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Auto-Kauf Fax Vertrag

Themenstarteram 27. September 2008 um 9:46

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage, die für einige von euch Sicherlich leicht zu beantworten ist....

Und zwar habe ich gestern Abend von einer Dame einen Wagen gekauft...

Habe mit der Person lange lange telefonioert... Und letztendlich der Person mehr Geld angeboten als für das was Sie im Internet angeboten hat, weil SIe ir mitteilte das das Interesse groß wäre jedoch auch schon Leute unterwegs wären, welche sich jedoch den Wagen nur Anschauen möchten.

Die haben also diese Laute noch keine wirkliche Kauftabsicht geäußert.

Habe dann der Dame ein Fax mit etwa folgendem Text geschickt:

__________________________________________________________

Liebe Frau ******

vielen Dank für das nette Gespräch von eben....

hiermit bestätige ich den Kauf des Wagen XY zu dem folgenden Preis

Preis: *****

Bitte um Bestätigung des Faxes und und absprache eines Termins....

__________________________________________________________

Die Dame hat mir später ein Fax zurück geschickt.... Mit Firmenstempel und Unterschrift.....

 

Nach ca. halber Stunde habe ich wieder ein Fax erhalten, indem mir die Dame mitteilt, dass Sie den Wagen soeben verkauft hat.

Am Telefon hat Sie mir dann mitgeleilt das Sie noch mehr Geld bekommen hat.

 

Was kann ich nun dagegen tun ?

Laut Ihrer Aussage hat Sie den Wagen noch nicht abgegeben. Will es aber am Sonntag, aslo 29.09 tun...

Meiner Meinung nach habe ich doch einen gültigen Kaufvertrag...

 

Vielen Dank für eure Hilfe.....

 

 

Beste Antwort im Thema

Wenn ich das hier so lese, wird mir klar, warum die Gerichte überlastet sind. Es scheint nur noch schlechte Verlierer zu geben.

 

Selber andere Ausstechen, indem man mehr bietet als gefordert und dann Klagen weil jemand anders dasselbe gemacht hat.

Obendrein ist der Böse Bub vielleicht sogar vorstellig geworden sodass der Verkäufer die Ernsthaftigkeit seiner Kaufabsicht und das Geld in Augenschein nehmen konnte.

 

Hätte der Wagen sich bei der Abholung als Schrottkiste erwiesen, dann wäre man ganz schnell von der Kaufabsicht zurückgetreten und hätte das besagte Fax ganz schnell als unverbindlich und niemals als Vorvertrag deklariert.

 

Klar kann ich verstehen, wenn man scheiße drauf ist, weil man ein vermeintliches Schnäppchen nicht bekommen hat. Aber wie gesagt, man muss auch mal verlieren können. Ist auch ne Charakterfrage, wie man dann damit umgeht.

 

Gruß

Andreas

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Hallo.

So wie ich das sehe, hat Dir die Frau lediglich den Faxempfang mit ihrer Unterschrift quittiert.

Ich würde die ganze Angelegenheit einfach vergessen...

Cheers...

Zitat:

Original geschrieben von KillMe3

 

Was kann ich nun dagegen tun ?

Verklagen oder Vergessen:rolleyes:

 

Also aus rein rechtlicher Sicht ist die Angelegenheit so zu beurteilen. Wenn die Dame dir am Telefon das Auto zum Preis X anbietet, und eine klare Verkaufsabsicht äußert, und du ein Fax mit Kaufabsicht zurückschickst, also einer Kaufbestätigung, kann je nach Eindeutigkeit der Lage der Kaufvertrag bereits zustande gekommen sein. Dafür ist die das Fax mit Firmenstempel und Unterschrift rein theoretisch egal, wobei es das Zustandekommen des Kaufvertrages unterstützt.

Vergleich: Du gehst zum Becker und sagst, ich hätte gerne drei Kaiserbrötchen, der Becker sagt, das macht dann 0,90€. Damit ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Der Waren - Geld Austausch muss dazu nicht stattfinden.

Was sind deine rechtlichen Möglichkeiten ?

Also daran hindern, dass sie erstmal dem anderen Käufer das Auto gibt kannst du sie nicht.

Das einfachste Wäre, du erklärst ihr, dass sie dir das Auto verkaufen muss, da sie die Kaufvertrag (ob mündlich oder schriftlich ist egal) abgeschlossen hat, und sie ansonsten rechtliche Konsequenzen erwarten kann.

Sollte sie Einsicht zeigen, wäre das das einfachste.

Ansonsten kannst du sie auf Erfüllung des Vertrags verklagen bzw. max. 30% Schadensersatz.

Das alles ist allerdings mit viel Zeit und Mühe verbunden, aber je nach Höhe des Kaufpreises durchaus rentabel.

Also bei den Dingen die du soweit geschildert hast, wäre vielleicht gut, wenn du es noch detaillierte machen könntest, sehe ich eine relativ große Erfolgschance.

Wie gesagt, das einfachste ist, du überzeugst die Dame davon, dir das Fahrzeug zu verkaufen, wie sie es dann dem anderen Käufer beibringt ist wiederum ihr Problem. Sollte sie bereits zwei gültige Kaufverträge abgeschlossen, hat sie ein echtes Problem, dann verdient sie vielleicht beim Verkauf hier 500 € mehr und kann 5000€ Schadensersatz zahlen.

Wenn du dazu mal im Gesetz blättern möchtest, §433 BGB ff sollten dir weiterhelfen.

Halte mich mal auf dem Laufenden wie die Sache abläuft bzw. könntest du den Kaufpreis mitteilen ?!?

 

 

Themenstarteram 27. September 2008 um 18:36

Danke dir schon mal für diese Hilfreiche Information....

Also es Handelt sich um einen Mervedes 310 D Bj 92 Hoch Lang mit 14 Sitzen.

Dieser Wagen war bei einem Taxiunternehmen...

Sie hat den Wagen für 1000 € angeboten....

Da der Wagen sehr günstig ist habe ich ihr 1200 € angeboten um auch die verbindliche Zusage zu erhalten....

Ein verglechbares im Internet kostet ca. 5500 € im Internet....

Sie hat mir am Telefon erzählt, dass Sie den Wagen für 1300 € abgegeben hat...der Wagen ist schon bezahlt und das hat sie wohl auch quittiert

Also der Wagen ist noch bis Montag da, weil Sie den Wagen noch benötigt, bzw. noch Aufträge hat.

Aber habe eigentlich kein Interesse an Schadensersatz oder ähnliches... will eigentlich nur den Wagen haben....

Habe ihr nochmals ein Fax geschickt und Sie gebeten sich durch einen Anwalt informieren zu lassen, bevor Sie den Wagen abgibt....

Da ich sie sonst auf Schadensersatz verklagen werde....

mal sehen... die ist ganz schön dickkopfig....

Also gerade bei Leuten die sich generell ihr eigenes Recht zu schaffen versuche, würde ich dazu neigen, den rechtlichen weg einzuschlagen. Aber bevor du aufs ganze gehst, solltest du einfach ein Informationgespräch bei einem Anwalt durchführen, der dir die Erfolgschance dann konkret sagen kann , also meistens.

Ansonsten viel Glück !

Wenn man den Rechtsweg in so einem Fall bestreiten will, dann sollte man sich auf eine lange Zeit und hohe Kosten einstellen.

Möglicherweise bleibt man sogar auf den Kosten sitzen.

So ein Verfahren kann letztendlich Monate oder sogar Jahre dauern.

Das Auto hat man dann aber immer noch nicht und wird es auch sehr warscheinlich nicht bekommen.

Ob es das wert ist!!??

Ich glaube nicht.

am 3. Oktober 2008 um 22:19

Hallo!

aus meiner Sicht - ich gehe davon aus, dass Ihr Euch am Telefon über das konktrete Auto (Kaufgegenstand) und den tatsächlich zu zahlenden Preis (Kaufpreis) geeinigt habt - ist ein wirksamer Kaufvertrag bereits am Telefon zustande gekommen.

Die hin und her geschickten Faxe bestätigen dies nur und liefern Beweismittel.

Daher hast Du aus meiner Sicht einen Anspruch auf Übereignung des Fahrzeugs.

Ich meine deshalb, dass Du dieses Recht auch einforden solltest - zunächst schriftlich und vorab per Telefax gegenüber der Verkäuferin. Wenn diese nicht reagiert, mittels anwaltlicher Hilfe. Im Zweifel bleibt selbst bei tatsächlicher Übereignung des Fahrzeugs an einen Dritten - den angeblich besser Zahlenden - ein Schadensersatzanspruch.

 

..vorausgesetzt, Deine Schilderung entspricht den Tatsachen, sieht es für Dich so gut aus, dass ich mich der Meinung meines Vorredners nicht anschließen kann. Mühen verursacht es immer, sein Recht durchzusetzen. Aber was die Kosten angeht, so gilt noch immer, dass derjenige zahlt, der verliert.

Vielleicht lässt sicht die Angelegenheit auch außergerichtlich aus der Welt schaffen....und zwar auch dergestalt, dass bei Dir noch einige Euros überbleiben...

Viel Erfolg !!

Themenstarteram 3. Oktober 2008 um 22:24

Vielen Dank,

habe es genau so gemacht wie du geschildert hast....

Habe die Gute Frau erstmal ver per Angeschrieben...

Sie hat mir aber ein Fax zurück geschickt mit dem Inhalt, dass Sie den Eingang meines Faxes nur bestätigt hätte.

Mit anderen Worten.... Die Hexe lügt....

Aber habe die Sache nun den Anwalt übergeben.... der Meinte totaler Quatsch vonwegen Eingang des Fax bestätigt....

Aber mein Anwalt meinte auch das es jeder Richter anders sehen könnte....

Mal schauen....

am 3. Oktober 2008 um 22:30

....das grundsätzliche Problem ist, zu beweisen, dass tatsächlich bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.

Selbst wenn aber nicht, dürfte hier aus meiner Sicht ein Anspruch Deinerseits aus Vorvertrag bzw. vorvertraglichem Schuldverhältnis in Frage kommen.

Du hast das schon richtig gemacht!

Weiterhin viel Erfolg.

Ich halte das Ergebnis für sehr unsicher. Gerade bei dem geringen Streitwert und wegen des Ärgers und der Kosten, die noch zu erwarten sind, hätte ich die Sache einfach vergessen.

Aber Du kannst uns ja gerne auf dem Laufenden halten, wenn der Streit entschieden ist, in 12-18 Monaten.

Grüße,

Wolfgang

Man sollte ab schon aus dem Grund dagegen vorgehen, weil es einfach zutiefst verwerflich ist, den Wagen erst zu verkaufen, und dann plötzlich an einen höher bietenden zu verkaufen. Verkauft ist verkauft, pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Hechtsheimer

Man sollte ab schon aus dem Grund dagegen vorgehen, weil es einfach zutiefst verwerflich ist, den Wagen erst zu verkaufen, und dann plötzlich an einen höher bietenden zu verkaufen. Verkauft ist verkauft, pech gehabt.

Das sehe ich nicht so. Recht haben wollen, koste es was es wolle, ist nicht immer die erste Wahl. Manchmal ist es einfach klüger, das Thema abzuhaken. Und außerdem - seien wir ehrlich - ist hier ja noch nichtmal ein objektiver Schaden entstanden.

Grüße, Wolfgang

Zitat:

Und außerdem - seien wir ehrlich - ist hier ja noch nichtmal ein objektiver Schaden entstanden.

??? Wieso sollte auch ein Schaden entstanden sein müssen? Verstehe nicht, worauf Du hinaus willst?

Hier wurde ein Vertrag geschlossen, den eine der beiden Vertragsparteien aber ganz offensichtlich nicht

eingehalten hat. Dagegen - und nur dagegen - möchte die andere Vertragspartei nun vorgehen, bzw. sie

möchte auf die Einhaltung des Vertrages pochen. Aus rein rechtlicher Sicht hat die ganze Angelegenheit also

gar nichts mit einem Schaden zu tun sondern vielmehr mit dem Bruch eines zuvor gemeinsam geschlossenen

Vertrages.

Wenn ich das hier so lese, wird mir klar, warum die Gerichte überlastet sind. Es scheint nur noch schlechte Verlierer zu geben.

 

Selber andere Ausstechen, indem man mehr bietet als gefordert und dann Klagen weil jemand anders dasselbe gemacht hat.

Obendrein ist der Böse Bub vielleicht sogar vorstellig geworden sodass der Verkäufer die Ernsthaftigkeit seiner Kaufabsicht und das Geld in Augenschein nehmen konnte.

 

Hätte der Wagen sich bei der Abholung als Schrottkiste erwiesen, dann wäre man ganz schnell von der Kaufabsicht zurückgetreten und hätte das besagte Fax ganz schnell als unverbindlich und niemals als Vorvertrag deklariert.

 

Klar kann ich verstehen, wenn man scheiße drauf ist, weil man ein vermeintliches Schnäppchen nicht bekommen hat. Aber wie gesagt, man muss auch mal verlieren können. Ist auch ne Charakterfrage, wie man dann damit umgeht.

 

Gruß

Andreas

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