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Auto in Zahlung gegeben und nun Regress

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 14:53

Hallo zusammen,

wir haben am 12.4.2010 unseren BMW bei einem Autohaus in Zahlung gegeben. Vorher wurde der Wagen vom Servicemeister gecheckt, ober der Betrag, den ich gerne haben wollte gerecht war.

Dann haben wir am 12.4.2010 unseren neuen Wagen abgeholt und den alten BMW beim Händler abgegeben.

Nebenbei bemerkt: ICH BIN PRIVATPERSON!

Heute ruft mich der Händler an und teilte mir mit, dass er einen Interessenten für das Auto habe. Dieser hat dann eine Probefahrt über 2 Tage gemacht und ist dann mit dem Fahrzeug liegen geblieben mit einem Lagerschden im Motor.

Nun kommts:

Jetzt will der Händler von Regress haben, weil wir ihm angeblich einen defekten Wagen in Zahlung gegeben haben.

Wir haben aber ein absolut guten Gewissen gehabt, da der Wagen ohne jegliche Mängel immer seinen Dienst getan hat und wir nun einen anderen Wagen kaufen wollten.

Jetzt seid ihr ander Reihe:

Spinnt der Händler jetzt total?

resi1607

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Januar 2013 um 11:36

Hier nun meine Antwort:

Habe mich beim Händler nie wieder gemeldet und habe auch vom Händler nichts mehr gehört.

Imnachinein habe ich von dritter Seite erfahren, dass an meinem Fahrzeug, welches ich in Zahlung gegeben habe, keinerlei Schäden gewesen sind.

Was der Händler damit erreichen wollte ist ja klar; Preisreduzierung oder sonst was.

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BMW Händler ?

Sachen gibt es, lehne dich entspannt zurück und suche dir ein anderen Händler / Werkstatt.

Einen netten Brief an die BMW Kundenzentrale mit Angabe des Händlers und Sachschilderung wäre mein persönlicher nächster Schritt.

hast du im rückgabevertrag garantie bzw. sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 15:20

Hallo,

nein kein BMW-Händler. Wir haben eine andere Marke gekauft.

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

hast du im rückgabevertrag garantie bzw. sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Nein habe ich nicht, da ich Privatperson bin. Laut Auskunft vom ADAC-Recht greift bei einer Inzahlungnahme von Privatpersonen keine Sachmängelhaftung und schon garnicht nach Ablauf von 3 Monaten.

Zitat:

Original geschrieben von resi1607

Nein habe ich nicht...

....und damit dürftest du ein problem mit einer dauer von 24monaten haben....

Zitat:

und schon garnicht nach Ablauf von 3 Monaten.

die sachmängelhaftung beträgt grundsätzlich 24monate.......

bei gebrauchtwagen kann diese bei händlern auf 12monate herabgesetzt werden und bei privatpersonen komplett ausgeschlossen werden......beides benötigt aber dann schriftliche fixierung....

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von resi1607

Nein habe ich nicht...

....und damit dürftest du ein problem mit einer dauer von 24monaten haben....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

und schon garnicht nach Ablauf von 3 Monaten.

die sachmängelhaftung beträgt grundsätzlich 24monate.......

bei gebrauchtwagen kann diese bei händlern auf 12monate herabgesetzt werden und bei privatpersonen komplett ausgeschlossen werden......beides benötigt aber dann schriftliche fixierung....

Bitte etwas näher erläutern! Deine Aussage widerspricht dem ADAC.

Eine entscheidende Frage.

Wurde das Fahrzeug vom Händler angekauft oder als Agenturware in Zahlung genommen?

 

 

O.

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 15:58

Der BMW wurde vom Händler angekauft!

Keine Agenturware.

Zitat:

Original geschrieben von resi1607

Der BMW wurde vom Händler angekauft!

 

Keine Agenturware.

Wurde eine Vereinbarung hinsichtlch der Gewährleistung in den Vertrag aufgenommen?

 

O.

durch Googeln/Bingen findet man schnell das Urteil, auf das sich der ADAC bezieht:

 

BGH Urteil Aktenzeichen VIII ZR26/81 (1982) 

Leitsatz des Urteils: "Nimmt der gewerbliche Verkäufer eines neuen Kraftfahrzeuges den Gebrauchtwagen des Käufers derart in Zahlung, dass über den Altwagen ein besonderer Kaufvertrag abgeschlossen und der Kaufpreis mit dem für den Neuwagen verrechnet wird, so ist die Gewährleistung des Neuwagenkäufers für sogenannte Verschleißmängel stillschweigend ausgeschlossen, sofern nicht eine eindeutige andere Regelung vereinbart wird oder Mängel arglistig verschwiegen worden sind."

 

Vorliegend Lagerschaden. Ob dies ein Verschleißteil ist, weiß ich nicht.

 

Bitte auch erstmal sicher stellen, das überhaupt ein Schaden vorliegt. Die Aussage des Ankäufers ist nicht immer zutreffend.

 

O.

Nach 3 Monaten und 2-tägiger Probefahrt (was ist das denn ? :confused:) würde ich mir den Schuh nicht anziehen. Kein Mensch weis, was inzwischen mit dem Wagen alles gemacht wurde.

 

 

Ich finde das auch sehr seltsam!

Die Lager kann man eigentlich unter Verschleißteile bezeichnen. Wieviel KM hat der alte Wagen den runter und was für ein BJ ist das?

mfg

Danny

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Nach 3 Monaten und 2-tägiger Probefahrt (was ist das denn ? :confused:) würde ich mir den Schuh nicht anziehen. Kein Mensch weis, was inzwischen mit dem Wagen alles gemacht wurde.

Es mag bei Inzahlungnahme ja besondere Modalitäten und Ausnahmen geben, aber dein Argument ist kein Bestandteil der Rechtsprechung.

Möchte dein Gesicht sehen, wenn dir als Kunde der Motor platzt und der Händler sagt: Nach 3 Monaten?? Kein Mensch weiss was inzwischen mit dem Wagen alles gemacht wurde.

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