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Auto kaputt keiner will es reparieren wegen schlechter Versicherung
Hallo ich hatte am Sonntag einen Unfall wo ein ausparkendes Fahrzeug mich auf der Fahrbahn hinten rechts gerammt hat, also klar die Schuld vom anderen. Der Unfallbericht wurde auch so ausgefüllt, dass die Schuld klar beim anderen liegt. Der Unfallgegner hat eine in Österreich sehr bekannte und verrufene Versicherung (Euroherc, diverse Verfahren beim Versicherungsverband)
Gestern habe ich dann bei der Euroherc eine Anzeige gemacht, weil der Unfallgegner welcher das eigentlich machen sollte keine Lust hatte und nicht mehr geantwortet hat. Habe dann gleich bei der Euroherc einen Sachverständiger auf mein Auto schauen lassen. Er meinte er sendet mir in den nächsten Tagen den Reparatur Auftrag mit dem ich dann in eine Werkstatt gehen kann.
Nun zum eigentlichen Problem. Ich habe jetzt bei 7 Werkstätten angerufen und keine will mein Auto in Kombination mit der Euroherc reparieren, weil das Zitat Werkstatt "Betrüger sind und die die Gelder erst nach Monaten und dutzenden Klagen zahlen".
Die Werkstätten verlangen alle das ich eine Erklärung unterschreibe wo ich einwillige das Geld voll selber zu zahlen falls die Versicherung sich sträubt. Gibt es da irgendeine Möglichkeit was zu machen? Hat jemand ähnliches erlebt.
Ich bitte um Tipps
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40 Antworten
Du bist Österreicher, oder?
In Deutschland hättest du als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung zahlt, sofern dich keinerlei Verschulden trifft.
Wer die Reparatur in Auftrag gibt schuldet der Werkstatt auch den Rechnungsbetrag.
Man kann der Werkstatt die Versicherungsleistung abtreten. Eine Werksatt ist aber nicht zur Abtretung verpflichtet.
Du kannst nur entweder in Vorleistung gehen und dir das Geld von der Versicherung zurückholen oder du suchst weiter nach einer Werkstatt die zu einer Abtretung bereit ist.
Sollte die Versicherung trotz Abtretungserklärung nicht zahlen bist du allerdings trotzdem wieder in der Zahlungspflicht.
Keine Rechtsschutzversicherung?
Zitat:
@situ schrieb am 16. März 2021 um 15:49:32 Uhr:
Keine Rechtsschutzversicherung?
Das wäre bei der Versicherung sicher gut, wird ihm aber nicht helfen eine Werkstatt zu finden die eine Abtretungserklärung akzeptiert.
Auch ein Anwalt hilft da nicht weiter.
Ein Anwalt hilft weiter, Ansprüche beim Versicherer durchzusetzen. Daher die Frage an den TE. Wenn die Werkstätten sich weigern, gibt es nur 2 Optionen: In Vorleistung gehen oder ggf. sehr lange auf das Auto verzichten, wenn es nicht fahrtüchtig ist (was wir nicht wissen). Eine dritte Option kann ich mir nicht vorstellen.
Hallo nein Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine, aber ich habe eine Vollkasko auf das Auto. Ich habe gehört meine Vollkasko müsste den Schaden dann mit Selbstbehalt übernehmen, wenn die Euroherc nicht zahlt stimmt das?
Keine Ahnung, wie es in Österreich geregelt ist... ; aber warum nimmt man als Geschädigter einen Gutachter der gegnerischen Versicherung?!?
Bist Du im ÖAMTC? Gibt es dort nicht auch eine kostenlose Erstberatung durch einen RA, so wie hier in D beim ADAC?
Kann man sich in Ö auch fiktiv abrechnen? Ist der Wagen denn noch fahrtauglich?
Auszahlen lassen und dann eien Werkstatt suchen die man selber bezahlt?
In Ö ist doch auch der Verbraucherschutz stärker als hier in D, ist das Thema vielleicht generell was für die?
Bei allem Gejammer über z.B. die HUK hier im Forum haben ich aber noch nie gelesen das eine Werkstatt deshalb den Auftrag ablehnt.
Könnte eine Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung helfen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine eigene Vollkasko bei eindeutig zuzuordnendem Verursacher den Schaden reguliert.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 17. März 2021 um 07:43:09 Uhr:
aber warum nimmt man als Geschädigter einen Gutachter der gegnerischen Versicherung?!?
Z.B: weil es das deutsche Schlaraffenland (Eigener Gutachter, Anwalt, Fiktive Abrechnung, Ersatzfahrzeug, Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungskosten, Desinfektionspauschale...) nicht in allen Ländern gibt.
Der TE schreibt doch: Österreich!
Was sagt der ADAC?
Zitat:
Gutachterkosten: werden grundsätzlich erstattet, sofern der Schaden nicht durch die österreichische Versicherung besichtigt wurde (der dies vorab ermöglicht werden sollte).
Zitat:
@onzlaught schrieb am 17. März 2021 um 08:08:07 Uhr:
Bei allem Gejammer über z.B. die HUK hier im Forum haben ich aber noch nie gelesen das eine Werkstatt deshalb den Auftrag ablehnt.
Wie doof müsste eine deutsche Werkstatt auch sein, einen fremdversicherungsfinanzierten Reparaturauftrag abzulehnen.
Von dort erhält er Summen, bei denen ihm der Selbstzahler beide Mittelfinger zeigen würde.
Wie weit ist das von Dir (TE) nach SK? In SK sind die Löhne deutlich günstiger. Dort reparieren lassen?
[quote]
@Matsches schrieb am 17. März 2021 um 09:41:44 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 17. März 2021 um 08:08:07 Uhr:
Bei allem Gejammer über z.B. die HUK hier im Forum haben ich aber noch nie gelesen das eine Werkstatt deshalb den Auftrag ablehnt.
Wie doof müsste eine deutsche Werkstatt auch sein, einen fremdversicherungsfinanzierten Reparaturauftrag abzulehnen.
Von dort erhält er Summen, bei denen ihm der Selbstzahler beide Mittelfinger zeigen würde.
Ganz so doof können 7 Werkstätten als Unternehmer ja wohl nicht sein.
Was nützt der schönste Auftrag, wenn die Rechnung hinterher nicht bezahlt wird?
Hier muss schon böse etwas im Argen liegen, wenn Unternehmen so reagieren.