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Auto Kauf mit Freund das Geld teilen

Themenstarteram 28. Februar 2024 um 12:59

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage. Vielleicht ist da wer aufgeklärter als ich. Wenn ich zb Interesse an einem Fahrzeug für 18000€ hätte. Und ich hab es vor mit jemanden gemeinsam zu benutzen. Kann ich dem Händler dann 9000€ in bar geben und mein Freund überweist ihm dann die restlichen 9000€? Oder würde der Händler das komisch finden, wenn nur ich bei der Besichtigung aufkreuze und sein Name dann bei der Überweisung steht oder interessiert ihn das gar nicht.

LG

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24 Antworten

Er findet es nicht nur komisch, sondern wird den Vertrag mit nur einem Käufer machen wollen, der unterschreibt und auch vollständig bezahlt.

Euer Konstrukt mit dem geteilten Auto hat hohes Potential, über kurz oder lang zum Streit zwischen euch Freunden zu führen. Da will ein Händler jedes Risiko ausschließen, irgendwie nachträglich mit hineingezogen zu werden, wenn einer auf die Idee kommt, er habe sich gar nicht gültig am Kauf beteiligt.

Wenn ihr euch aber jetzt so vertraut, kann doch einer dem anderen seinen Anteil des Geldes geben, dann tritt gegenüber dem Händler nur einer als Käufer auf, der vollständig bezahlt.

Tu dir und deinem Freund einen Gefallen und tut das nicht, falls ihr auch später noch befreundet sein wollt.

Ärger ist hier vorprogrammiert, und ein Auto kann kaum praktisch 2 Personen zur Hälfte gehören. Zugelassen und versichert wird es ja auch nur auf 1 Person.

Ja, der Händler würde das auch komisch finden und da ggf. nicht mitmachen.

Rechtlich weiß ich das grad nicht so wirklich zu beurteilen. Aber ist ein Privatvertrag mit 2 Käufern tatsächlich nicht möglich? Im Immobilenrecht gibt es das ja.

Klar ist was anderes.

Eigentlich sehe ich da kein Hindernis außer der VK will das nicht.

Wenn es möglich ist sollten die Anteile festgehalten werden.

Wenn es nicht möglich ist tritt einer in den KV ein und ihr macht dann einen Innenvertrag und regelt hier den Kauf und die Rechte und was euch sonst noch wichtig ist.

Wie der VK letztendlich sein Geld erhält sollte ihm wurscht sein, Hauptsache er hat es.

Wie der Händler das findet, kann nur der Händler beantworten. Ich würde bei Abschluss des Kaufvertrages bereits darauf hinweisen, dass ihr zu zweit das Auto kauft, also auch beide Personen als Käufer aufgeführt werden, und auch den Kaufpreis jeder zur Hälfte zahlt.

Ob das so eine tolle Idee ist, möchten wir besser nicht diskutieren. Freundschaft geht in die Brüche, unterschiedliche Nutzungsdauer, unterschiedliches Fahrverhalten, Kfz.-Steuer, Versicherung, Reparaturen, Wartung. Gibt wirklich genug Positionen, wo man sich an die Köpfe kriegen kann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto Kauf mit Freund das Geld teilen' überführt.]

Ob der Händler das im Hinblick auf das Geldwäschekontrollgesetz so mitgeht ...

Wo siehst du da das Problem?

Der eine zahlt bar unter 10T, also unter der Meldegrenze und der andere bezahlt eh unbar.

Ist eher die Frage ob der Händler Bock auf Geld zählen und prüfen hat.

Aber das ist doch ne absolute Nebenfrage. Wenn der Händler das macht dann ist gut, wenn nicht muss er halt auch überweisen. Das war aber hier nicht die Grundfrage.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. Februar 2024 um 15:17:35 Uhr:

Wo siehst du da das Problem?

Der eine zahlt bar unter 10T, also unter der Meldegrenze und der andere bezahlt eh unbar.

Ist eher die Frage ob der Händler Bock auf Geld zählen und prüfen hat.

Aber das ist doch ne absolute Nebenfrage. Wenn der Händler das macht dann ist gut, wenn nicht muss er halt auch überweisen. Das war aber hier nicht die Grundfrage.

Solange nur eine Bar bezahlt ist das egal. Sobald dann der nächste Bar bezahlt liegt der Händler selbst über der Meldegrenze und hat den Papierkram mit seiner Bank.

Kenne genug Händler die darauf keinen Bock haben.

Ja aber das hat mit der Hauptfrage doch nix zu tun. Das ist Sache des Händlers ob er das macht oder nicht.

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