Auto gekauft ohne Kat Privatkauf
Moin Zusammen ich bin Luca 19 jähre alt,
Ich habe mir vor einer weile mein erstes Auto Zugelegt es wurde eine w204 aus dem jahr 2013.
als ich dann das erste mal mein auto von Draußen gehört habe war es zu laut um Serie zu sein.
Dann habe ich angefangen mir Gedanken zu machen und habe es auf die Bühne genommen. Dabei hat sich heraus gestellt das ich kein Kat dring habe wovon ich nichts wusste. Jetzt habe ich mir ein Kostenvoranschlag geben lassen und will jetzt mit einem Anwalt vor gehen. im Kaufvertrag steht das eine Downpipe verbaut ist hat das was mit dem Kat zu tuhen oder komme ich damit vor Gericht durch da mir nichts davon gesagt wurde und auch nirgendwo was davon steht.
Danke für eure Hilfe Liebe Grüße
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21 Antworten
Eine Downpipe ist ein (meistens nicht im Sinne der StVO zulässiger) Ersatz für den Kat. Wenn es sogar im Kaufvertrag steht, kannst du dir den Weg zum Anwalt sparen. Steht dann ja quasi schwarz auf weiß im Vertrag, dass kein Kat verbaut ist.
Der Kat ist übrigens essenziell für den Schadstoff-Ausstoß. Wenn dich die Polizei erwischt und feststellt, dass kein Katalysator verbaut ist, hast du schönen Ärger an der Backe. (Stichwort Steuerhinterziehung etc.) Als Halter des Fahrzeuges bist du für die Zulässigkeit des Autos verantwortlich, da kann man sich also auch nicht nach dem Motto „Das hat der Vorbesitzer gemacht“ rausreden...
Jedes Auto hat eine „Downpipe“ also insofern ist das wohl nichts besonderes.
Wenn eine Downpipe ohne Zulassung verbaut wurde hätte das auch so im Inserat stehen müssen.
Wir sagten dazu früher noch Hosenrohr.
Zitat:
@Feinstauben schrieb am 9. Juni 2021 um 15:09:19 Uhr:
Jedes Auto hat eine „Downpipe“ also insofern ist das wohl nichts besonderes.
Wenn eine Downpipe ohne Zulassung verbaut wurde hätte das auch so im Inserat stehen müssen.
Klar hat jedes Fahrzeug eine Downpipe im Sinne von Flansch, Kats und Flexteil. Hier geht es ja vermutlich um eine Downpipe im Sinne von einem „Hosenrohr“ (sagt man das heutzutage noch so? *lach*).
Auf einen Umbau am Katalysator wird im Kaufvertrag ja offenbar explizit hingewiesen. Angaben im Inserat, ob vorhanden oder nicht, sind kein Bestandteil des Kaufvertrages. Bei einem Privatkauf gilt in der Regel „Gekauft wie besichtigt“ beziehungsweise halt natürlich gemäß der Angaben im Kaufvertrag.
Den Gang zum Anwalt kann man sich wirklich sparen. Da hätte man einfach vorher mit dem Verkäufer klären sollen was mit dem Vermerk „Downpipe“ im Kaufvertrag gemeint ist.
Edit: da war CGIDRIVER wohl schneller beim tippen als ich. Da bin ich also doch nicht der Einzige der das noch so nennt. *lach*
Bei rechtlichen Fragen ist der Threaderöffner besser bei einem Rechtsanwalt als hier im Forum aufgehoben. Gekauft wie gesehen bedeutet nicht grundsätzlich einen Ausschluss der Gewährleistungspflicht. Solche Infos finden sich sehr schnell im Internet.
Zitat:
@Doenertier18 schrieb am 9. Juni 2021 um 15:40:57 Uhr:
Bei rechtlichen Fragen ist der Threaderöffner besser bei einem Rechtsanwalt als hier im Forum aufgehoben. Gekauft wie gesehen bedeutet nicht grundsätzlich einen Ausschluss der Gewährleistungspflicht. Solche Infos finden sich sehr schnell im Internet.
Klar, natürlich kann man das nochmal mit einem Anwalt durchsprechen. Jedoch schließt jeder vernünftige Kaufvertrag für Privatkäufe die Gewährleistung aus. Und erzählt mir jetzt bitte nichts von „Arglistiger Täuschung“, wenn wie bereits gesagt, im Kaufvertrag explizit der Umbau erwähnt wird.
Man sollte vielleicht den Kaufvertrag durchlesen und verstehen, bevor man seine Unterschrift drauf setzt...
Zitat:
@Tobias1001 schrieb am 9. Juni 2021 um 15:22:45 Uhr:
Zitat:
@Feinstauben schrieb am 9. Juni 2021 um 15:09:19 Uhr:
Jedes Auto hat eine „Downpipe“ also insofern ist das wohl nichts besonderes.
Wenn eine Downpipe ohne Zulassung verbaut wurde hätte das auch so im Inserat stehen müssen.
Klar hat jedes Fahrzeug eine Downpipe im Sinne von Flansch, Kats und Flexteil. Hier geht es ja vermutlich um eine Downpipe im Sinne von einem „Hosenrohr“ (sagt man das heutzutage noch so? *lach*).
Auf einen Umbau am Katalysator wird im Kaufvertrag ja offenbar explizit hingewiesen. Angaben im Inserat, ob vorhanden oder nicht, sind kein Bestandteil des Kaufvertrages. Bei einem Privatkauf gilt in der Regel „Gekauft wie besichtigt“ beziehungsweise halt natürlich gemäß der Angaben im Kaufvertrag.
Da ich sowas wie Downpipe überhaupt nicht kannte, hab ich gerade mal Google bemüht.
Das ganze läuft wohl unter Tuning, und kann auch mit Zulassung oder TÜV Gutachten verbaut werden.
Insofern ist der Eintrag im Kaufvertrag "Downpipe verbaut" ungefähr so aussagekräftig wie "Wagen getunt".
Das kann legal oder illegal geschehen.
Zitat:
Den Gang zum Anwalt kann man sich wirklich sparen. Da hätte man einfach vorher mit dem Verkäufer klären sollen was mit dem Vermerk „Downpipe“ im Kaufvertrag gemeint ist.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt befragen, eine Beratung kostet nicht viel.
Es wird wohl darauf hinauslaufen ob "Downpipe verbaut" gleichbedeutend ist mit "Kat entfernt"
Ich würde auch sagen, Termin für eine Rechtsberatung beim Fachanwalt buchen, Vertrag mitnehmen, Problem schildern. Ich habe selber eigentlich ein recht gutes Rechtsverständnis, habe aber auch oft die Erfahrung gemacht das das die Rechtsprechung ganz anders aussehen kann. Und in wie fern in diesem Fall das Recht auf der Seite des Käufers liegt, ob es da eventuell Auslegungsmöglichkeiten gibt und ein Richter auch gänzlich anders als erwartet urteilen kann, das können Fachanwälte viel besser überblicken als wir.
Wenn sowas im Kaufvertrag steht kauf ich den Karren nicht. Sowas kauf ich nur wenn alles original ist. Und wenn Tuningteile nicht eingetragen sind, sag ich zum Verkäufer, den Schlitten kauf ich nur wenn die Teile eingetragen sind. Auch wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe, schreib ich da generell drauf, das das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes den Vorschriften entspricht, und alle evtl. Umbauten eingetragen sind. Macht der Verkäufer da nicht mit, und unterschreibt das, kauf ich das Auto nicht.
Naja, ich vermute mal TÜV wäre günstiger als der Anwalt. Und wenn du Glück hast kannst du mal jemanden beim TÜV bitten da drunter zu gucken was es ist und ob man damit die Plakette bekommt. Wenn ja ist ja alles zumindest rechtlich in Ordnung.
Wenn ein kannst du dir immer noch eine gegebenenfalls kostenfreie erstberatung suchen.
Ein Tipp, falls du ADAC Mitglied bist, die haben Anwälte die man auch einfach mal so anrufen kann für ein paar erste Gedanken.
Und, als ich dort angerufen habe wurde gar nicht nach meiner Nummer beim ADAC gefragt. Vielleicht hatten sie meine telefonnummer schon gespeichert und dadurch verglichen, vielleicht hat der Anwalt auch einfach vergessen zu fragen. Versuch ist es wert
Zitat:
@CGIDRIVER schrieb am 9. Juni 2021 um 15:19:37 Uhr:
Wir sagten dazu früher noch Hosenrohr.
Bin wieder etwas schlauer , guter Sound ( damals ,auch mit TÜV )
Wenn er damit zum TÜV fährt und das verbaute Teil nicht Regelkonform ist..fährt er mit dem Stuhl nicht mehr vom Hof..
Plakette wird sofort entfernt
Ich weiß nicht woher Du Deine Erkenntnisse hast. Eine Downpipe besteht aus dem Turboladerflansch, den Katalysator(en) – Vor- und Hauptkatalysator – sowie einem Flexteil. Wenn die Kat's fehlen ist es keine Downpipe.
Zitat:
@Tobias1001 schrieb am 9. Juni 2021 um 14:57:24 Uhr:
Eine Downpipe ist ein (meistens nicht im Sinne der StVO zulässiger) Ersatz für den Kat. Wenn es sogar im Kaufvertrag steht, kannst du dir den Weg zum Anwalt sparen. Steht dann ja quasi schwarz auf weiß im Vertrag, dass kein Kat verbaut ist.
Der Kat ist übrigens essenziell für den Schadstoff-Ausstoß. Wenn dich die Polizei erwischt und feststellt, dass kein Katalysator verbaut ist, hast du schönen Ärger an der Backe. (Stichwort Steuerhinterziehung etc.) Als Halter des Fahrzeuges bist du für die Zulässigkeit des Autos verantwortlich, da kann man sich also auch nicht nach dem Motto „Das hat der Vorbesitzer gemacht“ rausreden...
Zitat:
@waltrogge schrieb am 9. Juni 2021 um 18:01:52 Uhr:
Ich weiß nicht woher Du Deine Erkenntnisse hast. Eine Downpipe besteht aus dem Turboladerflansch, den Katalysator(en) – Vor- und Hauptkatalysator – sowie einem Flexteil. Wenn die Kat's fehlen ist es keine Downpipe.
Zitat:
@waltrogge schrieb am 9. Juni 2021 um 18:01:52 Uhr:
Zitat:
@Tobias1001 schrieb am 9. Juni 2021 um 14:57:24 Uhr:
Eine Downpipe ist ein (meistens nicht im Sinne der StVO zulässiger) Ersatz für den Kat. Wenn es sogar im Kaufvertrag steht, kannst du dir den Weg zum Anwalt sparen. Steht dann ja quasi schwarz auf weiß im Vertrag, dass kein Kat verbaut ist.
Der Kat ist übrigens essenziell für den Schadstoff-Ausstoß. Wenn dich die Polizei erwischt und feststellt, dass kein Katalysator verbaut ist, hast du schönen Ärger an der Backe. (Stichwort Steuerhinterziehung etc.) Als Halter des Fahrzeuges bist du für die Zulässigkeit des Autos verantwortlich, da kann man sich also auch nicht nach dem Motto „Das hat der Vorbesitzer gemacht“ rausreden...
Liest du eigentlich auch alle Beiträge oder nur das was du grade lesen willst?
Ich wiederhole mich aber gerne nochmal:
„Klar hat jedes Fahrzeug eine Downpipe im Sinne von Flansch, Kats und Flexteil. Hier geht es ja vermutlich um eine Downpipe im Sinne von einem „Hosenrohr“ (sagt man das heutzutage noch so? *lach*). [...]“