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Auto geliefert - doch Merkmale fehlen
Hallo gemeinde,
bin übers Internet (mobile) auf einen Händler gestoßen der einen Golf V angeboten hatte. Als Extras bzw. Sonderausstattung stand u.a. folgendes: Sitzheizung, Radio CD mit integr. Wechsler.
Ich vorab den Kaufvertrag unterschrieben, da das Auto ca. 300 km von mir entfernt war.
Am Tag der Abholung ist mir folgendes aufgefallen: Radio RCD 300 - kein integrierter Wechsler und es ist auch keine Sitzheizung verbaut am Golf.
Das heisst also: 2 angebotene Leistungen wurden nicht geliefert.
Was nun? Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Danke
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23 Antworten
Was steht denn im Kaufvertrag?
Da kannst Du entweder vom Vertrag zurücktreten, weil der Kaufgegenstand nicht der Beschreibung entspricht, oder eine angemessene Kaufpreisminderung verlangen. Im Falle des Rücktritts kannst Du wohl auch noch Entschädigung für den Aufwand der Anreise geltend machen...
Ciao & Grüße
Marc
Was steht denn auf dem Kaufvertrag?
Und seit wann hast du das auto??
Zitat:
Original geschrieben von Netsmurf
Da kannst Du entweder vom Vertrag zurücktreten, weil der Kaufgegenstand nicht der Beschreibung entspricht, oder eine angemessene Kaufpreisminderung verlangen. Im Falle des Rücktritts kannst Du wohl auch noch Entschädigung für den Aufwand der Anreise geltend machen...
Ciao & Grüße
Marc
So leicht ist das nicht, wenn auf dem Kaufvertrag diese beiden extras nicht aufgezählt sind dann gibt es probleme..
habe das auto mitgenommen und der Verkäufer wollte sich was einfallen lassen. Das ganze ist jetzt knapp eine Woche her und ich möchte natürlich ein Strich unter die sache ziehen.
Im Kaufvertrag berücksichtigt: CD-Wechsler
Das Merkmal mit der Sitzheizung steht (bzw. stand) nur in der Beschreibung bei mobile. Ausdruck liegt mir allerdings noch vor.
Stell Ihm den Wagen wieder hin und nimm deine Kohle wieder mit! GGF Anwalt einschalten falls er sich querstellt.
Er wird dir bestimmt ein externen CD-Wechsler anbieten oder das Radio austauschen..
Wegen sitzheizung kriegst du bestimmt preisnachlass, du musst das aber nicht akzeptieren.
Frage: ist nicht die Offerte (sprich: Inserat bei mobile.de) auch Bestandteil des Kaufvertrags und damit bindend?
Kommt drauf an. Eine solche Anzeige ist lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben. Inwiefern diese bindend ist, ist wohl eine Einzelfallfrage.
Es ist sicherlich eine Pflicht beider Parteien den Kaufvertrag zu sichten bevor unterschrieben wird. Wirklich bindend ist der KV. Also die dort aufgeführten Merkmale, die in Wirklichkeit nicht vorhanden sind, kannst Du verlangen.
Das klingt aber schon nach arglistiger Täuschung oder einfach nur totaler Dummheit des Verkäufers.
Ich persönlich wäre vom KV zurückgetreten und hätte Schadenersatz hinsichtlich vergeblicher Aufwendungen geltend gemacht.
Kann aber auch verstehen, dass wenn man ein KFZ kauft, dass man sowas nciht gerne rückabwickelt und sich dann erneut auf die Suche macht.
Wenn Du Dir unsicher bist, nimm Kontakt zu einem Anwalt auf. Dann bist Du auf jeden Fall auf der rechten Seite.
ich kenne mich zwar nich sehr gut mit gesetzestexten aus, aber ich glaub schon das die Anzeige im Netz und der Kaufvertrag bindend ist.
Er hat mir jetzt Alufelgen angeboten, wo ich angeblich 700 € sparen würde. OZ gemini in 18 zoll mit bereifung für 850 €
will halt nur wissen ob das angebot gut ist, oder ob ich noch mehr rausholen könnte?
Zitat:
Original geschrieben von joelmiguel79
ich kenne mich zwar nich sehr gut mit gesetzestexten aus, aber ich glaub schon das die Anzeige im Netz und der Kaufvertrag bindend ist.
Er hat mir jetzt Alufelgen angeboten, wo ich angeblich 700 € sparen würde. OZ gemini in 18 zoll mit bereifung für 850 €
will halt nur wissen ob das angebot gut ist, oder ob ich noch mehr rausholen könnte?
also ne felgen kostet 310 euro ohne reifen...sind dann 1240 für felgen...plus die reifen...wo nen guter vllt 130 euro kostet.. alles in allem wäre das für nen satz knapp 1800 euro....kommt dann natürlich auf den reifen an....=)
die rede war von vredestein
allerdings weiß ich keine größe
Zitat:
Original geschrieben von Farnsi
Kommt drauf an. Eine solche Anzeige ist lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben. Inwiefern diese bindend ist, ist wohl eine Einzelfallfrage.
Es ist sicherlich eine Pflicht beider Parteien den Kaufvertrag zu sichten bevor unterschrieben wird. Wirklich bindend ist der KV. Also die dort aufgeführten Merkmale, die in Wirklichkeit nicht vorhanden sind, kannst Du verlangen.
Das klingt aber schon nach arglistiger Täuschung oder einfach nur totaler Dummheit des Verkäufers.
Ich persönlich wäre vom KV zurückgetreten und hätte Schadenersatz hinsichtlich vergeblicher Aufwendungen geltend gemacht.
Kann aber auch verstehen, dass wenn man ein KFZ kauft, dass man sowas nciht gerne rückabwickelt und sich dann erneut auf die Suche macht.
Wenn Du Dir unsicher bist, nimm Kontakt zu einem Anwalt auf. Dann bist Du auf jeden Fall auf der rechten Seite.
ah ein jurist oder so ähnlich
invitatio ad offerendum
so einfach ist das nicht mit dem rücktritt... eine nacherfüllung ist hier nicht von vornherein unmöglich... du musst ihm ne frist zur nacherfüllung setzen... erst dann kannst du vom vertrag zurücktreten oder mindern...
oder du einigst dich mit ihm gütlich auf nen preisnachlass... also über ne faktische minderung...
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
so einfach ist das nicht mit dem rücktritt... eine nacherfüllung ist hier nicht von vornherein unmöglich... du musst ihm ne frist zur nacherfüllung setzen... erst dann kannst du vom vertrag zurücktreten oder mindern...
oder du einigst dich mit ihm gütlich auf nen preisnachlass... also über ne faktische minderung...
tja, das dumme ist nur dass der händler bestimmt nicht sich die mühe macht und am auto die orginale sitzheizung einbaut
Der TE muss auch kein preisnachlass akzeptieren.