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auto günstig über bekannten Leasen?
Hi,
ein bekannter von mir ist versicherungsvertreter (selbstständig) und verdient >17.5k/Jahr.
Ich würde mir gerne ein Auto leasen im Geschäftskunden Leasing.
Das Auto würde 199€ Netto kosten.
Eine Vollkasko würden wir extern (nicht vom Autohaus, da mindestalter) dazuholen. Dort wäre der bekannte eben als hauptversicherer und ich als Mitfahrer eingetragen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich effektiv nur die 199€ plus Versicherung und Steuern zahle, die 19% die auf die 199 dazu kommen, aber nicht? Da der bekannte die ja von der Steuer absetzen kann bzw zurück bekommt?
Und kann ich das Auto (hauptsächlich) nutzen?
Ist ohne Anzahlung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@toastiii1 schrieb am 4. Februar 2015 um 16:17:22 Uhr:
Hi,
ein bekannter von mir ist versicherungsvertreter (selbstständig) und verdient >17.5k/Jahr.
:
Besonders erfolgreich scheint Dein Bekannter nicht zu sein ...
Spontan fallen mir zwei Dinge dazu ein:
1) Als Versicherungsvertreter benötigt er sicher selbst ein Auto. Wie will er dem Finanzamt klar machen, dass er als One-Man-Show zwei Geschäftsfahrzeuge braucht?
2) Falls es sich bei dem Einkommen um die Provisionseinkünfte vor Betriebsausgaben und Steuern handeln sollte, dürfte es nicht einfach sein, der Leasinggesellschaft eine entsprechende Bonität nachzuweisen.
Gruß
Der Chaosmanager
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21 Antworten
und wie stellst du dir das mit der Versteuerung der 1%-Regel vor? Derjenige, auf den das Auto ja geschäftlich läuft, nutzt es ja nicht, sodern du privat...
Muss ich bei der Versicherung auch eine überwiegend geschäftliche Nutzung angeben oder kann ich da auch eine rein private Nutzung angeben, obwohl das Auto soz. Auf Geschäfts Kunden Basis geleast wurde?
und wer sieht denn wie ich das Auto tatsächlich nutze?
Edith
verzeiht dass ich so gar keinen Plan habe..
Die Versicherung wird das ggf. auch interessieren, wie das Fahrzeug genutzt wird, aber das wird keinen großen Unterschied machen. Aber das Finanzamt wird sich dafür interessieren, wofür das Fahrzeug genutzt wird, wenn dein Bekannter die Leasingraten von der Steuer absetzen und/oder Vorsteuer daraus ziehen will. Entweder muss eine 100%ige geschäftliche Nutzung nachgewiesen werden, oder eben die Privatfahrten versteuert werden (1%-Regel oder eben mittels Fahrtenbuch). Viel Spaß
Okay vielen dank!
1%Regelung bedeutet, dass 1% des Neuwagen Preises von der Steuer abgesetzt werden kann?
Aber Man muss dann trotzdem den echten bruttopreis der Leasing raten bezahlen..? aber durch die 1 % Regelung immer noch billiger bzw man zahlt weniger als wenn alles komett privat läuft und man den bruttopreis komplett alleine trägt?
1%-Regelung heißt, dass du als Mitarbeiter 1% des Bruttolistenpreises + Entfernungspauschale (zum Arbeitsort) als geldwerten Vorteil auf dein Gehalt / deinen Lohn draufgerechnet bekommst. Du hast im Endeffekt also ein geringeres Netto-Einkommen.
Wie das bei euch läuft -> keine Ahnung!
P. S.: Man sollte als junger Erwachsener in der Lage sein, sich die grundlegenden Informationen per Google (o. ä.) zu beschaffen, bevor man konkret über diese m. E. Schnapsidee nachdenkt. Tue deinem "Bekannten" einen Gefallen und lass es sein, oder konsultiert einen Steuerberater. (Wobei ich nicht weiß, ob er in Kenntnis der Sachlage überhaupt interessiert wäre, euch "adäquat" zu beraten.)
Den Gedanken, das Fahrzeug bei Deinem Bekannten auch steuerlich als "Geschäftswagen" laufen zu lassen (also Vorsteuer zu ziehen etc.) würde ich ganz schnell mal verwerfen....aber wenn es rein darum geht, das Auto von Audi überhaupt zu bekommen, dann könnte aus dem Weg über den Bekannten vielleicht ein Schuh werden (auch wenn Audi das bestimmt nicht gerne sieht).
Aber bitte nicht in irgendeiner Weise versuchen, steuerlich da auch noch was zu drehen! Für Dich dürfte dann also übrig bleiben: 119.- + 19% MwSt
Wenn Du bei der Versicherung nur Privatnutzung angibst und es tatsächlich nur privat nutzt, sollte doch alles ok sein....
Zitat:
@toastiii1 schrieb am 4. Februar 2015 um 16:17:22 Uhr:
Hi,
ein bekannter von mir ist versicherungsvertreter (selbstständig) und verdient >17.5k/Jahr.
:
Besonders erfolgreich scheint Dein Bekannter nicht zu sein ...
Spontan fallen mir zwei Dinge dazu ein:
1) Als Versicherungsvertreter benötigt er sicher selbst ein Auto. Wie will er dem Finanzamt klar machen, dass er als One-Man-Show zwei Geschäftsfahrzeuge braucht?
2) Falls es sich bei dem Einkommen um die Provisionseinkünfte vor Betriebsausgaben und Steuern handeln sollte, dürfte es nicht einfach sein, der Leasinggesellschaft eine entsprechende Bonität nachzuweisen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@toastiii1 schrieb am 4. Februar 2015 um 16:17:22 Uhr:
Hi,
ein bekannter von mir ist versicherungsvertreter (selbstständig) und verdient >17.5k/Jahr.
17.550€? Der sollte sich eher nach H4 erkundigen, anstatt nach Leasing Fahrzeugen.
Vielleicht ist er ja nur ein Nebenerwerbs-Versicherungsvertreter, der das Klinkenputzen nach Feierabend betreibt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Februar 2015 um 21:40:23 Uhr:
Vielleicht ist er ja nur ein Nebenerwerbs-Versicherungsvertreter, der das Klinkenputzen nach Feierabend betreibt.
Ja, und Hauptberuflich erhält er den Mindestlohn.....
Zitat:
@GOLFIWOLFI schrieb am 5. Februar 2015 um 21:23:31 Uhr:
Zitat:
@toastiii1 schrieb am 4. Februar 2015 um 16:17:22 Uhr:
Hi,
ein bekannter von mir ist versicherungsvertreter (selbstständig) und verdient >17.5k/Jahr.
17.550€? Der sollte sich eher nach H4 erkundigen, anstatt nach Leasing Fahrzeugen.
Hmm, ich hatte gedacht, der TE hätte das erwähnt, um uns anzuzeigen, dass der "Bekannte" kein Kleingewerbetreibender ist. Ergo dazu berechtigt ist, Vorsteuer abzuziehen.
(Auch wenn er sich sonst völlig ahnungslos gibt.)
[EDIT] Ich gehe davon aus, dass der TE meint: Der Bekannte verdient mehr als 17.500 € p. a.
Seh ich genauso.
Was manche Leute da schon wieder rein interpretieren...der TE hat nie gesagt, dass der Bekannte 17550€ verdient und solche Anmerkungen mit Hartz 4 kann man sich auch verkneifen
Das mit dem Einkommen des Versicherungsonkels habe ich auch so verstanden, dass es um MEHR ALS 17,5 pro Jahr geht, deswegen auch das >-Zeichen vor der Zahl. Aber unabhängig davon kann man dem TE nur von Tricksereien mit der Umsatzsteuer warnen.
Beste Grüße
SpyderRyder
Ok, ich hatte in der Tat nicht an die USt.-Grenze gedacht (die sich ja am Umsatz bemisst), da der TE vom Verdienst geschrieben hatte.
Abgesehen von der Umsatzsteuer-Trickserei bleiben meine Bedenken, wie ein Versicherungsvertreter seinem FA klarmachen soll, weshalb er zwei Firmenfahrzeuge benötigt.
Gruß
Der Chaosmanager