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Auto "geklaut", unfall, Beschlagnahmung durch Polizei, ADAC will nicht zahlen
Hallo, vor etwa vier Wochen wurde durch einen "Freund des Hauses" mein Auto unwissentlich entwendet. Die Fahrt ging leider schief, sodass das Auto in der Bundesstraße in der Leitplanke hing.
Es ist ein großer Haftpflichtschaden entstanden (Summe noch unbekannt, siehe meine Rückstufungsfrage hier im Forum), aber das Auto konnte noch bewegt werden und sicher auf einer Wiese im Ort abgestellt werden.
Durch Zeugen wurde der ADAC verständigt, der widerrum mit mir Rücksprache gehalten hat. Laut Aussage ist alles versichert, da ich ADAC Plus Mitglied bin und das Fahrzeug würde abgeschleppt werden und die Kosten übernimmt der ADAC.
Das Auto wurde zusätzlich ein paar Tage beschlagnahmt von der Polizei, da nicht klar war, wer der Fahrer war. Im Nachhinein hatte der Fahrer keinen Führerschein mehr wegen Entzug.
Nach Freigabe habe ich das Fahrzeug selbst abgeholt und auf dem Hänger abtransportiert. Ich solle doch nur bitte in Vorkasse treten, da das gute Unternehmen öfter Probleme mit der Zahlungsabwicklung hätte (ADAC Partner!). Der ADAC übernimmt die Kosten aber problemlos. Hier gingen alle Alarmglocken an, leider habe ich ein zu gutes Bild vom ADAC bisher gehabt.
Ich staunte nicht schlecht, als mir eine Rechnung von knapp 400 Euro für eine Abschleppstrecke von 500 Metern ohne jegliche Gefahr vorgelegt wurde. Da mir jedoch mehrfach versichert wurde, dass der ADAC das zahlen würde, bin ich in Vorkasse getreten.
Ich habe den Schaden am selben Tag eingereicht und habe heute nach drei Wochen die Antwort erhalten:
Die Kosten seien durch die polizeiliche Sicherstellung entstanden. Leider leider könne man daher die Kosten nicht übernehmen.
Natürlich brennt es mir in den Fingern den Leuten morgen meine Meinung zu sagen und natürlich sofort meine ADAC Mitgliedschaft zu kündigen, ich bezweifel aber, dass dies viel bringen wird.
Was für Möglichkeiten habe ich hier? Ich wurde mehrfach falsch infomiert, dass der ADAC das zahlen würde, das Fahrzeug wurde korrekt abgeschleppt und erst nachträglich für 1-2 Tage sichergestellt, die Kosten von 400 Euro sind schlicht Wucher, ich komme mir absolut verarscht vor. Die Polizei stellt ein Fahrzeug sicher, ich muss dafür zahlen. Ist das korrekt? Realistisch dürfte man maximal die zwei Abstelltage beim Abschleppunternehmen mir berechnen, wo das Fahrzeug beschlagnahmt war. Abgeschleppt wurde aus Unfallgründen.
Bitte um Hilfestellung...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von franz0492
Die Person hat kein Geld und wird auch in den nächsten Jahren zu keinen großen Summen kommen. Er befindet sich am Anfang eines Studiums.
Das sind doch ideale Voraussetzungen.
Wenn du alle Kosten genau beziffern kannst, besorge dir einen entsprechenden Vollstrecktungstitel.
Der hat 30 Jahre Gültigkeit.
Das wird nix nutzen - der studiert Jura und wird vermutlich Anwald für Verkehrsrecht
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26 Antworten
Lass doch Alles vom "Freund des Hauses" bezahlen. (Denk' auch an die 5000€ Regressforderung von der Versicherung).
Die Person hat kein Geld und wird auch in den nächsten Jahren zu keinen großen Summen kommen. Er befindet sich am Anfang eines Studiums.
Ich mahne aktuell schon meine Vollkaskoversicherung und werde zur Not klagen, da diese die Zahlung verweigert, weil ich angeblich vorsätzlich gehandelt habe und über den Führerscheinentzug angeblich bescheid wusste. Außerdem hätte ich das Fahrzeug freiwillig rausgegeben.
Laut meinem Anwalt (habe zum Glück Rechtsschutz) sind hier meine Erfolgsaussichten aber gut, da Vorsatz praktisch nie nachgewiesen werden kann. Grobe Fahrlässigkeit ist voll versichert und deckt auch Fahrten ohne Führerschein ab (von Dritten, sonst wäre es wieder vorsätzlich). Es geht tatsächlich nur um die Vorsatzunterstellung.
Daher versuche ich möglichst viel Geld bzw. meine alten Rabattklassen zu retten, da von dem Schuldigen erstmal nichts zu erwarten ist.
Regress ist das nächste Thema, ich schätze den neuen Haftpflichtschaden der Leitplanke auf 1000-5000 Euro. Soviel kann die Versicherung ja auch von ihm holen. Kann man das so drehen, dass die nicht abstufen und zusätzlich das ganze Geld zurückholen? Dann hätten sie ja doppelt verdient.
Aber hier geht es ja hauptsächlich um den ADAC, der mich ebenfalls betrogen hat mit Falschaussagen und die Partnerwerkstatt mit Wucher. Gibt es hier Möglichkeiten, die ich verfolgen sollte?
Zitat:
Original geschrieben von franz0492
Aber hier geht es ja hauptsächlich um den ADAC, der mich ebenfalls betrogen hat mit Falschaussagen und die Partnerwerkstatt mit Wucher. Gibt es hier Möglichkeiten, die ich verfolgen sollte?
Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtigt!
Du musst mal etwas Licht ins Dunkle bringen:
- die 400,- EUR sind AI, oder kannst du einzelne Posten rauslesen?
- Polizei hat wirklich erst nach dem Abschleppe sichergestellt?
- wer hat den Auftrag zum Abschleppen gegeben?
Normal kann der ASD dir die Stehdauer zum Zeitpunkt der polizeil. Sicherstellung nicht in Rechnung stellen, da müssten die sich an die Polizei halten.
Ansonstens bist sehr wahrscheinlich du der richtige Rechnungssteller und müsstest das ganze mal mit deinem RA bereden.
Da das Fzg ja gestohlen wurde, bin ich mir nicht sicher, ob solches Bergen und Abschleppen vom ADAC übernommen wird. Der Ablauf muss jetzt erstmal klar aufgeteilt werden, damit man weiss, wer für welchen Akt verantwortlich ist.
Das Abschleppunternehmen hat anscheinend gewusst, dass es kompliziert wird und dich "überredet" in Vorkasse zu treten.
Denke der RA wird schon das Richtige tun.
PS: Hast du Anzeige gegen deinen "Freund" gestellt oder wirst du ihn decken?
gruss
TazaTDI
Es kann auch hilfreich sein, in deinen Versicherungsvertrag (Plus-Mitgliedschaft ist nichts anderes) zu schauen und sich über die Bedingungen (z. B. Abschleppen zur nächsten Werkstatt ZWECKS REPARATUR; auch den versicherten Höchstbetrag - 200 EUR, wenn ich recht erinnere) zu informieren, bevor man hier so lospoltert.
Ob im Gespräch mit dem ADAC alles so klar rüberkam, dass es sich nicht um das Abschleppen zu einer Werkstatt zwecks Reparatur handelt, können wir nicht beurteilen.
Was dir das Abschleppunternehmen möglicherweise an Blödsinn erzählt, hat mit dem ADAC und deinen Versicherungsbedingungen rein gar nichts zu tun.
Tschuldige, aber: Der ADAC versichert doch seine Mitglieder und nicht die Wagen. D.h. Du warst nicht der Fahrer --> weshalb sollte der ADAC die Abschleppkosten übernehmen?
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Tschuldige, aber: Der ADAC versichert doch seine Mitglieder und nicht die Wagen. D.h. Du warst nicht der Fahrer --> weshalb sollte der ADAC die Abschleppkosten übernehmen?
Wer sagt das, dass der ADAC nur Mitglieder versichert und keine Fahrzeuge? Hab auch ADACplus und bin mir sicher, dass auch meine und andere von mir geführte Fzg versichert sind.
EDIT: Hab mal schnell beim ADAC reingeschaut.
"2. Was ist geschützt?
...
Geschützt sind alle auf das ADACPlusMitglied und seine Familie
zugelassenen Kraftfahrzeuge, alle nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die der Familie gehören und
alle fremden Fahrzeuge, die von der Familie geführt werden.
..."
Quelle: Leistungen
Natürlich alle Angaben ohne Gewähr
Kann sein, dass die irgendwo auch Schlüpflöcher eingebaut haben
gruss
TazaTDI
Wenn wir schon dabei sind… demselben Dokument läßt sich entnehmen, dass Schäden nicht geschützt sind,
Zitat:
a) wenn bei Eintritt des Schadens ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug geführt oder der berechtigte Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte; die Verpflichtung zur Leistung bleibt jedoch gegenüber den mitgeschützten Personen bestehen, die davon ohne Verschulden keine Kenntnis hatten;
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Tschuldige, aber: Der ADAC versichert doch seine Mitglieder und nicht die Wagen. D.h. Du warst nicht der Fahrer --> weshalb sollte der ADAC die Abschleppkosten übernehmen?
Es wird sie wohl nicht übernehmen, weil der Versicherungsfall nicht vorlag (Abschleppen zur nächsten, geeigneten Werkstatt zwecks Reparatur)".
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wenn wir schon dabei sind… demselben Dokument läßt sich entnehmen, dass Schäden nicht geschützt sind,
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
a) wenn bei Eintritt des Schadens ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug geführt oder der berechtigte Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte; die Verpflichtung zur Leistung bleibt jedoch gegenüber den mitgeschützten Personen bestehen, die davon ohne Verschulden keine Kenntnis hatten;
Danke für die Info.
Mir ging es aber nur um die Aussage, dass der ADAC nur Mitglieder und keine Fahrzeuge versichert, deswegen mein Auszug aus den Leistungen
Im Falle des TE ist eh sehr kompliziert in wieweit er es mitzuverantworten hat und evtl. fahrlässig gehandelt hat. Da können wir alle eh nur mutmaßen und raten.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Tschuldige, aber: Der ADAC versichert doch seine Mitglieder und nicht die Wagen. D.h. Du warst nicht der Fahrer --> weshalb sollte der ADAC die Abschleppkosten übernehmen?
Es wird sie wohl nicht übernehmen, weil der Versicherungsfall nicht vorlag (Abschleppen zur nächsten, geeigneten Werkstatt zwecks Reparatur)".
Es kann auch eine Bergung sein und es muss auch nicht immer eine Reparatur sein.
Bei einem Unfall mit Totalschaden wird der Wagen trotz Null Aussicht auf Reparatur auch abgeschleppt.
Vor vielen Jahren ist an einem Stauende meinen Eltern in meinem Audi 80 ein LKW ins Heck gerauscht und der Kofferraum war plötzlich auf der Rückbank. Auch da wurde der Wagen vom ADAC abgeschleppt.
Ausschlaggebend wird eher die Fahrbereitschaft sein.
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Mir ging es aber nur um die Aussage, dass der ADAC nur Mitglieder und keine Fahrzeuge versichert, deswegen mein Auszug aus den Leistungen
Nee, mein Posting bezog sich gar nicht auf Dich bzw. die von Dir zitierte Passage, sondern sollte dem TE einen Hinweis darauf liefern, weshalb der ADAC nicht leistungspflichtig sein könnte
Nach Rücksprache mit der Polizei konnte ich bestätigen, dass das Fahrzeug (grundlos laut Oberkommissar) erst im Nachhinein beschlagnahmt wurde.
Die Unfallsicherung wurde vom Fahrer bzw. den Mitfahrern übernommen, sodass es sich rechtlich gesehen nur um das Abschleppen von einer Wiese zur ADAC Werkstatt (500m) handelt. Hierbei sollte es auch unerheblich sein, wer hier tatsächlich gefahren ist oder warum, da das Fahrzeug voll abgedeckt ist.
Nach Drohung mit rechtlichen Schritten hatte die Sachbearbeiterin auch einsehen und teilt mir morgen eine neue Entscheidung mit. Solche Maschen seien aber nicht ungewöhnlich beim ADAC laut Oberkommissar.
Wahrscheinlich wird etwa die Hälfte für das Abschleppen übernommen. Die restlichen Kosten soll und werde ich der Polizei in Rechnung stellen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Mir ging es aber nur um die Aussage, dass der ADAC nur Mitglieder und keine Fahrzeuge versichert, deswegen mein Auszug aus den Leistungen
Nee, mein Posting bezog sich gar nicht auf Dich bzw. die von Dir zitierte Passage, sondern sollte dem TE einen Hinweis darauf liefern, weshalb der ADAC nicht leistungspflichtig sein könnte
Ach so, sorry. Dachte du hättest mich gemeint