Auto Kauf Käufer und Halter unterschiedlich
Folgende Situation, ich möchte ein neues Auto kaufen, ein Bruder aus dem Ausland, trägt die Kosten dafür .
Ich dachte, dass es am einfachsten ist, da dass Fahrzeug über dem Schenkungsfreibetrag liegt, dass mein Bruder dieses Auto kauft(Eigentümer) und ich es anmelde auf meinen Namen, hier hätte ich nur die bedenken, ob dies möglich ist, dass ich der Halter und Versicherungsnehmer bin, obwohl er der Eigentümer ist.
Wenn ihr bessere Ideen habt, wäre ich für Antworten sehr dankbar
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36 Antworten
Ist kein Problem. Hatten wir in der Familie auch mehrmals, dass Besitzer, Halter und VN drei verchiedene Personen waren.
Steuerlich kann das schon zu einem Problem werden! Es müssen grundsätzlich Verträge wie unter "Fremden" gemacht werden!
Zitat:
@Ossanna16 schrieb am 18. Dezember 2023 um 23:45:31 Uhr:
Steuerlich kann das schon zu einem Problem werden! Es müssen grundsätzlich Verträge wie unter "Fremden" gemacht werden!
Mein Steuerberater hat da nie ein Problem gesehen. Das FA auch nicht.
Das ist doch bei Leasingverträgen nicht anders.
Käufer ist der Leasinggeber.
Halter und VN ist der, der in den Zulassungspapieren und dem Versicherungsschein eingetragen ist, also i.d.R. der Leasingnehmer.
Hallo,
Ist überhaupt kein Problem.Ich habe auch das Auto gekauft und stehe im Kaufvertrag und zugelassen,versichert ist es auf meine Frau.
Bei mir genauso.
Ich habe das Auto für meine Tochter gekauft, sie ist Halter und VN meine Frau. Kein Problem...
Ich bin mir nicht sicher, aber der Bruder aus dem Ausland kauft das Auto. Dann werden doch Steuern fällig, oder?
Hallo ins Forum,
ja, die Umsatzsteuer wie bei jedem Privatkauf vom Händler. Da das Auto im Inland bleibt, passiert sonst nix. Ist auch nicht so ungewöhnlich, da es auch Leasinggesellschaften gibt, die im Ausland ansässig sind.
Viele Grüße
Peter
Kauft der Bruder das Auto bei einem hiesigen Händler oder im Ausland?
Zitat:
@AB748 schrieb am 18. Dezember 2023 um 23:20:31 Uhr:
Folgende Situation, ich möchte ein neues Auto kaufen, ein Bruder aus dem Ausland, trägt die Kosten dafür .
Ich dachte, dass es am einfachsten ist, da dass Fahrzeug über dem Schenkungsfreibetrag liegt, dass mein Bruder dieses Auto kauft(Eigentümer) und ich es anmelde auf meinen Namen, hier hätte ich nur die bedenken, ob dies möglich ist, dass ich der Halter und Versicherungsnehmer bin, obwohl er der Eigentümer ist.
Wenn ihr bessere Ideen habt, wäre ich für Antworten sehr dankbar
Wo genau siehst du ein Problem? Es interessiert die Zulassungsstelle nicht, wer was gekauft hat. Du legst den Fahrzeugbrief und Versicherungsbestätigung vor und bekommst die Zulassung. So war das bei mir immer, selbst wenn ich per Vollmacht für andere zugelassen habe. Kaufvertrag oder ähnliches wurde noch nie verlangt.
Probleme entstehen, wenn man woanders bescheißen will. Beispiele:
Du hast offiziell kein Geid und lebst vom Amt.
Der ausländische Käufer will sich die Mehrwertsteuer zurück holen.
Der Käufer will das Auto über ein Gewerbe absetzen.
Das Auto dient der Geldwäsche.
Du siehst, mit genügend Phantasie geht schon was.
Jeder soll machen was er will! Aber! Nur weil keiner was " merkt" ist es noch lange nicht korrekt!
Ausgangspunkt war ein Kfz "... über dem Schenkungsfreibetrag ..." also geht es um eine steuerliche Sichtweise.
Ich vermute mal, dass die, die ihren Kindern oder Ehepartnern das als Schenkung deklarieren (was man wegen der hohen Freibeträge leicht machen könnte). Anders bei Beschenkten, deren Freibetrag mit 20.000€ schon ausgeschöpft ist.
Also immer auf den Blickwinkel achten ...
Zitat:
@diman3 schrieb am 20. Dezember 2023 um 16:47:57 Uhr:
Zitat:
@AB748 schrieb am 18. Dezember 2023 um 23:20:31 Uhr:
Folgende Situation, ich möchte ein neues Auto kaufen, ein Bruder aus dem Ausland, trägt die Kosten dafür .
Ich dachte, dass es am einfachsten ist, da dass Fahrzeug über dem Schenkungsfreibetrag liegt, dass mein Bruder dieses Auto kauft(Eigentümer) und ich es anmelde auf meinen Namen, hier hätte ich nur die bedenken, ob dies möglich ist, dass ich der Halter und Versicherungsnehmer bin, obwohl er der Eigentümer ist.
Wenn ihr bessere Ideen habt, wäre ich für Antworten sehr dankbar
Wo genau siehst du ein Problem? Es interessiert die Zulassungsstelle nicht, wer was gekauft hat. Du legst den Fahrzeugbrief und Versicherungsbestätigung vor und bekommst die Zulassung. So war das bei mir immer, selbst wenn ich per Vollmacht für andere zugelassen habe. Kaufvertrag oder ähnliches wurde noch nie verlangt.
Probleme entstehen, wenn man woanders bescheißen will. Beispiele:
Du hast offiziell kein Geid und lebst vom Amt.
Der ausländische Käufer will sich die Mehrwertsteuer zurück holen.
Der Käufer will das Auto über ein Gewerbe absetzen.
Das Auto dient der Geldwäsche.
Du siehst, mit genügend Phantasie geht schon was.
Natürlich bewegt sich alles im legalen Rahmen, es geht nur darum, dass die Schenkungssteuer damit umgehen werden wollte, dass er das Auto kauft und es und nicht schenkt, wir es anmelden und fahren auf unseren Namen, er es aber besitzt, damit es nicht als Schenkung deklariert werden kann
Zitat:
@Thomas Wilkens schrieb am 20. Dezember 2023 um 04:50:07 Uhr:
Kauft der Bruder das Auto bei einem hiesigen Händler oder im Ausland?
Er kauft es auf seinen Namen in Deutschland, ein von mir ausgesuchtes Auto, welches aber ihm gehört, wir es anmelden und fahren auf unseren Namen