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Auto hat massive Mängel trotz Angabe im Kaufvertrag "keine Beschädigungen"

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 16:25

Hallo zusammen,

ich hatte kurz nach dem Erwerb des Autos vergangenen März von Privatverkäufern hier schon einen Thread gestartet:

https://www.motor-talk.de/.../...-ein-paar-tagen-gekauft-t6585649.html

3 Tage nachdem ich das Auto gekauft habe, leuchtete die Motorkontrollleuchte. Kurz darauf ging ich zu VW und ließ es auslesen, dabei wurden mehrere Fehler gefunden, das steht alles in dem Thread.

Nun da der TÜV naht und die Sachen ja sich nicht von selbst beheben, ging ich in eine Werkstatt zur Inspektion. Zwischenzeitlich hatte ich ja die Vermutung, dass es ein Marderschaden ist und wollte das Auto schon verkaufen weil ich die Schnauze voll hatte und habe es inseriert. Das Auto brachte ich in die Werkstatt, und rief zudem bei meiner Versicherung an um mich zu erkundigen wegen Marderschaden, es wäre sogar versichert. Auf die gute Nachricht folgte sodann aber die schlechte, und zwar dass es gar kein Marderschaden ist.

Es kam heraus, dass das Auto massive und vor allem TÜV-relevante Mängel hat.

- Die "rostigen Türschwellen" sind nicht nur rostig sondern bis auf den Unterboden durchgerostet. Es war so gesehen nur noch eine ganz dünne Schicht Metall drauf, dahinter ist auf beiden Seiten ein riesen Loch, es geht bis unten zum Unterboden durch, was man mittels Hebebühne sehen kann, was ich aber nicht als Laie sehen konnte. (TÜV relevant)

- Es wurde ein Kabelbaum im Motor provisorisch und unsachgemäß instandgesetzt. Die Werkstatt sagte mir, dass so etwas nicht einmal gesetzlich erlaubt ist.

- Der Motorkühler ist undicht

- Beim Scheibenwischer ist die Intervallfunktion defekt (bemerkte ich beim ersten Regen, für ein gebrauchtes Auto ok)

- Der elektrische Fensterheber macht unnormale Geräusche. (kann man damit leben)

- Der Auspuffkrümmer hat einen Schaden

Diese ganzen gravierenden Mängel (außer Scheibenwischer und Fensterheber) schließen eine erfolgreiche HU/AU aus.

Fakten zum Kaufvertrag

Natürlich wie fast immer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Es steht jedoch auch drin:

"Zusicherungen des Verkäufers: Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen: KEINE"

Auch mündlich wurde mir mehrmals versichert, dass das Auto technisch absolut einwandfrei in Ordnung ist. Sonst hätte ich es ja wohl nicht gekauft.

In der Anzeige stand damals (Screenshot habe ich) "bis auf ein paar Roststellen super in Schuss".

Da das Auto weit weg war, habe ich explizit gefragt ob technisch alles ok ist weil ich eine weite Anfahrt habe und sichergehen muss, nicht umsonst d ahin zu fahren. Es wurde alles bestätigt!

So viel dazu.

Das mit dem Rost darüber ließe sich vielleicht streiten. Er wurde nicht verschwiegen, aber das Ausmaß wurde verschwiegen. Ich hätte da argwöhnisch sein müssen, ist vermutlich mein Fehler und Lehrgeld.

Die technischen Mängel jedoch lassen sich nicht von der Hand weisen.

Natürlich habe ich es bei den Verkäufern sofort beanstandet. Der Dialog ging eine Weile hin und her, die Kurzfassung ist jedoch, dass sie die Schäden von sich weisen, behaupten durchgängig, bei Ihnen waren diese Mängel noch nicht (3 Tage später bei mir aber auf einmal alle, ja klar) und sie kommen für gar nichts auf. Sie haben mir gleich ihr Kärtchen von der Rechtsschutzversicherung geschickt, ich habe gesagt, eine Rechtsschutzversicherung behebt auch kein Unrecht.

Ich wollte den Fall gütlich lösen und habe auch gesagt, dass ich kompromissbereit bin. Sie lehnen alles ab und weisen es von sich.

(Beispiel, wenn mir das Auto jemand für 1000 € abkauft in dem Zustand und ich habe 500 € Verlust, dass man sich das teilt, was eigentlich auch schon für mich unfair wäre, weil ich nichts dafür kann. Ich hätte das aber getan, um Ruhe zu haben.)

Meine eigene Anwältin und 2 andere Anwälte sagten mir, ich sei auf jeden Fall im Recht, das Auto entspreche nicht der zugesicherten Beschaffenheit, keine Schäden zu haben.

Kaufpreis waren 1500 Euro.

Ich möchte einen Rechtsstreit vermeiden. Möchte aber auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Sie bleiben konstant bei ihrer Aussage, dass die Mängel bei ihnen noch nicht waren (was ja spätestens bei der provisorischen Lüsterklemme usw. schon mal eindeutig gelogen ist). Wenn ein Rechtsstreit unumgänglich ist, wie ist hier dann die Rechtslage, dass ich wenigstens wirklich gewinne?

Bitte was kann ich hier tun???

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte mit Ratschlägen, Sichtweisen, Erfahrungen, Tipps...

Danke, Marie

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2019 um 20:04

Dein Problem ist, du hast keine Ahnung, unterstellst aber Verkäufer Fachkenntnisse und arglistige Täuschung. Nennst Sie sogar Mindermenschen und redest etwas von Karma etc. Weiß gar nicht was übler ist.

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"technisch absolut einwandfrei in Ordnung"

und

"bis auf ein paar Roststellen super in Schuss"

heißt doch im Klartext:

die Blechdose ist rundum durchgegammelt!

Schweller links und Unterboden und Schweller rechts

(jeweils auf voller Länge)

sind doch bloß drei = ein paar Roststellen ;)

wegen geflicktem Kabelbaum:

wie lange hatte der Vorbesitzer das Auto gefahren?

--> wenn Erstbesitzer hat er davon wissen müssen ... wenn nur 1/ 2 Jahr eher nicht ...

 

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 16:44

Verstehe dich nicht, wieso heißt das, die Blechbüchse ist komplett durchgegammmelt, wenn es heißt dass es technisch in Ordnung ist?

Und im Vertrag steht KEINE Beschädigungen, dass dies der Verkäufer zusichert.

"Nur" vorne sind die Schweller durchgerostet, auf voller Länge nicht. Auf den Fotos der Verkaufsanzeige ist es sogar noch in Ordnung. Und dabei hinter der Fassade war es schon komplett durch. Aber ich sage ja, um den Rost geht es mir nur zweitrangig. Da ich vermutlich zu gutgläubig war. Ich weiß nicht, ob ich das anfechten kann oder nicht.

Aber die anderen Sachen kann ich als Laie aber nicht wissen.

Die Leute hatten das Auto 7 Monate.

Übrigens hatten die in Whatsapp geantwortet auf meine Mängelrüge, dass sie es angeblich der Werkstatt vorgestellt haben und dort alles ok war. Dabei handelt es sich entweder um eine Lüge der Verkäufer oder ihrer Werkstatt. Denn wie man ja sieht, ist nicht alles ok, ganz im Gegenteil.

Die Frage ist, spielt es eine Rolle, ob der Verkäufer davon gewusst hat? Es wird im Vertrag zugesichert, dass es keine Beschädigungen gibt. Dieser Zustand ist nicht wahr.

Ich habe das Auto unter falscher Angabe gekauft.

Ob die davon wussten oder nicht, haften müssen die doch dafür, wenn sie versichern, dass es keine Mängel hat.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 17:04

Jein, die Selbstbeteiligung ist zu hoch, das wäre nicht wirtschaftlich, wenn es zu einer Niederlage vor Gericht käme.

Das ist für Fälle vorbehalten in denen es um mehr Geld geht als "nur" ein paar Hundert Euro Streitwert. Möchte mal wissen wie es bei deren RS ist.

Da bringt es dir wohl mehr, Geld in die Instandsetzung zu investieren anstatt in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 17:12

Ich habe auch auf so einen Krieg halt auch einfach keine Lust. :( Ich möchte einen Umtausch und mit all dem nichts mehr zu tun haben. Beispiel heute, ich bin krank mit Fieber, mir geht es schlecht, habe mich zur Werkstatt geschleppt um das Auto zu holen, dachte, das dauert ja nur eine Stunde und danach lege ich mich wieder hin.

Durch die ganzen schlechten Nachrichten aber geht es mir noch schlechter. Und jetzt schreibe ich hier, vorher mit den uneinsichtigen Verkäufern, das finde ich schon enormen Stress. Möchte das alles auf einem einfachen Weg beenden.

Nicht auf dem komplizierten, aber dafür wirtschaftlichen.

Bloß ich will nicht komplett draufzahlen.

Meine Anwältin sagte, ich muss jetzt eine Frist setzen zur Nachbesserung (was die ja eh nicht vor haben, haben sie ja schon geschrieben in Whatsapp) und danach Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag.

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 17:18

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Mai 2019 um 19:08:18 Uhr:

Da bringt es dir wohl mehr, Geld in die Instandsetzung zu investieren anstatt in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.

Das ist finanziell gesehen richtig. Moralisch ist die Frage, wieso ich die Verkäufer mit so einem Betrug davonkommen lassen sollte.

Ich glaube Geld kostet mich dieser Kauf, den ich zutiefst bereue, in egal welchem Fall.

Aber ich möchte Gerechtigkeit, ich möchte nicht Geld verlieren durch die Schuld von jemand anderem. Wozu schließt man überhaupt Verträge ab, wenn doch jeder machen kann, was er will?

Zitat:

@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 19:18:48 Uhr:

Aber ich möchte Gerechtigkeit, ich möchte nicht Geld verlieren durch die Schuld von jemand anderem. Wozu schließt man überhaupt Verträge ab, wenn doch jeder machen kann, was er will?

Hast du Zeugen oder warst du allein beim Verkäufer, als du das Fahrzeug erworben hast?

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 17:31

Ich war alleine dort, was wohl vermutlich schlecht ist. Es hat sich niemand auf die Schnelle gefunden, der mitgeht und Ahnung von Autos hat.

Da im Vertrag steht, KEINE Beschädigungen, ging ich davon aus, dass das auch verbindlich ist.

Meine Zahlung des Kaufpreises war ja schließlich auch verbindlich.

Zitat:

@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 18:44:32 Uhr:

Verstehe dich nicht, wieso heißt das, die Blechbüchse ist komplett durchgegammmelt, wenn es heißt dass es technisch in Ordnung ist?

...

Wenn Du den Unterschied zwischen ROSTschäden und TECHNISCHEN Mängeln (an Motor, Getriebe, Bremsanlage, ...) nicht kapierst, solltest Du keine über 10 Jahre alten Autos kaufen ...

und wenn ein Verkäufer sagt:

"X und Y gut" dann prüft man als erstes Z ;)

also:

"Motor und Getriebe super" heißt, dass man sich die Karosserie, das Fahrwerk und die Bremsen besonders genau anschaut!!!

(und trotzdem einen Blick auf Zahnriemen/Symptome eines ZKD-Schadens/usw. wirft)

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 17:35

Camper ja eben, ICH kann technische Schäden von Rostschäden unterscheiden, du aber anscheinend nicht, weil du die ganze Zeit alles vermischst.

Der Rostschaden rechtfertigt jetzt bitte wie die ganzen anderen Schäden im Motorbereich?

Und besonders genau anschauen kann ich alles gesamt nicht, weil ich nun mal Laie bin. War mir neu, dass das den Verkäufer dazu berechtigt, gravierende Mängel als "keine Beschädigungen" zu bezeichnen.

Zitat:

@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 19:31:24 Uhr:

Da im Vertrag steht, KEINE Beschädigungen, ...

... KANN auch interpretiert werden/gemeint sein als "keine Unfallschäden"

 

Zitat:

@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 18:44:32 Uhr:

...

Aber die anderen Sachen kann ich als Laie aber nicht wissen.

Die Leute hatten das Auto 7 Monate.

...

auch als Laie kann man sich denken, dass ein Auto, von dem der Vorbesitzer nach 1/2 Jahr die Schnauze voll hat, mehr verdeckte Mängel hat als ein Straßenköter Flöhe

Hast Du (zu)viel Zeit, Lust und Geld hast, dann fange einen Rechtsstreit an.

Idealerweise lässt Du ein Gutachten erstellen, stellst das Auto in die Ecke und nutzt es nicht mehr, um einen weiteren Wertverlust zu vermeiden. Dann stelle Dich auf eine lange Laufzeit des Prozesses ein. Am Ende hast Du Glück, oder Pech. Recht haben und Recht zugesprochen bekommen sind leider zwei Paar Schuhe.

 

Auch wenn es sicher schmerzt lautet meine Empfehlung hieraus zu lernen und das Auto zu reparieren, oder mit entsprechendem Verlust und offener Angabe der Mängel zu verkaufen. Jede Alternative ist den Zeit und Stress nicht Wert. Die Personen die so agieren machen das ja durchaus mit Kalkül, oder aus Unwissenheit. In beiden Fällen schüchtert diese Personen in der Regel auch eine schriftliche Fristsetzung nicht ein.

Zitat:

@Marie1985 schrieb am 23. Mai 2019 um 19:35:45 Uhr:

... War mir neu, dass das den Verkäufer dazu berechtigt, gravierende Mängel als "keine Beschädigungen" zu bezeichnen.

Kannst Du BEWEISEN dass der Vorbesitzer - in den 7 Monaten, während der er die Lust an dem Schrotthaufen verloren hat - die Mängel erkannt hat?

PS:

vielleicht solltest Du den Amateuren bei mobile mal erklären, wie der Begriff Beschädigung bei einem Gebrauchtwagen richtig zu verstehen ist!

dort

https://cms.mobile.de/de/online-assistent/glossar/glossar_mobile.html

steht

Zitat:

Beschädigtes Fahrzeug: Bei mobile.de ist hiermit ein Fahrzeug mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z. B. durch Verkehrsunfälle, Brand, Hagel und Wasser gemeint.

Nicht gemeint sind hier Bagatellschäden oder normaler Verschleiß/Abnutzung.

technische Mängel (an Kühler, Auspuff, ...) wurden in der Aufzählung "vergessen ...

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