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Auto gekauft und nun direkt die Kupplung kaputt! Kompletter Kaufpreis noch nicht bezahlt....

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 14:43

Hallo,

ich habe gestern Abend ein Auto gekauft. Da das Auto schon abgemeldet war, konnte ich keine richtige Probefahrt machen, nur ein kurzes Stück auf einer Spielstrasse (max. 100 Meter). Ich habe den Wagen dann gekauft und angezahlt. Kaufpreis 1350 Euro und Anzahlung 1000. Ich habe alle Schlüssel, den KFZ Brief und Schein erhalten. Heute Morgen habe ich den Wagen dann angemeldet. Da die Verkäuferin nicht zuhause war, konnte ich Ihr die restlichen 350 Euro noch nicht geben. Im Kaufvertrag hat sie aber angekreuzt, dass sie den Empfang des Kaufpreises von 1350 Euro erhalten hat. (Handschriftlich steht nun unten drunter noch: 1000 Euro angezahlt; Rest 350 Euro am nächsten Tag). - trotzdem ist aber der komplette Betrag als Erhalten gekennzeichnet.

Wir haben dann die Schilder montiert und sind losgefahren...

Nun merkte ich beim fahren, dass im 3ten, 4ten und 5ten Gang die Drehzahl stieg ohne das der Wagen an Geschwindigkeit zunahm. Also rutscht die Kupplung durch (oder wie heisst das im Fachjargon?)

Ich habe die Verkäuferin angerufen und ihr den Sachverhalt erklärt, aber sie meinte sie weiss nichts davon und der Wagen fährt einwandfrei, außerdem hätte sie den Wagen sowieso schon so günstig abgegeben....

Ich sagte ihr, ich möchte die 350 Euro einbehalten um den Schaden instand zu setzen (falls man für 350 Euro überhaupt eine neue Kupplung bekommt?!)

Sie will nun aber nicht. Ihr einziges Angebot ist, ich bekomme meine 1000 Euro zurück und die Hälfte der Anmeldegebühr (insgesamt 70 Euro). Getankt habe ich übrigens auch noch für 20 Euro... Das hieße ich hätte die ganze Fahrerei, 55 Euro Verlust, kein Auto und nur Ärger! Das will ich auch nicht.

Sie sagte nun sie hätte mit dem ADAC Anwalt gesprochen und der meinte es wäre "eine übliche Masche"...ja kennt man, mit dem Unterschied, sie könnte den Mangel selbst feststellen. Ich bot ihr an eine Probefahrt zu machen und dann sieht sie es selbst (falls sie es nicht schon gemerkt hat beim fahren!)...Sie will aber nicht. Ich bot sogar an in eine Werkstatt zu fahren und den Wagen untersuchen zu lassen. Sie will jedoch nicht. Ist übrigens ein Golf 3 BJ 12/1994 mit 180 TKM.

 

Was nun?

Beste Antwort im Thema

ich würde den Wagen auch zurück geben.Behältst du den musst du den Restbetrag natürlich noch zahlen.Die 1000€ sind ja als Anzahlung vermerkt.

Baust du noch ´ne neue Kupplung ein kostet dich der Wagen dann min.1700€.Wäre er das Wert?

Bei 180TKM und 1,3T€ muß man halt mit Verschleiß rechnen.Wenn man dann noch kauft ohne vernünftige Probefahrt und einen Kaufvertrag unter Ausschluss der Gewährleistung unterschreibt,kann man im Nachhinein sicher nichts mehr verlangen.

Hier wird schon nach ´nem Anwalt geschrien.Wofür? Die Frau ist doch bereit den Wagen zurück zu nehmen :confused:

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32 Antworten
am 27. Juni 2008 um 14:46

joa isn golf ne halt 55 euro miese gemacht aber besser den kaufpreis komplett zu bezahlen und noch kohle in die kupplung reinzustecken

hol dir lieber ein vernünftiges auto

nen BMW z.b. ;)

am 27. Juni 2008 um 14:50

Zitat:

Original geschrieben von Remus BMW

joa isn golf ne halt 55 euro miese gemacht aber besser den kaufpreis komplett zu bezahlen und noch kohle in die kupplung reinzustecken

hol dir lieber ein vernünftiges auto

nen BMW z.b. ;)

Mit so einer Aussage ist dem Frank aber ned geholfen.

In meinen Augen ist das ein verschwiegener Mangel. Das kommt jetzt aber auf den Kaufvertrag drauf an. Ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Steht da drin: Probefahrt gemacht?

Moin,

Wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist ...

Musst du ZAHLEN ... und darfst die Kupplung auf deine Rechnung ersetzen. Ausnahme : Du kannst der Verkäuferin BEWEISEN dass sie vom Mangel wusste. Dann wäre der Vertrag wegen Irrtums oder Täuschung wandelbar. Ich kann dir aber verraten : Das wird dir nicht gelingen. (Es sei denn die Verkäuferin ist strohdoof)

Zahlst du nicht, machst du dich strafbar. Ich schwanke noch zwischen Betrug, Diebstahl und Unterschlagung *fg* (Bin halt kein Jurist) So einfach ist die Kiste.

Also ... zahlen, ärgern und nächstes Mal kein Auto kaufen, bei dem die Probefahrt nicht richtig möglich ist. Denn die Verkäuferin ist nicht für dein Versäumnis haftbar zu machen.

Oder ... das ÜBERAUS kulante Verhalten der Verkäuferin in Anspruch nehmen.

MFG Kester

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Zitat:

Original geschrieben von Remus BMW

joa isn golf ne halt 55 euro miese gemacht aber besser den kaufpreis komplett zu bezahlen und noch kohle in die kupplung reinzustecken

hol dir lieber ein vernünftiges auto

nen BMW z.b. ;)

Mit so einer Aussage ist dem Frank aber ned geholfen.

In meinen Augen ist das ein verschwiegener Mangel. Das kommt jetzt aber auf den Kaufvertrag drauf an. Ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Steht da drin: Probefahrt gemacht?

Da steht nichts drin von der Probefahrt (wenn man diese überhaupt so nennen kann). Dort steht nur: "Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluß der Sachmängelhaftung, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Körperschäden. Anspruche aus Sachmängelhaftung, die gegebenfalls gegenüber dritten Bestehen, werden an den Käufer abgetreten". Weiter steht noch, dass der Wagen keinen Unfallschaden sowie keine sonstigen Beschädigungen hat.

Sondervereinbarung: keine Garantie.

am 27. Juni 2008 um 14:54

Was ist das den für ein kaufvertrag ??

Hats du dir den aus dem Inet selber ausgedruckt oder hast du den selber geschrieben bzw sie

was steht den da drin??

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 14:56

Zitat:

Original geschrieben von Remus BMW

Was ist das den für ein kaufvertrag ??

Hats du dir den aus dem Inet selber ausgedruckt oder hast du den selber geschrieben bzw sie

was steht den da drin??

Sie hat den Kaufvertrag von Auto Bild ausgedruckt...

Moin,

Diese Formulierung klingt ziemlich Wasserdicht :D Da haste No Chance *g*

MFG Kester

am 27. Juni 2008 um 15:00

"Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluß der Sachmängelhaftung, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird."

es war ein privatkauf wie du gesagt hast und soweit ich weiß

leider

keine Garantie oder Gewährleistung

ich glaube auch das der Vertrag für dich keine möglichkeiten bietet das zu umgehen

vllt überdenkst du nochmal ihr angebot mit der rückgabe der 1000euro

zudem sie dir auch noch 35 zu der anmeldegebühr beisteuern würde wäre auch ein verlust für sie

wünsch dir viel erfolg bei deiner entscheidung

Hi,

habe ähnlichen Fall mit einem 320i QP von meinem Bruder erlebt.

Wenn die Verkäuferin den Wagen zurück nimmt, dann nehm dieses Angebot an!! Was besseres kann dir nicht passieren in dem Fall!

Holger

Hmm, schwierige Sache...:(

Allerdings würde ich in diesem Falle mal sagen, du hast da etwas Pech gehabt.Ihmo ist es schon die Aufgabe des Käufers beim Kauf eines Autos diesen auch zu überprüfen und nicht nur drüberzuschauen. Die Verkäuferin ist ja nicht dazu verpflichtet , dafür zu Sorgen das man mit dem Wagen eine ausgiebige Probefahrt machen kann...;)

Anderseits könnte man auch sagen ne Art "Sachmangelhaftung" allerdings gilt diese beim Privatverkauf soweit wie ich weiß nicht, wenn dieser im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde.Da sie Frau ist, kann man wohl auch nicht unbedingt davon ausgehen das sie diesen Mangel absichtlich verschwiegen hat, sprich es ihr überhaupt aufgefallen ist...:(

 

Sie hat dir kulanter Weise angeboten, den Wagen wieder zurückzunehmen, dir dann den Kaufpreis zu erstatten inkl. der Hälfte von den Anmeldegebühren...:)

 

Das du nun €20,- fürs Tanken ausgeben hast, ist nicht ihre Schuld und somit kannst du sowas auch nicht als Forderung geltend machen...

 

Ich würde an deiner Stelle das Auto zurückgeben, mir die €1000,- + Hälfte (€35,-) für die Anmeldung erstatten lassen und dann weitersuchen.Fährst du 500KM für ein Fahrzeug welches nicht I.O ist und hast somit Auslagen, kannst du auch niemanden dafür Haftbar machen, da es ja in deinem eigenen Interesse liegt....;)

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär

Fährst du 500KM für ein Fahrzeug welches nicht I.O ist und hast somit Auslagen, kannst du auch niemanden dafür Haftbar machen, da es ja in deinem eigenen Interesse liegt....;)

Schlechte Argumentation,denn das stimmt SO nicht!

Fährt man in dem Glauben und nach erhaltener Auskunft,der Wagen sei in gutem Zustand,diese 500km oder mehr oder von mir aus auch was weniger,und stellt dann fest,das der Wagen eher das Gegenteil des versprochenen Zustandes besitzt,kann man den Verkäufer durchaus auf Schadenersatz,bzw. Ersatz der Fahrtkosten verklagen.

Zum eigentlichen Fall:

Gib die Kiste zurück,die Frau kann dich beschissen haben,es is aber auch möglich,das die mit der Mühle seltenst den vierten Gang verwendet oder gar schneller wie Stadtgeschwindigkeit war,da merkt man die rutschende Kupplung erst dann,wenn selbige eh schon fast belaglos ist.

 

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär

Hmm, schwierige Sache...:(

Allerdings würde ich in diesem Falle mal sagen, du hast da etwas Pech gehabt.Ihmo ist es schon die Aufgabe des Käufers beim Kauf eines Autos diesen auch zu überprüfen und nicht nur drüberzuschauen. Die Verkäuferin ist ja nicht dazu verpflichtet , dafür zu Sorgen das man mit dem Wagen eine ausgiebige Probefahrt machen kann...;)

Aber hier liegt ja ein verschwiegener Mangel vor. Ich geh jetzt davon aus dass die Verkäuferin auch im 4. und 5. Gang gefahren ist und somit den Defekt bemerkt haben dürfte. Und es ist wohl davon auszugehen dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Sowas nennt sich "arglistige Täuschung". Zumal sie ja nichtmal bereit ist sich den Mangel vorführen zu lassen. Steht im Kaufvertrag drin "mängelfrei"? Oder "gekauft wie gesehen"? Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast würd ich auf jeden Fall zum Anwalt mit der Sache. Der wird dir mehr Gewissheit verschaffen können als wir es können.

Kann mich Metzer und Lalelebär nur anschließen. Gib das Teil zurück und verbuch die 55 Eier unter Lehrgeld.

Das die Frau dir das Angebot macht den Golf zurückzugeben (und dir auch noch einen Teil der Anmeldegebühren erstattet) ist mehr als fair und spricht eigentlich dagegen, dass sie dich über´s Ohr hauen wollte.

Ist zwar ärgerlich, dass die Suche wieder von vorne los geht, aber es bringt dich wahrscheinlich schneller zu einem neuen fahrbaren Untersatz als jetzt nen Anwalt einzuschalten oder sonst irgendwelche Rechtsmittel einzulegen. Der einzige, der davon etwas hat ist der Anwalt. :D

ich würde den Wagen auch zurück geben.Behältst du den musst du den Restbetrag natürlich noch zahlen.Die 1000€ sind ja als Anzahlung vermerkt.

Baust du noch ´ne neue Kupplung ein kostet dich der Wagen dann min.1700€.Wäre er das Wert?

Bei 180TKM und 1,3T€ muß man halt mit Verschleiß rechnen.Wenn man dann noch kauft ohne vernünftige Probefahrt und einen Kaufvertrag unter Ausschluss der Gewährleistung unterschreibt,kann man im Nachhinein sicher nichts mehr verlangen.

Hier wird schon nach ´nem Anwalt geschrien.Wofür? Die Frau ist doch bereit den Wagen zurück zu nehmen :confused:

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