ist und so Ampel sehr teuer sind.
Wird die Versicherung nichts sagen , weil ich also Käufer nicht gefahren bin sondern ein dritter ?
Zitat:
@Murtasa1997 schrieb am 16. April 2016 um 20:44:51 Uhr:
Okay bei der Versicherung die das Fahrzeug schon hatte melden.
Das Problem ist, dass mein Bruder gegen eine Ampel gefahren ist und so Ampel sehr teuer sind.
Wird die Versicherung nichts sagen , weil ich also Käufer nicht gefahren bin sondern ein dritter ?
genau.
die schadenhöhe ist nicht relevant.
nein.
geh davon aus, dass die den kaufvertrag in kopie haben wollen und eine extra Police ab Erwerbsdatum auf Deinen Namen ausstellen.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 16. April 2016 um 20:26:58 Uhr:
Der Verkäufer is Vn und somit zahlt deine Versicherung und er steigt! Bei Glück hat er Rabattschutz
Das ist nach wie vor falsch.
Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über, der Verkäufer hat ab dem Moment der Übergabe nichts mehr damit zu tun außer dass er Gesamtschuldnerich für den Versicherungsbeitrag mit im Boot ist wenn er alles richtig dokumentiert hat.
Grüße
Steini
Leider weis ich nicht wo der Verkäufer versichert ist,
Wie er versichert ist denke aber Haftpflicht und das wars ( den es ist ein Kleinwagen der 500€ gekostet hat)
Die Versicherung wird Regress fordern oder ?
Wichtig ist, ob der Verkäufer die Veräußerung fristgerecht angezeigt hat.
Ansonsten kann es Probleme mit der Rückstufung geben.
Zitat:
@germania47 schrieb am 16. April 2016 um 22:00:14 Uhr:
Wichtig ist, ob der Verkäufer die Veräußerung fristgerecht angezeigt hat.
Ansonsten kann es Probleme mit der Rückstufung geben.
Also der Verkäufer hatte die Unterlagen für Versicherung und Zulassung die wir zusammen ausgefüllt haben.
Er meinte er wolle sie faxxen.
was ich mich jetzt frage werden diese Kosten von der Versicherung übernommen oder muss ich von meiner eigenen Tasche zahlen
Das Fahrzeug ist pflichtversichert, daher zahlt die Kfz-Versicherung.
In bestimmten Fällen kann es Regressforderungen geben, z. B. bei Trunkenheit.
Die Versicherung erfährst du mit dem Kennzeichen, über den Zentalruf der Versicherungen:
Achso okay
Also bei Trunkenheit, BTM hohe Geschwindigkeit denke ich auch oder ?
Zitat:
@Murtasa1997 schrieb am 16. April 2016 um 22:07:19 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 16. April 2016 um 22:00:14 Uhr:
Wichtig ist, ob der Verkäufer die Veräußerung fristgerecht angezeigt hat.
Ansonsten kann es Probleme mit der Rückstufung geben.
Also der Verkäufer hatte die Unterlagen für Versicherung und Zulassung die wir zusammen ausgefüllt haben.
Er meinte er wolle sie faxxen.
was ich mich jetzt frage werden diese Kosten von der Versicherung übernommen oder muss ich von meiner eigenen Tasche zahlen
Oder per Mail.
Das Thema hatten wir hier schon einmal.
Die Zuordnung des Schadens geht dann an den Käufer, wenn zum Zeitpunkt des Schadens dem Versicherer der Übergang des Vertrages auf den Erwerber bereits angezeigt wurde. Ansonsten wird der SFR des Verkäufers belastet.
der zeitpunkt des übergangs des Vertrages ist nicht von dem zeitpunkt der veräußerungsanzeige abhängig.
die ausführungen sind für mich daher nicht nachvollziehbar.