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Auto Kauf - Eigentümer und Halter nicht gleich
Hallo Zusammen,
ich habe ein Auto gefunden, das ich gerne kaufen möchte. Was mir aber etwas stört, bzw. ich mich dadurch unsicher fühle, ist dass ich das Auto bei einem Vater angeschaut habe. Im Vertrag ist die Mutter eingetragen, und auf dem Sohn zugelassen (Fahrzeugschein + Brief...).
Ich habe jetzt den Vertrag (mit Anzahlung) und alle Papiere, mit dem ich das Auto auf mich zulassen werde. Meine Frage ist, reicht mir in diesem Fall den Kaufvertrag, um mich als Eigentümer des Autos zu beweisen. Oder brauche ich vom Verkäufer (die Mutter, die nicht anwesend war) noch Unterlagen wie Ausweis-Kopie..? Und was soll ich noch achten?
Vielen Dank schon mal für die Antworten .
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Didi95 schrieb am 24. Januar 2019 um 07:21:52 Uhr:
Im Endeffekt reichen dir "nur" die Papiere bzw der Brief. Damit gehört der Wagen dir.
Dass sich dieser Trugschluss immer weiter fortpflanzt ist echt unglaublich . . .
Es sei denn du beschränkst das "gehören" auf "besitzen" und nicht auf "Eigentum". Dann hast du recht. Nützt einem aber halt leider nichts, wenn dann die Polizei vor der Türe steht (wobei ich in dieser durchaus glaubwürdigen Konstellation auch nicht von ausgehe).
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9 Antworten
Guten morgen,
Im Endeffekt reichen dir "nur" die Papiere bzw der Brief. Damit gehört der Wagen dir.
Ein Kaufvertrag - sollte man aber immer abschließen aus mehreren Gründen.
Einmal aus den profanen Grund, dass man dir nicht unterstellen kann du hast alles geklaut (passiert aber eigentlich nie) und viel interessanter für dich: gewährleistung/Ausschluß der sachmängelhaftung.
Wenn alles mit den Wagen in Ordnung ist, du die Papiere hast - sollte prinzipiell nichts schief gehen.
Ansonsten wirst du spätestens bei der Zulassung sehen ob was mit den Wagen ist (geklaut oder oder). Aber vom sowas sollte man nicht als Regel ausgehen und mit Kaufvertrag + Papiere ist man gut ausgestattet.
Ausweiskopie ec macht man wenn nur als Verkäufer zur Absicherung. Du als Käufer hast, sofern die Papiere echt sind und zum Wagen passen - da weniger Risiken. Bei dir liegt eher das Risiko "versteckte" Mängel mit zu erwerben.
Ich würde mir erstmal nicht soviele Gedanken machen, wenn alles halbwegs seriös war.
Geh mit den Papieren zur Versicherung/Zulassung und meld ihn an. Wenn dort nichts außergewöhnliches passiert - hast du den wichtigsten Schritt geschafft.
Es gibt zwar ein paar Dinge die man als Käufer kontrollieren kann um sicher zu gehen, dass alles am Kfz halbwegs stimmt, aber auch hier oft nur Vorsichtsmaßnahmen und nach den Kauf meist eh zu spät.
Guten Morgen Didi,
vielen Dank für die Antwort Du hast mir gut geholfen!
Viele Grüße
Ich sehe hier auch kein Problem.
Z.B bei jedem Leasing-Fahrzeug und davon gibt es bekanntlich eine Menge, sind Eigentümer und Halter verschiedene Personen.
Was man zur Anmeldung eines PKW auf sich selbst als Halter braucht, erfährt man über die Webseite der Zulassungsstelle.
Wichtig sind für die Wiederinbetriebsetzung (Anmeldung/Ummeldung auf den Käufer) normalerweise folgende Unterlagen:
- ZB Teil I (früher Fahrzeugschein)
- ZB Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Letzter HU/ASU-Bericht, wenn das Fahrzeug bereits über 2 Jahre (Mietwagen usw.) oder über 3 Jahre alt ist (normaler Gebrauchtwagen) und somit bereits die 1. HU/ASU fällig war
- ggf., falls das Fahrzeug vom Verkäufer angemeldet übergeben wird, die Vorlage der Nummerschilder
- Vorlage des Perso oder Passes des Käufers
Eingetragen werden im Kaufvertrag als Verkäufer sollte die Person, welcher tatsächlich Eigentümer des verkauften PKW ist. Zur Not lässt man sich die Eigentümereigenschaft im Kaufvertrag versichern. Manche KV-Vordrucke enthalten dazu bereits eine entsprechende Klausel. Wenn es keine begründeten Zweifel an der Eigentümerschaft gibt, kann man auch einfach darauf vertrauen, dass der Verkäufer Eigentümer ist bzw. vom Eigentümer zum Verkauf bevollmächtigt wurde.
ein Grund dafür könnte sein, dass die Mutter den Wagen erworben hat (auf dem Papier) und damit vielleicht eine Prämie einkassiert wurde. Wenn die Mutter z.B einen gewissen Grad einer Behinderung hat (GdB) dann gibt es von Hersteller zu Hersteller unterschiedliche Rabatte. Bei manchen spielt es dann keine Rolle mehr auf wen der Wagen zugelassen wird. Oder eine Finanzierungssache: Bonität des Sohnes nicht so prickelnd, Mama hat die Finanzierung gemacht und Sohnemann hat hintenrum die Raten bezahlt. Grundsätzlich liest es sich aber sauber und korrekt.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 24. Januar 2019 um 12:38:22 Uhr:
Z.B bei jedem Leasing-Fahrzeug und davon gibt es bekanntlich eine Menge, sind Eigentümer und Halter verschiedene Personen.
....
Bei Leasing steht der Leasingnehmer ganz normal in den Zulassungspapieren.
Oder haben die Herstellerbanken riesige Abteilungen, die täglich Unmengen an Knöllchen bearbeiten und den Fahrer der Behörde mitteilen?
Wenn ein Leasingfahrzeug nach bspw. 3 Jahren verkauft wird, ist für den Käufer nicht ersichtlich wie das Fahrzeug vom Vorbesitzer bezahlt wurde.
Zitat:
@Didi95 schrieb am 24. Januar 2019 um 07:21:52 Uhr:
Im Endeffekt reichen dir "nur" die Papiere bzw der Brief. Damit gehört der Wagen dir.
Dass sich dieser Trugschluss immer weiter fortpflanzt ist echt unglaublich . . .
Es sei denn du beschränkst das "gehören" auf "besitzen" und nicht auf "Eigentum". Dann hast du recht. Nützt einem aber halt leider nichts, wenn dann die Polizei vor der Türe steht (wobei ich in dieser durchaus glaubwürdigen Konstellation auch nicht von ausgehe).
Zitat:
@benprettig schrieb am 25. Januar 2019 um 16:23:40 Uhr:
Bei Leasing steht der Leasingnehmer ganz normal in den Zulassungspapieren.
Oder haben die Herstellerbanken riesige Abteilungen, die täglich Unmengen an Knöllchen bearbeiten und den Fahrer der Behörde mitteilen?
Wenn ein Leasingfahrzeug nach bspw. 3 Jahren verkauft wird, ist für den Käufer nicht ersichtlich wie das Fahrzeug vom Vorbesitzer bezahlt wurde.
Habe ich etwas anderes geschrieben oder behauptet?
Bei einem Leasingfahrzeug ist der Halter aber nicht der Eigentümer, also ähnlich der Ausgangssituation, wie sie der TE geschildert hat.
Das Auto gehört während der Leasingzeit zu 99% dem Leasinggeber (Bank). Wollen wir wetten ?
Seit wann kann man ein Leasingauto einfach verkaufen?
Wenn man den Leasingvertrag vorzeitig auflösen und den Buchwert durch Verkauf des Fahrzeugs finanzieren möchte, dann muss die Leasinggesellschaft eingebunden werden, eben weil sie Eigentümer ist.
Von daher passt das überhaupt nicht zum Thema, weil eine ganz andere Konstellation.
Hier wurde schon erwähnt, dass noch die Zustimmung der Mutter (Halterin lt. Papieren) eingeholt werden sollte.
Wer in den Papieren steht, ist tatsächlich nicht immer der Eigentümer. Aber als Käufer sollte man sich durch Sorgfalt weithestgehend absichern. In diesem Fall noch eine Unterschrift und Ausweiskopie der Mutter.
Es wird schon so sein, das die Konstellation aus versicherungstechnischen Gründen so gewählt ist und der Vater halt Finanzminister ist. Aber nicht das Mutti aus der Kur kommt und ihr Auto ist weg...
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 25. Januar 2019 um 19:54:07 Uhr:
Zitat:
@benprettig schrieb am 25. Januar 2019 um 16:23:40 Uhr:
Bei Leasing steht der Leasingnehmer ganz normal in den Zulassungspapieren.
Oder haben die Herstellerbanken riesige Abteilungen, die täglich Unmengen an Knöllchen bearbeiten und den Fahrer der Behörde mitteilen?
Wenn ein Leasingfahrzeug nach bspw. 3 Jahren verkauft wird, ist für den Käufer nicht ersichtlich wie das Fahrzeug vom Vorbesitzer bezahlt wurde.
Habe ich etwas anderes geschrieben oder behauptet?
Bei einem Leasingfahrzeug ist der Halter aber nicht der Eigentümer, also ähnlich der Ausgangssituation, wie sie der TE geschildert hat.
Das Auto gehört während der Leasingzeit zu 99% dem Leasinggeber (Bank). Wollen wir wetten ?
Zitat:
@benprettig schrieb am 26. Januar 2019 um 09:01:32 Uhr:
Seit wann kann man ein Leasingauto einfach verkaufen?
Habe ich auch noch nie gehört, dass dies ohne Unterschlagung einfach so ginge
Aber warum stellst du diese Frage, hat doch hier im Thread keiner behauptet, dass man das könnte?
Zitat:
Wenn man den Leasingvertrag vorzeitig auflösen und den Buchwert durch Verkauf des Fahrzeugs finanzieren möchte, dann muss die Leasinggesellschaft eingebunden werden, eben weil sie Eigentümer ist.
Auch das ist eine Binsenweisheit, die hier wohl niemand in Frage stellt.
Der allgemeine Kontext ergibt sich übrigens aus der Überschrift des Threads: Eigentümer und Halter nicht gleich. Du sagst doch selbst richtigerweise, dass dies bei einem Leasingfahrzeug ebenfalls der Fall ist .