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auto kauf

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 12:56

Hallo lLeute hab mir am Dienstag ein Auto auf Finanzierung gekauft bin mit dem Kfz brief zur zulassungsstelle gefahren und hab es angemeldet das Auto sollte nochmal zum tüv und Durchsicht bevor ich es bekomme sollte dem Händler den kfz brief umgehend wieder zurück schicken damit er ihn zur Bank weiterleiten kann und wenn er dann das Geld auf seinem Konto hat könne ich das Auto abholen ist das normal oder kann das sein das der mich verarschen will?

Beste Antwort im Thema

... dass die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung II (KFZ-Brief) als Sicherheit haben will, ist normal.

Dass der Händler den Wagen erst vom Hof läßt, wenn er seine Kohle von der Bank hat (den Brief hat er ja auch nicht mehr als Sicherheit) ist auch normal.

Also ich sehe hier nichts, dass Dich irgendjemand verarschen will.

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Wieso fragst du ihn nicht, ob er dich verarschen will?

Es sieht jedenfalls danach aus, siehe:

http://de.wikipedia.org/.../...ngs%C3%BCbereignung_von_Kraftfahrzeugen

... dass die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung II (KFZ-Brief) als Sicherheit haben will, ist normal.

Dass der Händler den Wagen erst vom Hof läßt, wenn er seine Kohle von der Bank hat (den Brief hat er ja auch nicht mehr als Sicherheit) ist auch normal.

Also ich sehe hier nichts, dass Dich irgendjemand verarschen will.

am 7. Mai 2015 um 16:55

Na ja, anderen Händlern reicht die Finanzierungszusage von der Bank (vor allem, wenn es die Herstellerbank ist).

Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

@bowu schrieb am 7. Mai 2015 um 14:56:13 Uhr:

...hab mir am Dienstag ein Auto auf Finanzierung gekauft bin mit dem Kfz brief zur zulassungsstelle gefahren und hab es angemeldet...

Wollte oder konnte der Händler keinen Zulassungsservice anbieten? :confused:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. Mai 2015 um 20:01:21 Uhr:

Zitat:

@bowu schrieb am 7. Mai 2015 um 14:56:13 Uhr:

...hab mir am Dienstag ein Auto auf Finanzierung gekauft bin mit dem Kfz brief zur zulassungsstelle gefahren und hab es angemeldet...

Wollte oder konnte der Händler keinen Zulassungsservice anbieten? :confused:

Drahkke. Manche Menschen sparen sich das auch mal. Im Leben gibt es nichts geschenkt und ich hätte für meinen jungen Gebrauchten 160€ für die Zulassung zahlen sollen. Da habe ich lieber eine Stunde geopfert und 100€ gespart und das Geld in eine erste Spaßausfahrt investiert.

Und bevor das Argument kommt: Ja, man hätte das raushandeln können. Aber es wurde genug sonstiges herausgehandelt und irgendwann ist Ende Fahnenstange.

 

Chaosmanager: je nach Fahrzeugwert warten die Händler aber zumindest die Widerrufsfrist für die Finanzierung ab, bevor das Auto ausgeliefert wird.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. Mai 2015 um 18:55:57 Uhr:

Na ja, anderen Händlern reicht die Finanzierungszusage von der Bank (vor allem, wenn es die Herstellerbank ist).

Grüße

Der Chaosmanager

Hab doch noch nie finanziert ;). Aber wenn ich ein Auto bei einem entfernten Händler gekauft habe, mußte ich auch immer zahlen, bevor ich mit dem Auto vom Hof fahren durfte.

Lokale Händler, mit denen man schon ewig Geschäftsbeziehungen hat, akzeptieren auch einen V-Scheck oder Überweisung nach Auslieferung des Wagens.

@drahke: Da er den Brief an den Händler schicken soll, wird der wohl weiter entfernt sein. Bei mir macht das mit der Zulassung immer der Mann von der Versicherung.

am 8. Mai 2015 um 6:25

Zitat:

@BMWRider schrieb am 7. Mai 2015 um 21:02:26 Uhr:

 

Chaosmanager: je nach Fahrzeugwert warten die Händler aber zumindest die Widerrufsfrist für die Finanzierung ab, bevor das Auto ausgeliefert wird.

Nach meinem Verständnis ist der Fall hier anders gelagert. Der Händler händigte die Zulassungsbescheinigung II aus, damit der TE das Fahrzeug zulassen konnte und der Händler übergibt das Auto erst, nachdem er das Geld von der Bank erhalten hat. Mit anderen Worten: Der TE darf Steuer und Versicherung bereits bezahlen, obwohl er noch nicht über das Auto verfügt.

Das habe ich noch nie erlebt. Ich lease meine Fahrzeuge, der Händler lässt das Auto zu und ich hole es dann einen Tag später ab, obwohl der Händler dann das Geld von der BMW-Bank sicher noch nicht auf seinem Konto hat.

Gruß

Der Chaosmanager

am 9. Mai 2015 um 15:43

Zitat:

@bowu schrieb am 7. Mai 2015 um 14:56:13 Uhr:

Hallo lLeute hab mir am Dienstag ein Auto auf Finanzierung gekauft bin mit dem Kfz brief zur zulassungsstelle gefahren und hab es angemeldet das Auto sollte nochmal zum tüv und Durchsicht bevor ich es bekomme sollte dem Händler den kfz brief umgehend wieder zurück schicken damit er ihn zur Bank weiterleiten kann und wenn er dann das Geld auf seinem Konto hat könne ich das Auto abholen ist das normal oder kann das sein das der mich verarschen will?

Der letzte Satz ist nicht ganz "normal". Ich habe einmal einen BMW Vorführwagen für knapp 50.000 Euro finanziert. 30.000 Euro habe ich bar bezahlt, der Rest lief über die BMW Bank.

Auch ich bekam den Brief zugeschickt und konnte den Wagen damit zulassen. Den Brief nahm ich zusammen mit dem Bargeld mit und händigte beides dem Händler aus. Den Brief hat er dann an die Bank geschickt. Den Wagen konnte ich gleich dank Nummernschilder mitnehmen.

Das Geld von der Bank bekommt der Händler automatisch, sobald du deine Unterschrift unter den Kreditvertrag setzt. Der Händler leitet dazu deine Daten vorab an die Bank weiter. Wenn die Bank dem Kredit zustimmt und die Kreditraten feststehen, dann fehlt nur noch deine Unterschrift unter den Kreditvertrag, der zwischen dir und der Bank besteht. Der Händler bekommt sein Geld sofort von der Bank.

Der Kfz-Brief liegt dann bei der Bank, bis der Kredit vollständig abbezahlt wurde.

am 9. Mai 2015 um 15:51

Zitat:

@McLarding schrieb am 9. Mai 2015 um 17:43:21 Uhr:

Das Geld von der Bank bekommt der Händler automatisch, sobald du deine Unterschrift unter den Kreditvertrag setzt. Der Händler leitet dazu deine Daten vorab an die Bank weiter. Wenn die Bank dem Kredit zustimmt und die Kreditraten feststehen, dann fehlt nur noch deine Unterschrift unter den Kreditvertrag, der zwischen dir und der Bank besteht. Der Händler bekommt sein Geld sofort von der Bank.

Das ist nicht ganz richtig. Der Händler bekommt sein Geld von der Bank, sobald die Übernahme vom Kredit- bzw. Leasingnehmer bestätigt wurde.

So wie Du es beschrieben hast, bekäme er ja bei einem Neufahrzeug, das erst bestellt wird, das Geld schon vor Auslieferung. Und das ist natürlich nicht so.

Gruß

Der Chaosmanager

am 9. Mai 2015 um 16:16

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Mai 2015 um 17:51:22 Uhr:

Das ist nicht ganz richtig. Der Händler bekommt sein Geld von der Bank, sobald die Übernahme vom Kredit- bzw. Leasingnehmer bestätigt wurde.

So wie Du es beschrieben hast, bekäme er ja bei einem Neufahrzeug, das erst bestellt wird, das Geld schon vor Auslieferung. Und das ist natürlich nicht so.

Du hast nicht richtig gelesen! Ich sagte in meinem Fall fand die Prüfung der Bank schon vor der Fahrzeugabholung statt.

Dazu musste ich auch die letzten Gehaltszettel an den Händler schicken. Bank hatte schon SCHUFA kontaktiert.

Der Kreditvertrag, den ich bei dem Händler nur noch unterschreiben musste, war fix und fertig.

Und natürlich bekommt der Händler erst dann das Geld von der Bank, wenn ich die Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt habe. Dann wird das Auto auch mein Eigentum bzw. teilweise das Eigentum der Bank.

Dein Vergleich mit einem Neufahrzeug hinkt außerdem. Hier findet ein Kauf vorab statt, bevor es das Produkt überhaupt gibt. Das ist nichts anderes, als eine Vorbestellung.

am 9. Mai 2015 um 17:25

Zitat:

@McLarding schrieb am 9. Mai 2015 um 18:16:53 Uhr:

 

Du hast nicht richtig gelesen! Ich sagte in meinem Fall fand die Prüfung der Bank schon vor der Fahrzeugabholung statt.

Ich denke schon, dass ich richtig gelesen habe und auch verstanden, was Du geschrieben hast. Ich stelle auch überhaupt nicht in Frage, dass es bei Dir so abgelaufen ist, wie Du es beschrieben hast.

Zitat:

Und natürlich bekommt der Händler erst dann das Geld von der Bank, wenn ich die Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt habe. Dann wird das Auto auch mein Eigentum bzw. teilweise das Eigentum der Bank.

Auch wenn es Dir offensichtlich nicht recht ist - aber in diesem Punkt irrst Du. Der Eigentumsübergang erfolgt nicht mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag, sondern mit der Übergabe des Fahrzeugs. Erst dann, wenn das Fahrzeug übergeben wurde, kann der Händler eine Rechnung erstellen, die dann von der Bank bezahlt wird (automatisch geht da übrigens überhaupt nichts).

Wenn in Deinem Fall Kaufvertrag und Übergabe gleichzeitig erfolgte, dann war das bei Dir eben so. Aber daraus kann keine Allgemeingültigkeit abgeleitet werden.

Zitat:

Dein Vergleich mit einem Neufahrzeug hinkt außerdem. Hier findet ein Kauf vorab statt, bevor es das Produkt überhaupt gibt. Das ist nichts anderes, als eine Vorbestellung.

Weshalb mein Beispiel mit einem Neufahrzeug hinken sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Auch hier erfolgt der Eigentumsübergang mit der Auslieferung.

Gruß

Der Chaosmanager

am 9. Mai 2015 um 17:37

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Mai 2015 um 19:25:08 Uhr:

Auch wenn es Dir offensichtlich nicht recht ist - aber in diesem Punkt irrst Du. Der Eigentumsübergang erfolgt nicht mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag, sondern mit der Übergabe des Fahrzeugs.

Und bei mir war es eine Fahrzeugübergabe unmittelbar nach der Unterschrift!

Ich sehe aktuell dein Problem nicht. Worauf willst du nun konkret hinaus?

am 9. Mai 2015 um 17:47

Zitat:

@McLarding schrieb am 9. Mai 2015 um 19:37:10 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Mai 2015 um 19:25:08 Uhr:

Auch wenn es Dir offensichtlich nicht recht ist - aber in diesem Punkt irrst Du. Der Eigentumsübergang erfolgt nicht mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag, sondern mit der Übergabe des Fahrzeugs.

Und bei mir war es eine Fahrzeugübergabe unmittelbar nach der Unterschrift!

Ich sehe aktuell dein Problem nicht. Worauf willst du nun konkret hinaus?

Ich habe kein Problem.

Ich möchte lediglich für weniger erfahrene Leser klarstellen, dass eine Zahlung der Bank an den Händler nicht aufgrund des Kaufvertrags erfolgt, sondern aufgrund der Auslieferung.

In meinem dritten Absatz meines vorigen Beitrags habe ich Dir explizit recht gegeben, dass der von Dir geschilderte Ablauf dann zutrifft, wenn Kaufvertrag und Übergabe zusammenfallen.

Nochmals: Es liegt überhaupt nicht in meiner Absicht, Dich in irgendeiner Weise zu diskreditieren. Sollte dieser Eindruck bei Dir entstanden sein, bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung.

Gruß

Der Chaosmanager

am 9. Mai 2015 um 18:00

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Mai 2015 um 19:47:50 Uhr:

Nochmals: Es liegt überhaupt nicht in meiner Absicht, Dich in irgendeiner Weise zu diskreditieren. Sollte dieser Eindruck bei Dir entstanden sein, bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung.

Ein freundliche Person, die sich zu artikulieren versteht bei MT? Das ich das noch erleben darf. :D

Keine Sorge, es besteht kein Anlass für Entschuldigungen. Ich habe kein Problem damit, wenn ich mich nicht korrekt oder nicht klar ausgedrückt habe und dann berichtigt werde, solange wir hier vernünftig ohne persönliche Beleidigungen miteinander diskutieren.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Mai 2015 um 19:47:50 Uhr:

Ich möchte lediglich für weniger erfahrene Leser klarstellen, dass eine Zahlung der Bank an den Händler nicht aufgrund des Kaufvertrags erfolgt, sondern aufgrund der Auslieferung.

Alles klar.

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